Beständig in der Apostel Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42

DER BEKENNTNIS-

LUTHERANER

 

Lutherisches Blatt für Bibelchristentum.

Mit Zustimmung der Lutherischen Kirchen der Reformation (Lutheran Churches of the Reformation, LCR) herausgegeben von Roland Sckerl,  Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062; Fax: 07245/913886

e-mail: Sckerl@web.de; Internet: www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de

            

17. Jahrgang 2009  Heft 1/2009

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

UNTER LUTHERS KANZEL UND KATHEDER.. 1

LUTHER UEBER KIRCHENGEMEINSCHAFT II. 1

UNTER BIBEL UND BEKENNTNIS. 2

THESEN ZUR LEHRE VON DER KIRCHENGEMEINSCHAFT. 2

DIE VON GOTT GEWOLLTE AEUSSERE GESTALT DER KIRCHE.. 4

KANN EINE BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERISCHE KIRCHE MITGLIED IM LUTHERISCHEN WELTBUND SEIN?. 6

KANN EIN BIBEL- UND BEKENNTNISTREUER LUTHERANER GLIED EINER SICH LUTHERISCH NENNENDEN LANDESKIRCHE SEIN?. 8

KANN MAN BIBEL- UND BEKENNTNISTREU LUTHERISCH SEIN UND ZUGLEICH EINER UNIONSKIRCHE ANGEHOEREN?. 9

KANN EINE BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERISCHE KIRCHE GLIEDKIRCHE DER EKiD SEIN?. 11

WIE STEHT DAS BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERTUM ZUR ACK?. 14

EINE FRUEHE STELLUNGNAHME ZUM WELTKIRCHENRAT. 14

ZEICHEN DER ZEIT. 16

Literaturhinweis: 22

 

 

 

 

 

UNTER LUTHERS KANZEL UND KATHEDER

 

 

LUTHER UEBER KIRCHENGEMEINSCHAFT II

 

    „Dieser Glaube und Bekenntnis ist der rechte Grund, darauf die christliche Kirche erbaut ist. Dies ist auch der Kirchen einig Merkmal und Wahrzeichen, dabei man sie als bei dem gewissesten Zeichen erkennen soll. Darum bleibe bei dem einigen Licht….“ (Leipz. Ausg. IX, 438 f.; in: Von der Kirche und von Kirchengemeinschaft. Verhandlungen der Synode der Evang.-Luth. Freikirche in Sachsen und anderen Staaten bei ihrer 49. Jahresversammlung in Gr.-Oesingen. Zwickau 1927. S. 48 f.)

    „Wer seinen Seelsorger weiß, dass der zwinglisch lehrt, den soll er meiden, und ehe sein Leben lang das Sakrament entbehren, ehe er’s von ihm empfangen sollte, ja auch ehe darüber sterben und alles leiden.“ (Warnungsschrift an die zu Frankfurt. Leipz. Ausg. XXI, 68; in: Von der Kirche … a.a.O., S. 56 f.)

    „Wir sind wahrlich bereit und willig, Friede und Liebe ihnen zu erzeigen, doch sofern sie uns die Lehre des Glaubens unverletzt und unverfälscht lassen. Wo wir solches bei ihnen nicht erhalten können, ist es vergebens, dass sie die christliche Liebe so hoch rühmen. Verflucht sei die Liebe in Abgrund der Hölle, so erhalten wird mit Schaden und Nachteil der Lehre vom Glauben, der billig alles zumal weichen soll, es sei Liebe, Apostel, Engel vom Himmel und was es sein mag usw. – Darum geben sie damit, dass sie diese Sache so leicht und gering achten, genugsam zu verstehen, was sie von der Majestät und Herrlichkeit des göttlichen Wortes halten usw. Wo sie ernstlich und von Herzen glaubten, dass es Gottes Wort wäre, würden sie damit nicht also leichtfertig scherzen und spielen, sondern es in höchsten Ehren halten. … Darum lassen wir es geschehen, dass sie die Liebe so hoch rühmen, als sie immer mögen. Wir rühmen dagegen von der Majestät und Herrlichkeit des Wortes und Glaubens. Die Liebe kann man etwa nachlassen, dass es ohne Schaden und Gefahr ist; das kann aber mit dem Wort und Glauben nicht geschehen. Die Liebe soll alles leiden und jedermann weichen, dagegen aber soll und kann der Glaube gar nichts leiden und kurzum niemand weichen. … ‚Wer euch aber irre macht, der wird sein Urteil tragen, er sei, wer er wolle.’ Mit diesen Worten verdammt St. Paulus die falschen Apostel so gewaltig, als ob er solch Urteil über sie vom Richterstuhl Christi herab spreche, nennet sie mit einem sehr hässlichen Namen, der Galater Irremacher, so doch die guten Galater sie für die allerheiligsten und für gar viel bessere Lehrer hielten als eben Paulus selbst. … Man kann auch diesen Worten: ‚sie seien, wer sie wollen’, wohl abnehmen, dass die falschen Apostel müssen nach dem äußeren Ansehen sehr fromme und heilige Leute gewesen sein; und mag vielleicht wohl sein, dass unter ihnen ein sonderlicher großer, namhafter Mann gewesen sei, der ein Jünger der rechten Apostel gewesen und ein großes, herrliches Ansehen gehabt habe. Denn St. Paulus tut es fürwahr nicht ohne Ursache, dass er große und gewaltige Worte führet. … Auch ist kein Zweifel daran, ihrer viel werden sich an diesen heftigen, geschwinden Worten des Apostels hart gestoßen und also gedacht haben: Wie handelt St. Paulus so geschwind wider die Liebe? Warum ist er so steif und eigensinnig in einer so geringen und leichten Sache? Warum übergibt er so schnell dem Teufel dahin ins ewige Verderben die, so gleich sowohl Christi Diener als er ist? Nach dem allen fragt er nichts…, sondern weil sie die Lehre vom Glauben verrücken, verflucht und verdammt er sie aufs allersicherste, zweifelt auch nicht ein Haarbreit daran, dass er ihnen recht tue, … und darf sagen: ‚Sie werden ihr Urteil tragen, die euch irre machen.’ Darum muss man, wie ich oft und viel zu vermahnen pflege, die Lehre fließig vom Leben scheiden. Die Lehre ist der Himmel, das Leben die Erde. Im Leben ist Sünde, Irrtum, Uneinigkeit, eitel Mühe und Arbeit. Da soll die Liebe überhören und übersehen …, aber mit der Lehre ist es viel einander Ding; denn sie ist heilig, rein, lauter, himmlisch, göttlich. Wer die ändern oder fälschen will, gegen den ist weder Liebe noch Barmherzigkeit zu beweisen; darum bedarf sie auch keiner Vergebung der Sünden. Darum taugt es gar nicht, dass man Lehre und Leben miteinander vergleichen will; denn an einem Buchstaben, ja, an einem einigen Tüttel der Schrift ist mehr und größer gelegen als an Himmel und Erden. Darum können wir es nicht leiden, dass man sie auch in dem allergeringsten verrücken wollte. … Unsere Lehre ist von Gottes Gnaden rein; so ist kein Artikel unsers Glaubens, dessen wir nicht guten, beständigen Grund in der Heiligen Schrift haben.“ (Ausführl. Erklärung des Galaterbriefes, Leipz. Ausg., XI, 343-348; in: Von der Kirche …, a.a.O., S. 57 f.)

 

 

 

 

UNTER BIBEL UND BEKENNTNIS

 

 

THESEN ZUR LEHRE VON DER KIRCHENGEMEINSCHAFT

 

Kirchengemeinschaft kann nach bibel- und bekenntnistreuer evangelisch-lutherischer Lehre nur festgestellt werden, nachdem untersucht und bestätigt wurde, dass beide Teile in völliger Übereinstimmung der schriftgemäßen Lehre und Praxis sind.

 

(Die nachfolgenden Thesen sind eine Übersetzung aus dem Amerikanischen und zu finden auf der Internetseite von The Old Lutheran Church (http://www.oldlutheranchurch.com). Zusätze des Übersetzers stehen in eckigen Klammern.)

 

1. Wir glauben, dass von Gott nur solche Lehren erlaubt sind, dass sie in der Kirche Christi gelehrt und geglaubt werden, die mit dem Wort Gottes übereinstimmen. (1. Petr. 4,11; Joh. 8,31-32; 1. Tim. 6,3-4)

 

Anmerkungen:

Kirchen, die in Übereinstimmung mit dem Wort Gottes lehren, sind rechtgläubig (orthodox); andere sind mehr oder weniger falschgläubig (heterodox). Der rechtgläubige Charakter einer Kirche wird nicht hergestellt durch eine nur äußerliche Annahme von Bekenntnissen, sondern es muss dazu auch die Lehre kommen, die tatsächlich und aktuell auf den Kanzeln, in den theologischen Seminaren und Publikationen zu lehren erlaubt ist.

 

2. Wir glauben, dass Gott alle Christen zur Einheit in der Lehre aufruft und dass sie daher Kirchengemeinschaft mit denen suchen sollen, die mit ihnen in allen Lehren Christi [, also der Heiligen Schrift,] übereinstimmen. (Joh. 17,17.20-21; Röm. 15,5.6; 1. Kor. 1,10; Eph. 4,3-5)

 

Anmerkungen:

Einheit in der Lehre ist eine Grundvoraussetzung für Kirchengemeinschaft. Beides gehört zusammen. Die Einheit in diesem Zusammenhang ist eine äußere Einheit, die auf dem gründet, was Christen bekennen. Nur Gott, der in die verborgene Welt der Herzen sehen kann, kennt die innere Einheit der Einen Heiligen Christlichen Kirche (Una Sancta Ecclesia).

 

Die wahre äußere Einheit ist keine Einheit, die begrenzt ist auf einige Fundamentallehren, sondern eine Einheit in allen Lehrartikeln (Matth. 28,20). [Damit ist jegliche kirchliche Union oder geistliche Allianz und Verbindung, die nicht auf völliger Übereinstimmung in allen Glaubensartikeln beruht, wie etwa die Evangelische Allianz, Lutherischer Weltbund, Evangelische Kirche in Deutschland, Evangelische Kirche der Union, Union evangelischer Kirchen, Ökumenischer Rat der Kirchen, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, ausgeschlossen und gegen die Lehre der Bibel.]

