Der Bekenntnislutheraner, 2005


Beständig in der Apostel Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42

DER BEKENNTNIS-

LUTHERANER

Lutherisches Blatt für Bibelchristentum.

Mit Zustimmung der Lutherischen Kirchen der Reformation (Lutheran Churches of the Reformation, LCR) herausgegeben von Roland Sckerl,  Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062; Fax: 07245/913886

e-mail: Sckerl@web.de

12. Jahrgang 2005                                  Heft 3/2005

Inhaltsverzeichnis

LUTHERS LEHRE NACH DEN SCHMALKALDISCHEN ARTIKELN

1. Historischer Hintergrund

2. Theologische Einführung

3. Darlegung der Lehre

I. Von der Heiligen Schrift

II. Von der Dreieinigkeit

III. Von der Sünde

IV. Vom Gesetz

V. Von der Buße

VI. Von der Erlösung

1. Von der geschehenen Rechtfertigung durch Christus

2. Von der Rechtfertigung allein aus Gnaden durch den Glauben, ohne menschliches Verdienst

VII. Vom Empfang des Heils

1. Von den Gnadenmitteln

Vom Evangelium

Von der Taufe

Vom Abendmahl

2. Von den Schlüsseln

VIII. Von der Heiligung

IX. Von der Kirche, Kirchengemeinschaft und dem Amt

1. Von der Kirche im eigentlichen Sinne

2. Von der Kirchengemeinschaft und Trennung

3. Vom Amt der Kirche

4. Vom heiligen Predigtamt oder Amt der öffentlichen Verwaltung der Schlüssel. Vocatio und Ordinatio

5. Vom Antichrist

UNTERSCHEIDUNGSLEHREN ZUR RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE III

Literaturhinweise

LUTHERS LEHRE NACH DEN SCHMALKALDISCHEN ARTIKELN

Von

Roland Sckerl

1. Historischer Hintergrund

Im Jahr 1987 jährte sich zum 450. Mal das Bekenntnis von Schmalkalden, also die Niederschrift und Annahme dieser von Martin Luther selbst verfassten, knapp gehaltenen Bekenntnisschrift und im Jahr 2005 begehen die bekenntnistreuen lutherischen Kirchen den 425. Jahrestag des Konkordienbuches, der Sammlung der Bekenntnisse der evangelisch-lutherischen Kirche aus der Reformationszeit. Dieses Heft nun will die Lehre der Schmalkaldischen Artikel näher betrachten, da es sich bei diesem Bekenntnis um ein sehr bedeutsames und umfassendes Bekenntnis Luthers selbst handelt.

Äußerlicher Anlass zu ihrer Entstehung war die Ausschreibung zu einem großen Konzil durch Papst Paul III. am 2. Juni 1536. Wohl war nicht zu erwarten, dass es aus diesem Anlass auch zu Lehrverhandlungen der Römischen mit der lutherischen Kirche kommen werde, aber Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige von Sachsen beauftragte dennoch Luther damit, ein klares lutherisches Bekenntnis aufzustellen, in dem nochmals die hauptsächlichen Kontroversthemen aufgezeigt werden sollten. Luther packte diese Aufgabe sogleich an, zusammen mit Agricola, Amsdorf und Spalatin, zu denen sich später noch Bugenhagen, Cruciger, Jonas und Melanchthon gesellten.

Schon während der Ausarbeitung kam es zu erheblichen Spannungen zwischen Luther und Melanchthon, da Letzterer immer offener seine falschen Ansichten vortrug und vor allem gegen die Artikel vom Abendmahl, der Ordination und den Mitteldingen (Adiaphora) opponierte, sie eigentlich nur als „Anhänge“ sehen wollte, also ihnen einen untergeordneten Charakter beizumessen gedachte, ebenso auch hinsichtlich des Artikels über das Papsttum. Die später offen zu Tage tretenden unionistischen Bestrebungen des Philippismus (der Anhänger Melanchthons) wurden damals bereits deutlich – aber Luther trat ihnen energisch entgegen, konnte sie noch einmal zum Schweigen bringen, und bekannte die klare biblische Lehre.

Am 10. Februar 1537 begann die Fürstenversammlung zu Schmalkalden, auf der Kurfürst Johann Friedrich die „Articuli Smalcaldici“ als lutherisches Bekenntnis vorlegen wollte zur Unterschrift – sie in eine Reihe damit mit dem Augsburgischen Bekenntnis und deren Verteidigungsschrift (Apologie) zu stellen gedachte. Dieser Plan aber scheiterte zunächst an zwei Faktoren: Zum einen war diese Fürstenversammlung eine politische Versammlung und kein Zusammenkommen lutherischer Fürsten; der Abfall Hessens vom Augsburgischen Bekenntnis bahnte sich bereits an. Zum anderen intrigierte Melanchthon zusammen mit dem hessischen Landgrafen gegen das Bekenntnis, das er ja schon in seinem Entstehen zu verhindern versucht hatte. Zu einer Unterzeichnung durch die Stände kam es daher nicht.

Dafür aber erfolgte später die Unterschrift durch die damaligen lutherischen Theologen. Gerade darin liegt neben anderem ein besonderer Wert dieses Bekenntnisses: Es hebt nicht nur die Kontroverspunkte mit den Römisch-Katholischen hervor, sondern stellt ebenso auch ein Trennungsbekenntnis gegenüber den nichtrömischen Irrlehren dar, ist ein kirchliches Bekenntnis, völlig unabhängig von den weltlichen Ständen.

2. Theologische Einführung

Die Schmalkaldischen Artikel, einschließlich der beiden Anhänge, nämlich über die Gewalt des Papstes und die Gerichtsbarkeit der Bischöfe, wurden hauptsächlich als Kontroversbekenntnis der lutherischen Lehre gegenüber der römischen Papstkirche aufgestellt, ohne damit aber alle Punkte ausführlich zu behandeln, da dies bereits im Augsburgischen Bekenntnis und seiner Apologie geschehen war. Andererseits sind manche im Augsburgischen Bekenntnis nur angeschnittenen Punkte breiter ausgeführt worden. Wenn so auch nicht alle Lehrpunkte aufgeführt werden, so macht doch der Abschnitt über die Heilige Schrift deutlich, dass nur die Heilige Schrift Lehre setzen kann und darf und die Lehre der Kirche identisch sein muss mit der Heiligen Schrift, falsche Lehre nicht geduldet werden darf. Dies ist gerade auch gegenüber allem Pluralismus, Unionismus und Ökumenismus zu bekennen und zu unterstreichen.

3. Darlegung der Lehre

 

I. Von der Heiligen Schrift

Die Lehre von der Heiligen Schrift wird in den Schmalkaldischen Artikeln nicht breit ausgeführt, da sie hinsichtlich der Inspiration in der damaligen Zeit noch nicht umstritten war. Es wurden nur aufgetretene Streitpunkte behandelt, sowohl gegenüber den Römisch-Katholischen wie auch gegenüber den Schwärmern.

Zunächst bekennt daher die lutherische Kirche, dass Gott nicht ohne Mittel wirkt, sondern allein durch seine Mittel, nämlich Wort und Sakrament. Alle Lehre, die ein Wirken Gottes jenseits der Mittel annimmt, ist Enthusiasmus, Schwärmerei, auch das Papsttum, nämlich einmal wegen seines ex-cathedra-Artikels (dass also der Papst, wenn er vom Lehrstuhl aus spricht, Lehre als verbindlich festsetzen könne, ohne dass sie in der Bibel stehe), zum anderen wegen der Menschengebote, die es neben der Schrift aufgestellt hat (Schmalkaldische Artikel (zitiert: Schm.A.) III,7.3)

„Und in diesen Stücken, so das mündliche äußerliche Wort betreffen, ist fest darauf zu bleiben, dass Gott niemand seinen Geist oder Gnade gibt ohn’ [außer] durch oder mit dem vorgehenden äußerlichen Wort, damit wir uns bewahren vor den Enthusiasten, das ist Geistern, so sich rühmen, ohn und vor dem Wort den Geist zu haben, und darnach die Schrift oder mündliches Wort richten, deuten und dehnen nach ihrem Gefallen, wie der Münzer tat und noch viel tun heutigs Tages, die zwischen dem Geist und Buchstaben scharfe Richter sein wollen und wissen nicht, was sie sagen oder setzen; denn das Papsttum auch eitel Enthusiasmus ist, darin der Papst rühmt „alle Rechte sind im Schrein seines Herzens“ und was er mit seiner Kirche urteilt und heißt, das soll Geist und Recht sein, wenn’s gleich über und wider die Schrift oder mündlich Wort ist.“ (III. Teil, Art. 7, §§ 3.4)

[Anm.: „mündlich Wort“ meint hier das mündliche Wort der Apostel als mit der Heiligen Schrift identisches, von ihnen verkündigtes Wort, aus der Heiligen Schrift kommend – also nichts neben der Heiligen Schrift, sondern dem Alten Testament und der Inspiration entspringend.]

    Da Gott allein durch die Mittel wirkt, so heißt das auch, dass allein die Heilige Schrift Lehre setzt, nicht Menschen und ihre Gedanken: Wo von der Heiligen Schrift abgewichen wird, da ist falsche Kirche (Formalprinzip, III, 7.4): nicht Menschengedanken, nicht menschliche Vernunft können Lehre setzen (II, 2.13.14)

„Es gilt nicht, dass man aus der heiligen Väter Werk oder Wort Artikel des Glaubens macht ... Es heißt, Gottes Wort soll Artikel des Glaubens stellen und sonst niemand, auch kein Engel.“ (II, 2, §§ 15)

Diese Aussagen zur Heiligen Schrift lassen aber auch die Grundstellung in der Lehre von der Schrift deutlich werden, wie sie immer wieder in den lutherischen Bekenntnisschriften deutlich wird: Die Heilige Schrift wird als unumstößliche göttliche Tatsache vorausgesetzt, ebenso als unumstößliche Tatsache, dass die gesamte Heilige Schrift Gottes Wort ist, Wort für Wort vom Geist Gottes den Heiligen Schreibern eingegeben, gleichsam diktiert; dass sie kein Menschenwort enthält, keine menschliche Seite, keine „dynamische“, sich im Laufe der Zeit ändernde Wahrheit, sondern immer gleich wahr und richtig ist, buchstäblich, im sensus literalis (buchstäblichen Sinn) zu nehmen.

II. Von der Dreieinigkeit

Dieser Artikel wird in den Schm. A. nicht sehr weit ausgeführt, da über die wichtigsten Aussagen, nämlich dass Gott ein Wesen in drei Personen, Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist ist, keine Kontroverse bestand. So konnte man sich begnügen mit dem Hinweis auf das apostolische und athanasianische Bekenntnis (I.).

III. Von der Sünde

Hier bereits wurde der große Unterschied zum Papsttum deutlich, wie auch zu all den anderen synergistischen (Irr-)Lehren, einschließlich der dann von Melanchthon vertretenen. Mit der Heiligen Schrift bekennt die lutherische Kirche in den Schm. A. die Erbsünde, nämlich dass der Sündenfall unseres ersten Elternpaares Adam und Eva die ganze menschliche Natur zutiefst verderbt hat, ja, der Mensch tot ist für Gott, dass der Mensch daher wesensmäßig Sünder ist (III, 1.1.3). Die Werke oder Tatsünden sind eine Folge dieser Erbsünde (III,1.2)

„Hier müssen wir bekennen, wie S. Paulus Röm. 5 sagt, dass die Sünde sei von Adam, dem einigen Menschen, hergekommen, durch welches Ungehorsam alle Menschen sind Sünder geworden und dem Tod und dem Teufel unterworfen. Dies heißt die Erbsünde oder Hauptsünde.“ (III,1, § 1)

„Solche Erbsünde ist so gar eine tiefe böse Verderbung der Natur, dass sie keine Vernunft kennet, sondern muss aus der Schrift Offenbarung geglaubet werden, Ps. 50 und Röm. 5; 2. Mose 33; 1. Mose 3.“ (III, 1, § 3)

Darum weist die rechtgläubige lutherische Kirche auch mit aller Entschiedenheit die vom Papsttum in diesem Bereich verbreiteten Irrlehren zurück. Denn es ist falsche Lehre, wie es Rom behauptet (z.B. Erasmus von Rotterdam), dass die menschliche Natur nicht ganz gefallen sei, in geistlichen Dingen noch einen freien Willen, Vernunft habe, Gutes wollen könne, die Kraft habe, Gott lieben zu können, oder, wie es auch gesagt wurde, dass Gott dem sich bemühenden Menschen die Gnade gebe. Dies sind schreckliche Irrlehren, denn sie verweisen die Menschen an sich selbst, eigene Werke, eigenes Tun – und leugnen, dass der Mensch geistlich tot ist, gänzlich tot, sich gar nicht selbst ändern kann. Diese Irrlehren sind Synergnismus, also Werkgerechtigkeit, führen zu der Annahme, dass es angeblich auch ohne den Glauben gute Menschen nach Gottes Maßstab gäbe. All diese Lehren sind, wie die Schm. A. sagen, heidnische Lehre, zutiefst Christus, seinem Verdienst, der Lehre von der Rechtfertigung zuwider (III, 1.4-11).

