108–130
Minuten
Beständig in der Apostel Lehre und
in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42
DER
BEKENNTNIS-
LUTHERANER
Lutherisches Blatt für Bibelchristentum.
Mit Zustimmung der Lutherischen Kirchen der Reformation (Lutheran Churches of the Reformation, LCR) herausgegeben von Roland Sckerl, Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062;
E-mail: Sckerl@web.de; Internet: www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de
24. Jahrgang 2016 Heft 1/2016
Inhaltsverzeichnis
3. Die göttliche Einsetzung der Ortskirche
4. Das der Ortskirche gegebene Schlüsselamt
Substitutions- oder Enterbungslehre?
Tanz und Schauspiel in der Verkündigung?
Neil Hilton
Deutsch von Roland Sckerl
(Originaltitel: Church and
Ministry. Erschienen in: The Faithful Word, 1969, Nr. 1, S. 3-15; Nr. 2, S.
23-29)
Neil N. Hilton, geboren am 3. März 1925, beendete seine Ausbildung für das Predigtamt 1946 am Bethany Lutheran Seminary (ELS) [Evangelical Lutheran Synod, d.i. die ‚kleine’ norwegische Synode] nachdem er zuvor das Wartburg Seminary, TALC [The American Lutheran Church] aus Lehrgründen verlassen hatte. Bevor er 1966 einen Ruf zu Our Redeemer Church (LCR) [Lutheran Churches of the Reformation], Grant Park, Illinois, annahm, diente er Gemeinden der Evangelical Lutheran Synod in Sutton's Bay, Michigan, und Waterville, Iowa. Am 16. August 1967 rief ihn unser HERR nach längerer Krankheit zur ewigen Ruhe ab.
Die Abhandlung, die hier vorgestellt wird, wurde beauftragt von der Iowa-Süd-Minnesota-Pastoralkonferenz der ELS, als Hilton Pastor in Waterville war. Sie wurde vor seiner letzten Krankheit vollendet und bei der Konferenz nach seinem Tode verlesen.
Als Antwort auf eine Bitte der Konferenz, dass das Papier doch weiter verbreitet würde, wurde es im Lutheran Synod Quarterly [theol. Organ des Bethany Lutheran Seminary der ELS] veröffentlicht. Es wurde die Erlaubnis gegeben, es hier [das war in: The Faithful Word, 1/1969, S. 3 ff.; dem theol. Organ der LCR] noch einmal zu veröffentlichen, allerdings mit dem Hinweis, anzumerken, dass das Erscheinen dieser Abhandlung nicht besage, dass jeder in der ELS sie in toto [also vollständig] unterschreibe.
Es sei jedoch auch darauf hingewiesen, dass die ELS (damals die ‚Norwegische Synode der Amerikanischen Lutherischen Kirche’) 1943 durch eine Resolution erklärte, dass sie ‚A Brief Statement’ (das die in dieser Abhandlung dargelegte Lehre bekennt) „uneingeschränkt“ (Orig.: „unreserved“) annimmt und die Missouri-Synode dringend ersuchte, das „‚Brief Statement’ uneingeschränkt und ohne Abstriche als unser klares und gemeinsames Bekenntnis stehen zu lassen“ (Report, 1943, zw. S. 68 und 69 beigelegtes, extra gedrucktes Blatt).
Die Darlegung ist ein beredtes Zeugnis sowohl von der behandelten Schriftlehre als auch von des Verfassers theologischem Scharfsinn und seine Würde.
Die Kirche, im eigentlichen Sinne des Begriffes, ist die Gemeinde der Heiligen, also die Summe aller jener, die vom Heiligen Geist durch das Evangelium aus der verlorenen und verdammten Menschheit berufen wurden, die wahrhaft an Christus glauben, die durch diesen geheiligt und in Christus eingeleibt wurden, Eph. 1,22.23; 5, 23-27; Matth. 16,18. Zu dieser Kirche gehören keine Heuchler, niemand, der nicht wiedergeboren ist, Röm. 8,9. Diese Kirche ist unsichtbar [verborgen, Anm. d. Übers.], Luk. 17,20.21. Ihr hat Christus die Schlüssel des Himmelreiches gegeben. Daher ist sie die wahre und einzige Inhaberin und Trägerin der geistlichen, göttlichen und himmlischen Segnungen, Rechte, Kräfte, Aufgaben usw., die Christus erworben hat und die in seiner Kirche bereit sind, Matth. 16,15-19; Joh. 20,22.23. Obwohl die wahre Kirche ihrem Wesen nach unsichtbar ist, so ist ihre Gegenwart doch erkennbar: Ihre Kennzeichen sind die reine Lehre des Wortes Gottes und die Verwaltung der heiligen Sakramente gemäß Christi Einsetzung, Mark. 4,26; Matth. 13,33 ; Jes 55,10.11 (Walther, Kirche und Amt. Thesen I-V). In diesem Punkt herrscht Übereinstimmung zwischen den Positionen von [Alt-]Missouri und Wisconsin.
Obwohl die Kirche im eigentlichen Sinne die Summe aller Gläubigen ist, Matth. 16,18; Eph. 1, 22.23; Kol. 1,13, so verwendet die Schrift den Namen ‚Kirche’ (ekkleesia) auch für Gruppen von Christen an verschiedenen Orten: 1 Kor. 16,19: „die Gemeinden1 in Asien“, „die Gemeinde in ihrem Hause“; 16,1: „die Gemeinden in Galatien“; 1 Kor. 1,2: „die Gemeinde Gottes zu Korinth“; Apg. 8,1: „die Gemeinde zu Jerusalem“. Der Begriff ‚Kirche’ [Gemeinde] (ekkleesia) wird in der Schrift auch verwendet für die regelmäßigen Versammlungen oder Treffen solcher örtlicher Gruppen, z.B. 1 Kor. 11,18: „wenn ihr zusammenkommet in der Gemeinde“ ; 14, 19: „ich will in der Gemeinde lieber fünf Worte reden mit meinem Sinn“; 14,28: „so schweige er unter der Gemeinde“; 14,34: „eure Weiber lasset schweigen unter der Gemeinde“; 35: „Es steht den Weibern übel an, unter der Gemeinde zu reden“; Kol. 4,16: „schaffet, dass sie auch in der Gemeinde zu Laodicea gelesen werde".
Solche örtlichen Gruppen von Christen werden in der Schrift beschrieben als „die Gemeinde Gottes zu Korinth, die Geheiligten in Christus Jesus, die berufenen Heiligen“, 1 Kor. 1,2; „die Heiligen zu Kolossä und die gläubigen Brüder in Christus“ Kol. 1,2; „die Gemeinde zu Thessalonich, in Gott, dem Vater, und dem HERRN Jesus Christus“, 1 Thess. 1,1. Ebenso: Apg. 2,47. Diese Abschnitte zeigen uns, dass auch die örtlichen Gruppen, die in der Schrift ‚Gemeinde’ (Kirche) genannt werden, aus wahrhaft Gläubigen bestehen, dass nur wahrhaft Gläubige die wahren Glieder der Ortskirche sind. Heuchler gehören zwar zur äußerlichen Gemeinschaft der Kirche, haben Teil an äußeren Zeichen und Ämtern, sind unter die Kirche gemischt, aber sie sind nicht wahre Glieder der Kirche, weder der Universalkirche noch der Ortskirche. Gott hat eine gemischte Gesellschaft aus Gläubigen und Heuchlern weder befohlen noch angeordnet, sondern er hat die Versammlung der Gläubigen um Wort und Sakrament befohlen und eingesetzt. Dass aber Heuchler unter die sichtbare Versammlung von Christen gemischt sind, das ist das Werk des Bösen. „Das bat der Feind getan“, Matth. 13,28.
Wenn also die gesamte sichtbare Gruppe derer, die bekennen, Christen und Glieder der Kirche zu sein, ‚Kirche’ genannt wird, so ist das synechdoche, eine Sprachfigur, bei der das Ganze nach seinem hauptsächlichen Teil benannt wird oder das Teil nach dem Ganzen, wie ein Erzschürfer, der Gold in einem Stück Quarz findet und ruft „Gold! Gold!“ nicht „Quarz“. Er will ja nicht sagen, dass das Quarz Gold sei, sondern für ihn ist das Gold die Hauptsache. Wenn wir also die sichtbare Gruppe eine Kirche nennen, so wollen wir damit keinesfalls sagen, dass die Heuchler die Kirche sind, sondern dass die Gläubigen die Hauptsache sind, dass sie es sind, die aus dieser Gruppe eine Kirche machen, ja, dass sie tatsächlich die Kirche sind, während die Heuchler unter die Kirche eingemengt sind, aber nicht wirklich zu ihr gehören. Dass dieser synechdoche Gebrauch des Wortes ‚Kirche’ kein Missbrauch ist, wird durch die Tatsache gezeigt, dass er so in der Schrift selbst gefunden wird, z.B. Gal. 1,2: „die Gemeinden in Galatien“; 3. Joh. 10: „stößt sie aus der Gemeinde“; Offb. 1,4: „den sieben Gemeinden in Asien“; Offb. 3,1: „der Gemeinde zu Sardes ... denn du hast den Namen, dass du lebst, und bist tot“; 3,4: „Du hast auch wenige Namen zu Sardes, die nicht ihre Kleider besudelt haben“.
Es gehört zur Definition einer Ortskirche, dass sie eine Gruppe gläubiger Christen ist, die sich um Wort und Sakrament versammelt. Die Gnadenmittel gehören zwar nicht, wie einige irrtümlich annahmen, zum Wesen der Kirche, aber sie sind die Kennzeichen dafür, dass sie da ist, Jes. 55,10.11. Nur da, wo die Gnadenmittel auch in Gebrauch sind, haben wir tatsächlich die Verheißung, dass die Kirche (wahrhaft wiedergeborene und gläubige Seelen) da ist. Des Weiteren spricht die Schrift von Ortskirchen als von Gruppen die um das Wort und die Sakramente versammelt sind, z.B. Apg. 2,14 ff; 2,41.42.46; 6,2.4; 13,1; 18,11; 20, 7.20.27.28.32; 1 Kor. 11,18. 20.33; 14,4.5.12.26.39.31.
Die Ortskirche ist also, von ihrem Wesen her, eine Gruppe wieder geborener Menschen, die an einem bestimmten Ort leben und sich um die Gnadenmittel versammeln. Wenn die Ortskirche als eine Gruppe bekennender Christen definiert wird, so wird sie so definiert, wie sie den Menschen erscheint und nicht nach ihrem Wesen. Dieser Punkt enthält einen berechtigten Nachdruck in Walthers ‚Rechte Gestalt’, in F. Piepers Vortrag (Delegatensynode 1893) und in seiner ‚Christlichen Dogmatik’, im ‚Brief Statement’ von 1932 und in den Vorträgen über Kirche und Amt, wie sie in den alten Synodalberichten der Missouri-Synode zu finden sind.
Dass die örtlichen Gruppen, denen in der Schrift der Name ‚Kirche’ gegeben wird, keine bloß gelegentliche oder zeitweilige Versammlungen, noch weniger zufällige Zusammenkünfte waren, wird deutlich aus den Abschnitten, in denen ‚ekkleesia’ als ‚Partikularkirchen’ verwendet wird. Die örtliche ekkleesia ist eine Gruppe mit festgelegten Mitgliedskreis, Apg. 1,15: „Es war aber die Schar der Namen zuhauf bei hundertundzwanzig.“ Die Ortskirchen kommen regelmäßig zusammen zum Predigen und Lehren des Wortes Gottes, zum Brotbrechen, wegen eines :Falles von Kirchenzucht oder anderer Angelegenheiten der Kirche, Apg. 2,42; 13,1 .3; 149.27; 15, 4; 1 Kor. 11 18: „Wenn ihr zusammenkommt in der Gemeinde“; 1 Kor. 14,23: „Wenn nun die ganze Gemeinde zusammenkomme an einem Ort“; 1 Kor. 5,4.5: „In euer Versammlung ihn zu übergeben dem Satan“; 2 Kor. 2., 5-8.: „dass ihr die Liebe an ihm beweiset“ (hier haben wir einen Fall von Kirchenzucht sich über einen längeren Zeitraum erstreckte, wobei jemand gebannt und später wieder in die christliche Gemeinschaft aufgenommen wurde); um Grüße entgegenzunehmen oder weiterzugeben, Apg. 18,22; Kol. 4,15; 1 Kor 16,19; Briefe abzuschicken oder zu empfangen, Apg. 15,23, und sie in einer öffentlichen Versammlung vorzulesen. Ebenso, um Kontakt mit einander zu haben, Kol. 4,16; sie haben einen regelmäßigen Versammlungsort, Römer 16,23; nehmen Sammlungen vor, 2. Kor. 8,1.2.4; 11, 8; 9, 1-15; - empfangen Unterweisungen über eine geordnete Art und Weise der Sammlung, 1. Kor. 16,1 ff ; sie haben Gebräuche, 1. Kor. 11,16; ihre Glieder kümmern sich um einander, 2. Kor. 11,28; sie wählen Männer, damit sie in ihrem Auftrag bestimmte Aufgaben ausführen, 2. Kor. 8,19.23; haben Menschen in ihrem Dienst, Röm. 16, 1, und richten das Predigtamt in ihrer Mitte auf, Apg. 14,23; Tit. 1,5; Apg. 1,15-26 und berufen in ein Hilfsamt, das sie eingerichtet haben, Apg. 6.
Es wurde behauptet [WELS], dass jede Gruppe von Christen oder jede Gruppe in der Christen sein mögen, als ‚Kirche’ bezeichnet werden könnte2. Aber dem gegenüber erkennen wir, dass die zwei oder drei, die einen Bruder, der gesündigt hat, ermahnen gewiss im Namen des HERRN versammelt sind, um das zu tun, was er geboten hat, aber sie werden unterschieden von der ‚Kirche’ in Matth. 18,17. Wenn der Apostel Paulus verbietet, dass Frauen in der Kirche reden, so ist es klar, dass er sich nicht auf jede und jegliche Zusammenkunft von Christen bezieht auch nicht auf jede Versammlungen von Christen, die mit dem Ziel, Gottes Wort zu lernen oder zur Arbeit im Reich Gottes beizutragen, sondern er hat vielmehr eine ganz bestimmte, festgelegte Zusammenkunft im Sinne: die öffentliche Versammlung der Ortskirche; und er wusste, dass die Korinther verstehen würden, welche Gruppe oder Zusammenkunft mit ‚hee ekkleesia’ bezeichnet wird. Dass die Kirche, über die in Abschnitten gesprochen wird, die sich auf eine örtliche Gruppe beziehen, eine festgelegte Größe ist wird auch durch Ausdrücke gezeigt wie „der ganzen Gemeinde“, Röm. 16, 23; 1. Kor. 14,23 oder „wie ich den Gemeinden in Galatien geordnet habe“, „es grüßen euch die Gemeinden in Asien“, „welchen nicht allein ihr dankt, sondern alle Gemeinden, unter den Heiden“ 1 Kor. 16,1.19; Röm. 16, 4. Paulus reist mit Männern, die ihn in seiner Arbeit unterstützten oder Aufträge für die Kirchen ausübten. Beachten Sie, dass er nirgends sich auf eine solche Gruppe als auf eine Kirche bezieht [nämlich was die Gruppe seiner Mitarbeiter angeht, Anm. d. Ubers.] sondern sie „Apostel [Boten] der Gemeinden“, 2. Kor. 8,23, nennt. Die Behauptung [wie sie WELS, ELS, C(o)LC, LCCF aufstellen, Anm. d. Übers.], dass ‚Kirche’ jegliche Gruppe von Christen oder jegliche Gruppe, die in Christi Namen versammelt sei, bezeichne, ist eine menschliche Folgerung aus der Etymologie [Wortkunde] und der Bedeutung des Wortes, eine Folgerung, der aber jegliche Bestätigung durch die Schrift fehlt und die tatsächlich gegen die Schrift gewendet ist.
