Thesen zur Lehre von der Kirche


Die Grundlage: das Heilswerk Jesu Christi

1. Jesus Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch in einer Person, das Lamm Gottes, das der Welt Sünde trägt, Joh. 1,29, der Heiland der Welt, Joh. 4,42, ist in diese Welt gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist, Matth. 18,11; Luk. 19,10, und das Erlösungswerk durch seinen Gehorsam, Leiden und Sterben zu vollbringen, Gal. 4,4.5; Joh. 19,32, und so den Vater im Himmel mit allen Menschen zu versöhnen, damit ihnen in Christus ihre Sünden nicht zugerechnet werden, 2. Kor. 5,17-21.

Die ekkleesia tou theou

2. Die ekkleesia tou theou ist ihrem Wesen nach Christusgemeinschaft, Apg. 5,14, nämlich die (verborgene) Versammlung der durch das Wirken des Heiligen Geistes durch Wort und Sakrament, Joh. 3,3-5; Röm. 1,16.17; 10,14-17; Tit. 3,4-7; 1. Petr. 1,23; Jak. 1,17, an Jesus als ihren Heiland Gläubigen, mit Jesus Christus als ihrem Haupt, Eph. 1,19-21.

Der rechtfertigende Glaube ist daher das konstituierende Element der ekkleesia tou theou. Die ecclesia wird daher da falsch gesehen, wo sie bloß als Institution, Heilsanstalt angesehen wird oder gar als ein Verein, zu dem die Gläubigen zusammentreten. Die ekkleesia tou theou ist ihrem Wesen nach also verborgen, da der Glaube im Herzen ist, nur Gott bekannt. Luk. 17,21.22; 2. Tim. 2,15.

3. Christus selbst ist es, der durch seinen Geist, Joh. 16, durch Wort und Sakrament, Joh. 3,3-5; Tit. 3,4-7; Eph. 5,25; Röm. 1,16.17; 10,14-17; 1. Petr. 1,23; Jak. 1,17, die Einzelnen bekehrt und aus dem Reich des Teufels versetzt in sein Reich, Kol. 1, das heißt, sie werden von ihm zur ekkleesia hinzugetan, Apg. 2,41.47. Die ekkleesia tou theou ist also Christi Stiftung.

Die ekkleesia tou theou ist Leib Christi, Eph. 1,23; 4,4.12.15; Röm. 12,5; 1. Kor. 10,17, an dem er, Christus, das Haupt ist. Sie ist die Herde des Herrn unter ihm, Christus, als dem guten Hirten, Joh. 10; Hes. 34. Die ekkleesia tou theou wird auch dargestellt unter den Reben, die an ihm, Christus, als dem rechten Weinstock hängen, Joh. 15,1-6, ist Gottes Volk.

Die ekkleesia tou theou ist also da noch nicht vorhanden, wo zwar Christus mit den Gnadenmitteln und seinem Amt ist, aber keine Gemeinde. Die Gemeinde kann nicht von der ekkleesia geschieden werden, sondern die ekkleesia tou theou ist das auserwählte Geschlecht, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, 1. Petr. 2,9, die Braut Christi, Eph. 5,23-32; Offenb. 22,17, also eine Gemeinschaft lebendiger Menschen.

Wort und Sakrament sind Fundament und Samen der ekkleesia, des Hauses Gottes, 1. Petr. 2,5; Eph. 2,19-22, an welchem Christus der Eckstein ist, ein Bau, errichtet aus lebendigen Steinen.

Die ekkleesia tou theou wird da falsch beschrieben, wo sie ihrem Wesen nach als die Gemeinschaft der Getauften oder der Berufenen gefasst wird, denn die Glieder der ekkleesia im eigentlichen oder engeren Sinne (ecclesia stricte dicta) sind nur die Jünger Jesu Christi, die zum Glauben Gekommenen, Apg. 2,44; 4,32, diejenigen, welche wirklich Reben am Weinstock, lebendige Steine im geistlichen Tempel sind. Die ekkleesia tou theou, das Reich Gottes, ist also vor allem und in erster Linie eine geistliche, keine soziologische, Größe, Joh. 18,36.

Durch den Glauben hängen die Jünger an Jesus Christus als ihrem Haupt und sind untereinander zu einer geistlichen Gemeinschaft verbunden, Eph. 4,1-6.15.16; 5,30; Röm. 12,3-5; 1. Kor. 12,12.

Eigenschaften der ekkleesia tou theou

4. Die ekkleesia ist heilig, nämlich abgesondert für Gott; sie ist aber auch heilig, weil Gott sie heiligt in seinem Wort, Joh. 17,17; Offenb. 11,2; 22,19.

Die ekkleesia ist christlich, denn sie ist Christi Braut, Eph. 5,32; Offenb. 22,17, und hat als solche Anteil an allem, was Christus hat. Sie ist christlich, weil sie geboren wurde durch das heilige Wort, das Evangelium Jesu Christi, das Wort, das die Versöhnung predigt, die Christus uns erworben hat, 1. Petr. 1,23; 2. Kor. 5,17-21. Sie ist christlich, weil Jesus Christus ihr Heiland, Haupt und Herr ist, Apg. 4,12; Eph. 1,22, und sie sein Leib (corpus Christi mysticum), Eph. 1,23. Sie ist christlich, weil sie die Gemeinschaft der an Jesus Christus als ihren Heiland Gläubigen ist, Apg. 5,14; 4,12; Joh. 3,36; 3,16.

Die Gemeinde Christi ist allgemein, weil sie nicht gebunden ist an eine Nation, Sprache, Rasse, Klasse, Kultur, Ort, Zeit, Apg. 1,8; Matth. 28,19; Mark. 16,15; Luk. 24,47; Apg. 2,5; Kol. 1,6; Ps. 19,4. Mit der allgemeinen Kirche wird zugleich die Gesamtheit aller Partikular- und Ortskirchen an allen Orten zu allen Zeiten beschrieben, denn die ekkleesia tou theou ist immer zugleich universal und partikular oder lokal, das heißt, sie ist immer Kirche in den Kirchen, erscheint in dieser Welt in den Einzelkirchen.

Die ekkleesia tou theou ist eine, denn es gibt nur einen Leib und einen Geist, einerlei Hoffnung unserer Berufung, einen Herrn, einen Glauben, eine Taufe, einen Gott und Vater unser aller, ein Haupt: Christus, eine Botschaft: das Evangelium Christi, Eph. 4,4-6. Die Einheit der Kirche gründet weder in einem besonderen Einheitsamt (Bischof oder Papst) oder einer Einheitssynode (Ökumenische Konzile), sondern einzig in der Einheit in der Wahrheit, im Wort Gottes, Joh. 17,17; 1. Kor. 1,10.

Die ekkleesia ist apostolisch, weil sie gegründet ist auf den Grund der Apostel und Propheten, da Jesus Christus der Eckstein ist, Eph. 2,19-22., und sie die Lehre der Apostel rein und unverkürzt bewahrt.

Die ekkleesia ist ewig, nämlich in dem Sinne, dass sie in dieser Welt bleiben wird bis Christus wiederkommt, trotz aller Anfeindungen des Satans, Matth. 16,18 f., und in dem Sinne, dass sie dann, als die triumphierende Kirche, für immer mit ihrem Heiland und Erzhirten im himmlischen Jerusalem vereint sein wird, Offenb. 21; 22.

Die ekkleesia ist nicht ein menschlicher Verein, der durch menschliche Willensäußerung zustande kommt, und kann daher, was ihr Wesen angeht, nicht juridisch oder organisatorisch oder soziologisch beschrieben werden, Matth. 20,26, sondern sie ist das Volk Gottes (qahal im Alten Testament), der Leib Christi, der in jeder einzelnen ecclesia simplex und particularis der gleiche ist wie in der ecclesia universalis, Matth. 18,20; 28,20; Apg. 1,8; 1. Kor. 12,3, auch in jeder Repräsentation dieses Gottesvolkes (etwa in Form einer Synodalversammlung als ecclesia repraesentativa). Diese ekkleesia ist die Gemeinschaft der durch das Evangelium aus der Welt, aus dem Reich Satans Herausgerufenen, die durch Gott versetzt sind in das Reich seines lieben Sohnes, Kol. 1,13; Apg. 2,41. Die ekkleesia tou theou ist als die Gemeinschaft der durch das Evangelium Herausgerufenen, Wiedergeborenen eine geistliche oder pneumatische Größe und als solche keine „Institution“.

Die ekkleesia tou theou, ausgerüstet mit den Schätzen Christi

5. Jesus Christus hat seiner Gemeinde, allen, die den heiligen Geist haben, die an ihn gläubig sind, Joh. 20,21-23, der Kirche als der verborgenen Gemeinschaft des Glaubens (Kirche im eigentlichen Sinne), als der Braut Christi, Joh. 3,28.29; 2. Kor. 11,2; Eph. 5,32, und damit auch jedem einzelnen Gläubigen, als denen, denen er alles gegeben hat, 1. Kor. 3,21-23, die Fülle der Schätze gegeben, die er uns erworben hat, die Schlüssel des Himmelreichs, Matth. 18,15-20; 28,18-20; Joh. 20,21-23; Luk. 24,46.47; 1. Petr. 2,9, und zwar hat er sie uns gegeben durch die Gnadenmittel, durch die wir wiedergeboren wurden, Joh. 3,3.5; 1. Petr. 1,23, und die wir nun verwalten sollen a) zu unserer eigenen Erbauung, damit wir im Glauben bleiben und wachsen, Apg. 2,42; Hebr. 10,25; und b) damit auch andere zum Glauben kommen, Matth. 28,18-20; Mark. 16,15.16; 1. Petr. 2,9. Die Gnadenmittel sind Wort, Taufe und Abendmahl, wobei das Wort auch in Taufe und Abendmahl das Entscheidende ist, denn die ekkleesia tou theou ist geboren aus dem ewigen und unvergänglichen Samen, dem lebendigen Wort Gottes, 1. Petr. 1,23.