 

3. Wir glauben, dass es gegen die Heilige Schrift und den Befehl unseres HERRN Jesus Christus ist, Kirchengemeinschaft mit Anhängern falscher Lehre auszuüben. (Matth. 7,15; Röm. 16,17; 1. Tim. 6,3-5; Tit. 3,10; 2. Kor. 6,14-18; 2. Joh. 9-11)

 

Anmerkungen:

Christen müssen zwischen rechtgläubigen und falschgläubigen Kirchen unterscheiden. Wir verwerfen jegliche Art von Union mit falscher Lehre. Daher haben wir weder Altar-, noch Kanzel- oder Gebetsgemeinschaft mit Menschen, noch sonst irgendeine gemeinsame Aktion, die eine bekenntnismäßige Unterstützung für Menschen beinhaltet, die an falscher Lehre festhalten oder Glieder solcher Kirchen sind, die solche Lehre zulassen. Mitgliedschaft in einer bestimmten Kirche ist immer eine Art äußerer Unterstützung oder Bekenntnis der Lehre jener Kirche, unabhängig davon, was das einzelne Glied sagt oder in seinem Herzen glaubt. [Dies schließt ein, dass es keine gemeinsame Missions- oder Evangelisationsarbeit, keine gemeinsamen Lehrvorträge, keine gemeinsame Chorarbeit, gemeinsame christliche Schulen oder gemeinsame diakonische Arbeit geben kann, da dies alles Tätigkeiten sind, die das christliche Bekenntnis zur Grundlage haben und ausdrücken.]

 

Wir akzeptieren keine Kirchengemeinschaft mit einer ‚rechtgläubigen’ Kirche, die aus bestimmten Gründen immer noch in Kirchengemeinschaft mit einer anderen falschgläubigen Kirche ist (widersprüchliche ‚Dreieckseffekte’).

 

4. Wir glauben, dass, wenn falsche Lehrer in der Kirche auftauchen, sie durch Lehrzuchtmaßnahmen ihres Amtes enthoben werden müssen, sobald es erwiesen ist, dass sie falsch lehren. (Tit. 3,10; Gal. 5,9; 2. Tim. 2,15-17)

 

Anmerkungen:

Das erste Anliegen der Kirche muss immer die Sorge für die Schafe sein, nicht die Sorge für schlechte Hirten oder falsche Lehrer. Falsche Lehre ist extrem gefährlich und muss von Anfang an gestoppt werden. Wenn die Kirche Irrlehren durch Lehrzuchtmaßnahmen bekämpft, wird sie rechtgläubig bleiben.

 

Wir denken nicht, dass die Grundsätze für Ermahnung in Matth. 18,15-17 oder die Beachtungen im Blick auf ‚schwache Brüder’, z.B. in Röm. 14 und Gal. 6,1-2, als Leitlinien für das Beenden von Kirchengemeinschaft verwendet werden sollten. Diese Stellen handeln von Einzelseelsorge, die immer unter Christen beachtet werden sollten, nicht von Grundsätzen über Kirchengemeinschaft oder wie mit falschen Lehrern umzugehen ist, deren Irrlehren öffentlich sind. (In den lutherischen Bekenntnissen wird sich im Zusammenhang mit Kirchengemeinschaft nie auf Matth. 18,15 bezogen. Es ist bezeichnend, dass sich auf diese Stelle nur im achten Gebot im Großen Katechismus bezogen wird, wo Luther über ‚geheime Sünden’ spricht.)

 

5. Wir glauben, dass gewissenhafte Christen ihre Kirche verlassen müssen, wenn sie durch das Wort Gottes erkennen, dass sie einer falschgläubigen Kirche angehören, die es zulässt, dass Menschenlehre mit der wahren Lehre Gottes vermischt wird [oder die falsche Lehre an die Stelle der Lehre der Heiligen Schrift setzt]. (Matth. 7,15; Joh. 10,5; Röm. 16,17)

 

Anmerkungen:

Hier geht es um den Fall, wenn die falsche Lehre schon offenbar ist oder wenn eine Kirche Schritt für Schritt sich in eine falschgläubige verwandelt hat. In einer falschgläubigen Kirche zu verbleiben mit der Begründung, Seelen gewinnen zu wollen, gegen die falsche Lehre zu protestieren und zu kämpfen, auf Erweckung und Erneuerung in der Kirche zu warten, darauf zu warten, ausgeschlossen [oder des Amtes enthoben] zu werden usw., ist gemäß der Heiligen Schrift nicht erlaubt. Der Befehl Gottes, falschgläubige Kirchen zu verlassen, lässt keine Wahl. Es gibt keine Ausnahmen von der Regel.

 

6. Wir glauben, dass die Lehre von der Kirchengemeinschaft Gottes große Fürsorge und Liebe für seine Kirche widerspiegelt, die er durch seinen Sohn Jesus Christus erlöst hat, und diese Lehre in die Praxis umzusetzen ist nichts als Liebe. (Joh. 10,9-16; 1. Joh. 5,1-3)

 

Anmerkungen:

Heute ist die alte Lehre von der Kirchengemeinschaft zumeist vergessen, wird nicht beachtet oder angesehen als undurchführbar, unnötig und ein liebloses Aufrichten von Schranken zwischen Menschen, die dem gleichen Gott dienen. Das ist eine Tragik. Das Ergebnis ist der moderne Ökumenismus mit weit offenen Türen für alle Arten von bösen Geistern. So lange die Kirche auf Erden ist, ist sie ecclesia militans (kämpfende Kirche) und muss gegen alle Versuche des Teufels kämpfen, das Wort Gottes und seine Heilige Kirche zu zerstören. Gottes Befehlen hinsichtlich Kirchengemeinschaft zu folgen heißt, seine Liebe zu allen Christen zu teilen, nicht zuletzt zu diejenigen, die noch in falschgläubigen Kirchen sind.

 

 

 

DIE VON GOTT GEWOLLTE AEUSSERE GESTALT DER KIRCHE

 

Von

Franz Pieper

(entnommen aus: Le Luthérien. Organe des Églises Luthériennes Libres de France et de Belgique. Mai 1951, S. 1-2)

 

    Gott will nur eine rechtgläubige Kirche auf Erden haben, das heißt, eine solche Kirche, welche alle in der Heiligen Schrift geoffenbarten Lehren glaubt und bekennt. Irrgläubige Gemeinschaften, Gemeinschaften, welche in einem oder in mehreren Stücken von der in Gottes Wort geoffenbarten Wahrheit abweichen, sind von Gott nur zugelassen wie jede andere Sünde. Folgendes sind die Hauptgründe dafür, dass die Rechtgläubigkeit die von Gott gewollte äußere Gestalt der Kirche ist.

    Erstens: Gott befiehlt allen Predigern, welche innerhalb seiner Kirche auftreten, dass sie sein Wort und nur sein Wort predigen; die Prediger sollen weder von seinem Wort etwas abtun, noch zu demselben etwas hinzutun. – Als der Herr Christus seiner Kirche vor seiner Himmelfahrt den Befehl gab: „Gehet hin in alle Welt und prediget das Evangelium aller Kreatur!“ da setzte er nach dem Bericht des Evangelisten Matthäus (28,20) noch ganz ausdrücklich hinzu: „und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“. „Wer mein Wort hat, der predige mein Wort recht; wie reimen sich Stroh und Weizen zusammen?“ Mit diesen durch den Propheten Jeremia gesprochenen Worten (Jer. 23,28) verbietet es Gott allen Predigern, mit Gottes Wort auch zugleich ihre eigenen Gedanken, also Menschenwort, zu verkündigen. Nach der Heiligen Schrift ist es das größte Lob für einen Prediger, wenn er Gottes Wort, wie es geoffenbart ist, unverkürzt und unverfälscht predigt. So sagt von sich selbst der Apostel Paulus, 2. Kor. 2,17: „Wir sind nicht wie etlicher viele, die das Wort Gottes verfälschen.“ Dagegen ist es vor Gott ein Verbrechen, auf welches als Strafe Gottes zeitlicher und ewiger Zorn gesetzt ist, wenn Prediger es sich herausnehmen, das Wort Gottes zu verfälschen, das ist, von Gottes Wort entweder etwas abzutun oder demselben etwas hinzuzusetzen. So spricht Gott durch den Propheten Jeremia (23,31-32): „Siehe, ich will an die Propheten, spricht der Herr, die ihr eigen Wort führen und sprechen: Er hat’s gesagt. Siehe, ich will an die, so falsche Träume weissagen, spricht der Herr, und predigen dieselben und verführen mein Volk mit ihren Lügen und losen Teidingen, so ich sie doch nicht gesandt und ihnen nichts befohlen habe.“ Matth. 5,19 droht der Herr Christus selbst allen Lehrern: „Wer eins von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute also, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich“, das heißt, der wird gar nicht ins Himmelreich kommen. Irrlehrer sind nach Gottes Willen in der Kirche so wenig existenzberechtigt, dass Gott im Alten Testament, wo er mehr mit leiblichen Strafen umging, die Irrlehrer zu töten befahl. So lesen wir an der denkwürdigen Stelle 5. Mose 13,6 ff.: „Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn, oder deine Tochter, oder das Weib in deinen Armen, oder dein Freund, der dir ist wie dein Herz, überreden würde heimlich und sagen: Lass uns gehen und andern Göttern dienen, die du nicht kennst, noch deine Väter, die unter den Völkern um euch her sind, sie seien dir nahe oder ferne, von einem Ende der Erde bis an das andere, so bewillige nicht und gehorche ihm nicht. Auch soll dein Auge seiner nicht schonen und sollst dich seiner nicht erbarmen noch ihn verbergen, sondern sollst ihn e4rwürgen. Deine Hand soll die erste über ihm sein, dass man ihn töte; und darnach die Hand des ganzen Volkes. Man soll ihn zu Tode steinigen.“ Im Neuen Testament geht Gott nicht mehr so mit leiblichen Strafen um, ja, er hat es seiner Kirche ausdrücklich verboten, mit leiblichen Strafen und überhaupt mit leiblicher Gewalt gegen Irrlehrer zu kämpfen. St. Paulus muss durch den Heiligen Geist erinnern: „Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich.“ Aber dennoch hat Gott auch im Neuen Testament das Gewerbe der falschen Lehrer ganz deutlich als die schwerste Sünde bezeichnet, als ein Gewerbe, das er mit seinem Fluch belegt, mit zeitlicher und ewiger Strafe bedroht. So schreibt der Apostel Paulus durch den Heiligen Geist, Gal. 1,8: „Aber so auch wir oder ein Engel vom Himmel euch würde Evangelium predigen anders, als das wir euch gepredigt haben, der sei verflucht!“ Nun müssen wir aber sagen: Gebietet Gottes Wort allen Lehrern, dass sie nur das Recht in der Kirche lehren sollen, und hat Gott auf das strengste alle falsche, von Gottes Wort abweichende Lehre untersagt, so ist damit bewiesen, dass Gott nur eine rechtgläubige, nicht auch zugleich eine irrgläubige Kirche haben wolle. Dass es irrgläubige Kirchen gibt, steht lediglich unter Gottes Zulassung wie Gott auch andere Sünden zulässt.