Zuweilen wird angeführt, dass wir die Form, dieser Ortskirchen nicht kennen würden, dass sie verschieden sein könnten von der Form unserer Gemeindeversammlungen. Nein, das Bild, das wir etwa in den beiden Korintherbriefen von der Ortskirche bekommen, ist das einer örtlichen Gemeinde, wie wir sie kennen, und wir finden kein Anzeichen in der Schrift für eine Ortskirche die eine andere Form hatte. Die Kirchen des Neuen Testaments waren Gruppen, die sich als ein Körper versammelten, um das Wort zu hören, die Sakramente zu empfangen, Gott zu loben, den großen Auftrag auszuführen und die Angelegenheiten zu erledigen die notwendig sind, die Aufgaben zu erfüllen, die der HERR gestellt hat. Wenn dann aber eingeworfen wird, dass die ekkleesia in dieser oder jener Stadt die Form einer Gesamtgemeinde gehabt haben könnte, wie die Kirche der Missouri-Synode in St. Louis in den frühen Tagen, so gibt es keinen Grund, dass eine christliche Gemeinde, in christlicher Freiheit, nicht diese Form bilden dürfte. Das Wesentliche ist doch, dass Christen eines Ortes sich vereinen zum gemeinsamen Gebrauch und der gemeinsamen Verwaltung der Schlüssel und zu diesem Zweck das heilige Predigtamt aufrichten, das Wort und die Sakramente gebrauchen, Kirchenzucht üben und den großen Auftrag ausführen. (Beachte: Eine Gemeinde, die nicht Kirchenzucht übt, hört darum nicht auf, eine christliche Gemeinde zu sein , denn die Predigt des Wortes und die Verwaltung der Sakramente sind die Kennzeichen der Kirche, Aber eine Gemeinde, die willentlich die Kirchenzucht unterlässt oder sich weigert, das heilige Predigtamt aufzurichten, hört auf, das zu tun, was, gemäß dem offenbarten Willen Gottes, sie als christliche Gemeinde tun sollte. Die Dinge gehören daher richtig zu den Funktionen der örtlichen ekkleesia.)
3. Die göttliche Einsetzung der Ortskirche
Was ist die Ortskirche? Sie ist nichts anderes als die Kirche an einem bestimmten Platz. Da sie, ihrem Wesen nach aus Gläubigen besteht, unterscheidet sie sich nicht wesentlich von der Universalkirche. Jedes Glied hat das Schlüsselamt und das Recht, es zu gebrauchen. Zu jeder örtlichen Gemeinde von Gläubigen gehören der Name, die Rechte, Pflichten und die Autorität der Kirche. Wenn ein Spiegel in viele Teile zerbrochen wird, so wird jedes Teil dasselbe Bild wiedergeben, das auch der gesamte Spiegel wiedergab. So ist die Ortskirche die Kirche an einem bestimmten Platz mit all den Schätzen der Kirche in ihrem Besitz. Sie ist, wie die Universalkirche die Schöpfung Gottes des Heiligen Geistes. Und es ist natürlich, dass die Gläubigen eines Ortes mit denen zusammenkommen, die den gleichen Glauben bekennen (denn wir müssen uns an das Bekenntnis der Menschen halten und nicht die Herzen richten). Die Gläubigen eines bestimmten Ortes bilden einen Körper. „Ihr seid aber der Leib Christi und Glieder, ein jeglicher nach seinem Teil.“ 1 Kor. 12,27.
Der Heilige Geist hat durch das Evangelium die Kirche dieses und jenes Ortes geschaffen, indem er den seligmachenden Glauben zueignete und ihn erhält. Das äußere Zusammenkommen der Christen ist eine Frucht dieses Glaubens. Aber das ist keine Sache der christlichen Freiheit. Gott hat vielmehr in seinem Wort offenbart, dass die Ortskirche eine göttliche Einrichtung ist. Lasst uns sehen, was die Schrift dazu sagt.
Zuerst sagt uns Gottes Wort, dass die erste christliche Gemeinde in Jerusalem von Gott gegründet wurde. In Apg. 1,4 haben wir den Befehl des HERRN an seine Jünger, in Jerusalem zu bleiben wegen der Ausgießung des Heiligen Geistes. In Apg. 2 haben. wir die Erzählung über die Erfüllung der Verheißung, die ihnen gegeben war als der Geist über sie kam und die erste Gemeinde schuf, Apg. 2,41-47. Beachte die Aussage von Vers 47: „Der HERR aber tat hinzu täglich, die da selig wurden, zu der Gemeinde.“ Wie die Erschaffung Evas durch Gott und dass er sie Adam in der ersten Hochzeit brachte den Ehestand als eine göttliche Einrichtung aufrichtete, so zeigt auch die Gründung der ersten Gemeinde durch das Ausgießen des Heiligen Geistes, wie es in der Schrift niedergelegt wird, dass. die Ortskirche eine göttliche Einrichtung ist.
Dazu gibt es die Abschnitte in der Schrift, die die Christen auffordern, sich zum gemeinsamen Gebrauch der Gnadenmittel zusammen zu tun. Gott hat uns geboten, einander zu lehren und zu ermahnen Kol. 3,15.16; Hbr. 10,24.25; Apg. 2,42; 20,7; Missionsarbeit zu treiben, Matth. 28,19.20; die Werke der christlichen Liebe zu üben, Gal. 6,9.10; das heilige Predigtamt aufzurichten, Tit. 1,5; das Heilige Abendmahl zu gebrauchen, 1. Kor. 11,1.7-33, und Kirchenzucht zu üben, Matth. 18,15-20; 1. Kor. 5,1-13 2. Kor. 2,5-11. Nun, einige dieser Dinge können außerhalb der Organisation der örtlichen Gemeinde so gut getan werden wie in ihr. Wir können die Mission durch eine Missionsgesellschaft führen oder die Liebesarbeit durch eine Wohltätigkeitsgesellschaft, und so fort. Aber einige dieser Dinge können nur in der örtlichen Gemeinde gemacht werden. Wenn Christen sich in .einem gemeinsamen Bekenntnis des Evangeliums vereinen, um sich regelmäßig um die Gnadenmittel zu versammeln, das heilige Predigtamt in ihrer Mitte aufzurichten, indem sie Pastoren berufen, das Heilige Abendmahl gebrauchen und Kirchenzucht gemäß Gottes Wort üben, so haben sie das gebildet, was wir eine Ortsgemeinde, eine örtliche Gemeinde nennen. Das Heilige Abendmahl ist innerhalb der Gemeinde zu gebrauchen, 1. Kor. 10,17; 11,20.26.33-34, und von den berufenen Dienern des Wortes zu verwalten, 1 Kor. 4, 1. Selbst wenn es, wie es etwa im Falle von Krankheit auch in Ordnung ist, zu Hause gereicht wird, so geschieht dies durch den Pastor als dem Diener der Gemeinde. Die Errichtung des Predigtamtes erfordert, dass die Christen, die die Dienste dieses Amtes empfangen sollen, in einer Gemeinde vereint sind. Denn sie müssen ja schon vereinigt sein, um zu berufen. Da ja die Gläubigen die Inhaber der Schlüssel sind, die nun an ihrer Statt verwaltet werden sollen, so müssen sie selbst die Berufung ausführen, wie es auch der normale Vorgang und anderen vorzuziehen ist, oder aber sie übertragen diese Gewalt an jemand anders , 1. Ptr . 2, 9; Joh. 20, 21.22 .23; Matth. 18,18; Apg. 1,15-26; Apg. 14,23; Tit. 1,5. Die Verwaltung des heiligen Predigtamtes erfordert ebenso eine festgelegte Herde, Apg. 20,28: „So habt nun Acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, unter welche euch der Heilige Geist gesetzt hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde Gottes“; 1. Petr. 5,2: „Weidet die Herde Christi, so euch befohlen ist, und sehet wohl zu“; 1. Thess. 5,12: „Erkennet, die an euch arbeiten und euch vorstehen in dem HERRN und euch vermahnen“; Hebr. 13,17: „Gehorchet euern Lehrern und folget ihnen, denn sie wachen über eure Seelen, als die da Rechenschaft dafür geben sollen“. Schließlich ist es auch notwendig, Gemeinden zu bilden um den dritten Schritt in den Zuchtfällen auszuüben, denn die zwei oder drei müssen es ja „der Gemeinde erzählen“.
Es mag eingeworfen werden, dass auch andere Gruppen als die Gemeinde eine Schöpfung des Heiligen Geistes seien, wie etwa Synoden, Verbindungen, Nationalkirchen usw. und daher auch göttliche Einrichtungen seien. Aber größere Kirchenkörper hat es in der Apostelzeit nicht gegeben. Für die Bildung der ersten Gemeinde durch das Werk des Heiligen Geistes haben wir die ausdrückliche Lehre in Apg. 2. Für die göttliche Einrichtung irgendeines anderen Körpers haben wir kein Wort in der Schrift. Und es ist nicht erlaubt, eine göttliche Einsetzung für etwas ohne ein ausdrückliches Wort Gottes zu beanspruchen
Dann wird wieder der Einwurf vorgebracht, dass auch andere Körper als die Ortskirche den großen Auftrag ausführen und von Gott befohlene Funktionen ausfüllen. Das ist richtig; aber diese Funktionen können erfüllt werden und sind auch erfüllt worden ohne die Bildung oder die Existenz solcher größerer Gruppen. Die ersten Christen haben die Arbeit des Reiches Gottes mit keiner Kirchenorganisation ausgeführt, die größer war als die örtliche Gemeinde. Es besteht keine Notwendigkeit, solche Körper zu haben, um die Anweisungen des HERRN auszuführen, wie es dagegen etwa notwendig ist; örtliche Gemeinden zu bilden, um das heilige Predigtamt aufzurichten, das Heilige Abendmahl zu verwalten und. Kirchenzucht zu üben.
Das heißt nicht, dass örtliche Gemeinden sich nicht in größeren Gruppen organisieren sollten. Im Gegenteil: Wenn sie sehen, dass unter den gegebenen Umständen sie die Arbeit des HERRN besser ausführen können, wenn sie sich zu größeren Organisationen verbinden, so müssen sie das tun. Aber dies tun sie dann auf der Grundlage ihrer eigenen Weisheit und ihres eigenen Urteils, nicht im Gehorsam gegenüber einem göttlichen Befehl3. Es ist vielmehr eine Sache der christlichen Freiheit. Und solche größeren kirchlichen Körper dürfen sich nicht Funktionen aneignen, die Gott der Ortskirche gegeben hat.
4. Das der Ortskirche gegebene Schlüsselamt
„302. Warum heißt das Amt der Schlüssel die ‚sonderbare’ oder besondere Kirchengewalt? Weil es nicht eine weltliche, sondern eine geistliche Gewalt ist, die Christus seiner Kirche auf Erden, und zwar jeder christliche Ortsgemeinde verliehen hat.“ Der Schwan’sche Katechismus, mit dem Copyright versehen und veröffentlicht durch das Concordia Publishing House, St. Louis 1912. S. 134, Frage 302.
„270. Wem hat Christus also diese Macht gegeben? Christus hat diese Macht seiner Kirche auf Erden gegeben, insbesondere jeder örtlichen Gemeinde.“ Luthers Kleiner Katechismus. Concordia Publishing House. St. Louis 1943. Frage 270.
„Die Ortskirche ist eine göttliche Einrichtung. Gott hat ihr das Schlüsselamt anvertraut, das ausgeübt wird durch die Predigt des Wortes und die Verwaltung der Sakramente.“ The Doctrinal Position of the Norwegian Synod. 1927, S. 1.2. „Gott hat die örtliche Gemeinde eingesetzt. Gott hat ihr das Schlüsselamt anvertraut. Kein Einzelner und auch keine Gruppe von Einzelnen haben das Recht, Herrschaft über die örtliche Gemeinde auszuüben. Gott hat nicht Synoden als solche eingesetzt. Wir finden in der Schrift keine Spur einer solchen Organisation. Synoden sind vielmehr dadurch entstanden, dass Gemeinden freiwillig übereingekommen sind, in solch eine gegenseitige Beziehung einzutreten. Die Gemeinden werden dadurch befähigt, leichter zusammenzuarbeiten, um Pastoren auszubilden, die Mission im eigenen Land und in fremden Ländern zu treiben, christliche Wohltätigkeit usw. Die Synode ist also damit nur ein Mittel, das es Gemeinden des gleichen Glaubens ermöglicht, eifriger und wirkungsvoller in Sachen von gemeinsamem Interesse zu arbeiten.“ The Doctrinal Position of the Norwegian Synod. 1927.
Ist der Satz, dass die Schlüssel des Himmelreichs jeder örtlichen Gemeinde anvertraut sind, der so oft aufgestellt wurde, nicht nur in den hier zitierten Schriften, sondern in vielen Darlegungen über diese Lehre, die über die Jahre hinweg in den Kreisen der alten Synodalkonferenz veröffentlicht wurden: Ist dieser Satz ein Satz, der durch die Lehre der Schrift eine Berechtigung hat? Ja, dem ist so!
Das Amt der Schlüssel wurde von Christus, unserem Herrn, seiner Kirche auf Erden anvertraut, das ist allen und jedem wahrhaft gläubigen Christen. Das ist die klare und feste Lehre der Schrift, Joh. 20,22.23; Matth. 16,19; 1 Petr. 2, 5-9. Jeder Christ hat diese Macht und das Recht, sie überall da zu gebrauchen, wo er ist. Er darf und soll sie innerhalb und außerhalb der Gemeinde gebrauchen. Wenn aber die Gläubigen die Schlüssel haben, dann hat sie auch die örtliche Gemeinde der Gläubigen. Und Christus hat in seinem Wort der Ortskirche im Besonderen den öffentlichen gemeinsamen Gebrauch der Schlüssel übertragen und anvertraut.
Zum Beispiel:
Obwohl der einzelne Christ die Schlüssel in ihrer vollen Macht und Gebrauch benützt, so darf er doch nicht, wenn er sich dort befindet, wo Brüder sind, die die gleiche Macht haben, das Recht für sich in Anspruch nehmen, ohne einer Berufung durch sie alle in ihren Zusammenkünften aufzustehen und das Wort zu predigen. Auch darf er nicht für sich einen anderen Mann berufen als öffentlichen Diener des Wortes, sondern er: hat sich mit den übrigen in der Gemeinde zusammenzufinden, um einen Pastor zu berufen. Dass die Gemeinde dieses Recht und die Gewalt hat, ist klar, da ja die Gläubigen die Inhaber der Schlüssel sind, die durch das heilige Predigtamt verwaltet werden sollen. Des Weiteren zeigen alle Beispiele in der Schrift von der mittelbaren Berufung, dass es die Ortskirche ist, die diesen Ruf ausübt, Apg. 1,15-26; Apg. 13,1-3; 14,26.27; Apg. 14,23; Tit. 1,5.