6. Die Bibel kennt dabei aber für die normalen Verhältnisse keinen frommen Individualismus, sondern sieht den Gläubigen als Glied eines Leibes, der Gemeinde, sowohl der ecclesia universalis wie der ecclesia simplex als derjenigen (Basis- oder Primär-)Versammlung, in der die Christen unmittelbar zusammenkommen, um die Gnadenmittel zu verwalten, Apg. 2,42.47; s. die Briefanfänge. Dass es eine ekkleesia gibt, und zwar als die verborgene Gemeinschaft des Glaubens, die dann aber auch auftritt in der äußeren Versammlung um Wort und Sakrament, ist Gottes Wille gemäß der Lehre der Bibel, damit sie so ihren Auftrag, zum einen sich selbst durch die Gnadenmittel zu erbauen und zum anderen andere durch die Gnadenmittel zu Christus zu rufen, ausführen kann; und Gott wird sich eine Kirche sammeln durch das Ausstreuen des Wortes und den Gebrauch der Sakramente, und sie auch dadurch erhalten, Matth. 16,18; 28,20; 1. Kor. 11,26; Joh. 10,16.28. Welche äußere Gestalt aber solch eine Versammlung der Christen haben soll – außer dass es Prediger und Hörer gibt – ist von Gott nicht vorgegeben.

7. Nur in der Einen Kirche als der verborgenen Gemeinschaft des Glaubens, aller an Christus Gläubigen, ist Heil, Rettung, und wer gerettet werden will, muss unbedingt zu ihr gehören, Eph. 2,12.13.19-21; Röm. 8,30; 1. Petr. 2,4.5.10; Eph. 4,15-16; Judas 19; 1. Joh. 2,19; Offenb. 22,14-15.

Diese wahre Kirche, das himmlische Jerusalem, ist ein geistlicher Bau, erbaut aus lebendigen Steinen, Gal. 4,21-31; 1. Petr. 2,5, die durch Anfechtungen und Leiden behauen und gereinigt werden, 1. Petr. 4,12-19, und die gegründet sind auf Jesus Christus als dem Eckstein, durch den sie ihr Leben und den heiligen Geist bekommen haben, Joh. 7,37.

Nur diese verborgene Gemeinschaft der Gläubigen, also diejenigen die von Ewigkeit her in Christus zum rettenden Glauben an Jesus Christus und zur Heiligung im Heiligen Geist erwählt sind, Eph. 1,4; 2. Thess. 3,13; von denen auch der Herr weiß, dass sie sein sind, 2. Tim. 2,19, nur diese verborgene Gemeinschaft also ist die wahre Kirche. Sie umfasst die Schafe, die Christus bekannt sind und die ihn als ihren guten Hirten kennen und nicht aus seiner Hand gerissen werden können, Joh. 10,14.28.

Die Gnadenmittel als Mittel, durch die Christus zur Gemeinde hinzu tut

8. Damit wir verlorenen Sünder des Heils, das Christus uns am Kreuz erworben hat, teilhaftig werden, hat Christus die Gnadenmittel, das Evangelium in Wort, Taufe und Abendmahl, eingesetzt und seiner Gemeinde zugeeignet, Matth. 28,18-20; 26; Mark. 16,15.16; 14; Röm. 1,16; 10,14-17; 1. Kor. 11,23-32 und in der Gemeinde das heilige Predigtamt (oder Amt des Wortes oder Gnadenmittelamt) geordnet, das diese Schätze im Auftrag der Gemeinde als Diener Christi öffentlich verwaltet, Matth. 28,18-20; 10,1; Mark. 16,15.16; Apg. 1,8; 20,28; Eph. 4,11. Durch die Gnadenmittel sollen Menschen zur Buße und zu dem lebendigen Glauben an Jesus Christus als ihrem Heiland kommen und so hinzugetan werden zur Gemeinde, Apg. 2,47, nicht nur im Sinne der Gemeinschaft aller Gläubigen (verborgene Gemeinschaft des Glaubens), sondern auch zur äußeren Versammlung, die die Gnadenmittel in ihrer Fülle gebraucht und dazu regelmäßig zusammenkommt und das heilige Predigtamt in ihrer Mitte aufrichtet (ecclesia simplex), Apg. 2,42; 14,23; Tit. 1,5; Matth. 18,15-20. Die Gemeinde Jesu Christi ist daher eine ‚creatura verbi’, eine Schöpfung durch das Wort, nämlich dass der Heilige Geist wann und wo er will in Menschen, die das Evangelium von Jesus Christus hören, eben durch das Wort den rettenden Glauben weckt. Darum besteht auch der Auftrag der ekkleesia tou theou darinnen, dieses Wort des Lebens, das Wort vom Heil in Christus in Gesetz und Evangelium aller Welt zu predigen, Mark. 16,15.16, durch Taufen und Lehren alle Völker zu Jüngern zu machen, Matth. 28,18-20, Buße und Vergebung der Sünden zu predigen, Luk. 24,47.

Die Schlüsselverwaltung schließt daher immer die missionarische und evangelistische Tätigkeit mit ein, Apg. 26,16-18; 2. Kor. 5,19; Röm. 15,19 ff.; 1. Tim 2,1-7; Matth. 28,18-20; Mark. 16,15.16; Luk. 24,47; Matth. 5,13-16; 1. Petr. 2,9.

Jedes Gnadenmittel, Wort, Taufe und Abendmahl, gibt jeweils das volle Heil, die ganze Vergebung der Sünden, wobei das Wort aber auch in den Sakramenten der entscheidende Teil ist. Das Wort selbst ist absolut heilsnotwendig, während die beiden anderen Gnadenmittel zum Heil entbehrt werden können, wenn man sie nicht erlangen kann. Die Gnadenmittel stehen aber unter normalen Umständen nicht zusammenhanglos nebeneinander, sondern sind einander zugeordnet: Durch das Wort wird die Person zu Buße und Glauben gerufen, damit dann in der Taufe die Wiedergeburt bekräftigt und bestätigt und der Glaube gefestigt wird und der Christ gesandt zu einem Leben in täglicher Buße und Reinigung. Das Wort prägt dieses Leben und schenkt Sündenerkenntnis, die unter Umständen auch zur Einzelbeichte und dem Geschenk der persönlichen Absolution führen kann. Vor allem aber wird der Christ immer wieder in seinem Glauben, in seiner Heilsgewissheit erneuert und gestärkt durch das Heilige Abendmahl. (In der Situation bestehender Gemeinden wird die Taufe am Anfang stehen als das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des Heiligen Geistes. Durch das Wort wird die heranwachsende Person immer besser erkennen, warum sie getauft wurde und so zu rechter, lebendiger, persönlicher Sündenerkenntnis und einem bewussten, persönlichen Ergreifen des Heils in Christus kommen.) Darum sind die Gnadenmittel unter normalen Umständen als eine Einheit zu sehen, die zusammen gehört.

Die ekkleesia in der äußeren Versammlung um die Gnadenmittel (Wort und Sakrament)

9. Die Kirche im eigentlichen Sinne ist wohl verborgen, aber darum kein Gedankending, keine „platonische Größe“, denn ihre Gegenwart kann erkannt werden an den Gnadenmitteln, also Wort und Sakrament, als den Kennzeichen (notae ecclesiae) – denn Gott will, dass wir wissen, wo die Kirche Jesu Christi ist -, dem Samen der Kirche, durch die der Herr seine Gemeinde baut und erhält, Mark. 4,26.27; Jes. 55,10.11; Röm. 1,16.17; 10,14-17; 1. Petr. 1,23; Joh. 3,3-5; Tit. 3,5. Darum sprechen wir gemäß der Schrift von ekkleesia, wo eine Versammlung ist, die die Gnadenmittel in ihrer Fülle regelmäßig gebraucht, wiewohl so eine äußere Versammlung ein gemischter Haufen ist und ihm nur um der Gläubigen in ihrer Mitte willen die Bezeichnung „ekkleesia“ zukommt, Matth. 13,47.48; 25,1.2; 22,1.11; Apg. 2,41.42; 1. Kor. 1,2, also von einer Versammlung, die Christi Wort hört und annimmt, die Sakramente und die Absolution gebraucht, Christi Lehre festhält und unter Christi Kreuz kämpft, Joh. 10,5.16-27; Eph. 2,20; 1. Tim. 3,15; Joh. 17,17; Matth. 28,19. Sie richtet zu diesem Zweck in ihrer Mitte das heilige Predigtamt auf. Darum wird die ecclesia im Augsburgischen Bekenntnis auch beschrieben als die Versammlung „in der das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente schriftgemäß verwaltet werden“.

„Durch den Gebrauch und die Übung dieser Zeichen und Mittel nämlich, durch die Predigt des Wortes Gottes und durch die Verwaltung der heiligen Sakramente, müssen sich überall sichtbare Christenversammlungen und Gemeinschaften, das ist eine sichtbare Kirche bilden.