IV. Vom Gesetz

Das Gesetz wird in seinem Bereich in drei Anwendungen unterteilt, deren erste es ist, der Sünde durch Strafe zu steuern (III, 2.1.2). Die vornehmste oder eigentliche Aufgabe des Gesetzes ist es aber, die Sünde, und das ist: die Erbsünde besonders, die Gottlosigkeit des Menschen, seine Verlorenheit und Verdammnis aufzudecken, mit der Strafe Gottes, nämlich dem ewigen Tod, der ewigen Verdammnis zu drohen und dadurch den Sünder zur Verzweiflung zu führen, damit er nach Hilfe sehnsüchtig wird (III, 2.4). Der dritte Gebrauch des Gesetzes ist die Anleitung in der Heiligung. Andere Aufgaben hat das Gesetz nicht, kann es auch nicht haben, besonders nicht, den Menschen selig zu machen, zum Glauben zu führen. Das kann allein das Evangelium.

„Hier halten wir, dass das Gesetz gegeben sei von Gott, erstlich den Sünden zu steuern mit Drohen und Schrecken der Strafe.“ (III, 2, § 1)

„Aber das vornehmste Amt oder Kraft des Gesetzes ist es, dass es die Erbsünde mit Früchten und allem offenbare und dem Menschen zeige, wie gar tief und grundlos seine Natur gefallen und verderbt ist, als dem das Gesetz sagen muss, dass er keinen Gott habe noch achte oder bete fremde Götter an, welchs er zuvor und ohne das Gesetz nicht geglaubt hätte. Damit wird er erschreckt, gedemütigt, verzagt, verzweifelt, wollte gern, dass ihm geholfen würde, und weiß nicht, wo aus, fängt an, Gott feind zu werden und zu murren. Das heißt denn Röm. 3: „Das Gesetz erregt Zorn“ und Röm. 5: „Die Sünde wird größer durchs Gesetze.““ (III, 2, §§ 4.5)

V. Von der Buße

Die Buße – und das meint die Buße im eigentlichen oder engeren Sinne, nämlich die Reue – ist nicht und nie das Werk des Evangeliums, so wenig wie die Bekehrung oder Wiedergeburt das Werk des Gesetzes ist; sondern die Buße ist einzig das Werk des Gesetzes (Röm. 1; Joh. 16) als des Hammers Gottes (Jer. 23,29) (III, 3.1.2). Denn durch das Gesetz überführt uns Gott von der Tatsache, dass wir gänzlich in Sünden verloren sind, gar nichts Gutes tun können, auch keine Reue, keine Buße hervor bringen können. Es überzeugt uns davon, dass eine Genugtuung nicht um etwas in, an, bei uns gegeben werden kann, sondern außerhalb von uns, unabhängig von uns sein muss: Auch die Gerechtigkeit vor Gott ist nichts anderes als eine Gerechterklärung um Christi Verdienst willen; auch dem Gläubigen haftet die Sünde noch an (III, 3.34.35).

„Solch Amt des Gesetzes behält das Neue Testament und treibt’s auch, wie Paulus Röm. 1 tut und spricht: „Gottes Zorn wird vom Himmel offenbart über alle Menschen“, ebenso 3: „Alle Welt ist vor Gott schuldig und kein Mensch ist vor ihm gerecht“, und Christus Joh. 16: „Der heilige Geist wird die Welt strafen um die Sünde.“

Das ist nun die Donneraxt Gottes, damit er beide, die offenbarlichen Sünder und die falschen Heiligen in einen Haufen schlägt und lässt keinen recht haben, treibt sie allesamt in das Erschrecken und Verzagen. Das ist der Hammer (wie Jeremia spricht): „Mein Wort ist der Hammer, der die Felsen zerschmettert.“ Das ist nicht activa contritio, eine gemachte Reu, sondern passiva contritio, das rechte Herzeleid, Leiden und Fühlen des Todes.“ (III, 3, §§ 1.2)

„Diese Buße lehret uns, die Sünde erkennen, nämlich dass mit uns allen verloren ist, mit Haut und Haar nicht gut ist und müssen schlechts neu und andere Menschen werden.“ (III, 3, § 35)

Da der Mensch tot ist in der (Erb-)Sünde, tot für Gott, tot hinsichtlich aller geistlichen Dinge, so kann auch die Buße nie und nimmer sein Werk sein, seine Leistung, ja, kann er nichts, gar nichts dazu tun. Die Buße ist keine menschliche Vorleistung, menschliche Stimmung, keine menschengemachte Reue, sie ist allein Gottes Werk, gewirkt durch das Wort des Gesetzes. Darum ist die Buße passiva und  nicht activa, nicht etwas, das wir Gott vorweisen könnten (III, 3.1).

Bliebe die Buße, die Reue, aber allein stehen, allein mit dem Gesetz, so führte sie ganz gewiss zur Verzweiflung (III, 3.7), zu Tod und Hölle. Darum muss dann Gottes Evangelium in Wort und Sakrament hinzu kommen, das den Sünder tröstet, absolviert, ihm Christi Verdienst, Gerechtigkeit als Urteil Gottes zueignet, das ist, den Sünder um Jesu Christi willen für gerecht vor Gott erklärt.

„Wo aber das Gesetz solch sein Amt allein treibt ohn Zutun des Evangeliums, da ist der Tod und die Hölle, und muss der Mensch verzweifeln wie Saul und Judas, wie S. Paulus sagt: „Das Gesetze tötet durch die Sünde.“ Wiederum gibt das Evangelium nicht einerlei Weise Trost und Vergebung, sondern durch Wort, Sakrament und dergleichen, wie wir hören werden, auf dass die Erlösung ja reichlich sei bei Gott (wie Psalm 129 sagt) wider das große Gefängnis der Sünden.“ (III, 3, §§ 7.8)

Im Gegensatz zu dieser klaren biblischen Lehre steht die Papstlehre von der Buße, die in den Schm. A. eindeutig verworfen wird. Der Hintergrund der falschen Lehre Roms von der Buße ist die falsche Lehre von der Erbsünde, nämlich dass es die völlige Zerrüttetheit und Verderbtheit der menschlichen Natur, den geistlichen Tod des Menschen, die gänzliche Unfreiheit des Menschen in geistlichen Dingen leugnet, besonders aber auch, dass es entgegen den Geboten leugnet, dass die böse Lust Sünde sit (III, 3.10); ebenso auch die falsche Lehre von der Gnade, die angeblich durch Verdienste vermehrbar sei, was aufbaut auf der falschen Sündenlehre.

„Unmöglich ist’s gewesen, dass sie sollten recht von der Buße lehren, weil sie die rechte Sünde nicht erkannten; denn (wie droben gesagt) sie halten von der Erbsünde nicht recht, sondern sagen, die natürlichen Kräfte des Menschen seien ganz und gar unverderbt geblieben, die Vernunft könne recht lehren, und der Wille könne recht darnach tun, dass Gott gewisslich Gnade gibt, wenn ein Mensch tut, soviel an ihm ist, nach seinem freien Willen.“ (III, 3, § 10)

Durch den Verdienstgedanken hat die römische Lehre auch die biblische Lehre von der Buße zerstört, behauptet sie, die römische Lehre, doch, dass die Buße, die sie in Reue, Beichte, Genugtuung unterteilt, verdient werden könne. Damit aber zerstört sie Christi Werk, zerstört sie die Rechtfertigung (III, 3.12-14).

„Hier war kein Christus und nichts vom Glauben gedacht, sondern man hoffete, mit eigenen Werken die Sünde vor Gott zu überwinden und zu tilgen.“ (III, § 14)

So wird die Reue bei den Römischen zum Zwang, der Mensch wird auf sich selbst, sein Wesen, seine Werke verwiesen, auf sein Fühlen, seine Stimmung – die Buße wird zur Qual, ist selbstgemachte Reue, ohne Glauben, ohne Christus (III, 3.15-18).

„Wenn man’s nun bei Licht besiehet, ist solche Reu ein gemachter und erdichteter Gedanke aus eigenen Kräften ohne Glauben, ohne Erkenntnis Christi.“ (III, 3, § 18)

Nicht anders steht es mit der römischen Beichte, die nur noch ein Zerrbild echter Beichte ist und unter dem Zwang steht, alle Sünden einzeln aufzuzählen, die allgemeine, umfassende Beichte geleugnet wird. Damit aber wird der Mensch in ständiger Angst gehalten, ob er wohl alles gebeichtet habe, lebt in ständiger Ungewissheit. Die Beichte wird weiter zu einem Instrument der Werkgerechtigkeit dadurch, dass gesagt wird, rechtes Schämen bei der Beichte sei verdienstlich. Damit aber wird der Trost auf zweifelhafte Werke des Menschen, nicht auf Christus gesetzt. Der Glaube an Christus, die rechte Absolution des Evangeliums – das alles fällt völlig dahin (III, 3.19-20).

„Damit konnte er nimmer wissen, wann er rein gnug gebeichtet oder wenn des Beichtens einmal ein Ende haben sollt, ward gleichwohl auf seine Werke gewiesen und gesagt, je reiner er beichte und je mer er sich schämet und sich selbst also vor dem Priester schändet, je eher und besser er gnug tät für die Sünde; denn solche Demut erwürbe gewisslich Gnade bei Gott.“ (III, 3, § 20)

Völlig in menschliche Werke gleitet die römische Bußinstitution ab durch die Genugtuung, nämlich dass man angebliche Fegfeuerstrafen hier auf Erden verkürzen könne, die letzte Genugtuung aber im Fegfeuer geschehe. Gottes Wort aber kennt kein Fegfeuer, sondern es ist Christus und sein Verdienst, wodurch wir völlig gerecht und heilig gesprochen sind, empfangen im Glauben. Dieser Glaube aber und Christi Verdienst werden völlig verdunkelt, ja, zunichte gemacht in der römisch-katholischen Theologie: Denn nach der Schrift haben wir keinerlei Genugtuung zu bringen, können es auch gar nicht, sondern Christus hat die Genugtuung für alle Sünden der Welt gebracht (III, 3.21 ff.)

VI. Von der Erlösung

 

1. Von der geschehenen Rechtfertigung durch Christus

Grundlage der Lehre von der Rechtfertigung des durch die Erbsünde völlig verderbten, verdammten und verlorenen Menschen ist die Tatsache, dass unsere Rechtfertigung ja schon geschehen ist, durch Christi Verdienst für uns.

Damit wird unterstrichen, dass wir nicht aus Ansehung des Menschen, seiner bisherigen oder zukünftigen Werke oder sonst irgendetwas in, an, beim Menschen gerechtgesprochen werden, sondern Gott uns allein um Christi Verdienst, seines Gehorsams, seines Leidens, seines Sterbens willen für gerecht und heilig erklärt und ansieht. Die Rechtfertigung ist also Zurechnung von Seiten Gottes her um Christi willen – ist keine Gerechtmachung, denn die Erbsünde, die Erblust ist noch in unserem Fleisch: Darum auch Gottes Urteil über uns angesichts des Verdienstes Christi für uns nur im Glauben, nicht im Schauen empfangen wird (III, 13.1).

„Was ich davon bisher und stetiglich gelehret hab’, das weiß ich gar nicht zu ändern, nämlich dass wir „durch den Glauben“ (wie S. Petrus sagt) ein ander, neu, rein Herz kriegen und Gott um Christi willen, unsers Mittlers, uns für ganz gerecht und heilig halten will und hält. Obwohl die Sünde im Fleisch noch nicht gar weg oder tot ist, so will er sie doch nicht rechnen noch wissen.“ (III, 13, § 1)

In diesem Artikel der Rechtfertigung, der Gerechtsprechung des Menschen um Christi Verdienst willen, darf kein menschliches Verdienst, kein menschliches Handeln, Mittun hineingemengt werden: Christus allein ist unser Erlöser, der die Erlösung für die ganze Welt vollbracht hat, wozu nichts, gar nichts mehr hinzu zu tun ist, zu keinem Zeitpunkt (II, 1.1-4).

„Dass Jesus Christus, unser Gott und Herr, sei „um unserer Sünde willen gestorben und um unserer Gerechtigkeit willen auferstanden“, Röm. 4, und er allein „das Lamm Gottes ist, das der Welt Sünde trägt“, Joh. 1, und „Gott unser aller Sünde auf ihn gelegt hat“, Jes. 53, ebenso: „Sie sind alle zumal Sünder und werden ohne Verdienst gerecht aus seiner Gnade durch die Erlösung Jesu Christi in seinemBlut“ etc. Röm. 3.