    Zweitens: Dass Gott nur eine rechtgläubige Kirche haben wolle, folgt nicht nur aus dem Gebot, welches Gott den Predigern, die in der Kirche zu lehren haben, gegeben hat, sondern das ergibt sich auch mit Notwendigkeit aus dem Gebot, welches Gott allen Christen ohne Ausnahme gegeben hat. Gott befiehlt nämlich allen Christen ohne Ausnahme, nur solche Prediger zu hören, welche Gottes Wort unverkürzt und unverfälscht predigen. „Meine Schafe“, sagt der Herr Christus selbst, „hören meine Stimme und ich kenne sie und sie folgen mir.“ (Joh. 10,27). „So ihr bleiben werdet an meiner Rede, so seid ihr meine rechten Jünger“, spricht er Joh. 8,31; und von der Gemeinde zu Jerusalem heißt es lobend: „Sie blieben aber beständig in der Apostel Lehre“ (Apg. 2,42). Solche Prediger hingegen, welche Gottes Wort fälschen, sollen die Christen nach Gottes ausdrücklichem und ernstem Befehl meiden. Joh. 10,5 sagt der Herr von den Christen: „aber einem Fremden folgen sie nicht nach, sondern fliehen von ihm“. Er selbst gebietet Matth. 7,15: „Sehet euch vor vor den falschen Propheten.“ Er gebietet durch den Apostel Paulus Röm. 16,17: „Sehet auf die, die da Zertrennung und Ärgernis anrichten neben der Lehre, die ihre gelernt habt, und weichet von denselben.“ Er gebietet durch den Apostel Johannes: „So jemand zu euch kommt und bringet diese Lehre nicht (nämlich die Lehre Christi), den nehmet nicht zu Hause und grüßt ihn auch nicht (nämlich als euren Glaubensbruder).“ Den Christen wird sehr oft in der Heiligen Schrift eingeschärft, einander die Schwachheiten zu tragen, aber man kann die ganze Heilige Schrift von Anfang bis zu Ende durchlesen und man wird keine Stelle finden, wo Gott den Christen gebietet oder es ihnen auch nur erlaubt, Irrlehrer zu tragen oder zu dulden; von Irrlehrern sollen die Christen sich abwenden, sie meiden, sie fliehen, mit ihnen nichts zu schaffen haben. Will aber Gott von allen seinen Christen haben, dass sie nur rechte Lehrer hören und alle falschen Lehrer meiden, so ist damit wiederum bewiesen, dass Gott nur eine rechtgläubige Kirche haben will. Freilich, tatsächlich gibt es viele Christen auch in den irrgläubigen Gemeinschaften; es gibt also viele Christen, die tatsächlich dem Gebot des Herrn, alle Irrlehrer zu meiden, nicht nachkommen. Wir Lutheraner, die wir behaupten, dass die evangelisch-lutherische Kirche allein die rechtgläubige Kirche sei, gestehen doch zu mit Dank gegen Gott, aufgrund des Wortes Gottes, dass es auch in irrgläubigen Gemeinschaften wahre Christen, wahre Kinder Gottes gibt, insofern nämlich in diesen irrgläubigen Gemeinschaften noch wesentliche Stücke des Wortes Gottes, wenn auch mit Irrtum vermischt, gepredigt werden. Aber dabei halten wir fest, dass auch für diese Christen innerhalb der irrgläubigen Gemeinschaften das Gebot Gottes Geltung behalte, alle Irrlehrer zu meiden; und dass Christen diesem Gebot nicht nachkommen, ist eine Sünde, welche Sünde ihnen freilich vergeben wird, so lange sie aus Schwachheit und Mangel an der rechten Erkenntnis sündigen.

    Drittens: Alle Christen sollen nach der Heiligen Schrift in dem von Gott vorgegebenen Glauben durchaus einig sein. Unter den Christen gibt es viel Verschiedenheit, und muss es notwendigerweise viel Verschiedenheit geben. Erstens auf dem natürlichen Gebiet. Es gibt schwarze Christen, weiße Christen, gelbe Christen, der Hautfarbe nach; es gibt gelehrte und ungelehrte Christen; es gibt Christen, die in Republiken leben, es gibt auch Christen, die in Monarchien leben. Diese und andere Verschiedenheiten finden sich unter den Christen auf dem natürlichen Gebiet. Dann gibt es einen Unterschied unter den Christen auch auf dem kirchlichen Gebiet, nämlich in allen den Dingen, welche durch Gottes Wort nicht bestimmt sind, z.B. in den kirchlichen Zeremonien. Diese Dinge mag die Kirche jedes Orts und jedes Landes ordnen, wie es ihr am besten erscheint. So mag die Kirche in Amerika andere Zeremonien haben als die Kirche in Europa, und die Kirche mag andere Zeremonien haben als die Kirche in Afrika und Asien. Aber in einem Stück sollen alle Christen, ob sie weiß oder schwarz, gelehrt oder ungelehrt, ob sie Europäer oder Amerikaner oder Chinesen oder Inder sind – in einem Stück sollen sie alle übereinstimmen und nicht die geringste Verschiedenheit unter ihnen sich finden: Das ist der Glaube oder die Lehre. So schreibt der Apostel Paulus, 1. Kor. 1,10: „Ich ermahne euch aber, liebe Brüder, durch den Namen unseres Herrn Jesus Christus, dass ihr allzumal einerlei Rede führet und lasset nicht Spaltungen unter euch sein, sondern haltet fest aneinander in einem Sinn und in einerlei Meinung.“ Christen sollen also in Bezug auf die Lehre dieselben Worte, und zwar in einem und demselben Sinn, gebrauchen, d.h. sie sollen in der Lehre oder im Glauben übereinstimmen. Sind verschiedene Meinungen oder Spaltungen in der Lehre vorhanden, so ist das gegen Gottes ausgesprochenen Willen. – In neuerer Zeit beruft man sich für die Berechtigung der Verschiedenheit des Glaubens in der Kirche auf die Verschiedenheit der Gaben, welche die einzelnen Nationen und die einzelnen Lehrer besitzen. Man hört nicht selten die Redeweise, dass die besonderen Eigenarten der Nationen und der Lehrer notwendig auch eine Verschiedenheit im Glauben herbeiführen müssten. Das ist aber eine Weisheit, die durch Gottes Wort als Torheit bezeichnet wird. Eph. 4, wo der Apostel Paulus von den verschiedenen, der Kirche verliehenen Gaben handelt, sagt er, dass die verschiedenen Gaben der Kirche zu dem Zweck gegeben seien, damit alle Christen zu dem einen Glauben und der einen Erkenntnis Jesu Christi kommen möchten. Nun machen wir wiederum den Schluss: Wenn aber alle Christen nur den einen in Gottes Wort geoffenbarten Glauben haben sollen, so will Gott auch nur eine rechtgläubige Kirche haben. Von verschiedenen gleichberechtigten Richtungen innerhalb der Kirche zu reden, ist wider Gottes klares Wort. Nach der Schrift ist nur eine Richtung berechtigt, nämlich die Richtung, welche in allen Stücken bei Gottes Wort bleibt; alle andern, ob sie nun viel oder wenig von Gottes Wort abweichen, sind in Gottes Wort verboten. Alle Christen sollen zur rechtgläubigen Kirche gehören, das ist der in Gottes Wort ausgesprochene Wille Gottes.

    Und endlich: Dass Gott nur eine rechtgläubige Kirche haben wolle, geht auch hervor aus den verschiedenen Namen, welche der Kirche in der Heiligen Schrift gegeben werden. Die Kirche heißt in der Heiligen Schrift das „Haus Gottes“ (1. Tim. 3). Sie heißt Gottes Haus, weil Gott Herr in diesem geistlichen Haus ist. Wie es in einem irdischen Haus nur dann recht steht, wenn das Wort des Hausherrn im Haus regiert, so steht es in der Kirche, in dem Haus Gottes, nur dann recht, wenn allein Gottes, des Hausherrn, Wort in der Kirche regiert. Insofern in der Kirche Menschenwort gelehrt wird, setzt man Gott, den Hausherrn, ab und ist die Kirche nicht Gottes Haus, sondern des Teufels Haus; denn der Teufel ist es, der hinter jeder Menschenlehre, die immer Irrlehre ist, steckt. – Die Kirche heißt ferner das „Reich Christi“ (Joh. 18) und zwar heißt sie das Reich Christi, weil die von Christus geoffenbarte Wahrheit in diesem Reich verkündigt wird. Wir nun aber etwas anderes als Christi Wahrheit in diesem Reich gepredigt und geglaubt, so wird insofern Christus als der Herr dieses Reiches abgesetzt. So ist es insofern nicht mehr Christi, sondern der Menschen Reich. – Ferner: Die Kirche wird in der Heiligen Schrift oft das „Himmelreich“ genannt. Die Kirche ist aber nur deshalb das Himmelreich hier auf Erden, weil in der Kirche Gottes Wort gepredigt wird. Als der Heiland selbst Gottes Wort auf Erden predigte, da sagte er: „Das Himmelreich ist nahe herbeigekommen.“ Wir haben von Gott hier auf Erden nur so viel als wir aus seinem Wort von ihm erkennen. Gott tritt hier auf Erden nur in der Hülle des Wortes an uns heran, nicht unmittelbar. Wo daher Gottes Wort gepredigt wird, da kommt Gott zu uns, da ist das Himmelreich auf Erden. Wo aber Menschenwort gepredigt wird, da ist insofern nicht das Himmelreich sondern ein Weltreich, ein Menschenreich. – Und endlich: Die Kirche wird oft die Braut Christi genannt. Die Kirche ist die Braut Christi dadurch, dass sie allein Christi Wort hört, glaubt und demselben anhängt. Insofern die Kirche ihr Ort einem andern zuwendet und damit ihr Herz auch einem andern schenkt, fällt sie von Christus ab, wird sie zu einer geistlichen Ehebrecherin. Deshalb ermahnt der Apostel auch die Korinther, sie sollen sich ja vor allen Irrlehrern hüten, damit er die korinthische Gemeinde als eine reine Braut bei Christus erhalten könne. Kurz, wir mögen in der Heiligen Schrift hinsehen, wo wir wollen, überall tritt uns die Wahrheit als eine in der Schrift geoffenbarte entgegen: Nach Gottes Willen soll es nur eine rechtgläubige Kirche auf Erden geben.