Das denke dir ganz einfach, lieber Leser. Nimm an, es wären ein irgendeinem Orte in der Welt etliche Christen vorhanden, so könnte es ja nicht anders sein, dieselben müssten alsbald auch äußerlich zusammenkommen und darauf denken, wie sie die rechte Lehre und Predigt des Evangeliums unter sich aufrichten, wie sie die heilige Taufe vollziehen, das heilige Abendmahl miteinander feiern könnten. Nun sind Wort und Sakrament aber äußerlich leibliche und sichtbare Dinge, sie können also auch nur in sichtbarer Weise vorgenommen werden und nicht einer allein kann sie üben, es müssen immer etliche dazu beisammenn sein. Also da müssten hierzu sichtbare Versammlungen oder christliche Gemeinden sich bilden. Und wohlgemerkt, dass die Christen dies alles tun, dass sie in solcher Weise äußerlich zusammenkommen und für rechte christliche Predigt und Sakramentsverwaltung unter sich sorgen, das ist Gottes Befehl und Ordnung, denn so gewiss als überhaupt die Gnadenmittel Gottes Stiftung und Ordnung sind, so gewiss muss es auch Gottes Wille und Ordnung sein, dass eine sichtbare Kirche oder solche sichtbare Christenversammlungen sein sollen, in denen diese Gnadenmittel geübt und verwaltet werden. Die Übung von Wort und Sakrament ist es also allein und eigentlich, was die sichtbare Kirche macht und bildet, und worin folglich auch das Wesen derselben besteht. ... Eine solche äußere kirchliche Heilsanstalt hat aber der Herr Christus eben darin gegründet, dass er die Gnadenmittel gestiftet und deren Gebrauch und Verwaltung uns befohlen hat.“ (Friedrich Brunn, Von der Kirche, S. 53 f.) Dass Christen, die eins sind in der Lehre, sich zu einer ecclesia simplex zusammenfinden, das steht also nicht in ihrer Freiheit, sondern das ist allerdings Gottes Ordnung und Wille, wie es mit der Einsetzung der Gnadenmittel deutlich wird, auch in Tit. 1,5, wo Gott durch Paulus befiehlt, städteweise Älteste, Prediger einzusetzen, was lokale ecclesiae simplices als äußere, strukturelle Größen voraussetzt. Besonders auch die Verse Apg. 1,4 in Verbindung mit Apg. 2,41-47 machen deutlich: Die Basisversammlung oder ecclesia simplex, die unmittelbare Versammlung der Christen zur Verwaltung der Gnadenmittel, ist Gottes Ordnung, Gottes Wille. Denn Christus gab seinen Jüngern den Befehl, in Jerusalem zusammen zu bleiben, bis sie den Heiligen Geist empfingen. Und diejenigen, die an Pfingsten und danach zum Glauben kamen, wurden zu eben dieser Gemeinde hinzugetan. Die ecclesia simplex ist also eine göttliche Einrichtung. Damit ist nichts augesagt über die äußere Gestalt, die solche ecclesiae simplices haben; sie liegt im Bereich der christlichen Freiheit.

Als Volk Gottes tritt die ekkleesia tou theou also in Erscheinung in der lokalen Gottesdienst- und Gnadenmittelgemeinschaft, die nicht ein Teil der Einen Kirche ist, sondern die Eine Kirche an dem betreffenden Ort. Die Eine ekkleesia besteht in den ekkleesiai als den Gottesdienst- und Gnadenmittelgemeinschaften, in denen Gott gegenwärtig ist durch Wort und Sakrament. „Der eine Leib Christi ist immer an Orten, da er ja aus den an das Evangelium Glaubenden besteht, und erscheint deshalb auch als Versammlung im Wort und Sakrament an ganz bestimmtem Ort, also im Genitiv, Lokativ.“ (Oesch, Kirche und Amt, II, These 1 B f)) „Der Getaufte, Gläubige ist zum ewigen Heil der einen Kirche eingefügt, und dies gerade am Ort (daher das Schwergewicht der örtlich verwalteten Schlüssel, Matth. 18,18).“ (Oesch, Kirche und Amt, II, These 4 B, 10. Anm.) Dass einer Versammlung die Bezeichnung „ekkleesia“ mit Recht zukommt erfordert also: a) sie muss wirkliche Verwalterin aller Gnadenmittel sein, also zu diesem Zweck allein gebildet worden sein; b) sie muss die ganze Kirche repräsentieren, also keine bloße Versammlung von Pastoren oder eine kirchliche Behörde sein oder irgendein kirchlicher Verein (z.B. Posaunenchor), aber auch unter Umständen keine bloße Versammlung von Gemeindegliedern ohne ihren Pastor (hier kann es natürlich Sondersituationen geben, etwa in Vakanzzeiten, Verfolgungszeiten; das Predigtamt gehört nicht zum Wesen (esse) der Kirche, sondern nur zu ihrem Wohlsein (bene esse)), damit auch nicht nur eine einzelne Person (Papst, Bischof); c) diese Versammlung muss wirklich zusammen kommen oder zusammen kommen können (etwa auch in ihren Repräsentanten), um die Schlüsselgewalt auszuüben; d) sie muss zu dem Zweck zusammenkommen, um den Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes und der Verwaltung der Sakramente aufzurichten. Die lokale Gottesdienst- und Gnadenmittelgemeinschaft ist gemäß der Heiligen Schrift das Zentrum des Lebens der ekkleesia und der Lehre von ihr.

Es ist ganz wichtig, dass wir dabei festhalten: Die ekkleesia ist ihrem eigentlichen Wesen nach Gemeinschaft der Gläubigen und als solche verborgen, Luk. 17,20.21; 2. Tim. 3,15. Gott hat seiner ekkleesia als den Gläubigen an Jesus Christus die Gnadenmittel, Wort, Taufe und Abendmahl, verliehen und will, dass sie dieselben gebrauchen, zur eigenen Erbauung wie zur Mission, Matth. 28,18-20; Mark. 16,15.16; Luk. 24,47-49; Joh. 20,21-23; Apg. 1,8; Kol. 3,16. Gott hat dabei aber nicht vorgeschrieben, in welcher Weise das geschehen soll, außer dass er seiner ekkleesia als Ordnung das heilige Predigtamt gegeben hat, damit die Gnadenmittel öffentlich verwaltet werden. Wenn also Christen einer bestimmten Lokalität zusammenkommen, um die Gnadenmittel zu verwalten, so entspricht dies eindeutig dem Willen Gottes. Die damit entstehende ecclesia simplex ist also, als Versammlung zur Verwaltung der Gnadenmittel, Gottes Wille. Ihre äußere Gestalt aber ist völlig frei und kommt aus menschlicher Übereinkunft. Ebenso können die Christen mit ihren Gemeinden weitergehende Zusammenschlüsse bilden, wenn sie den Eindruck haben, die Gnadenmittel, zumindest in bestimmten Bereichen – z.B. Mission, Evangelisation, Predigerausbildung, Schrifttumsarbeit, Schularbeit –, so besser verwalten zu können. Es gibt darüber aber kein Gesetz Gottes. Es ist Gottes Wille, dass die Gläubigen die Gnadenmittel verwalten und dass diejenigen Gläubigen, die eins sind in der Lehre, Kirchengemeinschaft miteinander haben. Wie sie dies aber praktisch ausführen, welche äußere Gestalten daraus entstehen – und ob überhaupt dazu irgendwelche äußere strukturelle Einrichtungen geschaffen werden -, das ist völlig frei und kommt aus menschlicher Übereinkunft; eine unbedingte Notwendigkeit dazu besteht aber nach der Schrift nicht. Die frühen Gemeinden haben diese Arbeit ohne solche organisatorischen Einheiten durchgeführt. Ein Synodalverband etwa ist eine solche äußere Gestalt. Weil er eine Verbindung von lokalen ekkleesien ist, die Gemeinschaft von Christen einer ganzen Region oder eines Landes, ist er allerdings ekkleesia, versammelt in den lokalen ekkleesien unmittelbar und mittelbar in den Repräsentanten oder Delegierten der Christen und ihrer Gemeinden in der Synodalversammlung. Wir können nicht sagen, dass solch eine Einrichtung (was die äußere Gestalt angeht) aus Gottes Willen kommt, denn die Bibel sagt uns darüber nichts. Sie ist aber gewiss eine göttliche Einrichtung in sofern, als sie Aufgaben ausführt, die von Gott seiner ekkleesia befohlen sind. Aber ob die Gläubigen nun gerade einen Synodalverband bilden sollen oder eine völlig andere Formation, darüber gibt es keine Anweisungen der Bibel. Keine irgendwie geartete Formation kann daher als „von Gott gewollt“, „unter Führung des Heiligen Geistes entstanden“ in der Hinsicht angesehen werden, dass gerade sie gebildet werden sollte, ausgenommen die ecclesia simplex, weil sie als unmittelbare, Primär- oder Basisversammlung der Christen unverzichtbar ist. Aber auch sie ist nur in sofern „von Gott gewollt“, als sie Versammlung um die Gnadenmittel ist, nicht aber hinsichtlich ihrer äußeren Gestalt. „Zur Ausrichtung ihres anstaltlichen Berufs und Werks bedarf ferner die Kirche auch einer äußeren kirchlichen Ordnung und Regierung, die die Kirche in christlicher Freiheit je nach ihren äußeren örtlichen und geschichtlichen Verhältnissen treffen darf und soll (denn es ist uns kein neues Zeremonialgesetz durch Christus gegeben, sondern es ist den Christen nur geboten, alles ehrlich und ordentlich unter sich zugehen zu lassen, 1. Kor. 14,40). Zur Ausrichtung ihres anstaltlichen Werks und Berufs werden sich endlich auch die christlichen Gemeinden eines Ortes oder Landes in größeren kirchlichen Verbänden je nach Notdurft und Bedürfnis zusammenschließen müssen, usw. Nur merke wohl in dem allen, lieber Leser: Es ist nicht ein Gesetz, was etwa die Christen eines Landes (oder gar des ganzen Erdbodens, wie die Römischen meinen) verpflichtet, zu einer äußeren sichtbaren Kirchengemeinschaft sich zu verbinden, denn Christus ist ja des Gesetzes Ende und in ihm gilt nichts als der Glaube, der durch die Liebe tätig ist, Röm. 10,4; Gal. 5,6. Aber es ist eben der freie Trieb des Glaubens und der brüderlichen Liebe, der die Christen treibt, auch äußerlich möglichst eng und nah sich zu vereinigen.“ (Brunn, Von der Kirche, S. 54 f.)