Dieweil nun solchs muss geglaubt werden und sonst mit keinem Werk, Gesetze noch Verdienst mag erlanget oder gefasset werden, so ist es klar und gewiss, dass allein solcher Glaube gerecht mache ...“ (II, 1, §§ 1-4)

2. Von der Rechtfertigung allein aus Gnaden durch den Glauben, ohne menschliches Verdienst

Wenn die Heilige Schrift davon spricht, dass Gott den Menschen rechtfertigt, so spricht sie von einem Urteil Gottes, das allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen für uns, ohne Ansehung des Menschen erfolgt – und das der Mensch allein durch den Glauben als der von Gott gewirkten Nehmehand empfängt (II, 1.4). Ohne menschliches Verdienst: das heißt klar und deutlich: Der Mensch kann nichts, gar nichts, zu keinem Zeitpunkt, für seine Gerechtsprechung geben, wird nicht gerecht gesprochen um irgendetwas in, an, bei ihm, dem Menschen. Denn sähe Gott solches an, so könnte er, Gott, nur verdammen (II, 1.4):

„Dieweil nun solchs muss geglaubt werden und sonst mit keinem Werk, Gesetz noch Verdienst mag erlanget oder gefasset werden, so ist es klar und gewiss, dass allein solcher Glaube uns gerecht mache, wie Röm. 3 S. Paulus spricht: „Wir halten, dass der Mensch gerecht werde ohne Werke des Gesetzes durch den Glauben“, ebenso: „Auf dass er alleine gerecht sei und gerecht mache den, der da ist des Glaubens an Jesu.““ (II, 1, § 4)

Darum hat die lutherische Kirche auch in aller Deutlichkeit als gegen Christus, sein Verdienst, die Lehre der Rechtfertigung gerichtet die römische Lehre und Praxis zurückgewiesen, ja, das ganze Papsttum selbst. Denn es ist von seinem Wesen, seinen Menschengeboten, sseinem Gehorsam, den es verlangt, eine Zerstörung des Glaubens und der Rechtfertigung: Die Lehre aber von der Rechtfertigung ist unverzichtbar, denn ohne sie gibt es keine christliche Kirche (II, 1.5).

„Von diesem Artikel kann man nichts weichen oder nachgeben, es falle Himmel und Erden oder was nicht bleiben will; denn „es ist kein ander Name, dadurch wir können selig werden“, spricht S. Petrus Apg. 4. „Und durch seine Wunden sind wir geheilet.““ (II, 1, § 5)

Verworfen wird die Messe als ein abgöttisches päpstliches Gräuel, denn sie ist Menschenwerk, Menschenhandlung, wodurch von Sünden geholfen werden soll, ist daher Versuch der Selbsterlösung und damit stracks gegen Christus, sein Werk, sein Verdienst, gegen die Rechtfertigung allein aus Gnaden durch den Glauben und daher zu verdammen (II, 2.1.7). Das ist insbesondere auch gegenüber den Kirchen, wie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKiD) zu bekennen, die eigentlich eine Teilnahme ihrer Glieder an der römischen Messe zu erreichen wünschen und somit ihre Glieder in die Gefahr des Abfalls vom Glauben brächten. Die Messe hat, auch dies zeigen die Schmalk. Art. auf, in ihrem Gefolge weitere Abgöttereien hervorgebracht, Werkerei und Ungewissheit, etwa Fegfeuer und Ablass, die ihrerseits wieder das Messunwesen fördern, z.B. das Messlesen für die Toten (II, 2.11.13.14).

„Dass die Messe im Papsttum muss der größte und schrecklichste Gräuel sein, als die stracks und gewaltiglich wideer diesen Hauptartikel strebt und über und vor allen andern päpstlichen Abgöttereien die höchste und schönste gewesen ist; denn es ist gehalten, dass solch Opfer oder Werk der Messe (auch durch einen bösen Buben getan) helfe den Menschen von Sünden, beide hier im Leben und dort im Fegfeuer, welchs doch allein soll und muss tun das Lamm Gottes, wie droben gesagt etc. Von diesem Artikel ist auch nicht zu weichen oder nachzulassen, denn der erste Artikel leidet’s nicht.“ (II, 2., § 1)

„Über das alles hat dieser Drachenschwanz, die Messe, viel Ungeziefer und Geschmeiß mancherlei Abgötterei gezeuget. Erstlich: das Fegfeuer.“ (II, 2, §§ 11.12)

Ebenso verwirft die lutherische Kirche auch das Anrufen Marias, der Engel, der Heiligen, denndies alles widerstrebt der Rechtfertigungslehre, widerstrebt Christi Verdienst für uns, der göttlichen Gnade und Barmherzigkeit, verdunkelt Christi Erlösungswerk. All dies, das Anrufen Marias, der Engel oder Heiligen, ist Abgötterei (II, 2.25).

„Anrufung der Heiligen ist auch der antichristlichen Missbräuche einer und streitet wider den ersten Hauptartikel und tilget die Erkenntnis Christi. Ist auch nicht geboten noch geraten, hat auch kein Exempel der Schrift, und haben’s alles tausendmal besser an Christus, wewnn jenes köstlich Gut wäre, wie doch nicht ist.

Und wiewohl die Engel im Himmel für uns bitten (wie Christen selber auch tun), also auch die Heiligen (auf Erden oder vielleicht auch im Himmel), so folget daraus nicht, dass wir die Engel und Heiligen anrufen, anbeten, ihnen fasten, feiern, Messe halten, opfern, Kirchen, Altar, Gottesdienst stiften und anderweise mehr dienen und sie für Nothelfer halten und allerlei Hilfe unter sie teilen und jeglichem eine besondere zueignen sollten, wie die Papisten lehren und tun; denn das ist Abgötterei, und solche Ehre gehöret Gott alleine zu.“ (II, 2, §§ 25.26)

Nicht anders steht es mit dem römischen Klosterwesen, das ja als ein „verdienstliches Werk“ angesehen wird, als Teil der widergöttlichen römischen Selbsterlösungslehre (II, 3). Vor allem sind ja die Klostergelübde verwerflich, denn es sind menschliche Ordnungen und Satzungen, die gegen Gottes Ordnung aufgestellt wurden, auch gegen die von Gott geschaffene menschliche Natur (III, 14).

„Wo sie dazu zu erziehen gelehrte Leute und züchtige Weibsbilder nicht dienen wollen, ist’s besser, man lass sie wüst liegen oder reiße sie ein, denn dass sie sollten mit ihrem lästerlichen Gottesdienst, durch Menschen erdichtet, als etwas Bessers als der gemeine Christenstand und von Gott gestiftete Ämter und Orden [Ordnungen] gehalten werden; denn das ist alles auch wider den ersten Hauptartikel von der Erlösung [durch] Jesus Christus.“ (II, 3, § 2)

„Weil die Klostergelübde stracks wider den ersten Hauptartikel streiten, so sollen sie schlicht ab sein; denn sie sind’s, da Christus von sagt Matth. 24: „Ego sum Christus“ [„Hier ist Christus“] etc.; denn wer da gelobt ein Klosterleben, der glaubt, dass er ein besseres Leben führe als der gemeine Christenmann ...“ (III, 14, §§ 1.2)

Der antichristliche Charakter der römischen Lehre kommt insbesondere auch hereaus in den menschlichen Geboten und Satzungen, die verbindlichen Charakter haben, die christliche Freiheit angreifen und aufgestellt wurden, um die Vergebung zu verdienen. Auch das Weihunwesen geht in diese Richtung (III, 15).

„Dass die Papisten sagen, Menschensatzungen dienen zur Vergebung der Sünden oder verdienen die Seligkeit, das ist unchristlich und verdammt, wie Christus spricht: „Vergeblich dienen sie mir, weil sie lehren solche Lehre, die nichts sind denn Menschengebot.“ (III, 15, § 1)

„Zuletzt ist noch der Gaukelsack des Papsts dahinten von närrischen und kindischen Artikelen als von Kirchweihe, von Glocken taufen, Altarstein taufen und Gevattern [Paten] dazu bitten, die dazu gaben etc. Welchs Taufen ein Spott und Hohn der heiligen Taufe ist, dass man’s nicht leiden soll.“ (III, 15, § 4)

VII. Vom Empfang des Heils

 

1. Von den Gnadenmitteln

Dieser Artikel ist ein sehr wichtiger und grundlegender, den die lutherische Kirche immer wieder zu bekennen hat, gegenüber den Römisch-Katholischen so gut wie gegenüber den Reformierten, Pietisten und Schwärmern.

Grundaussage dieses Artikels von den Gnadenmitteln ist, dass Gott sein Heil und seinen Geist nicht ohne Mittel gibt, sondern allein durch die von ihm eingesetzten Mittel – Wort und Sakrament – an uns wirkt, allein durch die Gnadenmittel – das Evangelium in Wort und Sakrament – den Menschen bekehrt, ihm den Heiligen Geist gibt. In diesen Artikel gehört auch die Tatsache hinein, dass Wort und Sakrament keine leeren Hülsen, keine bloßen Symbole sind, sondern wahrhaft wirkkräftig, so dass Gott uns durch die Gnadenmittel, das Evangelium in Wort und Sakrament, das Heil nicht bloß ankündigt, sondern wahrhaft gibt, schenkt, zueignet (III. 8, §§ 3, 4).

„Und in diesen Stücken, so das mündliche, äußerliche Wort betreffen, ist fest darauf zu bleiben, dass Gott niemand seinen Geist oder Gnade gibt außer durch oder mit dem vorgehenden äußerlichen Wort, damit wir uns bewahren vor den Enthusiasten, das ist Geistern, so sich rühmen, ohne und vor dem Wort den Geist zu haben, und darnach die Schrift oder das mündliche Wort richten, deuten und dehnen nach ihrem Gefallen, wie der Müntzer tat und noch viele tun heutigen Tages, die zwischen dem Geist und Buchstaben scharfe Richter sein wollen und wissen nicht, was sie sagen oder setzen; denn das Papsttum auch eitel Enthusiasmus ist, darin der Papst rühmet, „alle Rechte sind im Schrein seines Herzens“ und, was er mit seiner Kirche urteilt und heißt, das soll Geist und Recht sein, wenn’s gleich über und wider die Schrift oder mündlich Wort ist.“ (III, 8, §§ 3,4)

Vom Evangelium

Das Evangelium spricht nicht nur von der Absolution, der Vergebung der Sünden, sondern es ist auch selbst die Absolution, eignet sie durch Wort und Sakrament zu. Denn Gott gibt das Evangelium in zweierlei Weise: durch das gelesene oder gesprochene Wort und durch die Sakramente, Taufe und Abendmahl (III, 4)

„Wir wollen nun wieder zum Evangelium kommen, welches gibt nicht auf einerlei Weise Rat und Hilfe wider die Sünde; denn Gott ist reich in seiner Gnade: Erstlich durch’s mündliche Wort, darin gepredigt wird Vergebung der Sünde in aller Welt, welchs ist das eigentliche Amt des Evangeliums, zum andern durch die Taufe, zum dritten durch’s heilige Sakrament des Altars, zum vierten durch die Kraft der Schlüssel und auch per mutuum colloquium et consolationem fratrum [durch brüderliches Besprechen und Trösten], Matth. 18.: „Ubi duo fuerint congregati“ etc. [Wo zwei versammelt sind usw.]“ (III, 4)

Von der Taufe

Die Taufe ist „Gottes Wort im Wasser“, so, wie Christus sie eingesetzt hat: Also nicht bloßes Wort, sondern das Wort mit dem Wasser verbunden, auch nicht schlicht Wasser, sondern das Wasser mit dem Wort, wodurch das Wasser geheiligt wird und aus beiden das Sakrament, wodurch Gott Vergebung der Sünden, ewiges Leben, den Heiligen Geist gibt, schenkt, zueignet.

Darum verwirft die rechtgläubige lutherische Kirche auch eine Lehre, die das Sakrament vom Wort trennen will (Aquin) (III, 5, §§ 1,2) oder es gar zu einem bloßen Beistehen Gottes macht (Duns Scotus) (III, 5, § 3).

„Die Taufe ist nichts anderes als Gottes Wort im Wasser, durch seine Einsetzung befohlen, oder, wie Paulus sagt: „lavacrum in verbo“ ... [Wasserbad im Wort] Und darum halten wir’s auch nicht mit Thomas und den Predigermönchen, die das Wort (Gottes Einsetzung) vergessen und sagen, Gott habe eine geistliche Kraft ins Wasser gelegt, welche die Sünde durch’s Wasser abwasche, auch nicht mit Scotus und den Barfüßermönchen, die da lehren, dass die Taufe die Sünde abwasche aus Beistehen des göttlichen Willens also, dass diese Abwaschung geschieht allein durch Gottes Willen, gar nicht durch’s Wort oder Wasser.“ (II, 5, §§ 1-3)

Gegen die Schwärmer aber bekennt sich die treulutherische Kirche zur Kindertaufe als dem Wort Gottes gemäß und richtig.

„Von der Kindertaufe halten wir, dass man die Kinder taufen solle; denn sie gehören auch zur verheißenen Erlösung, durch Christus geschehen, und die Kirche soll sie ihnen reichen, wenn sie gefordert wird.“ (III, 5, § 4)

Vom Abendmahl

Vom Abendmahl bekennen die Schmalkaldischen Artikel, dass dem Kommunikanten wahrhaftig, substantiell, in rebus, also in, mit und unter Brot und Wein Christi Leib und Blut gegeben werden zum mündlichen Essen und Trinken – und zwar allen Kommunikanten, auch den Bösen, Heuchlern, Ungläubigen: Denn nicht der Glaube macht, dass in, mit und unter Brot und Wein Christi Leib und Blut sind, sondern allein Christi Wort der Einsetzung – der Glaube empfängt dies nur sich zum Heil, der Unglaube zum Gericht (III, 6, § 1). Nicht der Glaube, Gottes Wort macht das Sakrament.