 

 

KANN EINE BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERISCHE KIRCHE MITGLIED IM LUTHERISCHEN WELTBUND SEIN?

 

    Seit der Lutherische Weltbund als Nachfolgeorganisation des Lutherischen Weltkonvents nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde, wurde auch immer wieder versucht, bibel- und bekenntnistreue lutherische Kirchen in diese Vereinigung hineinzuziehen. Über viele Jahre war es für Kirchen wie der Missouri-Synode, der Wisconsin-Synode und den mit ihnen verbundenen Kirchen eindeutig klar, dass sie in dieser Vereinigung nicht dabei sein können. Leider ist diese Haltung durch die Aufweichung der geistlich-theologischen Haltung der Missouri-Synode seit den 1940er Jahren in ihrem Umfeld immer mehr ins wanken gekommen und mehrere ihrer aus der Missionsarbeit hervorgegangenen Schwesterkirchen sind heutzutage sowohl im Lutherischen Weltbund (LWB) als auch im Internationalen Lutherischen Rat (ILR) Mitglied. Andere, wie die liberale Lutheran Church of Australia, ist offiziell nirgends Mitglied, strebt aber einen Gaststatus im LWB an und übt Kirchengemeinschaft mit Gliedkirchen des LWB wie des ILR. Auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) in Deutschland will Gastmitglied werden. Dagegen hält die Wisconsin-Synode mit den mit ihr in der Konfessionellen Evangelisch-Lutherischen Konferenz (KELK) verbundenen Kirchen daran fest, dass eine Mitgliedschaft im Lutherischen Weltbund nicht in Frage kommt. Wie ist nun der Lutherische Weltbund zu beurteilen? Nachfolgend eine Darlegung, die die Freie Evangelisch-Lutherische Kirche in Finnland (heute: Finnische Konfessionelle Lutherische Kirche, STLK) schon 1963 herausgegeben hat, die aber an ihrer Richtigkeit nichts verloren hat. Ja, die Zustände, der geistliche Verfall, hat seitdem nur noch zugenommen, die ökumenische Vermischung besonders.

 

Die Stimme der Freien Ev.-Luth. Kirche in Finnland zu der Frage vom Lutherischen Weltbund als kirchlicher Gemeinschaft

Von

P. A. Aijal Uppala-Wegelius +

 

Bekenntnisstand des LWB:

    Der LWB will nach seiner Verfassung eine kirchliche Gemeinschaft aufgrund des lutherischen Glaubens und Bekenntnisses sein. Er bekennt sich also im Artikel II dieser Verfassung in seiner Weise zur Heiligen Schrift und zum lutherischen Bekenntnis.

 

Der LWB und die Heilige Schrift:

    Nach dem Artikel II (a) der Verfassung des LWB sollen alle Gliedkirchen die Heilige Schrift „als die alleinige Quelle und unfehlbare Norm alles Lehrens und Handelns der Kirche anerkennen“. – Obwohl hier die „unfehlbare Norm“ ein starker Begriff in Bezug auf die Bewährtheit der Heiligen Schrift zu sein scheint, ist damit nicht gesagt, was der LWB über die Heilige Schrift lehrt, sondern lediglich, dass man die Heilige Schrift irgendwie besonders gebrauchen wird. Das „Unfehlbare“ bleibt ein Rätsel, wenn es nicht nur eine traditionelle Phrase ist, denn die Gliedkirchen des LWB [darunter die sich lutherisch nennenden Landeskirchen der Bundesrepublik Deutschland, Anm. d. Hrsg.] stehen zur Heiligen Schrift modern-rationalistisch. Wie wir es alle sehr wohl wissen, hat die Bibel unter den betreffenden Theologen ganz allgemein ein völlig zerschlagenes, menschliches Ansehen. Der frühere Präsident des LWB, Bischof Hanns Lilje, hat einmal geschrieben: „Wir können nicht hinter die Linie zurück, die von Karl Barth, Rudolf Bultmann und Paul Tillich gezogen ist.“1

    Eine Stellung zur Heiligen Schrift, wie Luther, die Dogmatiker, Walther, Hönecke und Pieper sie hatten, haben die Gliedkirchen nicht.

 

Der LWB und die lutherische Lehre:

    Nach dem Artikel II (b) der Verfassung wird noch die Confessio Augustana und Luthers Katechismus als unverfälschte Auslegung des Wortes Gottes betrachtet. – Dies kann ja nicht bedeuten, dass die Gliedkirchen an die Lehrstücke des lutherischen Bekenntnisses gebunden wären. Erstens verhalten sie die Gliedkirchen formell („de iure“) sehr verschieden zu der Lehre der Bekenntnisschriften, und zweitens ist die Bekenntnistreue in praxi wieder eine ganz andere Sache.

    Das Exekutiv-Komitee des LWB hat auch erklärt, dass Artikel II (b) gemäß der Überschrift nur „Grundlage“ bedeutet und dass der LWB keine präzise Lehre vertritt.2

    In der australischen Kirchensache [es ging da um die Gespräche zwischen der dem LWB abgehörenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Australiens und der mit Missouri verbundenen Evangelisch-Lutherischen Kirche Australiens; beide haben sich, ohne wirkliche Lehreinigung später zur Lutheran Church of Australia zusammengeschlossen, ausgenommen diejenigen Gemeinden, die dann die Evangelical Lutheran Congregations of the Reformation bildeten, Anm. d. Hrsg.] ging man auf der Seite des LWB so weit, dass man in einem Gutachten die Ansicht vertrat, dass „es sogar gut gewesen wäre, wenn ein solcher Artikel II überhaupt nicht in die Verfassung gekommen wäre“. Ein Bund oder eine Föderation brauchte – meinte man – kein Bekenntnis. Es wäre genug gewesen, zur zu bestimmen, „wie die Bekenntnisparagraphen der Kirchen zumindest lauten müssen“ (Minimalforderung).3 Dies hat man in ernster Meinung angeführt und dabei wollte man doch noch lutherischer Weltbund sein. Hier war nichts mehr von magno consensu und von der Bekenntnistreue in rebus et in phrasibus [in der Sache und in Worten, Anm. d. Hrsg.], wie sich die Unterschreiber der Formula Concordiae zur lutherischen Lehre bekannten.

    Diese freie Stellung zur lutherischen Lehre kann man im LWB verstehen, denn der Artikel II bereitet dem LWB große Schwierigkeiten. Er muss in der Bekenntnisstellung auf die Stellung der Gliedkirchen hinweisen und ihnen die Sache überlassen:4

„… der LWB … ist … an gleiche geistliche Norm gebunden, an die seine Gliedkirchen … gebunden sind“… „So sollte man darauf verzichten, den zweifellos gegebenen Tatbestand, dass der LWB auch in der Richtung der Lehre und des kirchlichen Handelns wirksam sein muss, rechtlich festzulegen oder institutionell zu sichern.“ … „Die Grundlage des LWB ist von dem Bekenntnisstand seiner Gliedkirchen, die durch ihn handeln, abgeleitet. Darum sind auch die Gliedkirchen für ihre Innehaltung verantwortlich …“

    Also: Der LWB bedarf einer Bekenntnisnorm. Wie sie ist, kann der LWB sachlich nicht angeben. Die Verweisung an die Lehrnormen der Gliedkirchen führt in ein Lehrchaos, denn die Gliedkirchen sind hierbei auch de iure ganz verschieden – von der Wirklichkeit ganz zu schweigen! …

    Hieraus kann man schon deutlich feststellen, dass der Bekenntnisartikel II (b) nur eine unklare Formalität darbietet, wie ähnliche Verordnungen in den Verfassungen der Gliedkirchen. Er ist nicht ernst gemeint.

    Demgemäß müssen die Begriffe „lutherisch“ und also auch „lutherische Kirche“ in der Luft schweben,5 „lutherischer Weltbund“ ebenso.

    Prof. Hermann Sasse sagt mit Recht, dass „die lutherische Kirche“ in solcher Wirklichkeit „nur noch als Denkrichtung, als theologische Schule, fortlebt, bis auch diese Denkrichtung tot ist. … Es ist das traurige, aber unabwendbare Ergebnis der europäischen Kirchengeschichte: Die Landeskirche kann nicht mehr Bekenntniskirche sein. Lutherische Kirche aber ist ihrem Wesen nach Bekenntniskirche.“6

    Auch der Begriff „Weltluthertum“ ist nur eine nominelle Angelegenheit. Es fehlt ihm vollständig eine concordia in der lutherischen Lehre. Auch Luther stellt gegen die Papstkirche fest.7

    Wenn eine in Lehresachen freie Wege gehende Kirche ihren alten Bekenntnisparagraphen noch beibehalten hat, gilt da diese Beurteilung des Doktors C.F.W. Walther:

„… so ist die ganze Theorie, dass eine Kirche so lange eine wahre sei, als in derselben die rechte Lehre „doctrina publica“ ist, … nichts als ein juristisches Fündlein. … Dass die rechte Lehre in dieser Weise „docrtrina publica“ in einer Landeskirche ist, macht sie nur umso verwerflicher …“8

    Wenn wir dies feststellen müssen, wissen wir zu gut, dass in diesem nominellen Luthertum auch aufrichtige Herzen sind – sogar große Parteien, die in lutherischen Lehrfragen Ernst machen wollen. Unsere Freikirchen kommen ja von solchen Kreisen her. Und im Jahr 1961 hat ein solcher Verein in der finnischen Staatskirche sogar die verkürzte Pieper’sche Dogmatik in finnischer Sprache herausgegeben – und zwar mit der Herausgeber doch nicht mit allen Stücken zufrieden sei. – Diese Einzelnen können aber am unrichtigen Bekenntnisstand ihrer Kirche das Falsche nicht berichtigen.

 

Der LWB – nichtkirchlicher Zweckverband oder Kirche?

    Es ist ja selbstverständlich, dass ein LWB in keiner Weise eine „Superkirche“ mit regierenden Befugnissen sein kann (Art. III). Wenn er aber eine freie „Vereinigung von lutherischen Kirchen“ ist, muss es festgestellt werden, ob diese Vereinigung eine nichtkirchliche (res externa) Angelegenheit sei oder ob sie eine gemeinsame Kirchlichkeit, eo ipso Kirche, ist.

    Der LWB dient u.a. folgenden Zwecken (Art. III):

-                        bezeugt vor der Welt einmütig das Evangelium von Jesus Christus;

-                        pflegt Einigkeit des Glaubens und Bekennens der Gliedkirchen;

-                        entwickelt brüderliche Gemeinschaft und gemeinsame Studienarbeit unter Lutheranern weiter;

-                        missionarische und katechetische Aufgaben

-                        unterstützt lutherische Gruppen, die solches bedürfen, auch geistlich;

-                        andere Aufgaben, welche die Gliedkirchen ihm übertragen.