In Matth. 18,15-20 haben wir des HERRN Anweisung, wie wir mit einem Bruder umgehen sollen, der in irgendeine Sünde gefallen ist und nun in der Gefahr steht, auf ewig verdammt zu werden. Der Christ, der über die Sünde seines Bruders weiß, ist verpflichtet, ihn zu ermahnen. Er hat die Macht der Schlüssel und er hat sie zu gebrauchen. Wenn es ihm aber nicht möglich ist, den sündigenden Bruder zu gewinnen, so soll er einen oder zwei andere hinzuziehen. Sie haben ihn zu ermahnen; wenn aber der Sündigende dennoch nicht Buße tut, so müssen sie Zeugen seiner Weigerung sein. Jeder von denen, die mit dem Sünder handeln, hat das Amt der Schlüssel und damit die Pflicht, dies zu gebrauchen. Wenn der offenbare und unbußfertige Sünder unerschüttert bleibt, so sollen sie ihm das Gesetz verkündigen, ihn warnen, ja, ihm erklären, dass ihm seine Sünden so lange behalten werden, so lange er nicht Buße tut. Aber die Sache ist nicht abgeschlossen, bis sie nicht vor die Kirche gebracht wurde und er sich auch geweigert hat, die Kirche zu hören, und die Kirche gehandelt hat. Denn im Text lesen wir: „Höret er die nicht , so sage es der Gemeinde. Höret er die Gemeinde nicht, so halte ihn als einen Heiden und Zöllner.“ Jesus sagt zu dem Christen, der um die Sünde seines Bruders weiß und ihn zuerst ermahnt hat (denn er wendet sich an ihn). „Du hast noch nicht alles getan, was du für den Bruder tun solltest, so lange du die Sache noch nicht vor die Kirche gebracht hast und er deren Ermahnung widerstrebt hat.“ Erst dann ist die Sache abgeschlossen. Erst dann ist der Sünder öffentlich als ein Heide und Zöllner zu erklären und zu betrachten. Dass die gesamte Gemeinde ihn als solches bezeichnen muss, ist offensichtlich, denn in V. 18 haben wir einen Wechsel vom „du“ zum „ihr“, vom Singular zum Plural: „Was ihr aber auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein.“ Dass es die Kirche ist, die handeln muss, zeigt auch 1. Kor. 5,4-5.13.
Walther und Hönecke stellen fest, dass es „keines besonderen Beweises bedarf“ dass es „selbstverständlich“ ist, dass die Kirche, auf die in Matth. 18 Bezug genommen wird, die sichtbare örtliche Gemeinde ist. Stimmt das? Die Kirche in Matthäus 18 ist eine festgelegte Gruppe, die unterschieden ist von den zweien oder dreien, die zuvor ermahnt haben, eine Gruppe, die in der Art angesprochen werden kann: „sage es der Gemeinde“, und die gehört werden kann: „höret er die Gemeinde nicht“, eine Gruppe also, die gefunden und erkannt werden kann. Weiter wird auch von der Einzelperson, die die Ermahnung durchgeführt hat, angenommen, dass sie weiß, was „die Gemeinde“ ist. Das kann nun aber nicht die Universalkirche sein. In der Schrift aber heißt ekkleesia. entweder die Una Sancta oder die örtliche Gruppe von Gläubigen, die um das Wort und die Sakramente zusammengekommen sind, oder, die regelmäßige Versammlung solch einer Gruppe. Wenn es nicht die Una Sancta ist, worauf sich Matth. 18 bezieht, so muss es die örtliche Gemeinde sein. Wer immer das angreift ist verpflichtet, zu zeigen, wo die Schrift das Wort ekkleesia in einem anderen Sinne gebraucht. Natürlich kann man argumentieren, dass das Wort hier eine Bedeutung habe, die sonst nirgends in der Schrift gefunden werde. Wir haben einen solchen, Fall, in Apg. 19, 41 (V. 40 bei Westcott und Hort und Nestle), wo ekkleesia für eine Versammlung von Bürgern verwendet wird, ein im Neuen Testament einmaliger Gebrauch. Wer aber ekkleesia in Matth. 18,17 in einer Bedeutung nehmen will, die verschiedenen ist von denen, die es sonst im Neuen Testament hat, muss vom Text oder Kontext her zeigen, dass es nicht heißen kann, was es sonst im Neuen en Testament bedeutet - und es gibt nichts im Text, das die gewöhnliche Bedeutung ausschließt, nämlich dass es sich um eine Gruppe von Christen an einem bestimmten Ort handelt, die regelmäßig um das Wort und die Sakramente zusammenkommen. Wir sind daher aufgefordert, ‚Kirche’ hier so zu verstehen, dass die örtliche christliche Gemeinde gemeint ist. Walther und Hönecke haben recht, wenn sie sagen, dass dies selbstverständlich sei, keines Beweises bedürfe
Weiter ist ja auch nur die Gemeinde, zu der der Sünder gehört, in einer Lage, mit ihm über einen Zeitraum zu handeln, wie es die christliche Liebe und die Anweisungen in Matth. 18, 15-17 erfordern. Einzig seine Gemeinde ist in der Lage, die Sache richtig zu untersuchen und in ihr ein Urteil zu fällen. Einzig seine Gemeinde hat das Recht, ihn auszuschließen und solch einen Ausschluss auch durchzuführen.
Zusätzlich zu diesen Beobachtungen werden wir auch mit der Tatsache konfrontiert, dass die Schrift uns nur ein einziges Beispiel gibt für die Ausübung von Matthäus 18. Es ist dies der Fall des blutschänderischen Mannes in Korinth. Hier hat der Apostel Paulus sich nicht angemaßt, den Mann auszuschließen, obwohl er ja wahrhaftig selbst auch die Schlüssel besaß, sondern er hat die Gemeinde aufgefordert, den Mann auszuschließen, und später, ihn wieder aufzunehmen. 1. Kor 5,13; 2. Kor. 2,5-11.
Es ist also die klare Lehre der Schrift, dass die öffentliche Ausübung der Schlüssel der örtlichen Gemeinde vom Herrn gegeben ist4, 1. Kor. 3,21-23; Matth. 18,18; Apg. 14,23; 6,1 ff.
Was die Gemeinden für sich machen können, das könnten sie auch zusammen machen und sollen es auch, wenn sie dadurch in der Lage sind, die Dinge wirkungsvoller auszuführen. In 2. Kor. 8,19.23 wird uns ein Beispiel gegeben für solch eine Zusammenarbeit. Es zeigt uns auch, dass Gemeinden Männer wählen können, die ihre Anweisungen ausführen und denen sie Autorität übertragen. So wurden die Boten der Kirchen von ihnen erwählt, um die Sammlung für die Heiligen in Jerusalem durchzuführen und sie ihnen zu bringen. In V. 19 wird auf einen Mann Bezug genommen, der von einer Anzahl von Kirchen gewählt wurde, um mit Paulus mit der Kollekte zu reisen. Die Gemeinde kann ja selbst Hilfsämter aufrichten, die das Amt des öffentlichen Dienstes unterstützen und ein Teil von ihm sind, wie wir aus Apg. 6 sehen.
Es liegt im Bereich der christlichen Freiheit, wenn Gemeinden sich zu größeren Körpern verbinden und bestimmte Aufgaben an diese Körper delegieren, wenn sie neue Ämter als Zweige des heiligen Predigtamtes aufrichten, die es in seiner Arbeit unterstützen, wenn sie solche Arbeit entweder für sich oder gemeinsam mit den Schwestergemeinden machen, wenn sie auf Kommissionen und Ausschüsse, die von ihnen oder ihren Vertretern gewählt wurden, Autorität übertragen. Wenn etwa eine Missionskommission jemanden beruft, so macht sie dies aufgrund der Autorität, die ihr gegeben wurde, übertragen nämlich von den Gemeinden durch deren Delegierte5. Obwohl die Mitglieder der Kommission, wie wir hoffen, wahre Christen sind, so berufen sie nicht kraft ihres allgemeinen, eigenen Priestertums sondern weil sie gewählt wurden, anstelle der Gemeinden, die sich zu einem größeren kirchlichen Körper zusammengeschlossen haben, zu handeln. Wenn der Ruf ausgeübt würde kraft des persönlichen Priestertums der Kommissionsmitglieder, so forderte dies folgerichtig, dass jeder andere auch, den wir als einen christlichen Bruder anerkennen müssten, dazukommen dürfte, um den Ruf auszuüben, selbst wenn er nicht für die Kommission gewählt wurde. Aber selbstverständlich wird keine Synode oder Kommission solch ein Vorgehen erlauben.
Wenn nun das Schlüsselamt der Gemeinde der Gläubigen anvertraut wurde, was sollen wir nun sagen hinsichtlich der Heuchler, die in der äußeren Gemeinschaft und vor den Menschen Glieder der der Ortskirche sind (obwohl nicht tatsächlich und nicht vor Gott) und die selbst öffentlich die Gnadenmittel an Gemeindestatt verwalten dürfen? Die Schlüssel gehören den Heuchlern nicht. Wenn sie äußerlich an ihrer Ausübung teilhaben oder sie gar selbst öffentlich verwalten, so bleiben die Schlüssel doch gültig und wirksam, da sie verwaltet werden an Stelle jener, denen sie gehören, nämlich den wahren Gliedern der Gemeinde, den wahren Gliedern Christi [wobei ja auch die Gültigkeit und Kraft der Schlüssel nicht von den Ausübenden abhängt, denn die Schlüssel haben ihre Kraft und Gültigkeit von Gott, Anm. d. Übers.] Heuchler in der sichtbaren Kirche sind wie Schmutz an einem Wagenrad. Der Schmutz ist nicht ein Teil des Rades, hindert aber auch nicht, dass das Rad läuft.
Nun die Zusammenfassung dessen was dargestellt wurde: Die örtliche Gemeinde ist nach ihrem Wesen eine Gruppe von Christen die sich regelmäßig um die Gnadenmittel versammeln. Heuchler sind dieser Gruppe zwar untergemengt, aber sie gehören nicht wirklich dazu. Ihr [der örtlichen Gemeinde, Anm. des Übers.] gehören der Name, die Titel, Rechte, Pflichten und Schätze der Kirche. Gott hat die örtliche Gemeinde eingesetzt und ihr die öffentliche Verwaltung der Schlüssel übertragen. Christliche Gemeinden haben zwar ihre Brüder im Glauben überall anzuerkennen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um das Reich Gottes voranzutreiben, aber sie sind nicht verpflichtet, sich zu größeren Gruppen zu verbinden, was sie aber in christlicher Freiheit selbstverständlich tun dürfen denn Synoden und andere kirchliche Körper sind aus menschlicher, nicht göttlicher Einsetzung.
(Zusatz aus dem gleichen Heft von ‚The Faithful Word’, S. 15: )
Im Jahr 1908 hörte die Synodalkonferenz den Vortrag von Dr. Fr. Pieper, und nahm ihn auch mit Dank an, der diese Aussagen enthielt:
„Wie bereits erwähnt ist es keine göttliche Ordnung, dass örtliche Gemeinden sich mit anderen örtlichen Gemeinden vereinigen, um größere Kirchenkörper zu bilden, wie es etwa unsere Synoden sind. Diese Verbindungen sind eine Sache der christlichen Freiheit. Die örtliche Gemeinde ist der einzige göttlich eingesetzte Verein in der christlichen Kirche. Alle anderen Vereine und Verbindungen sind nur menschliche Ordnungen. Wir lassen nicht zu, dass die Synodalorganisation als eine göttliche Ordnung betrachtet wird. Es gibt jedoch noch eine Sache, die göttliche Ordnung ist über den Verein der örtlichen Gemeinde hinaus: Nämlich die, dass wir als Brüder im Glauben solche Christen nur anerkennen und behandeln, die an anderen Orten den wahren Glauben bekennen. Der Apostel Paulus schreibt an Timotheus (2. Tim. 1,8): „Darum, so schäme dich nicht des Zeugnisses unsers HERRN noch meiner, der ich sein Gebundener bin.“ Proceedings, S. 38. Es wird von keiner Gegenstimme berichtet.
(Zusatz aus J.H.C. Fritz: Pastoral Theology. Fort Wayne 1945. S. 25 f:)
Ebenso beweist die göttliche Ordnung, dass eine Gemeinde ihren eigenen Pastor oder ihre eigenen Pastoren haben soll (in Ephesus: „unter welche euch der Heilige Geist gesetzt hat zu Bischöfen“, Apg. 20,17.28; Tit.1,5), dass die Ortskirche eine göttliche Einrichtung ist und dass daher die Gliedschaft in einer Ortskirche nicht der freien Wahl überlassen ist, sondern göttlicher Befehl.
Gott hat das Amt IN ABSTRACTO eingesetzt und allen Christen gegeben. Dieses Amt IN ABSTRACTO sind die Gnadenmittel, Matth. 28,19. 20; Mark. 16,15; Joh. 20,21-23.
Gott hat ebenso auch das Amt IN CONCRETO eingesetzt, d.i.: Das Amt der öffentlichen Verwaltung der Gnadenmittel an Statt der Gemeinde [von Gemeinschaftswegen Anm. d. Übers.] wurde durch den Sohn Gottes aufgerichtet, der die Apostel zum Amt der Predigt des Evangeliums berief dem Amt der Sorge um die Seelen, Matth. 10; 28,18-20; Mark. 16,15.16; Joh. 21,15-17; und der ähnlich auch die Siebzig berief Luk. 10,1-22. Dass der HERR, hier ein wirkliches Amt aufrichtete, ein Amt und nicht nur gewisse Funktionen, das zeigt die Tatsache, dass dieses Amt von der geistlichen Priesterschaft [allgemeines Priestertum, Anm. d. Übers.] unterschieden ist, wenn es auch auf ihr aufbaut und in ihr wurzelt. Denn ein Christ muss einen besonderen Beruf zu diesem Amt haben, Röm. 10,15; 1. Kor. 12,29; 2. Kor. 5,20, im Gegensatz zu dem allgemeinen Beruf und dem priesterlichen Amt, das allen Christen gehört. Die Schrift spricht darum als von einem Amt, in das man berufen wird, Apg. 1,20: „Sein Bistum (episkopeen) empfangene ein anderer“. 1 Tim. 3,1: „So jemand ein Bischofsamt (episkopees) begehrt, der begehrt ein köstliches Amt.“ Röm. 1,5: „Wir haben empfangen Gnade und Apostelamt (apostolees).“ Eph. 3,6.7: „Das Evangelium, des ich ein Diener (diakonos) geworden bin.“ Kol. 1,24.25: „Die Gemeinde, welcher ich ein Diener (diakonos) geworden bin, nach dem göttlichen Predigtamt (oikonomia) das mir gegeben ist unter euch, dass ich das Wort Gottes reichlich predigen soll.“ 1. Tim. 1,12: „gesetzt in das Amt (themenos eis diakonian)“. 1 Kor 4,1: „Dafür halte uns jedermann, nämlich für Christi Diener (hypereetes) und Haushalter (oikonomous) über Gottes Geheimnisse.“ Diese Ausdrücke episkopee, apostolee, oikonomia: Amt eines oikonomos, Haushalterschaft, Verwaltung, Einrichtung - oikonomos: Inhaber einer Haushaltung oder eines Gutes, ein Verwalter, Haushalter; - hypereetes: ein Diener, Begleiter, Amtsinhaber, gebraucht für einen Magistratsdiener vom Beamten der Synogage oder des Synhedrin, für Diener von Königen, von christlichen Amtsinhabern: Luk. 1,2; Apg. 13, 5; 26, 16; - diakonia: das Amt und die Arbeit eines diakonos, Dienst, Amt; - diakonos: Diener, Begleiter, Amtsinhaber; - auch leitourgos, Röm 15, 16: ein öffentlicher Diener, Amtsinhaber, Diensthaber: „dass ich soll sein ein leitourgos Christi unter den Heiden, zu opfern das Evangelium Gottes“. - Diese Ausdrücke also zeigen, dass der HERR nicht nur die Gnadenmittel der Kirche anvertraut hat (das Amt in abstracto), sondern auch ein öffentliches Amt eingesetzt hat, ein konkretes Amt des Dienstes, in das Männer berufen werden müssen, um die Geheimnisse Gottes zu verwalten, an Statt derjenigen, denen sie Gott ursprünglich, gegeben hat.