Die Heilige Schrift unterscheidet im Blick auf den Gebrauch des Begriffes ekkleesia zwischen a) una sancta ecclesia oder ecclesia universalis, also der örtlich unbegrenzten, allumfassenden ekkleesia (verborgene Gemeinschaft des Glaubens), Matth. 16,18; 1. Kor. 3,21-23, die alle Güter hat, die ihr Christus gegeben hat, und b) der ecclesia particularis , also der örtlich begrenzten, versammelten oder doch versammelbaren ekkleesia im engeren Sinne (also der wahrhaft Gläubigen einer bestimmten Gegend), und damit verbunden c) der ecclesia particularis im Sinne der äußeren Versammlung einer bestimmten Gegend (an die ekkleesia nach b) und c) sind auch die Briefe gesandt, s. 1. Kor. 1; 11,18; 2. Kor. 1, die ecclesia nach c) ist auch in den Sendschreiben, Offenb. 2 und 3, angesprochen). Diese lokale ecclesia late dicta kann dabei Hausgemeinde, Gemeinde an einem Ort, eines Stadtteiles, einer Stadt, auch einer Region sein, mit nur einer Predigtstelle oder mehreren Predigtplätzen oder auch wieder geteilt in Einzelekkleesien wie die Jerusalemer (Gesamt-)Gemeinde, die aus mehreren Einzelgemeinden bestand. Über die äußere Gestalt, Verfassung hat Gott nichts vorgeschrieben. Auch eine regionale Zusammenfassung von lokalen ecclesiae ist ekkleesia, also die Eine Kirche in der betreffenden Region (die erscheint in den verschiedenen lokalen ecclesien), wie Apg. 9,39 nach einigen Handschriften aussagt. Es geht immer um die Eine ekkleesia, sie sei jetzt universal, regional (ein Bezirk, Land betreffend) oder lokal (als Hausgemeinde, Ortsgemeinde, Stadtteilgemeinde, Stadtgemeinde, Gemeinde einer Landschaft, Seminargemeinde, Krankenhausgemeinde, Altenheimgemeinde). Es gibt von der Heiligen Schrift her keine räumliche Begrenzung des „Ortes“, nur dass die ecclesia tatsächlich zusammenkommen kann, sei es in den lokalen ecclesien (ecclesia simplex), sei es in den Repräsentanten dieser ecclesien bei Kirchenverbänden (ecclesia repraesentativa der ecclesia composita). Diese ecclesien sind frei, wiederum Einrichtungen zu bilden, durch die sie ihr Amt der Gnadenmittelverwaltung ausüben, etwa Missionskreise, Evangelisationskreise, Kreise für Kinder- und Jugendarbeit, Lehrämter und ähnliches, die alle vollmächtig in ihrem Bereich arbeiten, das heißt, es arbeitet da jeweils die ekkleesia, nämlich in den von ihr geordneten Einrichtungen. Solche Kreise können, gemäß der getroffenen Ordnung, auch Berufungen aussprechen, wenn sie dazu von den sie bildenden ecclesiae simplices oder der ecclesia composita bevollmächtigt werden, aber auch keinem anderen Grund, nicht etwa, weil die Christen in dieser Kommission sagen, aufgrund ihres Christseins dürften sie berufen (sonst könnte ja jeder Christ einfach dazukommen). Welche Aufgaben diese Kreise haben, das ist aber jeweils mit der ecclesia simplex abzustimmen. (Unter Umständen kann es aber auch, als Notsituation, Vereine ohne direkte gemeindliche oder kirchliche Anbindung geben, etwa Missions- oder Schulvereine. Auch sie stehen in der Gnadenmittelverwaltung, aber von vornherein nur für einen bestimmten, begrenzten Bereich. In diesem Bereich können sie auch Berufungen aussprechen. Aufgrund des eingeschränkten Gnadenmittelgebrauchs können sie  nicht als „ecclesia“ bezeichnen werden. Man kann in diesem Zusammenhang von einer „kirchlichen Versammlung“ sprechen und sagen, dass sie Anteil am Wesen der ekkleesia haben, nämlich jeweils in soweit, in soweit sie die Gnadenmittel verwalten.) All das ist nicht von Gott vorgegeben, sondern entspricht menschlicher Ordnung.

Es gibt kein Gebot oder Gesetz Gottes, das Christen befiehlt, welche äußere Gestalt christliche Versammlungen haben müssen, denn im Neuen Testament sind wir nicht mehr unter Mosis Gesetzen, sondern von Christus zur Freiheit befreit, Gal. 5,3. Aber wir erkennen aus dem Neuen Testament, dass Gott will, dass unbedingt eine unmittelbare, ursprüngliche, primäre Versammlung der Christen zur Verwaltung der Gnadenmittel, zur Verkündigung des Evangeliums Christi, gebildet wird (ohne damit eine äußere Gestalt, Form, Verfassung vorzugeben), was mit dem Begriff der ‚ecclesia simplex’ umschrieben wird. Denn Jesus Christus hat seiner ekkleesia die Gnadenmittel – das Evangelium in Wort und Sakrament – gegeben, damit durch sie Menschen zum lebendigen Glauben an Jesus Christus kommen, Röm. 1,16; 10,14-17; Joh. 3,3-5, und dann auch im Glauben an Jesus Christus gestärkt und erhalten werden, 2. Tim. 3,14-17. Die Feier des heiligen Abendmahles setzt die ecclesia simplex voraus, 1. Kor. 10,17. Und Jesus Christus hat nicht nur jeden Christen für sich zum Glauben gebracht, sondern auch seinem Leib hinzugetan, Apg. 2,41.47, zu einer ekkleesia getauft, 1. Kor. 12,13. Außerdem hat er die Gläubigen mit Gaben ausgerüstet, die sie zum allgemeinen Nutzen anwenden sollen, 1. Kor. 12,7, weshalb sie in einer ecclesia simplex verbunden sein müssen. Er hat außerdem seinen Gläubigen den Binde- und Löseschlüssel gegeben, dessen letzte Stufe durch die ecclesia durchzuführen ist, die in Matth. 18 als ein fester Begriff von der Gruppe Christen unterschieden ist, die zuvor den Sünder ermahnt haben. (Was mit „ecclesia“ gemeint ist, das ist aus der Bibel selbst zu erheben; die Universalkirche als verborgene Gemeinschaft kann es nicht sein, die Lokalkirche als verborgene Gemeinschaft der örtlichen Gläubigen auch nicht; es bleibt daher nur ihre äußere Versammlung um die Gnadenmittel, eben die ecclesia simplex). Außerdem befiehlt der Heilige Geist Hebr. 10,25, dass die Gläubigen die Versammlungen nicht verlassen sollen. Auch dies geht aus dem Schriftzeugnis eindeutig auf die ecclesia simplex. Daher entspricht es dem Willen Christi gemäß der Lehre der Heiligen Schrift, wenn Christen sich zu äußeren unmittelbaren, ursprünglichen oder primären Versammlungen zusammen finden, in denen die Gnadenmittel in ihrer Fülle regelmäßig ausgeteilt werden (ecclesia simplex oder äußere unmittelbare Kirche im engeren Sinne). Auch diese lokalen Versammlungen sind ekkleesia nur um der Gläubigen in ihrer Mitte willen; die wahre ecclesia localis (ecclesia localis stricte dicta) sind also die an Christus Gläubigen an diesem Ort; der äußeren Versammlung kommt die Bezeichnung nur übertragenerweise zu. Jesus Christus hat für die Gestalt solcher Versammlungen – außer der Ordnung des heiligen Predigtamtes in der ecclesia simplex, Tit. 1,5; Apg. 20,28 und dem Verhältnis von Gemeindeglieder und Amt zueinander, 1. Tim. 4; 5; Tit. 1, und dass alles in Ordnung und Frieden zugehe, 1. Kor. 14,40 – keine Anweisungen gegeben; es gibt keine von Gott vorgegebene neutestamentliche Gemeinde- oder Kirchenverfassung. Aufgrund der Lehre der Heiligen Schrift können wir sagen, dass Gott will, dass es auf jeden Fall diese ecclesiae simplices gibt, wie Apg. 2,47 (hinzutun zur Gemeinde), 1. Tim. 3 (Bischofsamt in der Gemeinde), Tit. 1,5 (Älteste in der Gemeinde) bezeugen, und ebenso das Predigtamt in ihrer Mitte. Gemäß der Lehre des Neuen Testamentes ist also diese Primär- oder Basisversammlung (ecclesia simplex) unverzichtbar, sie muss sein als Grundlage für alles kirchliche Handeln, weil hier die Verwaltung der Gnadenmittel unmittelbar, ursprünglich geschieht, was mit einschließt, dass diese ecclesia simplex Teile dieser Gnadenmittelverwaltung an andere Einrichtungen, die sie allein oder mit anderes ecclesiae simplices bildet, überträgt.