    Hierzu kommt noch folgendes:

-                        Der LWB will eine Bekenntnisgemeinschaft sein (Art. II).

-                        Er pflegt Abendmahlsgemeinschaft. Bei der Vollversammlung wird an den Konferenztagen am Morgen Abendmahlsgottesdienst gehalten.

-                        Predigten werden im Gastgeberland gehalten.

     Alle diese Aufgaben und der notierte Bekenntnisstand mit Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zeigen einen kirchlichen Charakter des LWB. Hier handelt es sich um genau dieselbe Kirchlichkeit, wie wir sie z.B. in einer Synodalkonferenz oder teilweise in einer Synode finden. Auch eine Landeskirche oder Staatskirche wie eine Synode ist Kirche, obwohl die Taufen und sonstige res sacrae in den Ortsgemeinden eigentlich praktiziert werden. Also ist der LWB prinzipiell und in seinen Funktionen eine Kirche.

    Noch mehr: In dem Bericht „Zum Wesen des LWB“9 lesen wir, dass der LWB darauf hinwirken soll, „dass seine Gliedkirchen zu tatsächlicher Kirchengemeinschaft untereinander kommen, wie dies in der These II/5 von Minneapolis dringend ausgesprochen ist“. [Bei der Vollversammlung 1983 in Budapest wurde die allgemeine Kirchengemeinschaft der LWB-Gliedkirchen beschlossen. Anm. d. Hrsg.] Und wenn wir fragen, wie diese Kirchengemeinschaft verwirklicht werden würde, lesen wir weiter: „Es ist denkbar, dass es in der Zukunft von dem Lutherischen Weltbund übernommen wird …“

    Vor den Vollversammlungen geben die Leiter solcher Verbände Aussagen, die für das Publikum bestimmt sind. So hat auch der Generalsekretär des LWB in einem Interview10 gesagt: „… der LWB ist nicht nur ein weltweiter Verband, sondern er ist eine geistliche und ökumenische Bewegung. Die lutherischen Kirchen sind wahrhaft eine Kirche, eine Familie und ein Leib“ (Hervorheb. Uppala).

    Und man ist so weit gegangen, dass ein finnischer Bischof, der sich zu den strengeren Lutheranern in der finnischen Staatskirche hält, über die Gesamtvertretung des LWB bei der Vollversammlung sagt: „Welche Gemeinschaft, welcher Geschwisterkreis der begnadigten Sünder, vorher persönlich Unbekannte und doch aufs engste unsere Brüder und Schwestern in unserem gemeinsamen Glauben und Bekenntnis.“11

    Wir haben es also beim LWB mit kirchlichen Angelegenheiten – mit einer Gesamtkirche zu tun, wenn auch sie organisatorisch noch nicht ganz fertig ist.

 

Der LWB und die ökumenischen Bewegungen:

    Auch diesem Zweck will der LWB dienen (Art. III d): „Die lutherische Beteiligung an ökumenischen Bewegungen“.

    Auch in dem heutigen kirchlichen Wirrwarr hat der LWB sich also der ökumenischen Bewegung angeschlossen. Darüber braucht man sich nicht zu wundern, da er in Fragen der lutherischen Lehre nur eine ungewisse Lehrgrundlage vertritt. Das Ziel der lutherischen Kirchen „ist nicht, dass alle ‚lutherisch’ werden, wohl aber, dass alle zur Einmütigkeit in der Verkündigung und dem Bekenntnis des Evangeliums finden möchten“.12 Auch in der Hauptlehre ist dem LWB das lutherische Bekenntnis nur eine Grundlage und man hat hier auch verschiedene Lehren. Auch das willkürlich begrenzte consentire de doctrina evangelii (CA II) gehört zu der menschlichen Lehrfreiheit solcher Kirchen.

    In diesen Bestrebungen sollte man nicht den lutherischen Namen gebrauchen, da man die lutherische Lehre „in doctrina et omnibus illius partibus“13 [Lehre im Ganzen wie im Einzelnen, Hrsg.] nicht mehr bekennt.

    Die Lutheraner bekennen ihre Lehre „und keine andere“ als die Wahrheit Gottes, „darwider sie auch nichts heimlich noch öffentlich reden noch schreiben wollen, sondern vermittelst der Gnade Gottes dabei gedenken zu bleiben“.14 Und sie wussten, dass die frommen, unschuldigen Leute in anderslehrenden Kirchen – „wenn sie in der Lehre recht unterrichtet werden, durch Anleitung des Heiligen Geistes zu der unfehlbaren Wahrheit des göttlichen Worts mit uns und unseren Kirchen und Schulen sich begeben und wenden werden.“15 – Die Ökumeniker sprechen und tun anders.

 

 

KANN EIN BIBEL- UND BEKENNTNISTREUER LUTHERANER GLIED EINER SICH LUTHERISCH NENNENDEN LANDESKIRCHE SEIN?

 

Von

Roland Sckerl

 

    Diese Frage ist eine Frage, die seit dem 19. Jahrhundert immer wieder aktuell ist. Die oben (S. 5-7) angegebenen Thesen geben dazu die biblische Grundlage. Was also sagt uns die Bibel: Gott will nur eine rechtgläubige Kirche, also eine Kirche, die nicht nur theoretisch (de iure, also in ihrer Verfassung) sich rechtgläubig gibt, sondern die tatsächlich aufgrund der Lehre und Praxis in ihr, auf den Kanzeln, den Lehrstühlen, in den Kirchengemeinden, die Bibel- und Bekenntnistreue lebt. Wenn also eine Kirche sich zwar in ihrer Verfassung zu den lutherischen Bekenntnissen hält, ja, vielleicht sogar zur Heiligen Schrift Gottes als dem verbalinspirierten Gotteswort bekennt, so heißt das nichts, wenn dies nicht zu entsprechender Lehrzucht führt im Blick auf das, was auf der Kanzel, den Lehrstühlen, in Publikationen ihrer Glieder vertreten wird. Natürlich taucht in jeder Kirche einmal falsche Lehre auf. Die Frage ist nur: Wie wird damit umgegangen? Wird mit dem, der sie aufgebracht hat, gesprochen, so dass er widerruft oder, wenn er nicht widerruft, ausgeschlossen wird? Oder lässt man ihn letztlich gewähren, bzw. kommt es zu keinem Widerruf? Wenn letzteres der Fall ist, dann ist die Kirche nicht mehr rechtgläubig. Wenn Bibel- und Bekenntnistreue nur noch eine Partei neben anderen in der Kirche ist, so ist das eben keine Kirche mehr, wie Gott sie haben will, sondern eine unionistische, pluralistische Kirche, in der neben der wahren auch die falsche Lehre existieren kann.

    Wie sind da nun die sich lutherisch nennenden Landeskirchen anzusehen? Schon rein historisch ist festzustellen, dass es auch nach der Überwindung des groben Rationalismus im 19. Jahrhundert im Zuge der Erweckungsbewegung und der kirchlichen Erneuerung nirgends zu einer Erneuerung wirklich bibel- und bekenntnistreuer lutherischer Landeskirche gekommen ist. Es hat, vor allem nach heutigen Verhältnissen betrachtet, sehr konservative Landeskirchen gegeben, wie etwa Mecklenburg und z.T. Sachsen und Bayern. Aber dennoch ist die Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit der Schrift nicht durchgängig bezeugt worden. Das ist einer der Artikel, um die es immer wieder bei dem Ringen in der Leipziger Mission ging. Die Haltung gegenüber der Union ist immer mehr aufgeweicht, was sich besonders in der Allgemeinen Evangelisch-Lutherischen Konferenz zeigte. Lehrzucht gegen liberale Pastoren, bis hin gegen Leugner der Dreieinigkeit (etwa P. Sulze in Sachsen), ist nicht durchgeführt worden. Abendmahlszucht, etwa gegen solche, die andere zur Trunksucht verführt oder sie darin unterstützt haben, wurde massiv von der Kirchenleitung behindert (der Grund, weshalb P. Hörger aus der bayerischen Landeskirche austrat). Die führenden Fakultäten des landeskirchlichen Luthertums, wie etwa Rostock, Leipzig und Erlangen, waren alles andere als bibel- und bekenntnistreu. Darum hat auch die liberale Theologie schon in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wieder in großem Maße einbrechen können, darum auch die Duldung für alle möglichen Richtungen, die sich nach dem 1. Weltkrieg breit machten.

    Nach dem 2. Weltkrieg hat sich das nicht nur nicht gebessert, sondern massiv verschlimmert. Alle Landeskirchen sind geprägt von der modernistischen historisch-kritischen Bibelauffassung; Lehrzucht ist praktisch völlig unbekannt, Tauf- und Abendmahlszucht ebenso. Es findet eine allgemeine Verbrüderung mit allen Konfessionen statt. Die Landeskirchen sind in keiner Weise Bekenntniskirchen und wollen es bewusst nicht sein, sondern ein Spiegel der weltlichen Gesellschaft. Die markantesten Irrlehren zeigen sich in der Leugnung der Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit der Schrift, dem weithin fehlenden Ruf zur Umkehr, der Frauenordination, dem sozialen Evangelium, der vielfachen Leugnung selbst fundamentaler Lehrartikel, wie Christi Kreuzestod und Sühnopfer, Christi Auferstehung, dem Sechstagewerk der Schöpfung. Die lutherischen Landeskirchen haben durch die Arnoldshainer Thesen und die Leuenberger Konkordie, obwohl tatsächlich keine umfassende Lehreinheit erreicht wurde, Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten Kirchen errichtet, sie stehen in Gemeinschaft mit den Methodisten, den Bund-Mennoniten und pflegen Gemeinschaft in den ökumenischen Gottesdiensten auch mit Rom. Sie haben, trotz massiver Proteste selbst von landeskirchlichen Theologen, die Gemeinsame Erklärung mit Rom angenommen und damit die biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre aufgegeben.

    Auch rein rechtlich gibt es schon lange keine lutherischen Landeskirchen mehr. Mit ihrem Eintritt in die Evangelische Kirche in Deutschland (EKiD) haben sie auch rechtlich aufgehört, lutherische Kirchen zu sein, da sie Teil einer unionistischen Großkirche wurden. Allesamt haben sie, als Verbeugung vor der political correctness, die Barmer Erklärung, eine unionistische Erklärung mit erheblichen Mängeln, ihren Bekenntnisschriften hinzugefügt; durch die Arnoldshainer Erkärung, die Leuenberger Konkordie und die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre haben sie auch ihren juristischen Bekenntnisstand völlig verändert.