„Vom Sakrament des Altars halten wir, dass unter Brot und Wein sei wahrhaftig Leib und Blut Christi im Abendmahl und werde nicht allein gereicht und empfangen von den frommen, sondern auch von den bösen Christen.“ (III, 6, § 1)

Zugleich verwirft die lutherische Kirche die Lehre von der Transsubstantiation, also die römische Verwandlungslehre (III, 6, § 5), die Selbstkommunion ohne Gemeinde (II, 2, § 8) und die Verweigerung des Blutes Christi bei der Austeilung des Sakramentes (III, 6, §§ 2-4).

„Und ob einer zum guten Schein wollte vorgeben, er wollte zur Andacht sich selbst kommunizieren, das ist nicht ernst, denn wo er mit Ernst will kommunizieren, so hat er’s gewiss und aufs beste im Sakrament nach der Einsetzung Christi.“ (II, 2, § 8).

„So ist’s auch nicht recht (wenn alles sonst schlicht wäre), dass einer das allgemeine Sakrament der Kirche nach seiner eigenen Andacht will gebrauchen und damit zu seinem Gefallen außerhalb der Kirchengemeinschaft spielen.“ (II, 2, § 9)

„Und besonders verdammen und verfluchen wir in Gottes Namen diejenigen, so nicht allein beide Gestalt lassen anstehen, sondern auch gar herrlich daher verbieten, verdammen, verlästern als Ketzerei und setzen sch damit wider und über Christus, unseern Herrn und Gott etc.“ (III, 6, § 4)

„Von der Transsubstantiation achten wir der spitzen Sophisten gar nichts, da sie lehren, dass Brot und Wein verlassen oder verlieren ihr natürliches Wesen und bleibe allein Gestalt und Farbe des Brots und nicht recht Brot; denn es reimet sich mit der Schrift aufs beste, dass Brot da sei und bleibe, wie es S. Paulus selbst nennet: „panis, das Brot, das wir brechen“, ebenso und: „Also esse er von dem Brot.“ (III, 6, § 5)

2. Von den Schlüsseln

Die Schlüssel, so bekennt die treulutherische Kirche in den Schmalkaldischen Artikeln, sind nicht nur einem Einzelnen oder einem bestimmten Stand in der Kirche gegeben, sondern vielmehr der ganzen Kirche, jedem Einzelnen, und machen das Amt der Kirche als das der ganzen Kirche gegebene Amt aus (III, 7, § 1).

„Die Schlüssel sind ein Amt und Gewalt, der Kirche von Christus gegeben, zu binden und zu lösen die Sünde.“ (III, 7, § 1)

Insbesondere aber bekennt sie die treulutherische Kirche in den Schmalkaldischen Artikeln auch zur Beichte, die da geübt wird in der Kraft der Schlüssel, das ist dem Mittel, wodurch Gott bindet oder durch die Absolution den Trost des Evangeliums uns zueignet, denn wir sind aaufgefordert, die Absolution als Gottes Wort an uns zu nehmen (III, 8, § 1).

„Weil die Absolution oder Kraft des Schlüssels auch eine Hilfe und Trost ist gegen die Sünde und das böse Gewissen, so soll man die Beichte oder Absolution beileibe nicht lassen abkommen in der Kirche, besonders um der blöden Gewissen willen, auch um des jungen, rohen Volks willen, damit es verhöret und unterrichtet werde in der christlichen Lehre.“ (III, 8, § 1)

Zugleich aber wird die römische Verzerrung der Beichte abgewiesen, wird ebenso abgewiesen der Zwang zur Beichte, wie der Zwang, alles zu beichten – und vielmehr betont, dass die Grundbeichte, nämlich aufgrund unseres grundsätzlichen Sünderseins, von Bedeutung ist (III, 8, § 2).

„Die Erzählung der Sünden aber soll frei sein einem jeden, was er erzählen oder nicht erzählen will; denn solange wir im Fleisch sind, werden wir nicht lügen, wenn wir sagen: „Ich bin ein armer Mensch voller Sünde“, Röm. 7: „Ich fühle ein ander Gesetz in meinen Gliedern“ ... etc.; denn dieweil die absolutio privata [Privatabsolution] von dem Amt herkommt der Schlüssel, soll man sie nicht verachten, sondern hoch und wert halten wie alle andern Ämter der christlichen Kirche.“ (III, 8, § 2)

Was den Bann angeht, so bekennt sich die treulutherische Kirche unbedingt zu dem der christlichen Kirche gegebenen Bann als der Möglichkeit, Irrlehrer und deren Anhänger und unbußfertige Sünder auszuschließen. Verworfen aber wird der „große Bann“ des Papstes, der über die Schrift hinaus geht (III, 9).

„Den großen Bann, wie es der Papst nennet, wollen wir nicht leiden, denn den halten wir für eine lauter weltliche Strafe, und gehet uns Kirchendiener nichts an. Aber der kleine, das ist der rechte christliche Bann, ist, dass man offenbare halsstarrige Sünder nicht lasse zum Sakrmaent oder anderer Gemeinschaft der Kirche kommen, bis sie sich bessern und die Sünde meiden. Und die Prediger sollen in diese geistliche Strafe oder Bann nicht mengen die weltliche Strafe.“ (III, 9)

VIII. Von der Heiligung

Von der Heiligung bekennt die lutheerische Kirche, dass sie eine Folge der Rechtfertigung ist, die Lehre von der Heiligung nicht in die von der Rechtfertigung hineingemengt werden darf. Auch bleibt sie, die Heiligung, in diesem Leben stets unvollkommen, stets nur ein Anfang (III, 13.2), denn der Mensch bleibt bis zu seinem leiblichen Tode ein Sünder (III, 3.40).

„Und auf solchen Glauben, Erneuerung und Vergebung der Sünde folgen denn gute Werk.“ (III, 13, § 2)

„Und diese Buße währet bei den Christen bis in den Tod; denn sie beißt sich mit der übrigen Sünde im Fleisch durchs ganze Leben ...“ (III, 3, § 40)

So sind die Werke, die der Gläubige tut, für sich gesehen unvollkommen, bedürfen der Vergebung: Denn auch der Gläubige wird nicht aus seinen Werken, sondern allein durch den Glauben gerechtfertigt: durch den Glauben der Person und durch nichts anderes (wobei der Glaube die von Gott geschaffene Nehmehand ist, denn gerechtfertigt wrid er um des Verdienstes Christi willen, aber nur der Glaube, nicht menschliche Werke, empfängt es) – darum nimmt Gott die Werke an (III, 13.2). Darum fällt auch jeglicher Ruhm aus den Werken dahin (III, 13.3).

„Und, was an denselben auch noch sündlich oder Mangel ist, soll nicht für Sünde oder Mangel gerechnet werden eben um desselben Christus willen, sondern der Mensch soll ganz, sowohl nach der Person als nach seinen Werken, gerecht und heilig heißen und sein aus lauter Gnade und Barmherzigkeit, in Christus über uns ausgeschüttet und ausgebreitet. Darum können wir nicht rühmen viel Verdienst unserer Werke, wo sie ohne Gnade und Barmherzigkeit angesehen werden ...“ (III, 13, §§ 2.3)

IX. Von der Kirche, Kirchengemeinschaft und dem Amt

 

1. Von der Kirche im eigentlichen Sinne

Die Kirche im eigentlichen oder engeren Sinne ist die Gemeinschaft der Gläubigen, gegründet in Wort und Sakrament, denn nur da ist die wahre Kirche, die rechtgläubige Kirche, wo Gottes Wort rein und lauter gelehrt und die Sakramente schriftgemäß verwaltet werden (wenn es natürlich auch um des noch irgendwie im Schwange sich befindenden Wortes und Sakramentes auch in falscher Kirche Christen gibt). Die römische Kirche ist daher so wenig wie irgendein anderer sichtbarer Kirchenkörper identisch mit der Kirche im eigentlichen Sinne als der Gemeinde aller Gläubigen, denn Gott allein kennt die Herzen, weiß, wer im Glauben steht; in der sichtbaren Kirche oder den Kirchenkörpern aber befinden sich auch Heuchler und Scheinchristen (III, 12).

„Wir gestehen ihnen nicht, dass sie die Kirche seien, und sind’s auch nicht, und wollen auch nicht hören, was sie unter dem Namen der Kirche gebieten oder verbieten; denn es weiß gottlob ein Kind von 7 Jahren, was die Kirche sei, nämlich die heiligen Gläubigen und „die Schäflein, die ihres Hirten Stimme hören“; denn also beten die Kinder: „Ich glaube eine heilige christliche Kirche.“ Diese Heiligkeit bestehet nicht in Chorhemden, Platten, langen Röcken und anderen ihrer Zeremonien, durch sie über die heilige Schrift errichtet, sondern im Wort Gottes und rechtem Glauben.“ (III, 12, §§ 1-3)

2. Von der Kirchengemeinschaft und Trennung

Die Gemeinschaft der Kirche, um die es dabei geht, ist einzig die Gemeinschaft hinsichtlich der sichtbaren Kirchenkörper. Sie ist aber gemäß Gottes Wort nur dort möglich, wo die Einheit in allen Artikeln der Lehre und Sakramentsverwaltung, de iure und de facto, vorhanden ist. Kirchengemeinschaft darf also nur dort sein, wo völlige Einheit, Übereinstimmung in der Lehre und Sakramentsverwaltung, de iure und de facto feststellt wird (II, 4.9)

„Darum kann die Kirche nimmermehr besser regiert und erhalten werden, denn dass wir alle unter einem Haupt Christus leben und die Bischöfe alle gleich nach dem Amt (ob sie wohl ungleich sind nach den Gaben) fleißig zusammenhalten in einträchtiger Lehre, glauben, Sakramenten, Gebeten und Werken der Liebe etc.“ (II, 4, § 9)

Wo dagegen falsche Lehre vorhanden ist, gleichgültig in welchem Punkt, da kann und darf es keine Kirchengemeinschaft geben, denn niemand darf falscher Lehre folgen, sondern soll sie fliehen (pot.pap. 38). Die falsche Lehre ist ein Gräuel, darum ist sie zu meiden (pot.pap. 41.42).

„Zum dritten muss man auch dies wissen, auch wenn der Papst den Primat und Obrigkeit aus göttlichem Recht hätte, dass man denjenigen Päpsten, so falschen Gottesdienst, Abgötterei und falsche Lehre gegen das Evangelium vorgeben, keinen Gehorsam schuldig ist. Ja das mehr ist, man solle auch solche Päpste und solch Reich für ein Anathema und verfluchtes Wesen halten, wie Paulus klar sagt: „Wenn ein Engel vom Himmel käme und ein anderes Evangelium prediget, anders als wir euch geperedigt haben, der sei verflucht.““ (De potestate papae, § 38)

„Weil nun dem also ist, sollen alle Christen auf das fleißigste sich hüten, dass sie solcher gottlosen Lehre, Gotteslästerung und unbillige Wüterei sich nicht teilhaftig machen, sondern sollen vom Papst und seinen Gliedern oder Anhang als von des Antichrists Reich weichen und es verfluchen, wie Christus befohlen hat: „Hütet euch vor den falschen Propheten.“ Und Paulus gebietet, dass man falsche Lehrer meiden und als ein Gräuel verfluchen soll und 2. Kor. 6 spricht eer: „Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen; denn was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis“ etc. ?

„Schwer ist es, dass man von soviel Ländern und Leuten sich trennen und eine besondere Lehren führen will. Aber hier stehet Gottes Befehl, dass jedermann sich soll hüten und nicht mit denen einhellig sein, so unrechte Lehre führen oder mit Wüterei zu erhalten gedenken.“ (De potestate papae, §§ 41.42)

3. Vom Amt der Kirche

Die Schlüssel sind das Amt und die Gewalt der Kirche, und zwar der ganzen Kirche, jedes Einzelnen, nicht bloß eines bestimmten Standes, sind der Kirche von Christus gegeben (III, 7.1; pot.pap. 23.24). Mit diesem Amt sind der Kirche auch Aufgaben gegeben, wie wir unten noch sehen werden. Zum Amt der Kirche gehört auch die Ausübung des Bannes, den der Pastor nicht allein handhaben darf (III, 9).

„Die Schlüssel sind ein Amt und Gewalt, der Kirche von Christus gegeben, zu binden und zu lösen die Sünde.“ (III, 7, § 1)

„Über das muss man ja bekennen, dass die Schlüssel nicht einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirche gehören und gegeben sind, wie dann solchs mit hellen und gewissen Ursachen genugsam kann erwiesen werden; denn gleichwie die Verheißung des Evangeliums gewiss und ohne Mittel der ganzen Kirche zugehöret, also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel nichts anders sind als das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, wird mitgeteilt ...“ (De potestate papae, § 24)

4. Vom heiligen Predigtamt oder Amt der öffentlichen Verwaltung der Schlüssel. Vocatio und Ordinatio

Da die Kirche als Ganzes und somit auch jeder Einzelne die Gewalt der Schlüssel hat, so hat allerdings und unmittelbar und unverlierbar auch die Kirche das Recht und die Aufgabe, Diener in das heilige Predigtamt der öffentlichen Verwaltung der Schlüssel zu berufen, zu ordinieren (wobei dieser letztere Ausdruck in den Schmalk. Art. zum Teil im weiteren Sinne, also die Berufung und die Ordination im eigentlichen oder engeren Sinne, die ja eine menschliche Ordnung ist, umfassend gebraucht wird) (III. 7,1; 10,3; pot. Pap. 23.24). Die Kirche hat die Gewalt, selbst zu ordinieren, sowohl zu wählen, als auch die aus menschlichem Übereinkommen herrührende öffentliche Bestätigung durch die Ordination im engeren Sinne durchzuführen (pot. Pap. 13-15; jur. ep. 67), denn das ist Gottes Gabe, die ihr niemand nehmen darf: Denn der ganzen Kirche sind die Schlüssel gegeben (jur. ep. 68-70).