In dieser Versammlung wirkt Gott durch den Dienst des Wortes – pur und in den Sakramenten – und erweckt viele zum ewigen Leben. Ohne das Wort zu wirken, hat Gott uns keine Verheißung gegeben, 1. Petr. 1,23; Röm. 1,16; Eph. 5,26; Tit. 3,5; Jes. 55,10.11.

Die ecclesia simplex oder „Ortsgemeinde“

10. Die Frage ist aufgeworfen worden, ob denn die Ortsgemeinde von Christus eingesetzt sei? Hierzu sei gesagt:

Wenn von der ekklesia tou theou im Blick auf die Gläubigen einer bestimmten Gegend gesprochen wird (theologisch auch als „Ortskirche“ oder „Einzelkirche“ bezeichnet), so ist auch diese lokale ekkleesia tou theou im eigentlichen Sinne nichts anderes als die wahrhaft an Christus Gläubigen an jenem Ort.

Da die ekkleesia tou theou eine ist, so sind die vielen lokalen ekklesiai tou theou nichts anderes als die Eine ekkleesia tou theou an dem bestimmten Ort oder der Einbruch der pneumatischen ekkleesia an dem betreffenden Ort, der Leib Christi an diesem Ort.

Da also die lokale ekkleesia tou theou nichts anderes ist als die Eine ekkleesia tou theou an diesem Ort, so hat auch die lokale ekkleesia tou theou die ganze Fülle der Schätze, die Christus seiner ekkleesia, als seiner Braut, übertragen hat, ist sie auch Leib Christi, 1. Kor. 12,28, und hat den Auftrag, den Christus seiner ekkleesia tou theou anvertraut hat, nämlich die Gnadenmittel nach innen (Gemeinde) und nach außen (Evangelisation, Mission) zu verwalten, Matth. 28,18-20; Mark. 16,15.16; Luk. 24,47; Joh. 20,21-23; Apg. 1,8. Siehe auch: Matth. 18,15-20; 1. Kor. 5; 2. Kor. 2; 1. Kor. 3,21-22.

Diesen Auftrag ausführen kann die Eine ekkleesia tou theou nur in der lokalen ekkleesia tou theou, und zwar nur über die äußere Versammlung um Wort und Sakrament; die Gemeinschaft der Gläubigen ist nur zu finden in der Gemeinschaft der Berufenen. Diese äußere Versammlung um Wort und Sakrament ist ein corpus permixtum (gemischter Körper), dem neben den wahrhaft Gläubigen auch solche angehören, die sich zwar äußerlich zum Bekenntnis und den Gnadenmitteln halten, tatsächlich aber noch zum Reich Satans gehören, Matth. 13,48-50. Diese ekkleesia tou theou in einer Gegend oder ecclesia simplex muss, wie schon oben dargelegt, regelmäßig versammelbar und bedienbar sein, Apg. 14,27 ff.; 15; 1. Kor. 14,23.35. Sie ist die Primär- oder Basisversammlung, in der Gottes Wort rein und lauter gepredigt und die Sakramente nach Christi Einsetzung schriftgemäß ausgeteilt werden. Das schließt ein, dass die ecclesia simplex die direkte, unmittelbare Versammlung der Christen zum Gnadenmittelgebrauch ist, unabhängig davon, welche äußere Gestalt diese Versammlung hat. Dies schließt weiter ein, dass in ihr normalerweise (abgesehen also von Vakanz, nur gelegentliche Bedienung wegen räumlicher Entfernung, Verfolgungszeiten) alle Gnadenmittel in ihrer Zusammengehörigkeit verwaltet werden (ohne dass darum in jedem Gottesdienst jedes Gnadenmittel ausgeteilt werden muss) und dazu in ihrer Mitte das heilige Predigtamt oder öffentliche Amt des Wortes oder öffentliche Gnadenmittelamt aufgerichtet wird, dessen äußere Gestalt aber ebenfalls frei ist. Sie ist also vor allem und in erster Linie Gottesdienst- und Gnadenmittelgemeinschaft, Apg. 2,42. Von diesem Zentrum aus kommt es dann auch zu innergemeindlicher (und außergemeindlicher, missionarischer) Diakonie (Liebesdienst), Apg. 2; Gal. 6,10, die somit Teil ist der Gemeinde als einer missionarischen Größe, denn die Gemeinde in dieser Welt ist eine missionarische Existenz, Matth. 28,18-20, jedes Glied hat auf seine Weise Teil an dem Zeugendienst Jesu Christi durch seine ekkleesia.

Die ecclesia simplex oder „Ortsgemeinde“ - was hier einfach als terminus technicus verwendet wird, denn sie kann die Gestalt haben wie ein Hauskreis, Gemeinde in einem Stadtteil, in einer ganzen Stadt, sogar in einer Region, mit einem oder mehreren Predigtplätzen, Seminargemeinde, Anstaltsgemeinde - diese „Ortsgemeinde“ ist also die regelmäßige unmittelbare, ursprüngliche, primäre versammelbare Versammlung der Gläubigen um die Gnadenmittel und zu deren Verwaltung, also die ekkleesia als Gottesdienst- und Gnadenmittelgemeinschaft, die zusammen kommt, um das Evangelium zu hören und die Sakramente zu verwalten. Eine biblische Definition des „Ortes“ oder der Größe gibt es dabei nicht und kann es nicht geben. Eine ecclesia, die aus größenmäßigen oder räumlichen Gründen nicht mehr zusammen kommen könnte, wäre ja keine Einzel-ecclesia im neutestamentlichen Sinne (sie kann aber, wenn sie ecclesia eines Landes ist, in ihren Repräsentanten zusammen kommen und in den Einzel-ecclesien; das ist aber etwas anderes als die ecclesia simplex oder Basisversammlung der Christen um Wort und Sakrament). In der ecclesia simplex geschieht das, was in der ekkleesia tou theou getan werden soll: Da wird gepredigt, getauft, absolviert, Christi Leib und Blut ausgeteilt, da wird das Amt des Wortes ausgeübt. Sie ist gemäß der Schrift Zentrum und Ausgangspunkt alles christlichen Lebens und Wirkens.

Es gibt allerdings keine Stelle, wie schon unter 9. dargelegt, die einen Befehl Christi zeigt, welche Gestalt solche Versammlungen haben sollen, eben weil wir nicht mehr unter dem Gesetz leben. Christus hat hinsichtlich der ekkleesia nur angeordnet, dass sie das heilige Predigtamt in ihrer Mitte aufrichten soll, Eph. 4,7-11; Apg. 20,28; Tit. 1,5, also zumindest ein Mann mit dem Amt des Wortes betraut wird. (Auch für die Amtslehre ist also die ecclesia simplex der Ausgangspunkt.) Er hat die Beziehung zwischen Gemeinde und Predigtamt geordnet, 1. Tim. 5; Hebr. 13,und angewiesen, dass alles in der Ordnung und im Frieden abgehen soll, 1. Kor. 14,40. Alles weitere hat er der christlichen Freiheit überlassen und geschieht aus menschlicher Übereinkunft. Christus hat seine Vollmacht Gläubigen, der Einen ekkleesia tou theou, verliehen, Joh. 20,21-23. Aber es wird aus dem Neuen Testament eindeutig ersichtlich, dass die Bildung solcher ecclesiae simplices als derjenigen unmittelbaren, ursprünglichen, primären versammelbaren Versammlungen, in denen die Gnadenmittel regelmäßig in ihrer Fülle verwaltet werden, der Wille unseres Heilandes ist: a) Jesus Christus hat die Gnadenmittel dazu eingesetzt, dass wir sie häufig genießen, wozu diese unmittelbare, versammelbare Versammlung oder Gemeinde nötig ist; b) Jesus Christus hat das heilige Predigtamt eingesetzt und will, dass es gerade auch „städteweise“ ausgeübt wird, Tit. 1,5, was anzeigt, dass diese ecclesia simplex als „Basisversammlung“ der Christen mit ihrem Predigtamt Christi Willen entspricht; c) das Abendmahl ist unter anderem auch ein Mahl der Gemeinschaft („Kommunion“) und soll in der christlichen Versammlung genossen werden; das Neue Testament ist ein beredtes Zeugnis, dass dies die ecclesia simplex ist, 1. Kor. 10,16.17; d) Jesus Christus will, dass in der ekkleesia Zucht geübt wird, Matth. 18. Dies zielt eindeutig auf die ecclesia simplex ab als derjenigen Versammlung, die die betroffene Person kennt; außerdem weist der Gebrauch des Begriffes „ekkleesia“ im Neuen Testament eindeutig auf diese örtliche Basisversammlung der Christen; e) Jesus Christus will, dass wir unsere Versammlungen – soweit sie rechtgläubig sind – nicht verlassen, Hebr. 10,25. Dies kann nur auf solche Versammlungen bezogen werden, von denen das Neue Testament spricht, eben die ecclesiae simplices. Es kann nicht in gleicher Weise auf andere, zusätzliche Versammlungen bezogen werden, die von der ecclesia simplex gebildet werden mit dem Ziel, bestimmte Bereiche des Gnadenmitteldienstes durch sie auszuführen, da wir für andere Versammlungen nicht in gleicher Weise dieselbe eindeutige Willensbekundung Christi und Zeugnis des Neuen Testamentes haben. (Das sagt nicht, dass es andere Versammlungen nicht geben darf, selbstverständlich hat jede ecclesia simplex die Freiheit, so viele andere Versammlungen zu bilden, wie sie für richtig hält; das heißt auch nicht, dass diese anderen Versammlungen keine Vollmacht hätten, denn sie haben sie, a) weil sie den Auftrag von der ecclesia simplex haben und b) weil sie zumindest durch die ecclesia simplex einen Teil der Gnadenmittel zum Gebrauch haben, die in ihnen gleich kräftig sind wie im Gottesdienst der ecclesia simplex. Sie sind, weil sie bestimmte, von Gott geordnete, Aufgaben, Funktionen ausüben, daher auch göttliche Versammlungen, aber ohne Schriftzeugnis können wir nicht einfach sagen, dass sie in gleicher Weise Gottes Wille sind wie die ecclesia simplex). Dies macht auch den zu beachtenden Unterschied aus zwischen der ecclesia simplex und allen anderen christlichen Versammlungen.