    Aus diesen Gründen ist es eindeutig, dass keiner, der wirklich bibel- und bekenntnistreu lutherisch sein will, in einer sich lutherisch nennenden Landeskirche Glied sein kann, wenn er wirklich Gottes Wort folgen will.

 

 

KANN MAN BIBEL- UND BEKENNTNISTREU LUTHERISCH SEIN UND ZUGLEICH EINER UNIONSKIRCHE ANGEHOEREN?

 

Von

Roland Sckerl

 

    Seit das brandenburgische Herrscherhaus 1611 vom Luthertum zum Calvinismus abfiel, war es sein Ziel, das Luthertum in den von ihm beherrschten Ländern zu zerstören. Die Verpflichtung der Ordinanden auf die Konkordienformel musste heimlich, gegen den Willen des Herrschers, geschehen. Brandenburgische Theologiestudenten durften nicht mehr auf den sächsischen Hochschulen studieren. Durch massiven staatlichen Terror versuchte der Kurfürst Friedrich Wilhelm I. im 17. Jahrhundert, die lutherischen Pastoren zum Schweigen zu bringen, dass sie die Lehrunterschiede zu den Reformierten nicht mehr öffentlich machen sollten, hoffte er doch, dass so allmählich das Bewusstsein schwinden werde, was es heißt, lutherisch zu sein und was Lutheraner von den Reformierten unterscheidet, So hoffte man, die Union zu erreichen, die auch immer wieder versucht wurde, von dem besagten Kurfürsten, wie auch von seinen Nachfolgern.

    Mit Brachialgewalt – bis hin zum Einsatz von Soldaten – wurde sie dann von König Friedrich Wilhelm III. im 19. Jahrhundert durchgesetzt. Der Anfang wurde 1811 damit gemacht, dass die Konsistorien zusammengelegt wurden. 1817 wurde, in perfider Verkehrung des Sinnes, das Reformationsgedenken dazu verwendet, die Union auch im Gottesdienst einzuleiten. Der König selbst, dem persönliche Frömmigkeit, erwachsen unter dem Erleben der französischen Unterdrückung der Befreiungskriege, nicht abgesprochen werden darf, arbeitete die Unions-Agende für die Gottesdienste aus, die ab 1830 verwendet werden musste. Damit war die Union vollzogen, unter Bruch des Westfälischen Friedens, der gemäß der Bundesakte des Deutschen Bundes in allen Gliedstaaten desselben zum Rechtsbestand gehörte und den Bestand der lutherischen Kirche garantierte.

    Johann Gottfried Scheibel war nach 1817 ziemlich der Einzige gewesen, der gegen die heraufziehende Union protestiert und seine Personalgemeinde an der Elisabethkirche in Breslau in den Unterscheidungslehren unterwiesen hatte. Dabei geht es nicht nur um die tiefgreifende Differenz im Abendmahl (das ist – das bedeutet) und in der Erwählungslehre (Gnadenwahl – doppelte Prädestination), sondern auch im Verständnis von Gesetz und Evangelium (diese Unterscheidung kennt der Calvinismus so nicht, ist auch stärker vom Gesetz geprägt und sieht das Evangelium als die Erfüllung des Gesetzes), im Schriftverständnis (Christus für uns im Zentrum – souveräner Gott im Zentrum), im Verständnis von der Kirche (der Calvinismus zerreißt letztlich die Eine Kirche in eine solche, die unsichtbar und eine solche, die sichtbar ist; er behauptet eine biblisch vorgegebene Kirchen- und Ämterverfassung), im Verständnis vom Staat (er propagiert den von der Kirche dominierten Staat und das aktive Widerstandsrecht, wenn der Staat geistlich eine andere Richtung einnimmt), im Verständnis der Taufe (trotz Kindertaufe wird geleugnet, dass durch die Taufe Gnade angeboten und zugeeignet wird), im Verständnis der Gnadenmittel überhaupt (Calvin behauptet, dass die Gnadenmittel nur abbilden, was unabhängig von ihnen vom Heiligen Geist unmittelbar gewirkt werde, das heißt, er hat tatsächlich gar keine Gnadenmittel), in der Christologie (der Calvinismus zerreißt die eine Person Christi, indem er die Gemeinschaft der Naturen leugnet und so letztlich auch, dass auch die menschliche Natur Christi am Erlösungswerk des Heilandes beteiligt war, genauso wie die göttliche Natur; leugnet die Allgegenwart Christi in seiner einen Person und zerreißt auch so die Einheit dieser Person und die Gemeinschaft der Naturen), um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. Er trennte sich mit denen, die wahrhaft lutherisch sein wollten, von der Staatskirche und bildete eine unabhängige lutherische Gemeinde in Breslau, zu der bald weitere in Schlesien, Pommern, Brandenburg, dann auch der Provinz Sachsen, in Posen, Westpreußen und im Rheinland sowie Berlin kamen, die zunächst, solange Friedrich Wilhelm III. lebte, massiv verfolgt wurden.

    Die Union selbst kann durchaus unterschiedlich ausgestaltet werden: Sie kann „Konsensusunion“ sein (was etwa die pfälzische Kirche von sich behauptet), das heißt, die neue Kirche nimmt in Anspruch, in der Lehre einig zu sein, aber weder lutherisch noch reformiert. Damit ist sie eindeutig keine lutherische Kirche, lehrt eindeutig anders als die Bibel und ist damit falschgläubig. Sie kann aber auch „Verwaltungsunion“ sein, wie es in Preußen behauptet wurde, wo formal den Gemeinden ihr Bekenntnisstand gelassen wurde (deshalb gibt es in der westfälischen Landeskirche Gemeinden, die evangelisch-reformiert und solche, die evangelisch-lutherisch heißen), aber sie die Unionsagende benutzen mussten und tatsächlich ja Kirchengemeinschaft zwischen diesen Gemeinden bestand und besteht, sie außerdem unter einem Kirchenregiment stehen, denn keine der Konfessionen hat eine eigene Organisation über die Ortsgemeinde hinaus. Es ist verständlich, dass in einem solchen Gebilde die Unterscheidungslehren nicht mehr gepflegt werden können, dass es damit Trennung von Wahrheit und Irrlehre nicht mehr geben kann. Es mag zwar noch lutherisch sich nennende Gemeinden geben, vielleicht sogar eine sich so nennende Kirche auf Provinzebene (was die preußischen Könige bereit waren, zuzugestehen), aber tatsächlich keine weitere konfessionelle Struktur. Auch eine solche Union ist also Union, ist Zerstörung des Bekenntnisses, da auch alles, was mit der Ausbildung, der Visitation, der Missionsarbeit, der Literaturarbeit zusammenhängt, ebenso auch der Finanzierung, der diakonischen Arbeit untrennbar mit dem Auftrag Jesu Christi, Jünger zu machen durch Taufen und Lehren, verbunden ist. Tatsächlich wird in der Union das Luthertum gehindert, umfassend lutherische Kirche zu bauen. Bibel- und bekenntnistreue lutherische Kirche kann es also in der Union überhaupt nicht geben. Nicht zuletzt hat die Union massiv die Gleichgültigkeit im Blick auf die biblische Lehre gefördert, damit dem Rationalismus und Unglauben Vorschub geleistet und die Kirche zu einer Moral- und Erziehungsanstalt des Staates missbraucht.

    Die konfessionelle Überzeugung wird in der Union zur Privatsache. Aber selbst das ist nur scheinbar richtig. Denn auch für jeden einzelnen Christen muss, wie auch die Thesen S. 5-7 zeigen, die biblisch-konfessionelle Haltung Konsequenzen haben, das heißt, er kann und darf nicht Glied einer Kirche sein, die nicht in allen Punkten, in Lehre und Praxis, bibel- und bekenntnistreu ist.

    Die Stellung der Altlutheraner, dass es in der Union keine lutherische Kirche mehr gibt, ist daher richtig. Denn zu behaupten, es gebe doch noch lutherische Ortsgemeinden, ist Augenwischerei. Denn diese Ortsgemeinden sind zugleich Glieder eines nichtlutherischen Kirchenkörpers und können daher gar nicht wirklich konsequent lutherisch sein, sondern müssen immer Teile lutherischer Lehre und Praxis aufheben. Tatsächlich ist die Union der Anfang des ökumenischen Irrweges, der Zerstörung der Konfessionen.

    Das lutherische Bekenntnis wird zur Vereinssache degradiert („Lutherischer Verein“ in Preußen oder „Lutherische Konferenz“ oder „Lutherischer Konvent“ oder „Lutherische Arbeitsgemeinschaft“) und damit tatsächlich abgeschafft. Wer wirklich bibel- und bekenntnistreu lutherisch sein will, der muss auch die Konsequenz ziehen und aus der Union ausgehen in die lutherische Kirche, wie es die Altlutheraner in Preußen, Karl Eichhorn in Baden, die Steedener Gemeinde in Nassau machten.

 

    Im Zusammenhang der Kämpfe, die schon im 19. Jahrhundert aufgebrochen sind, sowohl im Blick auf die Union zwischen Lutheranern und Reformierten, wie auf die Union zwischen bibeltreuen Lutheranern und den vielfältigen sonstigen Irrlehrern (Rationalisten, Liberale), ist immer wieder die Behauptung aufgestellt worden, man solle doch in der Landeskirche bleiben, weil man in ihr noch wirken könne, Menschen erreichen. Man solle bestenfalls versuchen, eine Sonderstellung zu erreichen. All dies widerspricht dem biblischen Konzept von Kirche als Bekenntniskirche, nicht als pluralistische Volkskirche. Auch die Geschichte hat diese Theorie widerlegt. Sie ist ja umgesetzt worden, etwa in Hamburg durch die sogenannten „Kapellengemeinden“, von denen es wohl einmal fünf gab, die sich als Personalgemeinden bildeten, ihre Pastoren selbst beriefen und finanzierten, aber zugleich Glieder der Landeskirche blieben. Was ist daraus geworden? Es existiert noch eine davon, aber auch sie ist praktisch abhängig von der Landeskirche. Und die anderen? Sie sind allesamt verschwunden, weil man, wenn man meinte, es sei in der Landeskirche besser geworden, sich wieder einreihte. Einzig Pastor Glade von der Ev.-Luth. St.-Anschar-Bekenntnisgemeinde hatte den unbiblischen und unrealistischen Charakter dieser Sonderstellung erkannt und in seinem „Kabinengleichnis“ formuliert: Wenn ein Schiff untergeht, dann spielt es keine Rolle, ob ich an Deck bin oder in meiner Kabine. Ich kann nicht sagen: Es interessiert mich nicht, was mit dem Schiff geschieht, ich bin ja in meiner Kabine. Die Kabine geht nämlich mit unter. So ist es auch mit allen, die mit der Landeskirche irgendwie verbunden bleiben – sie sind vor Gott mit verantwortlich für alles, was in der Landeskirche geschieht und machen sich teilhaftig ihrer Sünden. (P. Glade hat seine Gemeinde tatsächlich aus der Landeskirche herausgeführt. Leider führte er sie aber nicht aus der Gemeinschaft mit den anderen Landeskirchen, dadurch kam es nicht zur Bildung einer Hamburger Freikirche mit der Zionsgemeinde. Später ging die Gemeinde unter, Teile gingen in die Zionsgemeinde, die anderen zurück in die Landeskirche.) Ähnlich ist es mit den Protestgemeinden im Elsaß gewesen, die sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vielerorts bildeten. Was ist geblieben? In der Landeskirche gar nichts. Sie ist geistlich und theologisch völlig ruiniert und hat sich kürzlich mit den Reformierten zusammengeschlossen. Einzig diejenigen Kreise, die im Gehorsam gegen Gottes Wort austraten, bestehen heute noch als Gemeinden der Église Évangélique-Luthérienne – Synode de France et de Belgique.