Wir müssen unterscheiden zwischen den besonderen Zügen des Apostelamtes - dem unmittelbaren, auf die gesamte Welt gehenden Ruf und der besonderen Gabe der Inspiration, wie auch der Gabe der Wunder als Zeichen und Bestätigung der Apostel - und dem Predigtamt, das den Aposteln gegeben war. Erstere Dinge gehörten speziell den Aposteln und sind vergangen. Das Amt aber, das mit der Berufung der Apostel aufgerichtet wurde, soll bis zum Ende der Zeit weitergehen. Dabei sehen wir auch, dass die Apostel diejenigen mit sich verbanden, die mittelbar (also durch Menschen) berufen waren [also sich mit ihnen in ein Amt, auf eine Stufe stellten, Anm. d. Übers.], 1. Kor. 4,1; 1 Ptr. 5,1; Kol. 4,7; Phil. 2,25 und die Funktionen, Pflichten, Befähigungen, Autorität, Verantwortung und Ehre des Amtes der Apostel und der mittelbar berufenen Diener des Wortes sind gleich: 2. Kor. 5,20; Kol. 1,25; Apg. 6,2.4; 1. Kor. 4,11; 3,5; 9,9-14; Gal. 6,6; 2. Kor. 4,5; Joh. 21,15-17; Apg. 20,17-25; 1. Ptr. 5,14; Hbr. 13,17; 1 Tim. 3,1-17; Tit. 1,5-9; 1. Kor. 12,13, (Wenn wir die Autorität betrachten, so ist sie auch die gleiche: Während die Apostel, wenn sie das Wort sagten, durch die Inspiration mit göttlicher Autorität sprachen, so sprechen andere Diener des Wortes mit der gleichen Autorität, wenn sie das Wort verkündigen, das sie in den Schriften der Apostel und Propheten finden.)
Das den Aposteln übertragene Predigtamt soll bis zum Ende der Zeit dauern, Matth. 28,20: „Und siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende." Da die Kirche das Evangelium bis zum Ende der Zeit verkündigen soll, so muss das öffentliche Amt, das eingerichtet wurde zur Verkündigung des Evangeliums, von Dauer sein, und die Kirche ist stets bis zum Ende daran gebunden. Daher dienten die Apostel, so lange sie unter ihnen waren, den frühen Gemeinden selbst, wenn sie sie aber verließen, so hatten sie Männer zum Predigtamt in ihrer Mitte berufen, Apg. 14,23; Tit. 1,5; 1. Tim. 3,1 ff; Kol. 4, 17; 1. Thess. 5,12.13, und lehrten, dass diese Inhaber des öffentlichen Amtes aus göttlicher Berufung sind: Apg. 20,28; 1. Kor. 12,28; Tit. 1,7. Sie gaben auch Anweisungen für die Weiterführung dieses Amtes: 2. Tim. 2,2; 1. Tim. 3,1-7; Tit. 1,5.
Dieses Amt ist die Vollmacht, im öffentlichen Amt die allgemeinen Rechte der geistlichen Priesterschaft an deren Statt zu verwalten: 1. Kor. 4,1; Joh. 21,15.16; 2. Tim. 4,1-5; 2. Kor. 2,10. Da das von Christus eingesetzte Amt, das Amt der Predigt und des Wortes ist, und da es die öffentliche Verwaltung der Schüssel ist, so umfasst es alle Aufgaben der Kirche, alle Aufgaben, die das Wort in der Kirche hervorbringt, so, wie auch die Schlüssel die gesamte Autorität der Kirche [Kirchengewalt, Anm..d.. Übers.] umfassen. Dementsprechend werden die Inhaber dieses Amtes in der Heiligen Schrift Älteste, Bischöfe, Leiter, Haushalter genannt, ob sie nun Apostel waren oder nicht, während die Inhaber eines anderen Amtes Diakone genannt wurden, also Diener, nicht nur Gottes sondern auch der Gemeinde und des Bischofs; und über letztere wird angemerkt, dass sie die Gemeinde versorgen müssen und über alle Seelen wachen, als solche, die Rechenschaft ablegen müssen: 1. Tim. 3,1;5.7; 5,17; 1. Kor. 4,1; Tit. 1,7; Hbr. 13,17. „Mit dem Apostolat hat nämlich der HERR nur Ein Amt in der Kirche aufgerichtet, welches alle Kirchenämter in sich begreift und durch welches die Gemeinde Gottes in jeder Beziehung versorgt werden soll; das höchste Amt ist das Predigtamt, mit welchem auch alle anderen Ämter zugleich übergeben werden; jedes andere öffentliche Amt in der Kirche ist sonach ein Teil desselben oder ein Hilfsamt.“ (Walthers Ausführung der achten These in „Kirche und Amt“, 3. Aufl., 1875, S. 342-343; vgl. Luther, St. Louis-Ausg., XVI, 2281, Par. 265; X,1547-1549, Par. 23.24; X, 1592; Par. 75) Mit dem Amt der Predigt wurden Paulus 1. Kor. 1,17 Taufen und alle anderen Aufgaben der Kirche übertragen, so dass er sie entweder selbst ausüben konnte oder andern überlassen, wie wir 1. Kor. 1,14-16 sehen. Die Apostel übten zunächst auch das Amt der Armenpfleger in Jerusalem aus. Erst als ihre Arbeit zu sehr anwuchs, richtete die Gemeinde ein Hilfsamt ein, so dass sie ihre Aufmerksamkeit auf ihre Hauptarbeit legen konnten, das Amt des Wortes. Aber sie hörten damit nicht auf, mit der Arbeit der Essensausteilung an die Armen etwas zu tun zu haben: „Welche wir bestellen mögen zu dieser Notdurft.“ (Apg. 6,3)
Heute haben wir das Amt des Gemeindeschullehrers. Das ist ein Hilfsamt, das abgezweigt wurde vom Amt des Wortes. Der Lehrer dient also im Amt der Kirche. Er hat ein göttliches Amt, das eine göttliche Berufung erfordert. Er hat somit Teil an der Ehre, die der Arbeit im Amt zugesprochen ist, als einer, der berufen ist, das Wort Gottes den Kindern zu lehren. Aber diese Arbeit [als ein besonderes Amt in concreto, das einer besonderen Person zu übertragen wäre, Anm. d. Übers] ist nicht von Gott eingesetzt. Es ist ein göttliches Amt, weil es ein Teil des Predigtamtes ist, das Christus eingesetzt hat. Und der Inhaber, dieses öffentlichen Amtes verliert nicht einen Teil seines Amtes, wenn ein Lehrer berufen wird, denn er ist weiterhin verantwortlich für die geistliche Wohlfahrt der Kinder. „So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“, Apg. 20,28. Weide meine Lämmer, ... weide meine Schafe, Joh 21,15.16. Wenn ein neuer Dienst eingerichtet wird, um dem Predigtamt zu helfen, so wird dadurch das eine, von Christus in der Berufung der Apostel eingesetzte Amt weder zerstört noch vermehrt.
Bis zum Ende der Zeit ist die Kirche allerdings gebunden, das Amt der Verkündigung des Wortes und der Verwaltung der Sakramente, das Amt, das auf die Seelen acht hat, aufzurichten: „die ganze Herde“ (Apg, 20,28). Das ist dasselbe Amt, das auch die Apostel hatten, mit dem Unterschied, dass sie eine unmittelbare und universale Berufung hatten, während die späteren Inhaber des Amtes mittelbar berufen werden von einer und zu einer bestimmten Herde, Apg. 20,28; 1. Petr. 5,2. Dass dasselbe öffentliche Amt, das durch die Berufung der Apostel begründet wurde, fortgeführt werden soll, wird durch die Anweisungen gezeigt, die in den Pastoralbriefen für die Arbeit des Amtes und die Sorge für die Kirche gegeben werden, besonders in den Anweisungen, die für die Aufrichtung des Amtes in 1. Tim. 3,1-7 gegeben werden (V. 5: „die Gemeinde Gottes versorgen“; V. 2: „lehrhaftig sein“) und Tit. 1,5-9 (V. 7: „als ein Haushalter Gottes“; V. 9: „Und halte ob dem Wort, das gewiss ist“).
Tit. 1,5 im Besonderen lehrt, dass „die Kirchen vor Gott nach göttlichem Recht schuldig [sind], ihnen [sich] selbst Pfarrherrn und Kirchendiener zu ordinieren“, wie der Anhang zu den Schmalkaldischen Artikeln erklärt [AS, Tract., 72]. „Derhalben ließ ich dich in Kreta, dass du solltest vollends anrichten, da ich es gelassen habe und besetzen die Städte hin und her mit Ältesten, wie ich dir befohlen habe.“ Es ist behauptet worden, dass die Anweisungen, die Titus hier hinsichtlich der Einrichtung des öffentlichen Amtes gegeben wurden, nur für die Kirche auf Kreta zu jener Zeit aufgrund der besonderen dortigen Umstände gemeint wären. Aber nichts im Text oder Kontext rechtfertigt eine solche Behauptung. Wir haben kein Recht, die Aussagen der Schrift einzuschränken, indem wir sie nur auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Ort anwenden, es sei denn, die Schrift selbst macht solche Einschränkungen. Diese Dinge sind vielmehr in der Heiligen Schrift durch Inspiration geschrieben worden für die Unterweisung der Kirche zu allen Zeiten, Röm. 15,4; 1. Kor. 10,6.11. Paulus gibt hier Anweisungen an Titus über die Einrichtung des öffentlichen Amtes in den Gemeinden, die in den verschiedenen Orten Kretas gebildet worden waren (kata polin; das einteilende „kata“, Stadt bei Stadt; vgl. Apg. 14,23: kat eccleesian, Kirche bei Kirche). Er stellt fest, dass etwas fehlt, wenn die Kirchen nicht mit Dienern des Wortes versehen sind: „dass du solltest vollends ausrichten, da ich es gelassen habe und besetzen die Städte hin und her mit Ältesten; in ta leiponta epidiorthoosee kai katastasees kata polin presbyterous“. Noch mehr, Paulus hat Titus auf gefordert, es ihm befohlen: hoos ego soi dietaksameen . Diatasso bedeutet: anordnen, Befehle geben. Das dazugehörende Hauptwort ist diatagee: Ordnung, Röm. 13,2 und diatagma: Verordnung, Gebot, Hbr. 11,23, wo es gebraucht wird für Pharaos Befehl, die männlichen hebräischen Kinder umzubringen. Wenn wir bedenken, dass Paulus ja in Dingen der christlichen Freiheit nichts befiehlt, so ist es offensichtlich, dass der Gebrauch dieses starken Verbes dietaksameen, ich ordne, ich befehle, das, worum es geht, außerhalb des Bereiches der christlichen Freiheit setzt . Tit. 1,5 kann nicht einfach damit beiseite gesetzt werden, dass er sich nur auf örtliche und zeitliche Umstände beziehe. Luther sagt richtig: „Wer da glaubt, dass hier der Geist Christi in Paulus redet und ordnet, der erkennet wohl, dass dies eine göttliche Einsetzung und Ordnung sei, dass in einer jeglichen Stadt viel Bischöfe, oder aufs wenigste Einer sei.“ St. Louis, Bd. XIX, 1093, Par. 53.
In 1 Kor. 12,28.29 werden verschiedene Ämter und Gaben erwähnt, die in den Apostelgemeinden vorhanden waren. Auch in Eph. 4,11 und an anderen Stellen werden unterschiedliche Gaben und Ämter erwähnt Einige haben von diesen Stellen her gegen die Lehre argumentiert, dass Christus nur ein Amt in der Kirche eingesetzt hat, durch das die Kirche Gottes in jeder Hinsicht zu versorgen ist und das alle Ämter in der Kirche umfasst. So etwa die Romanisten und die alte Breslauer Synode [Altlutheraner,, Anm. d. Ubers.] Aber diese Stellen leugnen keineswegs, dass Christus nur ein Amt in der Kirche aufgerichtet hat. Sie sprechen vielmehr von Ämtern, die von den frühen Christen eingesetzt wurden, um die Apostel und die anderen Inhaber des Predigtamtes in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dass solche Ämter eingerichtet werden dürfen, ist gemäß Apg. 6 offensichtlich. Als die Last der Arbeit, die auf den episkoopoi lag und die Gaben, die anderen in der Kirche gegeben waren, anzeigten, dass es ratsam sei, neue Ämter aufzurichten, führte die Kirche das aus. Ihre Inhaber stehen im Amt der Kirche, vollbringen einen Teil der Arbeit des einen öffentlichen Amtes und unterstützen die Inhaber des einen Amtes. Es sollte jedoch daran erinnert werden, wie es Chemnitz aufgezeigt hat, dass die Einrichtung und Beibehaltung solcher Ämter eine Sache der christlichen Freiheit ist, dass nicht alle Apostelgemeinden die gleiche Anzahl oder Art von Hilfsämtern hatten und dass diese Grade oder Unterschiede des Amtes menschlichen Ursprungs sind. Während die Kirche einerseits ordentlicherweise an das öffentliche Predigtamt gebunden ist bis zum Ende der Zeit, kann und darf sie andererseits solche Hilfsämter einsetzen, beibebalten oder aufheben, wie es die Umstände erfordern. Aber das Amt der öffentlichen Verwaltung der Schlüssel an Statt der christlichen Gemeinde ist eine direkte göttliche Einrichtung, eingesetzt in der Kirche von Gott für alle Zeiten und Orte.
Ist die Lehre von Kirche und Amt wichtig? Ist ein Irrtum in diesen Lehren trennend? Die Antwort ist, dass die Lehren von Kirche und Amt klare Lehren der Heiligen Schrift sind. Folglich sind sie, wie alle Lehren von Gottes Wort, auch wichtig. Und ein Irrtum in diesen Lehren, der beharrlich festgehalten wird, trennt die Kirchengemeinschaft.
Ein Kirchenkörper, der die Lehrunterschiede in diesem Bereich als nicht trennend ansähe, würde damit den Grundsatz annehmen, dass einige Lehren der Bibel offene Fragen seien. Ob man nun eine Lehre der Schrift als nichttrennend ansieht oder zwei oder zwanzig: der Grundsatz ist und bleibt derselbe. Wo aber der Grundsatz einmal zugelassen wurde, da wird auch die Anzahl der offenen Fragen, wie die Geschichte zeigt, steigen.
Die Differenz zwischen Missouri [Alt-Missouri, denn die LCMS hat 1961 die WELS-Lehre übernommen, Anm. d. Übers.] und der Position Wisconsins bringt auch eine Differenz hinsichtlich des Schriftprinzips, dem sola scriptura [allein die Schrift, Anm. d. Übers.] mit sich. Denn hier gibt es einen Unterschied im Umgang mit der Schrift. Wisconsin hat seine Position erlangt durch einen Rückschluss aus der Etymologie und der Bedeutung des Wortes ‚ekkleesia’, nicht aber aus klaren Schriftstellen. Daher wird behauptet, und zwar gegen die Schriftlehre, dass jede Gruppe von Christen (oder doch zumindest jede Gruppe, die in des HERRN Namen versammelt ist) ekkleesia sei. Eine klare Schriftstelle, wie Titus l,5, wird mit der haltlosen Behauptung beiseite gestoßen, dass sie sich nur auf örtliche, zeitliche Verhältnisse beziehe.
Es muss zu Verwirrung kommen in der praktischen Arbeit der Kirche, wenn die Schriftlehre über Gemeinde und Synode und den dritten Schritt in der Kirchenzucht nicht festgehalten wird. Dass wir eine richtige Praxis hatten, verdanken wir der Tatsache, dass alle Synoden der Synodalkonferenz, einschließlich Wisconsins, gemäß der Schriftlehre, die alle ursprünglich hielten, geordnet waren. Dort aber, wo die göttliche Einsetzung der örtlichen Gemeinde gegenüber Synoden und allen anderen menschlichen kirchlichen Einrichtungen geleugnet wird, wird die Hierarchie kommen. Es ist ja schon schwer genug, sie selbst da auszuschließen, wo die Lehre in Ordnung ist, die menschliche Natur ist nun einmal wie sie ist.