„Darum, wie die alten Beispiele der Kirchen und der Väter uns lehren, wollen und sollen wir selbst ordinieren tüchtige Personen zu solchem Amt.“ (III. 10, § 3)

„Ebenso im Nizänischen Konzil ist beschlossen worden, dass eine jegliche Kirche einen Bischof für sich selbst im Beisein eines oder mehrerer Bischöfe, so in der Nähe wohnen, wählen sollte.“ (Von der Gewalt des Papstes (pot. pap.), § 13)

„... wie es denn im Werk vor Augen ist, dass die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordinieren.“ (Von der Gewalt des Papstes, § 24)

„Eine jegliche Kirche hat in diesem Fall gut Fug und Recht, sich selber Kirchendiener zu ordinieren; denn wo die Kirche ist, da ist ja der Befehl, das Evangelium zu predigen... Darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, dass sie Kirchendiener fordern, wählen und ordinieren ...

Zum letzten wurde solches auch durch den Spruch Petri bekräftigt, da er spricht: „Ihr seid das königliche Priestertum.“ Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirche, welche, weil sie allein das Priestertum hat, muss sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und zu ordinieren.“ (Von der Gerichtsbarkeit der Bischöfe (jur. ep.), §§ 67.69)

Die Ordination im engeren Sinne ist kein Sakrament, keine von Gott geordnete, mit Verheißungen ausgestattete Handlung, sondern vielmehr menschlicher Ordnung, eine bloße äußere, öffentliche Bestätigung der durch die Gemeinde schon erfolgte und durch den betreffenden Pastor angenommene Berufung (pot. pap. 13-15). Das heilige Predigtamt ist nicht an die Person gebunden, sondern an die Funktion (pot. pap. 26).

„Nun ist ja das Predigtamt an keinen gewissen Ort noch Person gebunden, wie der Leviten Amt im Gesetz gebunden war, sondern es ist durch die ganze Welt ausgestreuet und ist an dem Ort, da Gott seine Gaben gibt Aposteln, Propheten, Hirten, Lehrer usw. Und tut die Person gar nichts zu solchem Wort und Amt, von Christus befohlen, es predige und lehre, wer es da wolle, wo Herzen sind, die es glauben und sich daran halten, denen widerfähret, wie sie es hören und glauben, darum, dass es Christus so zu predigen befohlen und seinen Verheißungen zu glauben geheißen hat.“ (Von der Gewalt des Papstes, § 26)

Da die Kirche die ursprüngliche und eigentliche Inhaberin des Amtes ist und das heilige Predigtamt eine Dienerin der Kirche, eine Gabe von Gott, so gibt es auch keine Über- oder Unterordnung (Matth. 20), keine gottgeordnete Obrigkeit in der Kirche oder ein gottgeordnetes Untertansein in ihr. Vielmehr ist jegliche Über- und Unterordnung in der Kirche menschlicher Ordnung, notwendig in dieser Welt um der Ordnung und der Liebe willen (II. 4,8; pot. pap. 5). Darum sind auch alle Diener am Wort in ihrer Stellung gleich, auch bei ihnen alle Über- und Unterordnung nur menschlicher Ordnung (pot. pap. 5.9; jur. ep. 60-62).

„... denn weil man solchem Haupt nicht müsste untertan sein aus Gottes Befehl, sondern aus menschlichem gutem Willen ...“ (II. 4, § 8)

„Johannes 20 sendet Christus seine Jünger zugleich zum Predigtamt ohne allen Unterschied, dass einer weder mehr noch weniger Gewalt soll haben als der andere; denn, so sagt er, „gleichwie mich mein Vater gesandt hat, so sende ich Euch.“ Die Worte sind hell und klar; dass er einen jeden also sende, wie er ist gesendet worden. Da kann ja keiner eine besondere Oberhoheit oder Gewalt vor und über die andern rühmen.“ (Von der Gewalt des Papstes, § 9)

„Darum spricht auch Hieronymus mit hellen Worten, dass Episcopi [Bischöfe] und Prexbyteri [Älteste, das sind: Pastoren] nicht unterschieden sind, sondern dass alle Pfarrherrn zugleich Bischöfe und Priester sind ...“ (Von der Gerichtsbarkeit der Bischöfe, § 62)

Die äußere Verfassung der Kirche ist daher nicht göttlichen, sondern menschlichen Rechts – auch das Bestehen eines Bischofsamtes nicht aus göttlicher, sondern menschlicher Ordnung, Zulassung durch die Menschen (III, 10,1).

5. Vom Antichrist

Die lutherische Kirche bekennt in den Schmalk. Art. mehrfach eindeutig, dass neben den vielen anderen Antichristen das Papsttum der Antichrist ist. Dass dies auch tatsächlich schriftgemäß ist, zeigt sich schon an dem Anspruch des Papsttums, nach göttlicher Ordnung Haupt der Kirche zu sein – aber nach Gottes Wort hat die Kirche nur ein Haupt: Christus. Alle andere Ordnung in den Kirchenkörpern, so gut sie auch sein mag, ist menschlicher Ordnung (II, 4,1).

„Dass der Papst nicht sei iure divino oder aus Gottes Wort das Haupt der ganzen Christenheit (denn das höret einem allein zu, der heißt Jesus Christus), sondern allein Bischof oder Pfarrherr der Kirche zu Rom ...“ (II. 4, § 1)

So ist die Gewalt des Papstes eine angemaßte Gewalt, die die christliche Kirche zerstört: Denn das Papsttum widerstrebt in seinem Wesen, in all seinem Tun und seiner Lehre der schriftgemäßen Rechtfertigungslehre, Christi Verdienst für uns (II. 4,3; pot. pap. 1) und behauptet, dass die Seligkeit aus dem Gehorsam gegenüber dem Papst komme (II. 4,4) bzw. dieser Gehorsam heilsnotwendig sei. So ist auch die Lehre, die das Papsttum treibt, eine Lehre gegen Gott, gegen Christus, gegen die Rechtfertigung allein aus Gnaden, die uns geschenkt wird um Christi Verdienst willen, empfangen wird im Glauben durch das Evangelium in Wort und Sakrament (II. 4,14). Das Papsttum maßt sich göttliche Rechte an, will die Lehre und den Gottesdienst ändern können (pot. pap. 40). Daher wird auch zu Recht gesagt, dass das Papsttum den Glauben zerstört, denn er, der Papst, setzt sich über Christus (II. 4,12), ist gegen die Lehre von der Rechtfertigung allein aus Gnaden, allein durch den Glauben (II. 1,5): Darum wird das Papsttum auch wahrhaft der Antichrist genannt.

„Und auf diesem Artikel [von der Rechtfertigung allein aus Gnaden durch den Glauben, Anm. d. Hrsg.] stehet alles, was wir gegen den Papst, Teufel und Welt lehren und leben.“ (II. 1, § 5)

„Hieraus folget, dass alles dasjenige, so der Papst aus solcher falscher, frevliger, lästerlicher, angemaßter Gewalt getan und vorgenommen hat, eitel teuflisch Geschichte und Geschäft gewesen und noch sei (...) zur Verderbung der ganzen heiligen, christlichen Kirche (soviel an ihm gelegen) und zu zerstören den ersten Hauptartikel von der Erlösung Jesu Christi.

Denn da stehen alle seine Bullen und Bücher, darin er brüllet wie ein Löwe (wie der Engel Offenb. 12 bildet), dass kein Christ könne selig werden, er sei denn ihm gehorsam und untertan in allen Dingen, was er will, was er sagt, was er tut.“ (II. 4, §§ 3.4)

„Aber der Papst will nicht lassen glauben, sondern spricht, man solle ihm gehorsam sein, so werde man selig.“ (II. 4, § 12)

„Zuletzt ist’s nichts denn eitel Teufel, da er seine Lügen von Messen, Fegfeuer, Klosterei, eigene Werke und Gottesdienst (welchs denn das rechte Papsttum ist) treiber über und wider Gott ... Darum, so wenig wir den Teufel selbst für einen Herren oder Gott anbeten können, so wenig können wir auch seinen Apostel, den Papst oder Antichrist, in seinem Regiment zum Haupt oder Herren leiden; denn Lügen und Mord, Leib und Seele zu verderben ewiglich, das ist sein päpstlich Regiment eigentlich.“ (II. 4, § 14)

„So reimen sich auch alle Untugend, so in der heiligen Schrift vom Antichrist sind geweissaget, mit des Papsts Reich und seinen Gliedern.“ (Von der Gewalt des Papstes, § 40)

Dies zeigt sich insbesondere auch in den Menschengesetzen, die als verbindlich aufgestellt werden, etwa den Zölibat, also Eheverbot, eine wahrhaft antichristliche Ketzerei (III, 1)

„Dass sie die Ehe verboten und den göttlichen Stand der Priester mit ewiger Keuschheit beschwert haben, das haben sie weder Fug noch Recht gehabt, sondern haben gehandelt als die antichristlichen, tyrannischen, verzweifelten Buben ... so wenig haben sie auch Macht gehabt, solche Kreatur Gottes zu scheiden oder verbieten, dass sie nicht ehrlich und ehelich bei einander sollten wohnen. Darum wollen wir in ihren leidigen Zölibat nicht willigen, auch nicht leiden, sondern die Ehe frei haben, wie sie Gott geordnet und gestiftet hat, und wollen sein Werk nicht zerreißen noch hindern; denn St. Paul sagt, es sei „eine teuflische Lehre“.“ (III, 11, §§ 1.3)

Zu den grauenvollen Menschensatzungen des Papsttums, die es gegen die biblische Lehre von der Rechtfertigung aufgestellt hat, gehören auch das Messwesen, reine Abgötterei (II, 2,1), das Heiligenanrufen, ein antichristlicher Missbrauch (II,2,24.25), der ganz und gar gegen die Rechtfertigung streitet, gegen Christus und sein Verdienst für uns, der schnurstracks gegen die Schrift ist, reine Abgötterei, ebenso auch die Anrufung der Engel. Das alles nimmt Gott, nimmt Christus die Ehre.

„Dass die Messe im Papsttum muss der größte und schrecklichste Gräuel sein, als der stracks und gewaltiglich gegen diesen Hauptartikel [die Rechtfertigung allein aus Gnaden durch den Glauben, Anm. d. Hrsg.] strebt und doch unter und vor allen anderen päpstlichen Abgöttereien die höchste und schönste gewesen ist; denn es ist gehalten, dass solch Opfer oder Werk der Messe (auch durch einen bösen Buben getan) helfe den Menschen von den Sünden, beide hier im Leben und dort im Fegfeuer, welchs doch allein soll und muss tun das Lamm Gottes, wie droben gesagt usw.“ (II, 2, § 1)

„Anrufung der Heiligen ist auch der antichristlichen Missbräuche einer und streitet gegen den ersten Hauptartikel und tilget die Erkenntnis Christi.“ (II, 2, § 25)

„Und wiewohl die Engel im Himmel für uns bitten (wie Christus selber auch tut), also auch die Heiligen auf Erden oder vielleicht auch im Himmel, so folget daraus nicht, dass wir die Engel und Heiligen anrufen, anbeten, ihnen fasten, feiern, Messe halten, opfern, Kirchen, Altar, Gottesdienst stiften und anderweise mehr dienen und sie für Nothelfer halten und allerlei Hilfe unter sie teilen und jeglichem eine besondere zueignen sollten, wie die Papisten lehren und tun; denn das ist Abgötterei, und solche Ehre gehöret Gott alleine zu ...“ (II, 2, § 26)

Darum bekennt die lutherische Kirche auch, dass neben all den anderen Antichristen das Papsttum der Antichrist ist (II, 4,10).

„Dies Stück zeigt gewaltiglich, dass er der rechte Antichrist oder Widerchrist sei, der sich über und gegen Christus gesetzt und erhöhet, weil er will die Christen nicht lassen selig ssein ohne seine Gewalt, welche doch nichts ist, von Gott nicht geordnet noch geboten.“ (II, 4, § 10)

UNTERSCHEIDUNGSLEHREN ZUR RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE III

Von

Roland Sckerl

4. Die Lehre von der Sünde, Rechtfertigung und Heiligung

Der Kern der bibelwidrigen Lehre Roms kommt in diesem Bereich zum Ausdruck, der ja auch das Zentrum des christlichen Glaubens ausmacht: Rom anerkennt zwar die Erbsünde, leugnet aber, dass die ursprüngliche Gerechtigkeit und Heiligkeit Adams und Evas anerschaffen, wesenshaft war und behauptet, sie sei eine Zugabe gewesen. Darum sei dann der gefallene Mensch nicht abgrundtief verdorben und völlig unfähig, Gott zu lieben und an ihn zu glauben. In der Natur bleibe noch ein Stück, das gut sei, nur angeregt, erweitert werden müsse, das mit Gott zusammenarbeiten könnte.