    Friedrich Wilhelm Hopf schrieb im Blick auf den Bekenntniskampf Löhes in der bayerischen Landeskirche: „So tiefgreifend die seelsorgerliche Wirkung Löhes und seiner Mitkämpfer auf ihre eigenen Gemeinden gewesen ist, so gewiss ihr weitreichender Einfluss auf die gesamte Entwicklung der Landeskirche festgestellt werden kann, so erfolglos blieben ihre Bemühungen um Aufrichtung und Durchsetzung entschieden konfessioneller Ordnungen in der Landeskirche. Die ‚Sammlung der Gleichgesinnten’ führte niemals zu einer klaren Scheidung von denen, die zwar durch Lehre und Praxis von ihnen getrennt waren, mit denen sie aber durch die Landeskirche und in ihr doch dauernd verbunden blieben.

    Rückblickend muss man sagen: Weil die von Löhe in Anspruch genommene Sonderstellung wirklich der Konsequenz des schriftgemäßen lutherischen Bekenntnisses entsprach, hätten die betreffenden Pfarrer für sich und ihre Gemeinden zunächst eine rechtliche Garantie dieser Sonderstellung fordern und erreichen müssen. Aber auch ein derartiges Zugeständnis hätte nur dann für die Zukunft dauernde Bedeutung gehabt, wenn zugleich eine vom Regiment der Landeskirche unabhängige Instanz geschaffen worden wäre, zur Wahrung jener Sonderstellung, also ein Kirchenregiment für die betreffenden Pfarrer und Gemeinden. Mit anderen Worten: Zur Aufrechterhaltung eines entschieden lutherischen Bekenntnisstandpunktes genügt nicht die Freiheit, die der einzelne Pfarrer beansprucht und die man ihm vielleicht gewährt; es genügt auch nicht die Zusicherung, dass sich die einzelne Gemeinde in Lehre und Praxis von bekenntniswidrigen Zuständen freihalten kann; sondern dem Bekenntnisstand der Gemeinde und der Bekenntnisverpflichtung des Pfarrers muss ein Kirchenregiment entsprechen, das in der gleichen Weise bekenntnisgebunden ist und demgemäß handelt.“16 Das heißt nichts anderes: Sie hätten nach der Sammlung und inneren Konsolidierung austreten und eine eigene unabhängige Bekenntniskirche bilden müssen.

 

 

KANN EINE BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERISCHE KIRCHE GLIEDKIRCHE DER EKiD SEIN?

 

Von

Roland Sckerl

 

    Diese Frage ist nach dem zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit der Bildung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKiD) heftig diskutiert worden, vor allem in der bayerischen Landeskirche. Die EKiD entspricht ja keineswegs dem Drei-Säulen-Modell, das Kreise um den westfälischen Generalsuperintendenten Wilhelm Zoellner noch in der Zeit des Kirchenkampfes entwickelt hatten, und das lutherische, reformierte und unierte Kirchen vorsah, wobei aber das Territorialprinzip in sofern aufgegeben werden sollte, als auf dem Boden der preußischen Union sich wieder lutherische und reformierte Landeskirchen bilden sollten und nur diejenigen, die tatsächlich nicht konfessionell sein wollten, als „uniert“ übrig geblieben wären. Einmal abgesehen davon, dass sich auch eine solche Konföderation bekenntnisgebundener Kirchen tatsächlich als ein Widerspruch in sich gezeigt hätte, da ja eben mit der Konföderation die Bekenntnisbindung zumindest teilweise aufgehoben worden wäre, wurde die preußische Union bis heute nicht aufgelöst. Sie wurde vielmehr, letztlich, zur EKiD erweitert, das Fernziel der Hohenzollern.

    Offiziell wurde die EKiD 1948 in Eisenach gegründet als ein Kirchenbund, der nicht Kirche sein sollte. Schon der Name, Evangelische Kirche in Deutschland sprach eine andere Sprache und musste auch dem einfachen Mann auf der Straße etwas völlig anderes vermitteln. So war es auch von Theophil Wurm und Otto Dibelius gedacht. Ersterer wollte eine allmähliche Integration und letzterer sagte, dass man Geduld haben müsse, dann werde schon Kirche im Vollsinn daraus. Der Lutherrat hatte eigentliche die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche als eine bekenntnisgebundene Kirche angestrebt, was einzig auf geistlich haltbar gewesen wäre, war aber gescheitert und hatte die unbiblische Konföderation bekenntnisverschiedener Kirchen akzeptiert. Dabei war die Behauptung, die EKiD sei keine Kirche, von vornherein eine Farce. Die gesamte Struktur der EKiD mit Synode, Kirchenamt, Ratsvorsitzendem zeigt die Struktur einer Kirche. Außerdem ist die EKiD für die Außenarbeit zuständig, also den öffentlichen Auftritt der evangelischen Christen in Deutschland, gegenüber der Gesellschaft, dem Staat, in der Ökumene. Es geht um gemeinsames Zeugnis und gemeinsamen Dienst. Das sind eindeutig Aufgaben einer Kirche. Außerdem wird in § 19 der Grundordnung von „gesamtkirchlichen“ Belangen gesprochen, die die EKiD wahrnimmt – also versteht sie sich sehr wohl als Kirche. Die gesamte diakonische Arbeit über das Diakonische Werk wird unter der EKiD durchgeführt; ebenso besteht das Evangelische Missionswerk unter der EKiD, die Männer-, Frauen- und Jugendarbeit läuft unter ihrer Regie. Dazu kommt, dass in der Praxis die Tendenz immer da gewesen ist, dass die EKiD immer mehr Aufgaben der Landeskirchen an sich zieht.

    Wenn es in der Präambel heißt: „Für das Verständnis der Heiligen Schrift wie auch der altkirchlichen Bekenntnisse sind in den lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen und Gemeinden die für sie geltenden Bekenntnisse der Reformation maßgebend.“, dann zeigt sich der unionistische Charakter der EKiD, da ja diese Bekenntnisse jeweils gegeneinander stehen. Dass aber genau das ausgewischt werden sollte, zeigt Art. 1,2: „In der Evangelischen Kirche in Deutschland wird die bestehende Gemeinschaft der deutschen evangelischen Christenheit sichtbar.“ Diese Gemeinschaft kann es aber zwischen bekenntnisverschiedenen Kirchen gar nicht geben. Das heißt: Die EKiD ist von vornherein angetreten, die Bekenntnisse der Reformation zu nivellieren. Dies unterstreicht auch Art. 2,3, wo es heißt: „Die Evangelische Kirche in Deutschland steht in der Ordnung der Ökumene.“, das heißt, die EKiD und ihre Gliedkirchen von vornherein, ohne irgendeine Vorbedingung, in die ökumenische Bewegung eingebunden wurden; und Art. 2,2: „… die Rechtsetzung der Gliedkirchen darf dem gesamtkirchlichen Recht nicht widersprechen.“ Damit aber wird tatsächlich das Bekenntnis außer Kraft gesetzt, auch wenn es im ersten Satzteil heißt, dass die gesamtkirchliche Rechtsetzung das Bekenntnis der Gliedkirchen nicht verletzen darf. Dieses Bekenntnis aber ist ja schon durch die vorangegangenen Artikel tatsächlich außer Kraft gesetzt. Außerdem müssen ja die Gliedkirchen ihre Gesetze erst dem Rat der EKiD vorlegen, der die Änderung verlangen kann (Art. 12). Das bekräftigt z.B. Art. 4,2: „Berufenen Dienern am Wort wird der Dienst der Verkündigung auch in Gemeinden eines anderen Bekenntnisses im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Gliedkirchen nicht verwehrt.“ Damit wird die Konfessionsmengerei auf der Kanzel vorangetrieben. Dass die Gültigkeit der Bekenntnisse unterminiert werden sollte, besagt auch Art. 1,2, wenn es heißt dass die EKiD die Gliedkirchen „zum Hören auf das Zeugnis der Brüder“ aufruft – was nichts anderes heißt, als dass die in den Bekenntnissen verworfene falsche Lehre Berechtigung bekommt.

    Auch hat die EKiD durch ihre Ordnung viele Teile des Kirchenregiments an sich gezogen, so unter anderem die Erhebung kirchlicher Abgaben, die Verwaltung des kirchlichen Vermögens, die wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Pfarrer (Art. 9), die Männer-, Frauen- und Jugendarbeit (Art. 14) sowie die äußere Mission (Art. 16) und somit wichtige Teile der Gnadenmittelverwaltung nach innen und außen.