Gott führt die Gläubigen normalerweise nicht nur der allgemeinen Einen ekkleesia tou theou zu, sondern vielmehr macht er sie zu Glieder der Einen ekkleesia tou theou, indem er sie einer lokalen ekklesia tou theou, einer ecclesia simplex, hinzufügt, Apg. 2,47, die den Gläubigen mit den Gnadenmitteln dient und in denen der Gläubige mit seinen Gaben dient.

Iure divino, also nach göttlichem Recht, gibt es keine Über- oder Unterordnung örtlicher ekkleesiai tou theou oder ecclesiae simplices und auch keine Unterordnung der ecclesia simplex unter eine ecclesia composita.

11. Die Aussage, dass die Ortsgemeinde die einzige von Gott gewollte Versammlung ist, wird dann richtig verstanden, wenn damit nicht unter Ortsgemeinde eine bestimmte, historisch gewordene Gestalt mit begrenzten Funktionen gemeint ist, so, wie wir Ortsgemeinde heute zumeist haben, sondern der Ausdruck für die ecclesia simplex steht als der direkten, unmittelbaren Primär- oder Basisversammlung der Christen, die in ihr die Gnadenmittel in ihrer Fülle verwalten. Diese Versammlung ist es, von der die Bibel spricht, wenn sie von der lokalen ecclesia spricht, sie ist absolut unverzichtbar, von Gott gewollt, muss sein, ohne dass damit irgendeine nähere Gestalt dieser ecclesia simplex von Gott vorgegeben ist. Alle weiteren Versammlungen kommen aus menschlicher Übereinkunft. Sie sind göttliche Versammlungen, weil sie ja solche Aufgaben ausführen, die Gott geordnet hat; aber es gibt keinen Befehl Gottes in der Bibel, dass gerade Jugendkreise, Jungscharen, Frauenkreise, Missionskreise, Schulkreise, Synodalverbände und dergleichen gebildet werden sollen. Die ecclesia simplex hat aber die Freiheit, solche Versammlungen und Dienste einzurichten, die sie für die Gnadenmittelverwaltung nach innen und außen für richtig und notwendig ansieht.

Die Aussage, dass es unhaltbar ist, dass die Ortsgemeinde die einzige von Gott gewollte Form der äußeren Versammlung sei, wird dann richtig verstanden, wenn mit „Ortsgemeinde“ hier nicht die ecclesia simplex gemeint ist, sondern eine bestimmte, historisch gewordene Form der äußeren Versammlung, die nur bestimmte Funktionen der Gnadenmittelverwaltung direkt ausübt, während andere Funktionen von anderen Versammlungen oder Diensten ausgeübt werden. Diese bestimmte „Form“ oder Verfassung“ hat allerdings keinen göttlichen Befehl; das Amt und der Dienst allerdings, den eine solche „Ortsgemeinde“ ausführt, ist göttlich. Ob aber die Christen alle Bereiche der Gnadenmittelverwaltung in der „Ortsgemeinde“ ausüben oder ob sie weitere Versammlungen bilden, das gehört in den Bereich der christlichen Freiheit, das ist nicht von Gott geordnet.

Die ecclesia composita

12. Die an Christus Gläubigen sind aufgerufen, die Einigkeit im Geist festzuhalten, Eph. 4,3-6, denn es ist nur eine ekkleesia tou theou unter dem Einen Haupt, Jesus Christus. Daher ist es recht und von Gott gewollt, wenn die ecclesiae simplices zusammenarbeiten, Apg. 8; 11; 15; 2. Kor. 8; 9, aber Gott hat keinerlei äußere Gestalt oder Form vorgegeben, in der diese Zusammenarbeit geschehen soll. Es liegt also in der christlichen Freiheit, diese Zusammenarbeit der ecclesiae simplices zu gestalten. Die ecclesiae simplices und die Christen in ihnen sind frei, weitere Versammlungen zu bilden, um bestimmte Teile der Gnadenmittel noch besser ausüben zu können, also etwa Versammlungen, die die Fülle der Gnadenmittel in ihrer Mitte haben, wie Gemeindeverbände (ecclesia composita oder äußere zusammengesetzte Kirche) oder auch Versammlungen, die von vornherein nur einen bestimmten Ausschnitt der Gnadenmittel (Bibelkreise), eventuell auch nur für bestimmte Personenkreise (Sonntagsschule, Jungscharen, Jugendkreise, Frauenkreise, Männerkreise) anwenden sollen (also Hilfseinrichtungen der ecclesia simplex in ihrer Gnadenmittelverwaltung nach innen sind), sowie Komitees für Schulen, Seminare, Missionsarbeit usw, die dafür sorgen sollen, dass die Gnadenmittel in bestimmten Bereichen innerhalb oder außerhalb der ecclesia simplex verwaltet werden. Welche Art von Versammlungen die ecclesiae simplices bilden sollen, welche Gestalt diese Verbindungen haben, darüber sagt Gottes Wort uns nichts, das steht in christlicher Freiheit und kommt aus menschlicher Übereinkunft. Welche Vollmachten diese Versammlungen ausüben, das hängt davon ab, welche ihnen mit ihrer Gründung – oder später – übertragen werden. Während die ecclesiae simplices gemäß der Heiligen Schrift sein müssen, unverzichtbar sind als unmittelbare, ursprüngliche, primäre Versammlungen um die Gnadenmittel, sind alle weiteren Versammlungen Mitteldinge, kommen aus menschlicher Übereinkunft.

13. Die ecclesia composita hat, als die Verbindung verschiedener ecclesiae simplices, die ja mit ihrem Zusammenschluss ihr Kirchesein nicht verlieren, die volle Gnadenmittelgewalt in ihrer Mitte und ist daher vollgültig Kirche, Gottes Volk, Leib Christi in der bestimmten Gegend. Sie ist eine Form der ecclesia particularis, wie auch die ecclesia simplex; es besteht zwischen der ecclesia simplex und der ecclesia composita in dieser Hinsicht (ekkleesia sein) kein Wesensunterschied (wohl aber darin, dass ecclesia simplex iure divino ist, ecclesia composita dagegen iure humano). Allerdings üben die Christen hier ihre Gnadenmittel nicht nur unmittelbar (in den ecclesiae simplices), sondern auch mittelbar, über Repräsentanten aus. Die ecclesia composita, also die Verbindung verschiedener ecclesiae simplices, ist versammelbar a) in den ecclesiae simplices mit ihrem regelmäßigen Gnadenmitteldienst, und b) in den Repräsentanten der ecclesiae simplices (Synodalversammlung oder ecclesia repraesentativa). Die ecclesia simplex ist also die ursprüngliche, unmittelbare, primäre Versammlung der Christen, die unabdingbar ist; die ecclesia composita ist die mittelbare oder sekundäre Versammlung der Christen durch die Repräsentanten oder Delegierten der ecclesiae simplices. Die ecclesia composita, die für die Eine ekkleesia tou theou in ihrem Bezirk steht – muss daher unbedingt respektieren, dass die ecclesia simplex für die Eine ekkleesia tou theou am Ort steht. Auch gewisse Sonderformen, in denen die Gnadenmittel in ihrer Fülle eingesetzt werden, können als ekkleesia bezeichnet werden, etwa Krankenhaus- oder Altenheim-ekkleesia, Universitäts- oder Seminargemeinden, kurz: alle christlichen Versammlungen, die die Gnadenmittel in ihrer Fülle zum (regelmäßigen) Gebrauch unmittelbar haben. Jede größere Versammlung, die mehrere ecclesiae simplices repräsentiert, ist ekkleesia, sofern sie nur die Eigenschaften und Merkmale hat, nämlich Verwalterin der Gnadenmittel zu sein und ausschließlich zu diesem Zweck gegründet zu sein; die ganze ekkleesia zu repräsentieren; zusammenkommen zu können, und ihr daher auch die entsprechenden kirchlichen Funktionen und Rechte zukommen. Die Ordnung der Beziehungen der verschiedenen ecclesiae ist menschliche Ordnung, ausgehend davon, dass die Kirche nicht mit sich uneins sein kann und alles in Ordnung und Liebe geschieht. Göttlicherseits gibt es keinerlei Über- oder Unterordnung bestimmter Versammlungen, dies ist alles menschliche, in dieser Welt aber nötige, Ordnung.