Schließlich ist da eine sehr ernste Anklage, die aber nicht gegen alle erhoben werden kann, die die wisconsinische Position innehaben, denn viele von ihnen würden die dabei mit betroffene Position zurückweisen, eine Anklage aber, die zu recht gegenüber einigen erhoben wird, die die wisconsinische Position festhalten: nämlich dass sie einen gewissen Antinomismus lehren. Sie widerstreben dem Anspruch eines mandatum Dei (eines Gebotes Gottes) für die örtliche Gemeinde und das Predigtamt, und zwar aus der Grundhaltung heraus, dass dies ein gesetzliches Element in das Neue Testament einführte, so, als ob Gott den Christen keine Gebote gebe. Aber auch der Christ, soweit er noch den alten Adam hat, braucht das Gesetz. Jedoch stellen die göttlichen Befehle, das Predigtamt aufzurichten, die Sakramente zu verwalten usw. keine gesetzlichen Forderungen dar, die Bedingungen für den Gehorsam aufstellen, sondern sie sind gnädige Verordnungen zu unserem Heil. Ihr Wert liegt nicht in unseren Gehorsamstaten gegenüber Gott, sondern darinnen, was er uns damit anbietet und gibt, nämlich seine Gnade, zugeeignet durch Wort und Sakrament. Aber das macht sie nicht zu Sachen der christlichen Freiheit.
Die Schriftlehre von Kirche und Amt muss aufrecht erhalten und jegliche Gegenlehre verworfen werden, gerade so, wie es bei jeder anderen Lehre der Bibel ist. Matth. 28,19.20; 1 Petr. 4,11.
Substitutions- oder Enterbungslehre? In den SELK-info Nr. 412 vom September 2015 wirft der SELK-Propst Gert Kelter Martin Luther einen „gravierenden theologischen Irrtum“ vor, nämlich dass er gegen die Bibel gelehrt habe, Gott habe die Juden enterbt und verstockt. Dies sei der Hintergrund seiner späten, mit scharfer Kritik am Judentum gefüllten, Schriften gegen die Juden. Allerdings gibt Kelter nirgends an, wo denn Luther behauptet habe, Gott habe die Juden „enterbt“ oder die Kirche an die Stelle Israels gesetzt. Überhaupt ist die sogenannte „Substitutionstheorie“ eher ein Hirngespinst jener, die meinen, dass „das jüdische Volk“ oder „alle Juden“ noch bekehrt werden (ohne damit anzugeben, welcher Umfang das sein soll: einer Generation, eines Zeitalters, aller Zeiten?). Denn nirgends haben die Reformatoren von einer „Enterbung“ Israels gesprochen. Wogegen sich Luther deutlich gewandt hat ist die Lehre von einer „allgemeinen Bekehrung der Juden“ (Walch 2, Bd. 20,2030-2031). Aber dass Einzelne Juden zum rettenden Glauben an Christus kommen, das hat er nie ausgeschlossen (Bd 5,66 f.). Die Lehre Luthers und der lutherischen Kirche war stets, dass die Kirche Jesu Christi die Gemeinschaft der an den Messias Israels und Retter der Welt Gläubigen ist, aus der Judenschaft wie aus der Heidenschaft, und zwar seit Adam und Eva. Dabei dominierten die Gläubigen aus der Judenschaft die Zeit vor Christi Geburt; die Gläubigen aus der Heidenschaft dagegen die Zeit nach Christi Auferstehung und Himmelfahrt. Das heißt im Blick auf die Zeit des Alten Bundes, dass auch bereits damals nicht alle leiblichen Nachkommen Abrahams gerettet wurden, sondern nur die, die wirklich an den damals noch zu kommenden Messias glaubten. Und so ist es ebenfalls in der Zeit des Neuen Bundes: Nur der wird gerettet, aus den Juden wie aus den Heiden, der an den, nun gekommenen, Messias glaubt. Und genau das ist auch die Lehre der Heiligen Schrift. So sagt Jesus Christus selbst, dass der Schwerpunkt auf die Heiden übergehen wird, Matth. 21,43: Das Reich Gottes wird von euch genommen und den Heiden gegeben werden, die seine Früchte bringen. Und im Römerbrief sagt Paulus ja keineswegs, dass Gottes Erwählung im Blick auf Israel meine, dass jeder leibliche Nachkomme Abrahams gerettet werde, sondern vielmehr in Kapitel 11 ausdrücklich, dass es nur eine kleine Zahl ist, eben die Vollzahl aus den Juden, vergleichbar mit der Vollzahl aus den Heiden. Über die anderen Juden geht das Gericht der Verstockung aufgrund ihrer Verwerfung des Messias Jesus von Nazareth.
Kelter mag dies als „antijudaistisch“ ansehen. Denn das wirft er Luther ja vor, er sei „antijudaistisch“, und davon müsse man sich entschieden distanzieren. Ob der Mann je Luthers Schriften zu den Juden gelesen hat? Ob er jemals bemerkt hat, dass es in diesen Schriften jeweils zu weniger als einem Drittel um die massiven, allerdings für uns nicht akzeptablen Angriffe auf die Juden und Luthers inakzeptable Vorschläge zu ihrer Behandlung (um der Lästerung Christi zu wehren und sie zum Glauben an Christus zu bringen) geht, der größte Teil aber völlig berechtigte Auseinandersetzung ist mit der das Alte Testament verfälschenden und Christus verwerfenden rabbinischen Theologie. Will Kelter so etwas verbieten? Das ist nichts als plumpe Anbiederung an eine antichristliche Religion, denn das ist das heutige (zumeist ja humanistische und vom Alten Testament Welten entfernte) Judentum.
All das hat also nichts mit „Enterbung“ zu tun, sondern es geht stets um die Eine Kirche Jesu Christi der Gläubigen aus den Juden und Heiden. Und all diejenigen, aus den Juden wie aus den Heiden, die von Ewigkeit her zur Rettung durch den Glauben an Jesus Christus erwählt wurden, die werden auch in der Zeit zum rettenden Glauben an Jesus Christus gebracht allein aus Gnaden und damit Glieder eben dieser einen Kirche. Nicht Luther hat hier einen „gravierenden theologischen Irrtum“ begangen, sondern Kelter, der anscheinend behaupten will, dass „alle Juden“ (welche?) gerettet werden – etwa gar ohne Christus?
Tanz und Schauspiel in der Verkündigung? Um Menschen anzusprechen, überhaupt erst einmal anzulocken, Aufmerksamkeit zu erregen, setzen sowohl evangelikale als seit einiger Zeit auch lutherische Missionseinrichtungen auch Tänze, Pantomime, Theater, Schauspiel ein. Das ist nicht unumstritten. Ist es richtig, solche Dinge in Verbindung mit der Verkündigung, mit der missionarischen Arbeit zu verwenden – oder ist es nur ein weiterer Schritt auf dem Weg der Verweltlichung der Kirche? Die Frage wollen wir versuchen, anhand der Bibel zu beantworten.
Tanz wurde in den letzten Jahrhunderten hauptsächlich von pietistischen und mit ihnen verwandten Kreise strikt abgelehnt, nicht nur im kirchlichen, sondern auch im privaten Bereich, obwohl immerhin Spener zugeben musste, dass er kein biblisches Argument gegen den Tanz finden könne. Oftmals ist dann hingewiesen worden auf Salome, die vor Herodes tanzte, mit dem Ergebnis, dass Johannes der Täufer widerrechtlich enthauptet wurde – und damit sei alles, was mit Tanzen zu tun habe, von vornherein als unziemlich abgetan. Das ist aber nicht die Lehre der Bibel, die an vielerlei Stellen vom Tanz berichtet. Allerdings, und das ist nun wichtig zu bedenken, war das - und das gilt bis für das frühe 15. Jahrhundert nach Christus – nicht der Paartanz, der erst dann in dem moralisch allerdings schon damals sehr morschen Frankreich aufkam, sondern Tanz wurde jeweils von geschlechtsspezifischen Gruppen oder Einzelpersonen aufgeführt. Und in dieser Hinsicht heißt es etwa Pred. 3,4 auch vom Tanzen, dass es seine Zeit hat. Auch das alte Israel kannte diesen Tanz also, wie auch Richter 21,21 von den „Töchtern Silos“ berichtet, dass sie „mit Reigen zum Tanz gehen“. Ja, der Tanz wird sogar als ein Ausdruck der Freude in der Heilszeit genannt, wenn es Jer. 31,4 heißt: „Du Jungfrau Israel, du sollst noch fröhlich pauken und herausgehen an den Tanz.“ Tanz ist somit ein Ausdruck der Freude, des Frohseins, und zwar auch im Hinblick auf Gottes Rettungshandeln an seinem Volk, worum es ja im Zusammenhang geht. So lesen wir auch von König David, dass er, als die Bundeslade endlich nach Jerusalem geholt werden konnte, er bei ihrem Einzug vor dem HERRN sprang und tanzte (2. Sam. 6,16).
Ein anderer Begriff, der in der Heiligen Schrift öfter vorkommt, ist schon genannt worden: der Reigen. Auch das meint nichts anderes als tanzen. Reigen meint dabei oft den Gruppentanz, so, wie es nach dem Durchgang durchs Rote Meer heißt: „Und Mirjam, die Prophetin, Aarons Schwester, nahm eine Pauke in ihre Hand; und alle Frauen folgten ihr nach hinaus mit Pauken am Reigen.“ (2. Mose 15,20.) Von der Tochter Jephtahs heißt es, dass sie ihrem Vater nach seinem Sieg mit Pauken und Reigen entgegen ging (Richter 11,34). Und von Israel wird berichtet, dass die Siege Davids gefeiert wurden „im Reigen“, mit Gesang (1. Sam. 21,11). In Psalm 30,12 heißt es, dass Gott die Klage in einen Reigen verwandelt. Und Ps. 150,4 fordert alle Gläubigen auf, Gott zu ehren „mit Pauken und Reigen“. Und als der verlorene Sohn wieder zurückgekehrt war und der Vater ihm eine Feier ausrichten ließ, wird geschrieben, dass der andere Sohn hörte „Musik und Tanz“ (Schlachter 2000).
Tanz wird also grundsätzlich in der Bibel nicht negativ bewertet, wobei wir allerdings nicht den heute üblichen und allerdings oftmals unmoralischen Paartanz vor Augen haben dürfen, sondern einen Tanz, der von Einzelnen oder Gruppen als Ausdruck der Freude, zum Lob, aufgeführt wurde. Der Grund kann ihn allerdings zu etwas Negativem machen, oder die Wirkung, wenn wir den Tanz ums goldene Kalb bzw. den Tanz der Salome vor Herodes berücksichtigen. Der Tanz darf nicht den Götzen dienen, weder sichtbaren noch unsichtbaren, darf nicht unzüchtig sein, nicht in Ekstase führen oder damit verbunden sein, sondern bei aller Freude doch zugleich züchtig, nüchtern, anmutig bleiben. Der Tanz ist eine natürliche Lebensäußerung des Menschen (Pred. 3,4, vgl. Das große Bibellexikon. Witten: SCM R. Brockhaus; Gießen: Brunnen Verlag. o. J. Bd. 2., S. 1524), auch im Zusammenhang mit der Wirkung des Heilshandelns Gottes. Allerdings finden wir den Tanz nicht in der alttestamentlichen Liturgie, so wenig wie in der neutestamentlichen. (Ausführungen aus rabbinischen Überlieferungen über einen Fackeltanz am Laubhüttenfest müssen hier unberücksichtigt bleiben, da dieser Tanz keinen biblischen Hintergrund hatte, d.h. nicht zu der von Gott geordneten alttestamentlichen Liturgie gehörte.) Das heißt aber nicht, dass er deshalb einfach ausgeschlossen werden kann, eben weil er als Zeichen der Heilszeit und der Freude über das Heil in der Schrift erwähnt wird. Er kann nun darf aber nie die Verkündigung ersetzen, sondern kann sie bestenfalls unterstützen.
Luther hat, auch das sei erwähnt, hingewiesen darauf, dass Tänze etwa bei Hochzeiten vorkommen (Walch, Bd. 1, Sp. 1682), und dass sie nicht zu verdammen sind, wenn es dabei „fein züchtig, sittig und ehrlich zugeht“. Allerdings weiß er auch um die Gefahr des Tanzes, gerade des Paartanzes, und hat auch darauf aufmerksam gemacht: „Bei den öffentlichen Tänzen gehen die Zeichen des Ehebruchs am stärksten im Schwange.“ (Walch, Bd. 3, Sp. 1310.)
Was heißt das alles also nun im Blick auf den Tanz? Der Paartanz, wie er im 15. Jahrhundert aufkam, ist nur sehr eingeschränkt anzuerkennen, eben soweit es dabei züchtig, sittsam, ehrbar zugeht, Mann und Frau sich körperlich nicht zu nahe kommen, vor allem aber auch die Sinne nicht getrübt, die Nüchternheit nicht abgelegt wird, es nicht zur Trübung des Bewusstseins kommt.
Was sonst den Tanz angeht, ist er von der Bibel her nicht verworfen, vorausgesetzt, er dient nicht der Verweltlichung oder dem Götzendienst oder hat eben Abbau der Scham, der Gewalt über die Sinne, Ekstase zur Folge. Auch im religiösen Bereich ist der Tanz einsetzbar, hier aber noch mehr den strengen Regeln der Nüchternheit, Keuschheit, Sittsamkeit, Ehrbarkeit unterworfen, und darf das Wort keinesfalls ersetzen, sondern soll es unterstreichen, wird ja zumeist auch im Zusammenhang mit entsprechender Musik geschehen.
Ob Tanz, als Einladung zur Verkündigung, auch im Zusammenhang missionarischer, evangelistischer Einsätze verwendet werden kann, hängt zum einen von der Art des Tanzes ab, zum anderen von den Menschen, die angesprochen werden sollen, schließlich aber auch, wie er mit der Verkündigung verknüpft ist. Je mehr die Verkündigung in den Hintergrund tritt, umso mehr ist er fehl am Platze. Wo er aber tatsächlich nur Ausdruck der Freude in Christus sein soll und dies dann in der Verkündigung aufgegriffen und ausgeführt wird, ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden.
Was nun die Schauspiele angeht, so finden wir dazu keine direkte Aussage in der Bibel, da es so etwas wie Theater oder Schauspiele im alten Israel nicht gab. Wir finden aber auch keine Aussage dazu im Blick auf die anderen Völker. Hier ist es daher von Interesse zu bedenken, wie die Gemeinde Christi in der Geschichte die Schauspiele betrachtet hat, besonders auch die Väter in der Reformation.
Die alte Kirche hat die Schauspiele und das gesamte Theaterwesen, das ja nun damals auch sehr unsittlich und unzüchtig war, grundsätzlich abgelehnt als Teil der Welt. „Geistliche Schauspiele“ gab es damals im Raum der Kirche überhaupt nicht. Tertullian wie auch Augustinus, sprach sich vehement gegen das Schauspiel aus. Schauspieler, die Christen wurden, mussten ihren Beruf aufgeben. Konnten sie keiner anderen Beschäftigung nachgehen, wurden sie von der Gemeinde versorgt (vgl. Kirchliches Handlexikon. Hrsg. von Carl Meusel. Leipzig: Justus Naumann. Bd. 6. 1900. S. 629 f. (Schlagwort: Theater))
In der frühmittelalterlichen Kirche hat sich aus der Darstellung der Geschichte des HERRN mit seinem Volk sehr bald so etwas wie ein symbolisch-liturgisches Drama entwickelt, das den gesamten Gottesdienst umfasste (vgl. Kirchliches Handlexikon. Hrsg. von Carl Meusel. Leipzig: Justus Naumann 1889. Bd. 2. S. 710, Schlagwort: Geistliches Drama). Später wurden mit dem Einbau weiterer Elemente dann spezielle Stücke abgezweigt, etwa die Geburt Christi, seine Passion, die Auferstehung. Während diese Stücke in erster Linie die geistliche Erbauung zum Ziel hatten, verflachte dies alles besonders seit dem 15. Jahrhundert immer mehr und drang viel Weltlich-Humoristisches hinein. (ebd. S. 711)
In der Kirche der Reformation wurden im 16. und 17. Jahrhundert biblische Schauspiele aufgeführt, die Stoff aus der Bibel oder den Apokryphen aufgriffen, wie die Erzväter, Joseph, Susanna, Tobias, Judith, reicher Mann und armer Lazarus, und zumeist in Schul- oder Ratssälen aufgeführt wurden (ebd. S. 712).