399 Die Schrift zeigt die verhängnisvollen Folgen dieses ersten Ungehorsams. Adam und Eva verlieren sogleich die Gnade der ursprünglichen Heiligung. [Rom sagt damit, dass die usprüngliche Gerechtigkeit und Heiligkeit unserer Ureltern Adam und Eva nicht anerschaffen gewesen ist, sondern eine zusätzliche Gnadengabe gewesen sei – womit Rom zugleich leugnet, dass die menschliche Natur durch die Erbsünde abgrundtief verdorben ist. Der radikale Gegensatz von Gnade und Natur wird bei Rom abgeschwächt:]

405 ... Der Mensch ermangelt der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit, aber die menschliche Natur ist nicht durch und durch verdorben, wohl aber in ihren natürlichen Kräften verletzt.

407 ... Durch die Sünde der Stammeltern hat der Teufel eine gewisse Herrschaft über den Menschen erlangt, obwohl der Mensch frei bleibt. [Genau das ist die gefährliche Irrlehre, die in Konsequenz dazu führt, dass der Mensch an seiner Erlösung mitarbeiten könne und müsse.]

1949 Zur Seligkeit berufen, aber durch die Sünde verwundet, bedarf der Mensch des Heils Gottes. [Auch hier wird die Sünde nur als Wunde, nicht als Zerstörung der Gottebenbildlichkeit gewertet.]

Dies aber widerspricht völlig Epheserbrief 2,1-6 und Kolosserbrief 2, 11-15, wo es ausdrücklich heißt, dass der unwiedergeborene Mensch geistlich tot ist, damit unfähig, irgendetwas Gott Wohlgefälliges zu denken, zu reden oder zu tun und vielmehr einer geistlichen Lebendigmachung, Auferweckung bedarf, die allein Gottes Werk ist aus Gnaden, Epheserbrief 2,8.9.

    Epheserbrief 2,1-9: Und auch euch, da ihr tot waret durch Übertretungen und Sünden, in welchen ihr weiland gewandelt habt nach dem Lauf dieser Welt und nach­_dem Fürsten, der in der Luft herrschet, nämlich nach dem Geist, der zu_dieser Zeit sein Werk hat in den Kindern des Unglaubens, unter welchen wir auch alle weiland unsern Wandel gehabt haben in den_Lüsten unsers Fleisches, und taten den Willen des Fleisches und der_Vernunft und waren auch Kinder des Zorns von Natur, gleichwie auch die_andern; aber Gott, der da reich ist von Barmherzigkeit, durch seine große Liebe, _damit er uns geliebet hat: da wir tot waren in den Sünden, hat er uns samt Christo lebendig gemacht_(denn aus Gnaden seid ihr selig worden) und hat uns samt ihm auferwecket und samt ihm in das himmlische Wesen gesetzt in Christo Jesu, auf daß er erzeigete in den zukünftigen Zeiten den überschwenglichen­_Reichtum seiner Gnade durch seine Güte über uns in Christo Jesu. Denn aus Gnaden seid ihr selig worden durch den Glauben, und dasselbige_nicht aus euch, Gottes Gabe ist es; nicht aus den Werken, auf daß sich nicht jemand rühme.

    Kolosserbrief 2,11-15: In welchem ihr auch beschnitten seid mit der Beschneidung ohne Hände, _durch Ablegung des sündlichen Leibes im Fleisch, nämlich mit der_Beschneidung Christi, in dem, daß ihr mit ihm begraben seid durch die Taufe; in welchem ihr_auch seid auferstanden durch den Glauben, den Gott wirket, welcher ihn_auferweckt hat von den Toten und hat euch auch mit ihm lebendig gemacht, da ihr tot waret in den Sünden_und in der Vorhaut eures Fleisches, und hat uns geschenket alle Sünden und ausgetilget die Handschrift, so wider uns war, welche durch Satzungen_entstund und uns entgegen war, und hat sie aus dem Mittel getan und an_das Kreuz geheftet. Und hat ausgezogen die Fürstentümer und die Gewaltigen und sie Schau_getragen öffentlich und einen Triumph aus ihnen gemacht durch sich_selbst.

Rom dagegen behauptet ja im Blick auf die Bekehrung, dass der Mensch an seinem Heil mitwirke; dass Gott zwar den Anfang mache, aber dann der Mensch mit ihm zusammen arbeite, um die Rechtfertigungsgnade zu mehren und sich so den Himmel zu verdienen. Nach römisch-katholischer Lehre würde Gott – entgegen Römerbrief 4,5 – nicht den Gottlosen gerecht sprechen, sondern den, der es verdient habe. Hier kommt die Folge der falschen Lehre von der Erbsünde zum Tragen, nämlich der Wahn einer angeblichen Freiheit, die der Mensch in geistlichen Dingen habe:

1730 ... „Gott wollte nämlich den Menschen ‚der Macht der eigenen Entscheidung überlassen’ (Sir. 15,14), so dass er von sich aus seinen Schöpfer suche und frei zur vollen und seligen Vollendung gelange, indem er ihm anhängt“ (GS 17). „Der Mensch ist vernünftig und dadurch das Ebenbild Gottes, geschaffen in Freiheit und Herr seines Tuns“ (Irenäus, haer. 4,4,3). [Wie die oben angeführten Texte aus dem Epheser- und Kolosserbrief aber deutlich zeigen, ist der nichtwiedergeborene Mensch geistlich tot, kann also gar nichts zu seiner Erlösung tun, sondern bedarf einer geistlichen Auferweckung, Lebendigmachung, einer neuen Geburt, die allein aus Gott ist.]

1989 ... Der Mensch wird durch die Gnade dazu bewogen, sich Gott zuzuwenden und von der Sünde Abstand zu nehmen. [Auch hier haben wir dieses Zusammenwirken von Gott und Mensch, das die Bibel in der Bekehrung, Rechtfertigung nicht kennt.]

2002 Das freie Handeln Gottes erfordert die freie Antwort des Menschen. Denn Gott hat den Menschen nach seinem Bilde geschaffen und hat ihm zusammen mit der Freiheit die Fähigkeit verliehen, ihn zu erkennen und zu lieben. [Aber genau das ist durch den Sündenfall vollständig verloren gegangen.]

Johannesevangelium 1,12.13: Wie viele ihn aber aufnahmen, denen gab er Macht, Gottes Kinder zu werden, denen, die an seinen Namen glauben. Welche nicht von dem Geblüt noch von dem Willen des Fleisches, noch von dem Willen eines Mannes, sondern von Gott geboren sind.

1. Johannesbrief 5,1: Wer da glaubt, dass Jesus sei der Christus, der ist von Gott geboren.

Mit dieser Lehre von einer immer noch vorhandenen geistlichen Freiheit im Menschen, die nur angeregt werden müsste, hängt auch zusammen, dass Jesus Christus und sein Evangelium als Gesetz verstanden werden, als „neues Gesetz“, als vollendete Gestalt des natürlichen und geoffenbarten göttlichen Gesetzes und damit der grundsätzliche Unterschied von Gesetz und Evangelium aufgehoben wird.

1965 Das neue Gesetz, das Gesetz des Evangeliums, ist die vollendete irdische Gestalt des natürlichen und geoffenbarten göttlichen Gesetzes.

1966 Das neue Gesetz ist die Gnade des Heiligen Geistes ... Es wirkt durch die Liebe ... und gibt uns durch die Sakramente die Kraft, dies dann auch wirklich zu tun.

Dagegegen lehrt uns Christus eindeutig, dass der neue Wein nicht in alte Schläuche, das Evangelium nicht in die Form des Gesetzes, gegossen werden darf.

Matthäusevangelium 9,17: Man fasset auch nicht Most in alte Schläuche; anders die Schläuche zerreißen, und der Most wird verschüttet, und die Schläuche kommen um. Sondern man fasset Most in neue Schläuche, so wwerden sie beide miteinander behalten.

Rechtfertigung ist für Rom nicht Gerechtsprechung, nicht der schon jetzt gültige Freispruch im Jüngsten Gericht, sondern vielmehr Gerechtmachung, Umwandlung, Erneuerung. Das hängt auch zusammen mit dem falschen Gnadenbegriff. Die römisch-katholische Kirche sieht die Gnade entgegen Titusbrief 3,5, nicht als Gottes Güte, Freundlichkeit, Leutseligkeit, also die Gesinnung Gottes gegenüber uns Menschen an, sondern als eine Kraft, die Gott eingieße, aufgrund deren der Mensch an seinem Heil mitarbeiten könne.

„Nach der Lehre des Tridentinums [D 799] ist die heiligmachende Gnade die einzige Formalursache der Rechtfertigung... Dies bedeutet, dass die Eingießung der heiligmachenden Gnade sowohl die Sündentilgung als auch die innere Heiligung bewirkt.“ (Ludwig Ott: Grundriss der katholischen Dogmatik. 9. Aufl. Freiburg, Basel, Wien 1978. S. 304)

1989 ... Der Mensch wird von der Gnade dazu bewogen, sich Gott zuzuwenden und von der Sünde Abstand zu nehmen. So empfängt er die Vergebung und die Gerechtigkeit von oben. Darin besteht „die Rechtfertigung selbst, die nicht nur Vergebung der Sünden ist, sondern auch Heiligung und Erneuerung des inneren Menschen“ (K. v. Trient: DS 1528).

1991 Die Rechtfertigung besteht zugleich darin, dass man durch den Glauben an Jesus Christus die Gerechtigkeit Gottes aufnimmt. „Gerechtigkeit“ besagt hier die Geradheit der göttlichen Liebe. Bei der Rechtfertigung werden Glaube, Hoffnung und Liebe in unsere Herzen gegossen und es wird uns geschenkt, dem Willen Gottes zu gehorchen. [In diesen beiden Abschnitten wird sehr deutlich, wie grundsätzlich verschieden auch heute die römische Lehre von der Rechtfertigung von der biblisch-reformatorischen ist: Denn Rom vermengt bewusst Rechtfertigung und Heiligung und lässt die Rechtfertigung nicht Freispruch im Jüngsten Gericht sein, sondern behauptet eine Gerechtmachung, eine Eingießung einer Kraft, um Gott gehorchen zu können. Damit werden Gottes und menschliches Handeln vermengt und somit die Heilsgewissheit unmöglich gemacht.]

1993 Die Rechtfertigung begründet ein Zusammenwirken zwischen der Gnade Gottes und der Freiheit des Menschen. Sie äußert sich dadurch, dass der Mensch dem Wort Gottes, das ihn zur Umkehr auffordert, gläubig zustimmt und in der Liebe mit der Anregung des Heiligen Geistes zusammenwirkt, der unserer Zustimmung zuvorkommt und sie trägt. „Wenn Gott durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes das Herz des Menschen berührt, bleibt einerseits der Mensch nicht ganz untätig, denn er nimmt ja jene Eingebung auf, die eer auch ablehnen könnte; andererseits kann er sich doch nicht auf freiem Willen heraus ohne die Gnade Gottes zur Gerechtigkeit vor ihm erheben“ (K. v. Trient: DS 1525). [Hier wird es deutlich ausgesprochen, dass Rom ein Zusammenwirken von Gott und Mensch gerade auch in dieser für Zeit und Ewigkeit so entscheidenden Sache lehrt, wenn auch die Gnade als unterstützend betont wird. Aber die Alleinwirksamkeit der Gnade wird geleugnet.]

Der falsche römische Gnadenbegriff kommt in Folgendem heraus:

1996 ... Die Gnade ist das Wohlwollen, die ungeschuldete Hilfe, die Gott uns schenkt, um seinem Ruf zu entsprechen.

2001 Schon die Vorbereitung des Menschen auf den Empfang der Gnade ist ein Werk der Gnade. Diese ist notwendig, um unser Mitwirken an der Rechtfertigung durch den Glauben und an der Heiligung durch die Liebe hervorzurufen und zu unterstützen. [Die Gnade nimmt hier jeweils gesetzlichen Charakter an, da sie nicht die Barmherzigkeit Gottes ist, sondern eine eingegossene Kraft, durch die wir handeln sollen.]

2021 Die Gnade ist die Hilfe, die Gott uns gewährt, um unserer Berufung zu entsprechen, seine Adoptivkinder zu werden. [Nach der Bibel aber schenkt uns die Gnade dieses Adoptivkindschaft vollständig, siehe die Bibeltexte unten.]

Dahin gehört auch der Verdienstgedanke, bei dem zwar einerseits auch die göttliche Gnade betont wird, aber eben dann wieder das menschliche Mitwirken, und zwar gerade im Blick auf die ewige Errettung, dazu kommt.

2009 Die Annahme an Kindes Statt macht uns aus Gnade der göttlichen Natur teilhaftig. Sie kann uns darum der ungeschuldeten Gerechtigkeit Gottes entsprechend ein wirkliches Verdienst verleihen. Dies ist ein Recht aus Gnade, das volle Recht der Liebe, die uns zu „Miterben“ Christi macht, würdig, „das ewige Leben zu gegebener Zeit zu erlangen“ (K. v. Trient: DS 1546).

2010 ... Erst vom Heiligen Geist und der Liebe dazu angetrieben, können wir uns selbst und anderen die Gnaden verdienen, die zu unserer Heiligung, zum Wachstum in der Gnade und der Liebe sowie zum Erlangen des ewigen Lebens beitragen. [Kann es noch deutlicher ausgesagt werden als hier, dass Rom immer noch behauptet, dass der Mensch mitarbeiten muss, um das ewige Leben zu erlangen?]