Die ecclesia composita ist ekkleesia in ihrem Bezirk und besteht dabei aus ecclesiae simplices, die die ganze Fülle der Kirchengewalt innehaben; diese ist auch in der ecclesia composita vorhanden. Auch die ecclesia repraesentativa als Versammlung der ecclesia composita ist Versammlung von Christen, die damit, dass sie Glieder ihrer Ortsgemeinden sind, ihre Vollmachten nicht verloren haben. Aber sie sind eben zugleich Glieder am Leib der Ortsgemeinde – und sie sind in der ecclesia repraesentativa als Delegierte, üben also die Schlüsselgewalt nicht, wie in der ecclesia simplex, unmittelbar, sondern nur mittelbar aus, und zwar nur denjenigen Teil, der durch die ecclesiae simplices übertragen wurde. Dass eine ecclesia composita den sie bildenden ecclesiae simplices gegenüber nur beratenden Charakter hat, ist kein göttliches Gesetz, aber eine weise menschliche Ordnung, um so die christliche Freiheit und die Freiheit der Gemeinden zu erhalten und das allgemeine Priestertum der Gläubigen zu stärken. Jegliche Über- und Unterordnungen innerhalb eines Gemeindeverbandes ist rein menschliche Ordnung und nicht iure divino.

Auch die ecclesiae compositae haben keinen anderen Auftrag als die ecclesiae simplices, ja, als die Eine ekkleesia tou theou, nämlich den Gnadenmittelauftrag.

14. Ecclesia simplex und ecclesia composita liegen also in sofern auf einer Ebene, als sie beide christliche Vereinigungen sind, in denen die Gnadenmittel in ihrer Fülle vorhanden und die darum im Vollsinn des Wortes „Kirche, ekkleesia“ sind, also wahrhaft Versammlung um die Gnadenmittel, Versammlung der ganzen ekkleesia und auch wirklich zusammen kommen und in sofern, als Gott für keine der beiden eine Verfassung oder Gestalt vorgeschrieben hat.

Ecclesia simplex und ecclesia composita sind aber unterschiedlich darinnen, dass die ecclesia simplex die unmittelbare, ursprüngliche, primäre oder Basisversammlung der Christen ist, in der die christliche Vollmacht unmittelbar ausgeübt wird, die ecclesia composita dagegen eine Verbindung von ecclesiae simplices, die in ihren Repräsentanten zusammenkommt, also die Vollmacht aufgrund von Delegation ausübt, mittelbar, sekundär. Sie sind weiter unterschieden dadurch, dass gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift die ecclesia simplex sein muss, iure divino ist (ohne dass sie deren äußere Gestalt festgelegt hat, ausgenommen das Predigtamt und das Verhältnis von Predigtamt und Gemeinde zueinander), unabdingbar ist, während alle andere Versammlungen sein können, je nach den Erfordernissen zur Ausübung der Gnadenmittel. Sie können nur in sofern als von Gott gewollt bezeichnet werden, als Gott will, dass die Aufgaben, die sie ausüben, durch die ekkleesia tou theou ausgeübt werden, und dass die ecclesiae simplices, die einig sind in der Lehre, Gemeinschaft untereinander haben und ausüben, nicht aber, was die Gestalt der Verbindung der ecclesiae simplices angeht.

15. Ecclesia simplex und ecclesia composita sind auch weiterhin darin unterschieden, dass die ecclesia composita zwar aus der Gemeinschaft der ecclesia composita ausschließen kann, aber nicht – es sei denn, es wurde ihr die Vollmacht übertragen – aus der ecclesia simplex. Die ecclesia simplex dagegen übt den Ausschluss gemäß Matth. 18 aus als Ausschluss aus dem Himmelreich – und wenn er recht ist, so schließt dies das Ende der geistlichen Gemeinschaft aller mit ihr verbundenen Gemeinden und überhaupt aller christlichen Gemeinden mit der betroffenen Person ein.

Die ecclesia simplex ist also diejenige Versammlung, die sein muss gemäß dem Willen Gottes, aber ihre äußere Gestalt und Verfassung ist nach menschlicher Übereinkunft, unter Beachtung bestimmter Vorgaben des Wortes Gottes (Predigtamt, Stellung der Frau). Die ecclesia composita ist dagegen nur in sofern nach dem Willen Gottes, als Gott will, dass die ecclesiae simplices, die einig sind in der Lehre, auch Gemeinschaft untereinander haben, bemüht sind, die Einigkeit zu erhalten durch das Band der Liebe, und zusammenarbeiten. Dass dies aber unter einer bestimmten Gestalt, etwa einer bestimmten ecclesia composita, geschieht (etwa eines Synodalverbandes), gleich welche äußere Gestalt und Ordnung dies sein mag, das geschieht nach menschlicher Übereinkunft.

Die sonstigen Versammlungen von Christen in ihrer Beziehung zur ecclesia simplex

16. Weiter ist die Frage aufgeworfen worden, wie es mit anderen Versammlungen steht, wie Missionskreis, Jugendkreis, Bibelkreis, Hauskreisen? Hierzu sei gesagt:

Jesus Christus will, dass die von ihm eingesetzten Gnadenmittel in ihrer Fülle gebraucht werden; und wir haben das klare Zeugnis der Schrift, dass die ecclesia simplex gemäß dem Willen Christi ist (siehe 7. und 9.). Es darf nicht übersehen werden, dass das Neue Testament den Begriff „ecclesia“ nicht vage, nebulös lässt, sondern dass damit eine bestimmte Einrichtung gemeint ist, nämlich entweder die ecclesia universalis, die ecclesia localis im engeren Sinne (örtliche Gemeinschaft der Gläubigen) oder die ecclesia localis im weiteren Sinne (lokale äußere Versammlung um Wort und Sakrament). Wenn also im Neuen Testament von der ecclesia in einem anderen Sinne als dem der verborgenen Gemeinschaft aller Gläubigen gesprochen wird, so ist damit unzweifelhaft die ecclesia simplex gemeint, die wir im Neuen Testament in unterschiedlicher Gestalt finden. In diesem Zusammenhang finden wir auch Ordnungen Gottes für das Leben in der ecclesia. Es ist daher unzweifelhaft, dass diese ecclesia simplex, die ecclesia localis ist, Gottes Wille ist und sein muss. Jesus Christus hat aber keine Anordnungen oder Gesetze erlassen, in welcher Weise oder unter welchen Gestalten, ausgenommen das heilige Predigtamt, diese Verwaltung der Gnadenmittel geschehen soll. Darum haben die Christen in der ecclesia simplex Freiheit, weitere Versammlungen zu bilden, wie sie es für die rechte Verwaltung der Gnadenmittel für nötig halten. Ebenso können sie Einrichtungen bilden (Komitees, Ausschüsse, Konferenzen), die kirchenregimentliche Aufgaben ausführen.

Diese anderen Kreise sind gewiss auch Versammlungen von Christen, wobei die Christen gewiss auch die Fülle ihrer Schätze haben und das Wort Gottes dort so kräftig ist wie in der ecclesia simplex, denn die Fülle der Schätze Christi ist in der ekkleesia tou theou und in jeder Teilversammlung derselben vorhanden.

Gewiss ist in jeder Versammlung, die auch nur einen Teil der Gnadenmittel gebraucht, etwa in einem Hauskreis, in dem Gottes Wort betrachtet wird, darum, weil jedes Gnadenmittel das Heil, die gesamte Schlüsselgewalt beinhaltet, die ganze Gewalt der Schlüssel wirksam und können darum Menschen zum lebendigen Glauben kommen. (Dennoch können wir hier nicht von einer ecclesia sprechen. Wenn wir bedenken, dass dieser Begriff durch das Neue Testament durchaus festgelegt ist, etwa auch in Matth. 18 die ecclesia von der Gruppe von Christen, die die zweite Stufe der Ermahnung durchführen, ausdrücklich unterschieden wird, so macht dies deutlich, dass wir nicht einfach jede Gruppe von Christen, versammelt in Jesu Namen, als ecclesia bezeichnen dürfen, sondern dies derjenigen Versammlung vorbehalten ist, die die Gnadenmittel in ihrer Fülle ausübt, sei es, dass sie dies unmittelbar macht, sei es, dass sie dies mittelbar macht, indem sie weitere Versammlungen, Gremien dafür einrichtet, die jeweils Teilbereiche bearbeiten.). Darum ist es auch gewiss, dass in einer jeden Versammlung, die auch nur einen Teil der Gnadenmittel gebraucht, die Eine ekkleesia tou theou wahrhaft gegenwärtig und am Wirken ist.