Luther selbst stand geistlichen Schauspielen, soweit sie ernst und maßvoll waren, durchaus positiv gegenüber, wie sein Brief an Georg Held, dem Lehrer des Fürsten Georg von Anhalt, zeigt. Er begründet es damit, dass es allen Menschen befohlen ist, das Wort Gottes zu fördern und auszubreiten, „nicht nur mit der Stimme, sondern auch mit Schriften, Gemälden, Bildwerk, Psalmen, Gesängen und musikalischen Instrumenten“. An die Ausführungen aus 5. Mose 6,8-9 anknüpfend sagt er, dass Mose will, dass Gottes Wort bedacht und vor Augen gebracht werden soll. Und dies könne deutlich durch solche Darstellungen geschehen. Sie sollten aber, wie schon ausgeführt, ernst und maßvoll sein, nicht schauspielerartig, wie es zuvor im Papsttum war. Luther sah dies als eine Möglichkeit, dem einfachen Volk, das oft nicht viel aus den Predigten mitnahm, so Gottes Wort zu bringen. Er verweist auch auf Niederdeutschland, wo solche Darstellungen des Gesetzes und Evangeliums viele zum rechten Glauben und zur rechten Lehre gebracht hätten. (vgl. Dr. Martin Luthers sämtliche Schriften. Hrsg. von Joh. Georg Walch. Nachdr. der 2., überarb. Aufl. Groß Oesingen: Verlag der Lutherischen Buchhandlung. Bd. 21 b. 1986. Sp. 2856.)
Was lässt sich also daraus folgern? Geistliche Anspiele oder Aufführungen sind nicht an sich verkehrt, die Frage ist nur, wie sie geschehen. Sie sollten wahrhaft ernst sein, maßvoll, nicht der Unterhaltung dienen, sondern wahrhaft der Verkündigung, wo möglich ja der umfassenden Verkündigung vorausgehen, nur sozusagen die Menschen dafür bereit machen. Damit sind dieser Weise der missionarischen Tätigkeit durchaus enge Grenzen gesetzt. Alles Burleske, Humoristische ist damit ausgeschlossen; es geht tatsächlich um Verkündigung. Pantomime z.B. scheidet damit aus, da sie keine Verkündigungsweise darstellt, da ihre Aussagen nicht eindeutig ist.
Aus der lutherischen Kirche:
VELKD beruft Theologen zum Leiter des Kirchenamtes, der Bedeutung des Kreuzestodes Christi leugnet: Mit Propst Horst Gorski hat die „Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands“ (VELKD) einen Mann an die Spitze ihres Kirchenamtes berufen, der 2007 in seiner Karfreitagspredigt unter anderem behauptete, dass der Tod Jesu am Kreuz zur Versöhnung Gottes und für unsere Vergebung nicht notwendig gewesen sei. Damit hat er eine zentrale Aussage der Bibel geleugnet. Eine Reihe landeskirchlicher konservativer Organisationen hat eine Anfrage über sein Verständnis an ihn geschickt, die aber von Herrn Gorski nur ausweichend beantwortet wurde, mit Hinweis auf die schwammige, vieldeutige EKD-Schrift „Für uns gestorben“. Wieder einmal wird deutlich, wie weit auch sich „lutherisch“ nennende Landeskirchen von Schrift und Bekenntnis entfernt sind. (nach: http://www.idea.de/frei-kirchen/detail/auseinandersetzung-um-kreuzestheologie-geht-weiter-91804.html)
WELS akzeptiert neue NIV: Die eigentlich sehr konservative Wisconsin Evangelical Lutheran Synod (WELS) hat auf ihrer Synodaltagung 2013 die wegen ihrer „geschlechtsneutralen Sprache“ umstrittene neue New International Version (neue NIV) akzeptiert, indem sie behauptete, alle Bibelübersetzungen seien gleichwertig und daher auch gleichwertig verwendbar. Dabei gibt es innerhalb der WELS durchaus eine Opposition zu dieser Haltung, die sich auch der Gefahren, die mit den neuen Übersetzungen bzw. Übertragungen verbunden sind (dynamisch-äquivalente Übersetzung) bewusst sind. Wie ein Delegierter, Daniel Baker, in seinem Diskussionsblog mitteilte, scheint die Mehrzahl der entscheidenden Personen in der WELS aber ganz auf modernem Kurs zu sein („New Method Lutherans“), auch Popkultur und anderes, bis hin zu Unterhaltungsgottesdiensten, zu befürworten. Ist es nicht erschreckend, dass dreiviertel aller Delegierten sich dagegen aussprachen, eine wirklich konfessionell lutherisch geprägte Übersetzung in Angriff zu nehmen?! (nach: http://www.intrepidlutherans.com/2013/08/2013-wels-convention-and-endorsement-of.html) Übrigens hat sich auch der WELS-Pastor Koester vehement gegen die neue NIV und die hinter ihr stehende emaskulierte oder „genderneutrale“ Sprache gewandt und aufgezeigt, dass die Grundlagen der CBT, die der Arbeit an der neuen NIV zugrunde liegen, eindeutig der Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit der Schrift widersprechen. (Die neue NIV hat nicht nur „genderneutral“ den Text verändert, sondern meint auch, angebliche „antisemitische“ Aussagen entschärfen zu müssen, etwa im Johannesevangelium, wo vielfach die Aussage „die Juden“ in „die jüdischen Leiter“ oder „die Juden dort“ geändert wird, ohne dass der Text das hergibt.)
LCMS gegen neue NIV: Im Unterschied zur WELS hat die Lutheran Church – Missouri Synod sich gegen die neue NIV (New International Version) ausgesprochen, wie ein Statement der Commission of Theology and Church Relations (CTCR) 2012 deutlich macht, die anknüpft an eine grundsätzliche Darlegung der CTCR von 1998 zu dem Thema „inklusive Sprache bei Bibelübersetzungen“. Die CTCR macht deutlich, dass mit der Verwendung inklusiver Sprache bei den Übersetzungen tatsächlich der Text verändert wird. Die Kommission weist darauf hin, dass die Bibel kein menschliches Buch auf einem bestimmten kulturellen Hintergrund ist, sondern Gottes Wort selbst und daher die Sprache so zu nehmen ist, wie Gott sie verwendet hat. (Auch die mit der WELS in Kirchengemeinschaft stehende Evangelical Lutheran Synod (ELS) hatte bereits 2011 die neue NIV aus ähnlichen Gründen verworfen.) Die CTCR macht damit deutlich, dass es hier auch um die Frage der Inspiration, Irrtumslosigkeit und Unverbrüchlichkeit der Schrift geht wie auch um die Hermeneutik. (nach: http://www.intrepidlutherans.com/2013/01/lcms-commission-on-theology-and-church.html) Die Frage, die hier auftaucht, ist die nach dem Verständnis einer historisch-grammatischen Auslegung bei der WELS. Schon in den Auseinandersetzungen um die Lehre von Kirche und Amt kam diese Frage auf, ob die WELS nicht der Heiligen Schrift ein „historisches“ Verständnis überstülpt, das die Aussage der Schrift relativiert. Die Gefahr ist groß, dass nun unter „historisch“ verstanden wird, dass kulturgebundene Aussagen in der Schrift seien. Damit wäre die Unverbrüchlichkeit der Schrift aufgegeben.
Aus anderen Kirchen:
Leiterin der Hauptabteilung Mission im Rheinland lehnt strategische Mission unter Moslems ab: Die Leiterin der Hauptabteilung III (Ökumene, Mission, Weltverantwortung) der an sich schon sehr linken Evangelischen Kirche im Rheinland, Barbara Rudolph, sieht eine „strategische Islammission als nicht biblisch und kontraproduktiv“ an, sie würde außerdem den gesellschaftlichen Frieden stören. (nach: http://www.idea.de/spektrum/detail/eine-strategische-islammission-ist-kontraproduktiv-und-nicht-biblisch-92356.html) Das macht in erschreckendem Maße deutlich, wie weit die sich evangelisch nennende Kirche, nicht nur im Rheinland, von Gottes Wort entfernt ist. Gemäß der Bibel ist Mission zu allen Völkern geboten, also gerade auch zu den Moslems, umso mehr, wenn sie hier ins Land kommen. Die Frage nach dem „gesellschaftlichen Frieden“ darf es gar nicht geben. Auch die Apostel haben in Jerusalem nicht danach gefragt, sondern den auferstandenen HERRN verkündigt, sehr zum Ärgernis der religiösen Machthaber.
Ähnlich haben sich auch die meisten Leiter der Landeskirchen auf eine Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea geäußert. Von den 20 angeschriebenen antworteten überhaupt nur zehn, von denen acht negativ, mit zum Teil katastrophalen Begründungen, wie, nicht wir müssten den Flüchtlingen Christus bringen, sondern in den Flüchtlingen käme er zu uns (Bremen), oder, die Flüchtlinge bräuchte nicht Mission, sondern Mitmenschlichkeit (Ev.-reformierte Kirche). Selbst die beiden Stimmen, die nicht völlig ablehnend waren (Sachsen und Anhalt) waren doch sehr einschränkend (nach: http://www.idea.de/thema-des-tages/artikel/mission-unter-fluechtlingen-kirchenleiter-sind-dagegen-83493.html), so dass man auch hier erkennen muss, dass die EKD ganz und gar von Schrift und Bekenntnis abgekommen ist.
Papier der Rheinischen Kirche zur „Weggemeinschaft“ mit den Muslimen schließt Mission faktisch aus: Das neue Papier, das die Evangelische Kirche im Rheinland zum Umgang mit Muslimen verabschiedet hat, baut schon auf verkehrten theologischen Grundlagen auf, da es von Abraham als dem Urvater von Christen, Juden und Moslems ausgeht und von allen gemeinsam geltenden Verheißungen (S. 8f.). Tatsache ist, dass die zentralen Heilsverheißungen nur den Nachkommen Isaaks, nicht denen Ismaels, gelten; weiter, dass die Muslime den biblischen Abraham gar nicht kennen, denn ihr „Ibrahim“ hat mit dem biblischen Abraham wenig gemein, zentrale Stellen, wie die Opferung Isaaks, kommen nicht vor bzw. sind auf Ismael verfälscht und an das Götzenheiligtum Kaaba verlegt. Ebenso irrig ist auch die Aussage, dass die Wahrnehmung unterschiedlicher Religionen durch das alte Bundesvolk zeige, dass Gott Vielfalt wolle (S. 9.12). Allein schon das erste Gebot zeigt, dass dies genau umgekehrt ist. Jede Religion außerhalb des biblischen Christentums ist Rebellion gegen den wahren Gott. Richtig ist die mehrfach betonte Aussage (z. B. S. 12), dass Gott das Heil aller Menschen aus allen Völkern will. Nur: Das heißt nicht, dass sie es in ihrem Götzendienst finden, sondern allein beim lebendigen dreieinigen Gott.
Wenn es aber heißt, es könne auch Wahrheitsansprüche in anderen Religionen geben (S. 12), so ist das ein eklatanter Verstoß gegen das erste Gebot, gegen die Bibel als dem alleinigen Wort Gottes und damit offenbarer Abfall von der Heiligen Schrift Gottes. Es ist Verrat an Gottes Wort und Gottes Majestät, wenn behauptet wird, auch der Bibel widersprechende Glaubensvorstellungen ständen unter Gottes Gnade (S. 12). Es ist nicht nur eine Lüge, sondern geradezu Götzendienst, wenn es heißt, dass Christentum, Judentum und Islam sich auf den einen Gott beziehen würden (S. 13). Der Gott der Bibel ist nicht der Gott des modernen, gegen Christus gerichteten, antitrinitarischen Judentums und schon gar nicht der Gott des Islam. Der Gott der Bibel hat mit Allah nichts zu tun. Der Islam lehnt die Trinität ab, lehnt die Gottessohnschaft Jesu ab, die Gottheit Christi damit, ebenso Gott als unseren Vater. Und wer den Sohn nicht ehrt, der ehrt auch den Vater nicht (Joh. 5,23).
Der Begriff der missio Dei ist mehr als nur schwammig und scheint zumindest allversöhnerische Züge zu tragen, denn es heißt nur, dass Gott zu den Menschen kommt und in ihrem Leben wirksam sein will und am Ende der Zeiten alle bei ihm in Frieden vereint sein werden (S. 13) (was nicht der Fall ist, denn die Geschichte hat einen doppelten Ausgang: Himmel und Hölle). Dass die frühe Gemeinde offensive Mission getrieben hat, verkündigt hat, nicht netten Dialog, wird völlig verschwiegen.
Die Aussagen zu Matth. 28,18-20 S. 15 ff. sind eine klare Verleugnung des Missionsbefehls, den Christus seiner Kirche gegeben hat, und leugnet den Ruf zur Bekehrung, der übrigens durch die ganze Bibel geht. Das heißt, die Rheinische Kirche will gar keine Bekehrung mehr. Sie ist damit zu einem religiösen Verein geworden. Nicht mehr Lehre, nur noch das Leben spielt für sie eine Rolle.
Diese Verleugnung Christi und des Auftrages, den er seiner Gemeinde gegen hat, zieht sich auch weiter durch, etwa wenn es S. 17 heißt, dass es nicht um Bekehrung von Muslimen gehe, sondern darum, den angeblichen „gemeinsamen Auftrag“ in der Welt zu erkennen, bis hin dazu, theologisch von den Muslimen zu lernen (ein eindeutiger Verrat an der Bibel). Es ist ein Skandal, an dem übrigens auch die Weltweite Evangelische Allianz Teil hat, denn aus einem auch von ihr unterzeichneten Blatt zitiert die Rheinische Kirche da, wenn es heißt, strategische Islammission oder eine Begegnung mit Muslimen mit Konversionsabsicht gefährde den gesellschaftlichen Frieden und widerspreche dem Geist und Auftrag Christi. Gerade die Apostelgeschichte lehrt uns das Gegenteil. Das Wirken der Apostel hatte nie ein anderes Ziel als die Bekehrung der noch Ungläubigen. Einen anderen Auftrag hat die Kirche Jesu Christi nicht.
Das, was dann aus Indonesien als „Beispiel für einen interreligiösen Dialog“ S. 19 f. gezeigt wird, ist eindeutig Einladung zum Sykretismus und zugleich Angriff auf die biblische Mission, die als „aggressiv“ diffamiert wird.
Wenn auf S. 22 zum Verzicht auf den absoluten Wahrheitsanspruch aufgerufen wird, weil wir Menschen fehlbar seien, wird damit die absolute Wahrheit der Bibel als dem absolut irrtumslosen, absolut wahren, absolut richtigen Wort Gottes geleugnet. Ebenso wird geleugnet, dass es allein in Jesus Christus Rettung gibt.
Damit hat die Rheinische Kirche jegliche Existenzberechtigung verloren und sollte sich schnellstens auflösen, weil sie vielen Gemeindegliedern gegenüber Betrug begeht, weil sie ihnen noch vormacht christliche Kirche zu sein, was sie letztlich nicht mehr sein will, weil sie sich längst von Christi Wort und Anspruch getrennt hat.