Die Bibel aber lehrt, etwa Epheserbrief 2,8.9; Römerbrief 3,21-28; 4,1-25; 5,6-8, dass wir ohne jegliches Verdienst unsererseits, ohne irgendein Mittun unsererseits, allein aus Gnaden, allein um des Glaubens willen gerettet werden. Und dieser Glaube ist gemäß der Bibel eben auch kein Werk, keine Tugend, in sofern er rechtfertigt, sondern die Nehmehand, die das Heil ergreift.

Epheserbrief 2,8.9: Denn aus Gnaden seid ihr selig geworden durch den Glauben, und dasselbe nicht aus euch, Gottes Gabe ist es; nicht aus denWerken, damit sich nicht jemand rühme.

Römerbrief 3,20-28: Darum, daß kein Fleisch durch des Gesetzes Werke vor ihm gerecht sein_mag; denn durch das Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde. Nun aber ist ohne Zutun des Gesetzes die Gerechtigkeit, die vor Gott_gilt, offenbaret und bezeuget durch das Gesetz und die Propheten. Ich sage aber von solcher Gerechtigkeit vor Gott, die da kommt durch den_Glauben an Jesum Christum zu allen und auf alle, die da glauben. Denn es ist hier kein Unterschied; sie sind allzumal Sünder und mangeln_des Ruhms, den sie an Gott haben sollten, und werden ohne Verdienst gerecht aus seiner Gnade durch die Erlösung, _so durch Christum Jesum geschehen ist, welchen Gott hat vorgestellt zu einem Gnadenstuhl durch den Glauben in_seinem Blut, damit er die Gerechtigkeit, die vor ihm gilt, darbiete, in_dem, daß er Sünde vergibt, welche bis anher geblieben war unter göttlicher_Geduld, auf daß er zu diesen Zeiten darböte die Gerechtigkeit, die vor ihm gilt, _auf daß er allein gerecht sei und gerecht mache den, der da ist des_Glaubens an Jesum. Wo bleibt nun der Ruhm? Er ist aus. Durch welches Gesetz? durch der Werke_Gesetz? Nicht also, sondern durch des Glaubens Gesetz. So halten wir es nun, daß der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes_Werke, allein durch den Glauben.

    Römerbrief 4,1-8: Was sagen wir denn von unserm Vater Abraham, daß er gefunden habe nach_dem Fleisch? Das sagen wir: Ist Abraham durch die Werke gerecht, so hat er wohl Ruhm, _aber nicht vor Gott. Was sagt denn die Schrift? Abraham hat Gott geglaubet, und das ist ihm_zur Gerechtigkeit gerechnet. Dem aber, der mit Werken umgehet, wird der Lohn nicht aus Gnade zugerechnet, sondern aus Pflicht. Dem aber, der nicht mit Werken umgehet, glaubet aber an den, der die_Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube gerechnet zur Gerechtigkeit. Nach welcher Weise auch David sagt, daß die Seligkeit sei allein des_Menschen, welchem Gott zurechnet die Gerechtigkeit ohne Zutun der Werke, _da er spricht: Selig sind die, welchen ihre Ungerechtigkeiten vergeben sind, und welchen_ihre Sünden bedecket sind. Selig ist der Mann, welchem Gott keine Sünde zurechnet.

Römerbrief 5,1.6-8: Nun wir denn sind gerecht geworden durch den Glauben, so haben wir Frieden mit Gott durch unsern Herrn Jesus Christus...Denn auch Christus, da wir noch schwach waren nach der Zeit, ist für uns Gottlose gestorben. Nun stirbt kaum jemand um des Rechtes willen; um etwas Gutes willen dürfte vielleicht jemand sterben. Darum preist Gott seine Liebe gegen uns, dass Christus für uns gestorben ist, da wir noch Sünder waren.

    2. Korintherbrief 5,17-21: Darum, ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur. Das Alte ist_vergangen; siehe, es ist alles neu worden. Aber das alles von Gott, der uns mit ihm selber versöhnet hat durch Jesum_Christum und das Amt gegeben, das die Versöhnung prediget. Denn Gott war in Christus und versöhnete die Welt mit ihm selber und_rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das_Wort von der Versöhnung. So sind wir nun Botschafter an Christi Statt; denn Gott vermahnet durch_uns. So bitten wir nun an Christi Statt: Lasset euch versöhnen mit Gott! Denn er hat den, der von keiner Sünde wußte, für uns zur Sünde gemacht, _auf daß wir würden in ihm die Gerechtigkeit, die vor GOtt gilt.

Auch der römisch-katholische Glaubensbegriff ist ein anderer, da auch er hauptsächlich den Glauben als Tun guter Werke begreift und nicht zentral als Vertrauen des Herzens. Selbst wenn Rom also sagen würde: Gerecht aus Gnaden durch den Glauben, so würde es damit etwas völlig anderes aussagen.

166 Der Glaube ist ein persönlicher Akt: die freie Antwort des Menschen auf die Einladung des sich offenbarenden Gottes.[Genau das ist er nicht; er ist Geschenk Gottes, durch das der bekehrte Mensch die Vergebung ergreift und hat.]

Der Glaube wird in erster Linie als Glaubensgehorsam gesehen. [Das ist der Glaube natürlich unbedingt auch, aber nicht der rechtfertigende Glaube, sondern der Glaube in der Nachfolge, das ist der Unterschied, der nicht gemacht wird.]

143 Durch den Glauben ordnet der Mensch seinen Verstand und seinen Willen völlig Gott unter... Die Heilige Schrift nennt diese Antwort des Menschen auf den sich offenbarenden Gott „Glaubensgehorsam“.

„Was den Inhalt des rechtfertigenden Glaubens angeht, so genügt nicht der sogenannte Fiduzialglaube [das meint den vertrauenden Glauben im Sinne der Reformation], vielmehr ist der theologische oder dogmatische Glaube (Bekenntnisglaube) erforderlich, der in dem Fürwahrhalten der göttlichen Offenbarungswahrheiten um der Autorität des offenbarenden Gottes Willen besteht. Tridentium D 798; D 1789.“ (Ott, a.a.O, S. 306) [Das hat keinerlei Schriftgrund. Wie wir aus den Missionsberichten der Apostelgeschichte sehen, hatten die Gerechtfertigten Sünden- und Gnadenerkenntnis in Christus, dem wahren Gott und wahren Menschen – das genügt zum Heil.]

Rechtfertigung und Heiligung sind also bei Rom völlig vermengt miteinander. Das hat zur Folge, dass es gegen 1. Johannesbrief 5,13 keine Heilsgewissheit für einen römischen Katholiken, der gemäß der Kirchenlehre glaubt, gibt, denn er weiß ja nie, ob er recht Buße getan, richtig geglaubt, genug getan hat. Er bleibt in tiefer Ungewissheit und Verzweiflung.

„Wenn jemand seine eigene Schwachheit und seine mangelnde Disposition bedenkt, kann er bezüglich seines Gnadenstandes Bangen und Furcht haben, da niemand mit der Gewissheit des Glaubens, dem kein Irrtum unterlaufen kann, zu wissen vermag, dass er die Gnade Gottes erlangt habe.“ D 802 [K. v. Trient]. (in : Ott, a.a.O. S. 317) [Ja, wenn der Mensch auf sich sehen muss, auf seine “Disposition”, seine “Vorbereitung” auf das Heil, dann kann er allerdings nie gewiss sein; aber wir gemäß der Schrift sollen und dürfen wir wissen, dass wir Gottes Kinder sind, im Glauben an Christus.]

1. Johannesbrief 5,13: Solches habe ich euch geschrieben, die ihr glaubet an den Namen des Sohnes Gottes, auf dass ihr wisset, dass ihr das ewige Leben habet.

    Mit der Irrlehre in der Rechtfertigung und der Heils-Ungewissheit ist eng verbunden die gesamte Fegfeuer- und Ablasslehre. Mit dem Fegfeuer wird behauptet, dass darinnen die zeitlichen Strafen für die Sünden abgebüßt werden müssten, so, als habe – entgegen Johannesevangelium 19,30 - Jesus Christus eben doch nicht alles am Kreuz vollbracht, nicht eine vollkommene Genugtuung erworben. Darum müsse der Mensch nach seinem leiblichen Tode dort noch weiter geläutert werden. Jesus Christus aber hat dem Schächer am Kreuz gesagt: Heute noch wirst du mit mir im Paradiese sein, Lukasevangelium 23.43. Dieses Fegfeuer gibt es überhaupt nicht. Mit dieser Irrlehre ist dann wieder das gesamte Ablassunwesen verbunden, da ja eben der Ablass der Erlass von Strafen im Fegfeuer bewirken soll, erworben durch angebliche „überschüssige Werke der Heiligen“. Wir aber können Gott nichts bringen, denn es hängt überall noch die Sünde daran. In diese Richtung geht auch alles, was mit Reliquien, Wallfahrten, fromme Leistungen zu tun hat. Der Herr Jesus Christus aber sagt: Selig sind, die da geistlich arm sind, denn das Himmelreich ist ihrer, Matthäusevangelium 5,3.

5. Die Lehre von Maria und den Heiligen

Der stark magisch-heidnische Einfluss in der römisch-katholischen Religion wird gerade in diesem Bereich deutlich. Rom fordert, dass Maria und die Heiligen in besonderer Weise geehrt und angerufen werden sollen, was heißt, dass zu ihnen gebetet werden soll, obwohl doch die Bibel im Blick auf die Verstorbenen sagt, dass Abraham uns nicht kennt und Israel nichts von uns weiß, Prophet Jesaja 63,16. Außerdem sollen wir mit den Toten keinen Kontakt haben, der Herr verwirft dies als Greuelsünde. Tatsächlich schaltet Rom sie als neue „Mittler“ ein, entehrt damit Christus Jesus, den einzigen Mittler, 1. Timotheusbrief 2,5, und nimmt uns Menschen die Unmittelbarkeit zu Gott. Heilige sind nach der Bibel nicht irgendwelche ‚Elitechristen’, sondern alle diejenigen, die durch den rettenden Glauben an Jesus Christus geheiligt sind, wie die Briefanfänge bereits zeigen.

Römerbrief 1,7: Allen, die zu Rom sind, den Liebsten Gottes und berufenen Heiligen.

1. Korintherbrief 1,2: Der Gemeinde Gottes zu Korinth, den Geheiligten in Christus Jesus, den berufenen Heiligen.

Rom dagegen spielt sich auch hier zum Richter der Herzen auf und behauptet, wissen zu können, wer dazu gehört habe und wer nicht, im Rahmen des Kanonisierungsverfahrens. Außerdem wird behauptet, diese „Heiligen“ hätten „überschüssige Werke“ getan, die anderen zugute kämen. Kein Mensch aber kann solche Werke tun, denn vor Gott ist kein Lebendiger gerecht, das gilt auch für die biblisch Heiligen, Psalm 143.

Die Irrlehre über Maria wird besonders gepflegt, da behauptet wird, Maria sei sündlos geboren worden und ohne Sünde geblieben, was aber ihrem Lobgesang Lukasevangelium 1,47 widerspricht, wo sie von Christus als ihrem Heiland spricht und sich somit als Sünderin bekennt. Auch wird ihr eine Himmelfahrt zugeschrieben, wovon die Bibel gar nichts weiß.

491 Im Laufe der Jahrhunderte wurde sich die Kirche bewusst, dass Maria, von Gott „mit Gnade erfüllt“ (Lk. 1,28), schon bei ihrer Empfängnis erlöst worden ist. Das bekennt das Dogma von der unbefleckten Empfängnis, das 1854 von Papst Pius IX. verkündigt wurde: „...dass die seligste Jungfrau Maria ... von jeglichem Makel der Unschuld unversehrt bewahrt wurde“ (DS 2803) [Rom bekennt hier, dass es keinerlei Schriftgrundlage für dieses „Dogma“ gibt, sondern nur ein „Bewusstwerden der Kirche“. Die Stelle aus dem Lukasevangelium besagt nämlich gar nichts darüber, außer, dass Gott Maria mit besonderer Gnade begegnet, was nämlich dadurch geschieht, dass sie in ihrem Leib Gottes Sohn tragen darf. Sie ist auch nicht sündlos gewesen, sondern benötigte, wie sie selbst bekannte, selbst einen Erlöser, Heiland.]

Lukasevangelium 1,46.47: Meine Seele erhebet den Herrn, und mein Geist freuet sich Gottes, meines Heilandes.

501 ... „Sie gebar einen Sohn, den Gott zum ‚Erstgeborenen unter vielen Brüdern’ (Röm. 8,29) gesetzt hat, den Gläubigen nämlich, bei deren Geburt und Erziehung sie in mütterlicher Liebe mitwirkt“ (LG 63). [Hier ist dem Bibeltext arge Gewalt angetan, denn nirgends steht hier etwas von Maria. Noch weniger sagt die Bibel, dass sie an der Bekehrung anderer Menschen mitwirke. Die Bekehrung eines Menschen ist allein des Heiligen Geistes Werk, Epheserbrief 2,4-9. Hier wird tatsächlich dem dreieinigen Gott die Ehre genommen und einem Menschen, Maria, gegeben. Ähnliche Aussagen auch KKK 963]

511 Sie hat „als Vertreterin der gesamten Menschennatur“ (Thomas v.A., s.th. 3,30,1) ihr Jawort gesprochen. Durch ihren Gehorsam ist sie zur neuen Eva, zur Mutter der Lebendigen geworden. [Auch das hat alles keinerlei Schriftgrund, sondern sind bloße Menschengedanken. Nirgends bezeichnet die Bibel Maria als „Mutter der Lebendigen“. Das ist unbiblische Menschenverherrlichung.]