Aber: a) Die Christen, die diese Kreise bilden, sind zugleich und zuerst Glieder am Leib der ecclesia simplex, der sie angehören. Sie können schon um der Ordnung und der Liebe willen in den anderen Kreisen die Gnadenmittel nur in dem Maß gebrauchen, wie die ecclesia simplex es geordnet hat.

b) Diese Kreise werden von vornherein nicht als ecclesia simplex gebildet, sondern als Kreise, die nur einen bestimmten Ausschnitt der Gnadenmittel, oft auch nur für einen bestimmten Ausschnitt der Glieder der Gemeinde, gebrauchen sollen. Sie sind deshalb nicht ecclesia simplex. Allerdings haben sie Anteil an der Einen Kirche Jesu Christi, sind Teil derselben und ist diese Eine Kirche in ihnen am Wirken. Sie sind also gebildet als Hilfseinrichtungen der ecclesia simplex. Dieser Unterschied ist zu beachten. Aber im Gegensatz zu der „Ortsgemeinde“ als ecclesia simplex können sie kein Zeugnis des Neuen Testamentes für ein eindeutiges Mandat Christi zu gerade dieser speziellen weiteren Versammlung angeben. Gemäß den Aussagen der Schrift meint die ecclesia simplex eine solche (auf Dauer angelegte) Versammlung, in der nach Möglichkeit die Gnadenmittel in ihrer Fülle ausgeübt werden sollen, wie auch in ihrer Breite, das heißt an allen Gemeindegliedern und darüber hinaus (Mission). Die anderen Kreise dagegen sollen die ecclesia simplex in diesem ihrem Dienst unterstützen, zumeist im Blick auf einen bestimmten Teil der Gemeinde. Hierin liegt der entscheidende Unterschied: ecclesia simplex muss sein (iure divino), alle anderen Versammlungen können sein (iure humano); in der ecclesia simplex werden die Gnadenmittel in ihrer Fülle ausgeübt und dazu das Predigtamt aufgerichtet, in den anderen Versammlungen werden nicht alle Gnadenmittel verwaltet; sie haben ihre Aufgaben durch die ecclesia simplex (oder die ecclesia composita) erhalten.

Ob es sich bei einer Versammlung von Christen um eine ekkleesia im Sinne einer ecclesia simplex (oder composita) handelt oder „nur“ um einen besonderen Kreis, das hängt ganz davon ab, wozu diese Versammlung gebildet wurde und ob sie die Kennzeichen der Kirche in ihrer Fülle hat.

16. Die Frage ist auch aufgeworfen worden, ob denn nicht alle Versammlungen von Christen die gleichen Vollmachten hätten wie die ecclesia simplex? Darauf sei geantwortet: Die Christen, die diese Versammlungen neben der ecclesia simplex bilden, haben zwar ihre Vollmacvht als Christen nicht dadurch verloren, dass sie Glieder der ecclesia simplex sind. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Christen, die in den Versammlungen außerhalb der ecclesia simplex sind, Glieder ihrer ecclesia simplex als ihrem Leib Christi bleiben, innerhalb dem sie auch ihre Vollmachten als Christen ausüben, etwa um die Gnadenmittel zu verwalten. Alle anderen Versammlungen müssen deshalb jeweils mit der ecclesia simplex abstimmen, welche Aufgaben sie übernehmen, welche Rechte sie ausüben und haben daher ihre Vollmacht, Gewalt nur mittelbar, übertragenerweise.

Es ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob denn nicht alle Versammlungen von Christen auf einer Ebene lägen? Darauf sei geantwortet: Die verschiedenen Versammlungen werden unter völlig verschiedenen Gesichtspunkten gebildet, zumeist ja nur für ganz bestimmte Aufgaben, also gar nicht die Gnadenmittel in ihrer Fülle verwalten sollen, so darf dieser Unterschied nicht außer Betracht gelassen werden; denn welche Aufgaben die einzelnen Versammlungen dann ausüben, das ist menschliche Ordnung, sie haben diese Aufgaben und die damit verbundenen Vollmachten, etwa eventuell auch zur Berufung, nur übertragenerweise. Ebenso darf nicht außer Betracht gelassen werden, dass es nicht gleichgültig ist, welche Versammlungen es gibt und welche nicht. Gemäß Gottes Wort entspricht die ecclesia simplex als unmittelbare, versammelbare (Basis-)Versammlung Gottes Willen und muss sein, alle anderen Versammlungen üben zwar auch von Gott seiner Kirche übertragene Aufgaben aus, aber Gott hat nicht angeordnet, dass gerade sie dazu gebildet werden; sie kommen aus freier menschlicher christlicher Übereinkunft, können sein. Dieser Unterschied darf nicht übersehen werden. Dass die Aufgaben, die die verschiedenen Versammlungen ausüben, ausgeführt werden, das ist Gottes Wille; dass sie aber gerade durch die jeweiligen Versammlungen ausgeführt werden, das geschieht aus menschlicher Übereinkunft. Gemäß dem Zeugnis der Schrift ist es daher sinnvoll und theologisch hilfreich und sauber, nur diejenigen Versammlungen als ecclesia zu bezeichnen, die sich gebildet haben, um die Gnadenmittel in ihrer Fülle zu verwalten oder – als ecclesia composita – aus solchen Gemeinden bestehen und sich in deren Repräsentanten versammeln.

18. Das biblische Kennzeichen des Lebens und Dienstes der Einen ekkleesia tou theou ist also gänzlich gegründet auf und wurzelt in der Einen ekkleesia tou theou an den verschiedenen Orten (ecclesia simplex oder Einzelgemeinde). Alle weiteren Versammlungen sind Versammlungen, die durch die ecclesiae simplices gegründet, veranlasst sind, um ihr bei der Ausübung des Gnadenmittelauftrages zu helfen und haben entweder die Gnadenmittel in der Fülle (wie die ecclesia composita) und sind so ekkleesia, oder sie haben nur bestimmte Bereiche der Gnadenmittel und haben damit zwar Teil an der Einen ekkleesia, sind aber nach dem Schriftzeugnis, z.B. Matth. 18, nicht ekkleesia, sondern sollten als kirchliche Versammlung bezeichnet werden.

Die letzte Stufe der Gemeindezucht nach Matthäus 18

19. Es ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob nur die ecclesia simplex oder jede „Versammlung um Jesus Christus“ die letzte Stufe der Gemeindezucht nach Matth. 18 ausüben darf.

Hierzu sei gesagt:

Jesus Christus unterscheidet in Matth. 18 eindeutig zwischen der Gruppe von Christen, die in der zweiten Stufe mit dem offenbaren Sünder spricht, und der ecclesia, die in der dritten Stufe ihn nochmals ermahnen und nötigenfalls den letzten Schritt ausführen muss. Jesus Christus spricht hier eindeutig von „der ecclesia“, der es zu sagen ist, bezieht sich also auf eine als Begriff feststehende Versammlung, auch wenn es damals noch nicht zur Bildung solcher ecclesiae gekommen ist. Aber die Schrift neuen Testamentes macht deutlich, was mit dieser ecclesia als einer äußeren Versammlung gemeint ist, nämlich die ecclesia simplex oder Basisgemeinde, also diejenige äußere Versammlung um Wort und Sakrament der Einen ekkleesia an einem bestimmten Ort, in der, unter normalen Umständen, ein Christ sein muss.

Alle anderen Versammlungen können die beiden ersten Stufen ausüben, können auch den offenbaren Sünder darauf hinweisen, dass er, wenn er in seiner Sünde beharrt, er sich schließlich selbst aus dem Reich Gottes ausschließt. Aber sie können ihn nicht aus der ekkleesia tou theou ausschließen, weil er damit auch aus der ecclesia simplex ausgeschlossen wäre, sondern müssen zur letzten Beurteilung die Sache dieser ecclesia simplex übergeben.

Andererseits hat natürlich die ecclesia simplex die Freiheit, selbst diese letzte Stufe anderen Einrichtungen zur Ausübung zu übertragen (geistlich klug ist es nicht).

20. Als falsche Lehre verwerfen wir: dass eine Gemeinde nur die volle Schlüsselgewalt hätte als Teil einer größeren kirchlichen Organisation; dass eine Gemeinde Glied einer größeren kirchlichen Organisation sein müsse; dass die Frage, ob eine Person Glied einer erreichbaren rechtgläubigen ecclesia simplex wird und die Frage, ob jemand Mitglied in einem Hauskreis, Männerkreis, eine Gemeinde in einem Synodalverband sei, auf der gleichen Ebene lägen; dass die Ordnung oder Verfassung einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes von Gott vorgegeben sei; dass es eine göttlich geordnete Hierarchie in der Kirche gebe; dass das Predigtamt zum Wesen der ekkleesia dazu gehöre; dass die ekkleesia tou theou ein Zusammenschluss einzelner Christen sei; dass alle Versammlungen von Christen in der Hinsicht auf einer Ebene lägen, dass sie alle gleicherweise von Gott geordnet seien; die Leugnung, dass die ecclesia simplex absolut notwendig ist und Gottes Mandat hat, während alle anderen Versammlungen von Christen möglich seien aber nicht in gleicher Weise Gottes Mandat haben, sondern iure humano sind; dass die biblischen Maßstäbe über geistliche Gemeinschaft nur innerhalb von Gemeinden oder im Verhältnis von Gemeinden zueinander gälten und nicht hinsichtlich jeglicher geistlichen Gemeinschaft von Christen, Versammlungen usw.; dass allein die ecclesia simplex ekkleesia tou theou sei und keine andere Versammlung von Christen und daher auch keine andere Versammlung von Christen apriori die Schlüssel habe und gebrauchen könne; dass der letzte Schritt nach Matth. 18 nicht nur die ecclesia simplex meine, sondern jegliche Versammlung von Christen; dass Lehrzucht allein innerhalb der ecclesia simplex vollzogen werden dürfe und nicht auch von anderen Einrichtungen, wie Seminaren, Synodalgremien, die mit der Lehre und der Überwachung der Lehre beauftragt sind; dass die äußere Versammlung um Wort und Sakrament eine Gemeinde der Bekehrten sein müsse; dass nur die Gemeinde insgesamt und nicht auch jeder Christ die Schlüssel hätte; wenn geleugnet wird, dass die ecclesia simplex ihrem Wesen nach die Gemeinschaft der wahrhaft Gläubigen einer bestimmten Gegend meint (ecclesia localis stricte dicta).