Katholiken wollen Evangelikale vertreiben: Die Dorfältesten von Mariano Matamoros (Bundesstaat Chiapas) in Mexiko haben die evangelikalen Bewohner aufgefordert, entweder zum römischen Katholizismus zurückzukehren oder das Dorf zu verlassen. Schon zuvor waren sie diskriminiert worden durch Enteignung von Äckern, Feldern und Vieh. (nach: http://www.idea.de/menschenrechte/detail/mexiko-katholiken-drohen-evangelikalen-mit-vertreibung-92923.html) Immer wieder kommt es, besonders in Mexiko, zu massiver Verfolgung von Evangelikalen durch römische Katholiken, zuweilen auch in Verbindung mit mafiaähnlichen Banden.
Rom: Juden würden ohne Christus gerettet: Theologen der Vatikanischen Kommission für religiöse Beziehungen zu Juden haben behauptet, dass Juden nicht Christen, d.i. nicht zu Christus als dem Messias und Retter der Welt, bekehrt werden müssten, sondern auch unabhängig von Jesus Christus erlöst würden. Römische Katholiken sollten daher nicht versuchen, Juden zur Umkehr zu Christus zu führen. (nach: http://www.timesofisrael.com/catholic-theologians-say-jews-can-be-saved-without-converting/?utm_source=The+Times+of+Israel+Daily+Edition&utm_campaign=c99616f276-2015_12_11&utm_medium=email&utm_term=0_adb46cec92-c99616f276-54510473) Diese dreiste römische Behauptung widerspricht der Bibel Alten und Neuen Testaments, die deutlich anzeigt, dass nur der gerettet wird, der an den Messias glaubt. Andernfalls hätte Jesus Christus nicht Mensch werden müssen, nicht am Kreuz sterben müssen, denn es hätte ja genügt, wenn jemand Jude geworden wäre. Warum hat er sich denn die Feindschaft der Juden auf sich gezogen, wenn sie doch – nach Rom – sowieso erlöst würden, auch ohne ihn? Diese Verweigerung der Mission gegenüber Juden, wie sie von „evangelischen“ wie römisch-katholischen Kirchengemeinschaften praktiziert wird, ist tatsächlich Antisemitismus, da damit den Juden das wahre und einzige Heil, die wahre und einzige ewige Rettung, nämlich durch den Messias Jesus von Nazareth, wahrer Gott und wahrer Mensch in einer Person, verweigert wird.
Rheinische Kirche traut Homosexuelle: Wie in den Kommentaren nach 19.00 Uhr am 15.012.2016 im Deutschlandradio gemeldet wurde, werden zukünftig Homosexuelle in der Rheinischen Evangelischen Kirche getraut. Damit hat diese Kirche einmal mehr deutlich gemacht, dass sie Gottes Wort mit Füßen tritt, eine häretische, von Schrift und Bekenntnis abgefallene Organisation, die Hure Babylon ist, und daher jeder Christ gemäß Röm. 16,17-18 verpflichtet, aus ihr zu fliehen, sich von ihr zu trennen.
Lebensrecht:
Lebensrechtler gewinnt Prozess vor Menschenrechtsgerichtshof: Der badische Lebensrechtler Klaus Annen, der vor Arztpraxen und Kliniken gegen die Ermordung von Kindern durch Abtreibung protestierte – unter anderem durch Nennung der Namen der dabei aktiven Ärzte – und deshalb von BRD-Gerichten verurteilt worden war, hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen. Was die BRD-Justiz veranstaltete, war Einschränkung der Meinungsfreiheit und daher nicht zulässig. Außerdem muss die BRD Herrn Annen 14.000 EUR Entschädigung bezahlen aufgrund der Gerichtskosten, die sie ihm durch die aufgezwungenen Verfahren verursachte. (nach: http://www.idea.de/thema-des-tages/artikel/lebensrechtler-siegt-gegen-abtreibungsaerzte-83576.html)
Religionsfreiheit, politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:
Birma beschneidet Religionsfreiheit massiv: Mit einem neuen Gesetz wird der Religionswechsel in Birma (Myanmar) erheblich erschwert. Zukünftig muss jemand, der seine Religion wechseln will, dies vor einer staatlichen Kommission darlegen und dabei „glaubhaft versichern“, dass der Wechsel freiwillig geschieht. Gelingt ihm das nicht, drohen im zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe. Dies stellt besonders für die Missionsarbeit eine erhebliche Erschwernis dar und zeigt, dass es mit wahrer Demokratie in dem Land noch nicht so weit her ist, wie der Westen immer glaubhaft machen will. (nach: http://www.idea.de/menschenrechte/detail/birma-neues-gesetz-beschneidet-religionswechsel-91828.html)
Venedigs Bürgermeister verbannt Kinderbücher aus Kindergärten, die Homosexualität verherrlichen: Der konservative Bürgermeister von Venedig, Luigi Brugnaro, hat zwei Bilderbücher für Kinder aus den Kindergärten der Stadt verbannt, weil in ihnen Homosexualität verherrlicht wird. Er steht, völlig richtig, auf dem Standpunkt, dass es den Eltern überlassen bleiben muss, wie sie ihre Kinder über Familien- und Lebensformen aufklären. Im von Gott abgefallenen Westen hat dies zu Empörung geführt, wovon sich Herr Brugnaro glücklicherweise nicht beeindrucken lässt. (nach: http://www.idea.de/gesellschaft/detail/bilderbuecher-machen-dreijaehrige-mit-homosexualitaet-vertraut-91821.html?tx_newsideade_pi1[uuid]=91821&cHash=4f4be96407ed2fa1dfdd364a6cdeb91a)
Gottesdienst in Erfurt zum Christopher Street Day: In der evangelischen Kaufmannskirche in Erfurt findet zum Christopher Street Day, an dem Homosexuelle ihre Lebensweise, die Gott ein Greuel ist, verherrlichen, ein Gottesdienst unter dem Motto „Der aufrechte Gang“ statt, in dem die Sünde verherrlicht wird. (nach: http://www.idea.de/gesellschaft/detail/gottesdienst-zum-christopher-street-day-91816.html) Dies zeigt einmal mehr, wie sehr die Landeskirche (hier die Kirchenprovinz Sachsen) von Schrift und Bekenntnis abgefallen, zur Hure Babylon, zum Sklaven des Zeitgeistes geworden ist. Bibeltreues Christsein ist nur außerhalb der EKD möglich.
In Sri Lanka herrscht faktisch keine Religionsfreiheit: Obwohl die Verfassung Religionsfreiheit garantiert, wird die christliche Minderheit (ca. 7,5 % der Bevölkerung) sowohl von der buddhistischen Mehrheit als auch den staatlichen Behörden immer wieder massiv diskriminiert. So wurde am 11. Juli im Distrikt Kandy ein Kirchengebäude in Brand gesteckt. Die Polizei verweigerte dem Pastor die Möglichkeit, ein provisorisches Kirchengebäude zu errichten; er müsse sich dafür erst eine staatliche Genehmigung einholen. Am 21. Juli erklärten Inspektoren des Bezirks Batticaloa die Gottesdienste einer evangelikalen Gemeinde für illegal. Falls die Gottesdienste weiter stattfänden, würden die Besucher verhaftet. Im Bezirk Colombo hatten 50 Buddhisten während eines Gottesdienstes das Kirchengebäude umstellt. Am nächsten Tag musste sich der Pastor auf der Polizei melden. Ein buddhistischer Mönch verlangte, dass er jegliche gottesdienstliche Aktivitäten sofort einstelle, denn es handele sich um ein buddhistisches Dorf. Der Pastor berief sich auf seine in der Verfassung verbrieften Rechte. Dennoch nahm die Polizei eine Anzeige gegen ihn auf; seine Kirche sei keine zugelassene Gottesdienststätte. (nach: http://www.idea.de/menschenrechte/detail/sri-lanka-evangelikale-geraten-weiter-unter-druck-91792.html) Es sollte uns nicht wundern, dass gerade in der letzten, der kleinen Zeit, in der der Teufel die Feinde der Kirche Christi an allen Ecken und Enden sammelt, die Verfolgung zunimmt und auch immer aggressiver wird.
Genderwahn im Europaparlament: Wieder einmal versucht die von Gottlosigkeit geprägte sozialistische Fraktion des EU-Parlaments ihre Gender-Ideologie durchzusetzen und gegen EU-Recht in die Hoheitsrechte der Staaten einzugreifen. Der sogenannte „Rodrigues-Bericht“ der portugiesischen Abgeordneten Liliana Rodrigues fordert unter dem verschleiernden Titel „Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union“ faktisch die weitere Einschränkung der Elternrechte und Durchsetzung der Gender-Ideologie in den Schulen ab der ersten Klasse. Sexualerziehung soll nach diesem Bericht ab der ersten Grundschulklasse obligatorisch werden. Fächerübergreifend soll bei den Mädchen eine „Bewusstseinsförderung für ihren Körper“ erreicht werden, was nach dem EU-Jargon heißt, die Forderung nach kostenloser Abtreibung massiv voranzutreiben. LGBTI-Themen sollen in die Lehrpläne aufgenommen werden und damit das, was Gott als Greuel bezeichnet, Homosexualität, Transsexualität, gefördert werden. Bei der Herstellung von Schulbüchern sollen Gleichstellungsbeauftragte hinzugezogen werden. (nach: Email von Hedwig von Beverfoerde vom 02.09.2015) Inzwischen wurde Inzwischen ist dieser Bericht, leider, mit großer Mehrheit vom EU-Parlament angenommen worden. Unter anderem haben sechs CDU-Abgeordnete für den Bericht gestimmt, drei haben sich der Stimme enthalten. Geschlossen dagegen stimmten die Abgeordneten von AfD, ALFA, Familienpartei, ÖDP sowie aus Österreich FPÖ und ÖVP.
„Kinderrechte“ ins Grundgesetz? Die linke SPD-Ministerin Manuela Schwesig will über „Kinderrechte“ im Grundgesetz weiter die Familie aushöhlen und das Erziehungsrecht der Eltern einschränken und untergraben. Dabei ist solch eine Forderung nach „Kinderrechten“ eigentlich absurd, da mit Artikel 1 des GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar.) auch die Kinder eingeschlossen sind. Worum geht es Frau Schwesig wirklich? Zunächst einmal will sie den leiblichen Eltern den Zugriff bzw. die Rückerlangung von Kindern, die in Pflegefamilien sind, erschweren. Als DDR-Sozialisierte weiß sie, wie wichtig es ist, Kinder in linientreuen Familien unterzubringen und was zu tun ist, damit die leiblichen Eltern sie nach Möglichkeit nicht mehr zurück bekommen. Das Erziehungsrecht der Eltern soll ausgehebelt werden, wenn eine „Bindung“ zu den Pflegeeltern entstanden ist und das Jugendamt es für besser hält, dass das Kind bei den Pflegeeltern bleibt. Dabei ist zu bedenken, dass der Kindesentzug durch die immer allmächtiger auftretenden Jugendämtern in der BRD massiv zugenommen hat. Allein die Wegnahme von Kindern unter drei Jahren hat sich in den Jahren 2000-2008 verdoppelt; im Jahr 2013 wurden 42.000 Kinder, oft nur aus Verdachtsgründen, ihren Eltern weggenommen. In keinem anderen Land in Europa werden so viele Kinder ihren Eltern weggenommen wie in der BRD. Dass gerade auch in diesem Bereich in der BRD quasi totalitäre Zustände herrschen, wurde durch die Gesetzesänderung von 2008 zementiert: Eine bloße Verdachtsäußerung durch Nachbarn kann genügen. Und nicht der Staat muss den Eltern eine Verfehlung nachweisen, sondern umgekehrt, die Eltern müssen beweisen, dass keine Gründe vorliegen. Das heißt also, dass in der BRD nach dem Grundsatz verfahren wird: Im Zweifel gegen die Eltern.
In dieses Umfeld gehört übrigens auch der erstmals 2006 vorgebrachte Verschlag, einen Kindergartenzwang einzuführen, um somit die Kinder so früh wie möglich zu verstaatlichen. Dass dies auch hinter der Forderung nach „Kinderrechten“ im GG steht, hat der Staatssekretär im Familienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, im Juni durchblicken lassen, als er davon sprach, dass es unter anderem darum gehe, dass die Kinder früh entsprechend ihrem Bedarf zusammen mit Gleichaltrigen gefördert werden. (nach: http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/8825-schwesig-fordert-kinderrechte-in-der-verfassung)
Thüringer Linksregierung verbietet Landräten und Bürgermeistern politische Äußerungen: Die von der SED-Nachfolgepartei Die Linke geführte Thüringer Landesregierung hat in einem Rundschreiben Landräten und Bürgermeistern mitgeteilt, dass sie zwar amtliche Verlautbarungen für ihren Zuständigkeitsbereich abgeben dürften, aber sich bei amtlichen Äußerungen nicht auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen dürften. Dieses Grundrecht stünde einer Gemeinde und ihren Amtsträgern in amtlicher Eigenschaft nicht zu. (nach: http://www.freiewelt.net/blog/die-morgenroete-der-diktatur-10063514/) Das ist der Anfang vom Rückmarsch in die DDR.
Großdemonstration in Warschau gegen Sexualisierung des Unterrichts: Gegen einen Plan der „bürgerlichen“ Regierung in Warschau, „sexuelle Vielfalt“ im Unterrichtsfach „Erziehung zum Familienleben“ unterzubringen haben am 31.08.2015 5.000 Bürger in Warschau demonstriert. Bereits im Vorfeld hatte es viele Briefe von Eltern gegen diesen Plan an das Kulturministerium gegeben. Im Gegensatz etwa zur BRD, wo die entsprechenden „Demos für alle“ wenn überhaupt in den Medien nur negativ dargestellt werden, wurde diese Demonstration von einer Vielzahl polnischer Medien wahrgenommen und auch Interviews und Diskussionen mit Vertretern der Demonstranten veranstaltet. Die Änderungen im Unterrichtsplan sind zunächst auf 2016 verschoben worden. (nach: http://www.freiewelt.net/nachricht/grossdemonstration-gegen-sexuelle-vielfalt-in-warschau-10063355/)
Freimaurer für ungehinderte „Einwanderung“: 28 europäische und kleinasiatische Großlogen haben sich nicht nur für eine Aufnahme der derzeitigen Flüchtlinge und illegalen Einwanderer ausgesprochen, sondern auch dafür, auch in Zukunft weitere in großer Zahl aufzunehmen, wie in der Médias-Presse in Frankreich veröffentlicht wurde. Unter anderem wurde dabei ausgeführt, dass es aus „allgemeinen Interessen“ (die nicht näher ausgeführt wurden) gelte, „nationale Egoismen“ zu überwinden und eine „innovative Willkommenskultur“ zu pflegen. Würde dies nicht durchgeführt, käme es zu „Spaltungen“ und dem Wiederwachen der „Nationalismen“ (so, als ob ein gesunder Nationalismus etwas Schädliches wäre). Die „Corrispondenza Romana“ schrieb dazu, dass es um die Untergrabung der tragenden Kräfte der Gemeinwesen gehe: von Vaterland, Volk und Identität. (nach: http://www.katholisches.info/2015/09/12/die-freimaurer-befehlen-der-eu-grenzen-auf-fuer-immer-mehr-einwanderung/) Dies macht einmal mehr deutlich, dass zwar nicht ausschließlich, aber gewiss auch die Kräfte der internationalistischen Freimaurerei, die ja nicht zuletzt auch treibend hinter der EU-Kommission und ihrer Politik, die darauf abzielt, die Nationalstaaten zu zerstören, stehen, die Masseneinwanderung mit fördern und für ihre Ziele ausnutzen wollen, nicht zuletzt um die Reste des Christentums in Europa zu beseitigen.