966 „Schließlich wurde die unbefleckte Jungfrau, von jedem Makel der erbsünde unverssehrt bewahrt, nach Vollendung des irdischen Lebenslaufs mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen und als Königin des Alls vom Herrn erhöht, um vollkommener ihrem Sohn gleichgestaltet zu sein, dem Herrn der Herren und dem Sieger über Sünde und Tod“ (LG 59). [Auch diese Aussagen haben keinerlei Grundlage in der Schrift. Die Bibel kennt keine „Himmelfahrt Marias“. Gemäß der Bibel sind einzig Henoch und Elia nicht gestorben wie andere Menschen, sondern direkt in den Himmel geholt worden. Noch weniger ist Maria „Königin des Alls“. Nirgends sagt die Bibel so etwas. Wir bekennen, dass Jesus Christus alle Gewalt gegeben ist, im Himmel und auf Erden, Matthäusevangelium 28,18; Kolosserbrief 1,16.17; Epheserbrief 1,20.21.]

Matthäusevangelium 28,18: Und Jesus trat zu ihnen, redete mit ihnen und sprach: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden.

Epheserbrief 1,20-21: Welche er gewirkt hat in Christus, da er ihn von den Toten auferweckt hat und gesetzt zu seiner Rechten im Himmel über alle Fürstentümer, Gewalt, Macht, Herrschaft und alles, was genannt mag werden, nicht allein in dieser Welt, sondern auch in der zukünftigen.

Kolosserbrief 1,16-17: Denn durch ihn ist alles geschaffen, was im Himmel und auf Erden ist, das Sichtbare und Unsichtbare, beide, die Thronen und Herrschaften und Fürstentümer und Obrigkeiten; es ist alles durch ihn und zu ihm geschaffen. Und er ist vor allem; und des bestehet alles in ihm.

968 ... Sie hat „beim Werk des Erlösers in ganz einzigartiger Weise in Gehorsam, Glaube und Hoffnung und brennender Liebe mitgewirkt, das übernatürliche Leben der Seelen wiederherzustellen. Deswegen ist sie uns in der Ordnung der Gnade Mutter“ (LG 61)

969 „... Denn nach ihrer Aufnahme in den Himmel hat sie diese heilbringende Aufgabe nicht niedergelegt, sondern fährt durch ihre vielfältige Fürbitte fort, uns die Gaben des ewigen Heils zu verschaffen... Deshalb wird die selige Jungfrau in der Kirche unter den Titeln der Fürsprecherin, der Helferin, des Beistandes und der Mittlerin angerufen“ (LG 62). [Diese Aussagen machen ein Zentrum der Marienverehrung aus und sind zugleich ein zentraler Angriff auf Christi alleiniges Erlösungswirken und sein Amt als Hoherpriester, das ist, Fürsprecher und Mittler. Wir haben keinen anderen Erlöser als allein Christus, keinen anderen Mittler und Fürsprecher im Himmel als allein Christus und benötigen auch niemand anders. Wer gestorben ist, der weiß von uns nichts, das ist das klare Zeugnis der Bibel.]

1. Timotheusbrief 2,5.6: Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich selbst gegeben hat für alle zur Erlösung, dass solches zu seiner Zeit gepredigt würde.

Apostelgeschichte 4,12: Und es ist in keinem anderen Heil, ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, darinnen wir sollen selig werden.

Römerbrief 8,24: Wer will verdammen? Christus ist hier, der gestorben ist, ja vielmehr, der auch auferweckt ist, wedlcher ist zur Rechten Gottes und vertritt uns.

Prophet Jesaja 64,16: Bist du doch unser Vater. Denn Abraham weiß von uns nicht, und Israel kennt uns nicht.

971 „Maria wird ... von der Kirche in einem Kult eigener Art geehrt. ...“(LG 66) Er findet seinen Ausdruck in den der Gottesmutter gewidmeten liturgischen Festen und im marianischen Gebet – etwa im Rosenkranz ... [Auch wenn betont wird, dass die Verehrung, die Maria gegeben werde, sich von der Anbetung Gottes unterscheide, so ist es, gerade auch mit Hinweis auf den Rosenkranz, eindeutig, dass sie angerufen wird, dass nicht nur ge-ehrt, sondern eben ver-ehrt wird, wie auch die Überschrift zu diesem Abschnitt im KKK lautet (Die Verehrung der heiligen Jungfrau). Das aber verstößt gegen das erste Gebot und ist damit Götzendienst, raubt Christus als unserem Hohenpriester die Ehre. Dies zeigt sich auch in folgenden Aussagen:]

2675 Ausgehend von dieser einzigartigen Mitwirkung Marias am Wirken des Heiligen Geistes haben die Kirchen das Gebet zur heiligen Mutter Gottes entfaltet. Sie richteten dieses Gebet ganz auf Christus aus, wie er sich in den Mysterien zeigt. In den unzähligen Hymnen und Antiphonen, die dieses Gebet ausdrücken, wechseln einander für gewöhnlich zwei Bewegungen ab: Die eine preist den Herrn für die „großen Dinge“, die er an seiner demütigen Magd, und durch sie für alle Menschen getan hat; die andere vertraut der Mutter Jesu die Bitten und das Lob der Kinder Gottes an, weil sie die menschliche Natur kennt, mit der sich der Sohn Gottes in ihr vermählt hat. [Hier wird es also ausdrücklich gesagt, dass zu Maria gebetet wird – und genau das ist gegen das erste Gebot, ist Götzendienst, wie es ausdrücklich im ersten Gebot und seiner Erklärung bei Mose heißt. Auch die Behauptung, dass man zu Maria beten müsse, weil sie den Menschen verstehe, ist ein Angriff auf Christus, so, als verstehe er uns nicht. Die Bibel sagt auch hier das genaue Gegenteil. Gerade weil er Mensch geworden ist und gelitten hat, versteht er uns bestens und ist unser bester Fürsprecher.]

2. Buch Mose 20,2-5a: Ich bin der Herr, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführet habe. Du sollst keine andern Götter neben mir haben. Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist. Bete sie nicht an und diene ihnen nicht.

Hebräerbrief 4,15.16: Denn wir haben nicht einen Hohenpriester, der nicht könnte Mitleid haben mit unserer Schwachheit, sondern der versucht ist allenthalben gleich wie wir, doch ohne Sünde. Darum lasset uns hinzutreten mit Freudigkeit zu dem Gnadenstuhl, auf daß wir Barmherzigkeit empfangen und Gnade finden auf die Zeit, wenn uns Hilfe not sein wird.

Hebräerbrief 2,17: Darum musste er allerdinge seinen Brüdern gleich werden, auf dass er barmherzig würde und ein treuer Hoherpriester vor Gott, zu versöhnen die Sünden des Volks.

2679 ... Das Gebet der Kirche ist durch das Gebet Marias wie getragen; es ist mit Maria in der Hoffnung vereint. [Nein – unser Gebet ruht allein auf unserem Heiland und Herrn Jesus Christus, der uns durch seinen Gehorsam, Leiden und Sterben den Eingang in das Heiligtum, das Allerheiligste, frei gemacht hat. In seinem Namen sollen und dürfen wir getrost bitten – und der Erhörung gewiss sein.]

Hebräerbrief 10,19-23: So wir denn nun haben, liebe Brüder, die Freudigkeit zum Eingang in das Heilige durch das Blut Jesu, welchen er uns zubereitet hat zum neuen und lebendigen Wege durch den Vorhang, das ist, durch sein Fleisch, und haben einen Hohenpriester über das Haus Gottes: so lasset uns hinzugehen mit wahrhaftigem Herzen, in völligem Glauben, besprenget in unsern Herzen und los von dem bösen Gewissen und gewaschen am Leibe mit reinem Wasser; und lasset uns halten an dem Bekenntnis der Hoffnung und nicht wanken denn er ist treu, der sie verheißen hat.

Johannesevangelium 16,23 b: Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: So ihr den Vater etwas bitten werdet in meinem Namen, so wird er’s euch geben.

Über die „Heiligen“ und ihre angebliche Fürbitte heißt es:

956 Die Fürbitte der Heiligen. „Denn dadurch, dass die, die im Himmel sind, inniger mit Christus vereint werden, festigen sie die ganze Kirche stärker in der Heiligkeit ... hören sie nicht auf, ... beim Vater für uns einzutreten, indem sie die Verdienste darbringen, die sie durch den einen Mittler zwischen Gott und den Menschen, Christus Jesus, auf Erden erworben haben ...“ (LG49).

2683 ... Wir können und sollen sie bitten, für uns und für die ganze Welt einzutreten. [Nirgends sagt die Bibel etwas davon. Schon gar nicht spricht sie von „Verdiensten“, die wir Menschen uns auf Erden erwerben würden und mit denen wir vor Gott treten könnten. Selbst wenn wir alles erfüllen würden, was wir müssten – und kein Mensch kann dies -, wären wir nur unnütze Knechte.]

Psalm 143,2: Gehe nicht ins Gericht mit deinem Knecht; denn vor dir ist kein Lebendiger gerecht.

Lukasevangelium 17,10: Also auch ihr, wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprechet: Wir sind unnütze Knechte; wir haben getan, was wir zu tun schuldig sind.

Mit der Heiligenverehrung hängt auch die Bilderverehrung zusammen. Auch da wird ja behauptet, dass man nicht das Bild verehre, sondern die Person, die da abgebildet werde – aber wozu braucht man dann die Bilder? Denn wenn es im Tridentinum heißt, dass die Bilder die „Urbilder“ repräsentieren, so kommt hier die heidnisch-neuplatonische Auffassung durch, dass die Bilder nicht nur Anschauungsmittel sind, sondern Träger von Kräften, wie es in dem Schema Prototyp – Typ deutlich wird. Wir sollen wohl die ehren, die uns im Glauben vorangegangen sind – aber wir sollen sie nicht „ver-“ehren, was einem Anbeten gleich kommt.

1192 ... In den heiligen Bildern der heiligen Gottesmutter, der Engel und der Heiligen verehren wir die darauf dargestellten Personen.

2132 ... Denn „die Ehre, die wir einem Bild erweisen, geht über auf das Urbild“ (Basilius, Spir. 18,45), und „wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten“ (2. K. v. Nizäa: DS 601). Die Ehre, die wir den Bildern erweisen, ist eine „ehrfürchtige Verehrung“, keine Anbetung; diese steht allein Gott zu. [Aber auch diese „Verehrung“, die hier irdischen Dingen dargebracht wird, ist Götzendienst, da sie tatsächlich die Dinge aus dem Bereich, der ihnen zukommt, heraushebt auf eine Ebene, die Gott ihnen nicht gegeben hat. Es steckt, wie schon oben gesagt, heidnisch-magisches Denken hinter dieser „Verehrung“.]

    Jesus Christus ermahnt auch uns mit den Worten, mit denen er einst Satan zurückwies: Du sollst anbeten Gott, deinen Herrn, und ihm allein dienen. (Matthäusevangelium 4,10)

Literaturhinweise

Vom Herausgeber sind erschienen:

- Bleibet an Jesu Rede! Christliche Glaubenslehre. DIN-à-4, 326 S., Spiralbindung, € 15,30. In Frage und ausführlicher Antwort wird, in Anlehnung an den Kleinen Katechismus D. Martin Luthers, der gesamte Umfang der biblischen Lehre behandelt. Dabei werden auch aktuelle Bezüge (Auseinandersetzung mit Evolutionstheorie, Präimplantationsdiagnostik, verbrauchende Embryonenforschung) berücksichtigt. Im Anhang: Auslegung der Bergpredigt Jesu und Jesu Gleichnis- und Endzeitreden; Überblick über die Heils- und die Kirchengeschichte; kurze Einführung in die lutherischen Bekenntnisse.

- Kleine Bibelkunde. 88 S., Spiralbindung € 4,25; geheftet € 2,50. Kurze Einführung in die biblischen Bücher auf der Grundlage des Bekenntnisses zur Verbalinspiration, Irrtumslosigkeit und Klarheit der Heiligen Schrift. Bei den alttestamentlichen Büchern wird der messianische Bezug hergestellt. Mit Exkurs zum Thema „Tausendjähriges Reich“ und „Die Juden in der letzten Zeit“.

- Die Unterscheidungslehren der evangelisch-lutherischen Kirche. 139 S., Spiralbindung, € 5,10. Das Büchlein beschäftigt sich zunächst mit den verschiedenen christlichen Konfessionen, dann den bekanntesten Sekten und schließlich den Religionen, wie Judentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus. Abschließend werden auch religiöse Weltanschauungsgruppen wie Anthroposophie und Freimaurerei betrachtet und auf die Allversöhnungslehre eingegangen. Das Büchlein enthält auch als Orientierung eine kurze Zusammenfassung der bibel- und bekenntnistreuen evangelisch-lutherischen Lehre.