Muslime versuchen, in Asylantenheimen ihre Lebensform für alle verbindlich zu machen: Wie Pastor Dr. Gottfried Martens von der Berliner Evang.-Luth. Dreieinigkeitskirche (SELK), einer Gemeinde, die überwiegend aus zum Glauben an Jesus Christus gekommenen Iranern und Afghanen besteht, in einer Fernsehrunde mitteilte, werden Christen in Asylantenheimen teilweise von Moslems massiv unter Druck gesetzt, bis hin zu physischer Gewalt, um sich zum einen islamischen Lebensregeln zu unterwerfen, zum anderen, um sie vom christlichen Glauben abzubringen. Sie werden, etwa in der Küche, beschimpft, Täuflinge werden geschlagen. Auch außerhalb der Heime, etwa auf dem Land in Brandenburg, traut sich eine christliche afghanische Familie nicht mehr aus der Wohnung, weil sie von Moslems aus der Umgebung vielfach bedroht wurde. Wie in der Sendung auch deutlich wurde, werden diese Vorkommnisse von den staatsoffiziellen Stellen verharmlost bzw. ignoriert. (nach: proKompakt 40/2015, S. 3) Dies macht vielerlei deutlich: Zum einen: Den Kniefall der Regierenden vor dem Islam, dem praktisch alles in diesem Land erlaubt ist. Zum anderen: Christen können, gerade bei Angriffen durch Moslems, nicht mit staatlichem Schutz in der BRD rechnen. Im Gegenteil; soweit es sich um Asylbewerber handelt, werden sie noch dahingehend diskriminiert, dass sie immer wieder ans Ende der zu bearbeitenden Liste gesetzt werden. Und schließlich: Die propagierte Denkweise: Die Probleme kämen aus den beengten Wohnverhältnissen zeigt eine vorherrschende marxistische Auffassung, die vorgibt, das Bewusstsein werde durch das Sein geprägt, nicht umgekehrt. Das heißt auf die Sozialwissenschaft übertragen: Behaviorismus. Nicht der Täter, das Opfer ist schuld, das ist schließlich die Folge. Das ist die verkehrte Welt, die die 68er einem von Gott abgefallenen Volk, einer von Gott abgefallenen Kultur gebracht haben.
Muslime sind aufgefordert, durch Migration die Welt zu erobern: Im Zusammenhang mit dem massenweisen – und auch systematisch geförderten – Zustrom von vor allem muslimischen Asylanten in die BRD und Europa ist zu bedenken, was der deutsch-syrische Politikwissenschaftler Bassam Tibi in seinem Buch „Der wahre Imam – Der Islam von Mohammed bis zur Gegenwart“ schon 1996 geschrieben hat: Hidjra oder Hedschra bedeutet für den Moslem, die ganze Welt zu durchwandern, um sie für den Islam einzunehmen. Er weist auch darauf hin, dass die Islamische Liga 1993 ein Arbeitspapier verabschiedet hat, in dem sie Migration und den Bau islamischer Zentren als Mittel der Islamisierung Europas sieht. Migration wird in diesem Zusammenhang auch als eine Form des Djihad (heiliger Krieg) gesehen. Bei der Islamisierung darf dabei auch Gewalt angewandt werden (z. B. Sure 9,29; 8,60). (nach: Topic, 10/2015, S. 6)
Antisemitismus in den baltischen Staaten: Wie Efraim Zuroff vom Simon-Wiesenthal-Center erläuterte, wächst in den baltischen Staaten die Verehrung ehemaliger baltischer Mitglieder der Waffen-SS – ohne dass die EU zu den um sich greifenden Tendenzen in irgendeiner Weise Stellung nimmt, so wenig wie gegen die faschistischen Tendenzen in der Ukraine. Efraim Zuroff sieht die Gefahr, dass sich im Westen antirussische und antisemitische Vorurteile aufbauen. So finden jährlich in den baltischen Staaten „Ehrenmärsche“ für die ehemaligen Soldaten der Waffen-SS statt. (nach: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/03/21/die-eu-schaut-weg-im-baltikum-werden-ss-veteranen-als-helden-gefeiert/)
Juden sehen zu einem großen Teil keine Zukunft in Großbritannien: Einer Umfrage des Campaign Against Anti-Semitism (CAA), die zur Jahreswende 2014/2015 durchgeführt wurde, sehen 45 % der Juden im Vereinigten Königreich keine Zukunft für sich in diesem Land, 58 % äußerten die Ansicht, dass es „langfristig“ keine Zukunft für sie in GB gibt. Bei einer zweiten Umfrage, die You Gov im Auftrag von CAA durchführte und dabei 3.411Personen befragte, ergab sich, dass 45 % der Briten antisemitische Ansichten haben. So gaben 25 % an, Juden hätten zu viel Geld, 17 %, Juden hätten zu viel Macht.
Aufgrund des immer mehr um sich greifenden Antisemitismus verlassen Juden in größerer Zahl auch Frankreich. Jewish Agency rechnet mit 10.000 Personen, die Frankreich 2015 den Rücken kehren werden. (nach: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/01/17/antisemtismus-juden-sehen-keine-zukunft-in-grossbritannien/)
Bildungsplan in BW weiterhin höchst problematisch: Der Pädagoge Gabriel Stängle, der den Protest gegen den grün-roten Bildungsplan initiiert hatte, wies darauf hin, dass die überarbeitete Fassung dieses Planes mit Sprachmanipulation arbeite. So werde für alle Fächer eine „geschlechtergerechte Sprache“ gefordert und auch weiterhin Druck auf die Meinung der Schüler ausgeübt. Tatsächlich ist es zu keiner wirklichen tiefgreifenden Änderung gekommen. Vielmehr werden alle pädagogischen Übel der vergangenen 15 Jahre in diesem „Bildungsplan“ konzentriert und zusammengefasst. Protest ist weiter nötig. (nach: http://www.idea.de/politik/detail/baden-wuerttembergischer-bildungsplan-weiter-umstritten-92861.html)
Zunehmende Christenverfolgung in Indien: Seit der Machtübernahme durch die hindufaschistische BHP, die ein rein hinduistisches Indien anstrebt, hat sich die Lage für die religiösen Minderheiten deutlich verschlechtert. So wurde jetzt bekannt, dass die Behörden in der südindischen Stadt Tiruchy Rappalli 90 christliche Mädchen im Alter zwischen 17 und 21 Jahren daran gehindert, den Gottesdienst der Gemeinde, zu der sie gehören, zu besuchen. Die Mädchen bewohnen ein Waisenhaus, das von der pfingstkirchlichen Good Shepherd Evangelical Mission gegründet wurde, zu deren Gottesdiensten allein in Tiruchy Rappalli etwa 2.000 Inder kommen. Vor etwa 20 Jahren hatte die Mission begonnen, sich um weibliche Säuglinge zu kümmern, die von ihren Eltern ausgesetzt worden waren, weil diese die Kosten für die Aussteuer und Hochzeit sparen wollten. In dem Heim leben auch solche Mädchen, die bereits eine Ausbildung absolviert haben. Im September waren Behörden in das Heim eingedrungen, um, wie sie sich ausdrückten, die Mädchen „zu befreien“. Diese wollten das aber gar nicht und erklärten, die Gemeinde sei ihre Familie. Im November kamen wieder Behördenvertreter und wollten die Mädchen mitnehmen. Als auch das misslang, kamen nach zwei Tagen Vertreter des Gerichts und der Jugendbehörde mit der Behauptung, die Mädchen würden sexuell missbraucht. Das ließ sich aber auch nicht beweisen. Die Untersuchungsrichterin bescheinigte den Mädchen, dass ihr christlicher Glaube echt sei. Dennoch entschied das Gericht, dass die Behörden das Waisenheim übernehmen sollten. Die Mädchen bekamen Hausarrest und wurden unter die Aufsicht staatlicher Mitarbeiterinnen gestellt. Mitgliedern der Gemeinde wurde das Betreten des Geländes und der Kontakt zu den Mädchen verboten. Mitte Dezember wurde der Hausarrest noch verschärft und behauptet, die Mädchen seien einer „Gehirnwäsche“ unterzogen worden. Auch wurde ihnen verboten, am Christfestgottesdienst der Gemeinde teilzunehmen. (nach: http://www.idea.de/thema-des-tages/artikel/indien-christinnen-durften-weihnachtsgottesdienste-nicht-besuchen-83623.html) Es ist leider nicht damit zu rechnen, dass die kapitalistischen westlichen Staaten sich in irgendeiner Weise für die Entwicklung in Indien interessieren, da sie ja auf fette Profite bei Geschäften mit dem ebenfalls radikalkapitalistisch ausgerichteten Ministerpräsidenten Modi hoffen.
Linke Bildungspläne in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern: Die linke Landesregierung in Thüringen hat kurz vor dem Jahreswechsel in Thüringen einen Bildungsplan vorgestellt, mit dem die Richtung der Bildung bis zum 18. Lebensjahr beschrieben werden soll. Wie auch in den bisherigen „Bildungsplänen“, so ist es auch hier eines der Ziele, wie der Marxismus es ja immer propagiert hat, die von Gott geordnete Familie von Vater, Mutter und Kindern zu zerstören. „Heteronormative Geschlechtlichkeit“ wird als Gefahr angesehen und soll frühstmöglich behindert, umgepolt werden. Einen ähnlichen Bildungsplan hat auch die mecklenburgisch-vorpommersche Landesregierung vorgestellt, an der übrigens ja auch die CDU beteiligt ist. (Es glaube also niemand, es werde sich etwas in Baden-Württemberg ändern, wenn die CDU wieder an die Regierung käme.) (nach: http://www.familien-schutz.de/fruehsexualisierung-nun-auch-in-thueringen-und-mecklenburg-vorpommern/)
Jugendamt in Norwegen raubt Familie fünf Kinder: Am 16. November 2015 hat das Jugendamt „Barneveret“ der einer Pfingstkirche angehörenden Familie von Marius Bodnariu, die vor Jahren aus Rumänien nach Norwegen eingewandert ist, die Kinder entführt. Die beiden Mädchen wurden ohne Wissen der Eltern vom Jugendamt aus der Schule verschleppt, die beiden Jungen von der Polizei von zu Hause mitgenommen. Auch die Mutter mit ihrem Baby wurde auf die Polizeiwache abgeholt, ebenso der Vater aus der Arbeitsstelle. Die Eltern konnten zunächst mit dem Baby wieder nach Hause, am folgenden Tag wurde auch das Baby vom Jugendamt abgeholt. Hintergrund ist, dass die Eltern die Kinder eindeutig christlich erziehen, auch ihnen erklären, was Sünde ist, und ebenso, dass Gott Sünde bestraft. Anscheinend geht die Aktion vom Rektor der staatlichen Schule aus, obwohl selbst die Schulleitung davon ausgeht, dass die Kinder zu Hause nicht körperlich misshandelt würden, auch keine Angst vor den Eltern haben. Inzwischen ist es international zu Protesten gegen dieses verbrecherische Vorgehen der norwegischen Behörden gekommen, vor allem aus den USA, wo die Familie Bodnariu Verwandte hat. (nach: proKompakt 2/2016, S. 5) Hier zeigt sich einmal mehr der totalitäre westliche Ungeist, der immer mehr in den „westlichen“ Ländern und allen sonstigen, die von diesem Ungeist verseucht sind, um sich greift. Überall da, wo diese gottlose linke Ideologie der 68er zur Macht gekommen ist, und das ist in ziemlich allen „westlichen Ländern“, wurde die Freiheit in den letzten 30 Jahren immer mehr eingeschränkt, hat die Überwachung und staatliche Gängelung immer mehr zugenommen, versucht der Staat immer mehr, die Bürger auf eine staatliche Einheitsideologie einzuschwören, wie es ja gerade auch in der BRD, etwa im Blick auf die Flüchtlinge und (illegalen) Zuwanderer der Fall ist, über die fast nur noch eine Meinung in den Medien als akzeptabel verbreitet wird, alles andere dagegen diffamiert wird. Es ist übrigens auch gerade dieser westliche Ungeist, gegen den die nationalkonservative Regierung in Polen Front macht.
Islam und islamische Welt:
IS zerstört 1600 Jahre altes Kloster: Der terroristische Islamische Staat hat in Syrien das aus dem 4. Jahrhundert stammende christliche Kloster Mar Elian in Karjatain südöstlich von Homs mit Bulldozern zerstört. (nach: http://www.idea.de/gesellschaft/detail/is-reisst-antikes-kloster-ab-91843.html) Das sollte niemanden verwundern, der sich mit der Geschichte des Islam auskennt. Immer wieder ist es dazu im Laufe der Eroberung und Beherrschung einst christlicher Gebiete durch den Islam zu solchen Handlungen gekommen. Der IS ist da momentan nur sehr konsequent. Aber auch Stimmen aus dem Islam, keinerlei christliche Verkündiger auf der arabischen Halbinsel zu dulden, sind ja erst in jüngster Zeit laut geworden. Es ist eine Schande für den Westen, dass er dem Islamischen Staat nicht massiv militärisch gegenübertritt, sondern ihn faktisch gewähren lässt, ja, durch den Überfall auf den Irak und die Entfesselung des Bürgerkrieges in Syrien mittels der Handlanger Saudi-Arabiens und der USA noch gefördert hat.
Iran: Auslöschung Israels bleibt das Ziel: Die wahnwitzigen Vorstellungen des Westens, dass der Iran im Zusammenhang mit dem fragwürdigen Atomabkommen sich geändert hätte, werden immer wieder von iranischen Politikern zurechtgerückt. So hat jetzt der Berater der iranischen Parlaments, Hossein Sheikholeslam deutlich erklärt, dass die Auslöschung Israels das Ziel der iranischen Politik sei – und dass dies die letztgültige Aussage zu diesem Thema ist. (nach: Times of Israel, 25.08.2015) Damit wird der eindeutig antiisraelische, antisemitische Grundcharakter des Mullahregimes, das nun von den kapitalistischen Ländern hofiert wird, überdeutlich. Es ist völlig korrekt, wenn Israels Premier Netanyahu davor warnt, dass die Milliarden, die der Iran einnehmen wird, zu einem nicht geringen Teil in islamische Terrorgruppen gesteckt werden wird und zur Hochrüstung der iranischen Armee.
Neues Konversionsgesetz im Irak: Im Irak ist von der schiitischen Regierung ein neues Konversionsgesetz erlassen worden, das besagt, dass minderjährige Kinder automatisch Moslems werden, wenn ein Elternteil islamisch wird. Der Nahostreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker, Kamal Sido, hat mit Recht von einer Diskriminierung der anderen Religionen und Völker im Irak gesprochen. (nach: http://www.idea.de/menschenrechte/detail/irak-konversionsgesetz-stoesst-auf-scharfe-kritik-92739.html) Dieses Gesetz sollte allerdings auch nicht überraschen. Der Irak hat keine säkulare Regierung mehr, wie dies vor dem Überfall Bushs auf den Irak der Fall war, sondern eine schiitische. Ziel dieser Regierung, wie aller islamischer Staaten, ist ja die Auslöschung des Christentums und aller anderer Religionen neben dem Islam auf ihrem Gebiet. Dazu dient auch dieses Gesetz, weil so verstärkt versucht werden wird, ein Elternteil, freiwillig oder mit Gewalt, zum Islam zu konvertieren, weil man dadurch automatisch die Kinder hat und so die anderen Religionsgemeinschaften immer mehr schrumpfen.
- Leonhart Hutter: Leitfaden des christlichen Glaubens. Hrsg. von Roland
Sckerl. 186 S. Spiralbindung. Dies ist eine deutsche Ausgabe von Hutters
Compendium Locorum theologicorum, das für gut anderthalb Jahrhunderte die
Grundlage der Ausbildung der Schüler auf den lutherischen Schulen war, etwa
auch von Paul Gerhardt und Johann Sebastian Bach. Gerade Bach hat eine ganze
Reihe von Passagen aus Hutter in seinen Texten verwendet. Diese Ausgabe beruht
auf der Übersetzung von C.E. Francke, Halle 1837, mit Ergänzungen durch den
Herausgeber zu einzelnen Themen, die sich für heute als wichtig ergeben haben.
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