    Das Luthertum hat, von der Schrift her, jegliche Konföderation bekenntnisverschiedener Kirchen, gleich wie sie gestaltet wird, als Union stets abgelehnt. In den Statuten der „Gesellschaft für innere und äußere Mission im Sinne der lutherischen Kirche“ von 1865 heißt es deshalb: „Bekenntnistreu im altherkömmlichen Sinne der lutherischen Kirche heißt bekenntnistreu sein in Lehre und Leben, in Wort und Tat, so dass durch Leben und Tat ebenso entschieden Zeugnis für die Wahrheit und den Ernst des Bekenntnisses abgelegt wird wie durch Lehre und Wort. ‚Konföderation der Konfessionskirchen’ ist aber ein Verbündnis von Kirchen verschiedener Konfessionen, wie z.B. der lutherischen und der reformierten, um sogenannte Liebeswerke miteinander zu betreiben, und das wäre dann eben eine ‚Union’ oder Vereinigung durch gemeinsame Werke. Das geht nach dem althergebrachten Sinn der lutherischen Kirche nicht, denn bei dem geht Glaube und Liebe Hand in Hand, ein und denselben Weg. Wo aber ein anderes Bekenntnis gilt, da waltet ein anderer Glaube, und wo ein anderer Glaube, da ein anderer Sinn. Da werden dann auch die Werke in einem anderen Sinne geübt und eben durch sie dann anderer Sinn verbreitet, und das Bekenntnis des Wortes und der Lehre wird untergraben oder entkräftet oder verwischt durch das Werk. Dadurch wird dann lutherische Kirche nicht gebaut und die reine Lehre des Evangeliums nicht gefördert. Darum verwerfen wir alle Konföderation und darum können wir auch mit dem Gustav-Adolf-Verein nicht tun.“17

    Darum hat auch der damalige Neuendettelsauer Missionsdirektor Friedrich Eppelein 1934 im Blick auf die Reichskirche, als deren Nachfolgerin sich ja die EKiD ansieht, gesagt: „In den Augen Wilhelm Löhes wäre die heutige Reichskirche, welche rein verwaltungsmäßig lutherische, reformierte und unierte Kirchen unter einem tatsächlich unierten Reichsbischof in einen Topf wirft und die Organisation dann Kirche nennt, eine Versündigung wider die objektive und subjektive Wahrheit.“18 Auch im Blick auf die Bildung der EKiD hat Eppelein mit der „Gesellschaft“ noch einmal vor der Bildung der EKiD gewarnt, da sie bekenntniswidrig ist und zur Zulassung Andersgläubiger an lutherischen Altären führen muss, wie es ja tatsächlich auch kam.

    Der „Schwabacher Konvent“ bekenntnisgebundener Lutheraner in Bayern hatte deshalb schon 1947 zur Bildung der EKiD, die in Treysa vorbereitet worden war, sich wie folgt geäußert: „Der Konvent bekennt sich mit den Vätern der Allgem. Ev.-Luth. Konferenz zu den unaufgebbaren Grundsätzen, welche der 7. Artikel der Augsburgischen Konfession aufgrund von Eph. 4,4 f. als biblische Lehre bezeugt, dass nämlich zur wahren Einheit der Kirche genug, aber auch unerlässlich sei, ‚dass da einträchtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden’. Damit ist verworfen jeder Versuch, die kirchliche Einheit nicht aufgrund der gemeinsam erkannten Wahrheit des Evangeliums und der schriftgemäßen Verwaltung der Sakramente, sondern auf äußere Organisation unter Umgehung der Wahrheit zu bauen.“19 Es wurde weiter dagegen protestiert, dass die gegenseitige Abendmahlszulassung praktiziert werden sollte, obwohl gar keine Einheit in der Lehre in der EKiD bestand (und besteht). Außerdem wurde klar erkannt, dass die EKiD allerdings tatsächlich von allen als die einige „Evangelische Kirche“ verstanden wurde. Ebenso lehnte der Konvent die bekenntnismäßige Bindung an die unionistische Barmer Erklärung ab, auf die sich die EKiD gründet.

    Die verbündeten evangelisch-lutherischen Freikirchen erklärten ebenfalls 1948, dass die EKiD allerdings nicht nur ein Kirchenbund ist (was auch schon bekenntniswidrig gewesen wäre), sondern tatsächlich Kirche, wie es aus den Feststellungen und Forderungen der Grundordnung selbst hervorgeht, die sich die EKiD gegeben 1948 gegeben hatte. Dies zeigt sich schon darin, dass sich die EKiD in der Präambel eine Bekenntnisgrundlage gibt und dogmatische Aussagen trifft, was nur eine Kirche kann. Außerdem hat die EKiD von Anfang an kirchenregimentliche Befugnisse übernommen, etwa gesamtkirchliche Rechtsetzung, Erlasse mit Wirkungen für die Gliedkirchen, die Bindung der Gesetze der Gliedkirchen an das Plazet der EKiD. Ebenso stellten sie klar fest, dass die EKiD bekenntniswidrig ist, weil sie die Verbindung bekenntnisverschiedener Kirchen ist – und daher Unionskirche. Auch wiesen sie darauf hin, dass der Satz, dass die EKiD in der „Ordnung der Ökumene“ stehe, eindeutig zeige, dass es bei der EKiD um die Auslöschung der Konfessionen geht.20

    Der Erlanger Theologieprofessor Werner Elert, immerhin Dozent an einer Fakultät der bayerischen Landeskirche, erklärte bereits in seinem Papier „Über das Interim von Treysa vom 5.-6. Juni 1947“ vom 30.08.1947, dass die damals noch in Bildung befindliche EKiD eine Unionskirche sei und sich selbst auch als solche verstehe, den Begriff „Kirche“ nach eigenem Bekunden als „Kirche im Sinne des Neuen Testamentes“ verstehe. Er wies unter anderem auf den schiefen Kirchenbegriff hin, der abgeht von der Einheit in der Lehre und Sakramentsverwaltung und Kirche „im gemeinsamen Hören auf das Wort Gottes“ verwirklichen will – ohne dabei sicher zu stellen, dass das Wort lauter und rein verkündigt wird. Er hob vor allem hervor, dass mit diesem Kirchenbegriff die EKiD sich von Beginn an gegen die Schrift stellte: „Die Kirche Christi hat sich nicht ‚verwirklicht’, indem die Apostel nur hörten, sondern indem sie den Sendungsauftrag ihres Herrn, zu lehren und zu taufen (Matth. 28,19 f.) erfüllten.“ Der Kirchenbegriff der EKiD ist also unbiblisch und unlutherisch, wohl aber in Übereinstimmung zu bringen mit dem Genfer Katechismus (de fide, art. 3). Elert unterstrich weiter, dass Satz 4 des Interims von Treysa forderte, dass „evangelische Gemeindeglieder nicht darum von der Feier des Heiligen Abendmahls ausgeschlossen werden sollen, weil sie einem anderen in der EKD geltenden Bekenntnis angehören“. Damit forderte die EKiD von Anfang an die Union am Altar und verhinderte damit schrift- und bekenntnisgebundene lutherische Abendmahlszucht. Außerdem richtete sie Gemeinschaft auf zwischen Kirchen, die gar nicht einig waren (und sind) in der Lehre.

    Elert hat in seinen Schlussfolgerungen deutlich gemacht, dass eine Kirche, die der EKiD beitritt, ihren Bekenntnisstand ändert (das heißt nichts anderes als aufhört, auch rein rechtlich lutherische Kirche zu sein). (Leider hat er selbst, soweit mir bekannt, nie die Konsequenzen aus seinen eindeutigen Feststellungen gezogen.)

    Ein anderer ist dagegen den Weg konsequent zu Ende gegangen: der aus der Hessischen Renitenz (lutherische freie Gemeinden in Hessen-Kassel aus der Zeit des preußischen Kirchenkampfes nach 1866) hervorgegangene Pfarrer Friedrich Wilhelm Hopf, der in Mühlhausen in Oberfranken im Dienst war. In dem von ihm im Februar 1949 herausgegebenen Faltblatt „Zur Entscheidung für oder gegen die neue ‚Evangelische Kirche in Deutschland’“ betont er, dass die Grundordnung der EKiD „widerspricht … unserm Bekenntnis so offenkundig, dass innerhalb der neuen Kirche das lutherische Bekenntnis tatsächlich nicht mehr in seiner vollen Kraft gültig bleiben kann“ (S. 3). Er weist dabei hin auf Art. 1,2 der Grundordnung, der der falschen Lehre eine Berechtigung gibt, etwa in der Abendmahlslehre, und auf Art. 1,1, der eindeutig der biblischen Lehre widerspricht, die Einheit in der Lehre für die Kirche fordert (S 3.4) und auf Art. 4,4, wo die Union am Altar gefordert wird aus sogenannten „seelsorgerlichen Gründen“, ohne wirkliche Einheit in Lehre, Glauben, Bekenntnis.

    Bereits am 28. Januar 1948 hatte er in einer „Erklärung“ an die Kirchenleitung der bayerischen Landeskirche unter anderem geschrieben: „Durch mein Amtsgelübde bei der Ordination und Installation gebunden an Gottes Wort und die schriftgemäßen Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, verwerfe ich die in Eisenach am 13. Juli 1948 beschlossene ‚Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland’, weil sie unvereinbar ist mit den klaren Forderungen des Wortes Gottes und dem darauf beruhenden lutherischen Bekenntnis. Gottes Wort gebietet die Scheidung von allen, die an falscher Lehre festhalten (vgl. Matth. 7,15; Röm. 16,17; Gal. 5,9; 1. Tim. 6,3-5; Tit. 3,10; 2. Joh. 9.10). Im offenkundigen Widerspruch zu dieser göttlichen Forderung werden durch die Eisenacher Grundordnung die lutherischen Kirchen zu einer ‚Evangelischen Kirche’ mit denen verbündet und zusammengeschlossen, die an reformierten und unierten Bekenntnissen trotz der darin enthaltenen kirchenzerstörenden Irrlehren festhalten.“ Er betonte dann weiter, dass er daher den Beschluss der Landessynode, sich der EKiD anzuschließen, für bekenntniswidrig und damit nicht rechtsgültig halte und sein Amt in seiner Gemeinde nicht freiwillig niederlegen werde, die Kirchenleitung aber in geistlichen Dingen nicht mehr anerkennen könne. Diese Kirchenleitung hat ihn daraufhin am 15. Mai 1949 in den „Wartestand“ versetzt, was so viel heißt, dass man ihn von seinem Pfarramt in Mühlhausen absetzte. Pfr. Hopf selbst hat diese Absetzung nicht anerkannt und Teile der Gemeinde sind ihm darin gefolgt in die Unabhängigkeit von der bayerischen Landeskirche. (Diese Gemeinde gehört heute zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, SELK. Trotz dieser klaren Stellung hat Pfr. Hopf später leider in anderen Lehrpunkten, insbesondere was die Lehre von der Heiligen Schrift angeht, eine Schrift und Bekenntnis widersprechende Haltung eingenommen. Das ist umso betrüblicher, als er sich auch in der Missionsarbeit (Leitung der Bleckmarer Mission) große Verdienste erworben hat.) (Übrigens haben auch verschiedene anderer Pfarrer, etwa Hermann Bloß, Hirschaid, und Siegfried Huß, Miltenberg, der bayerischen Landeskirche sich in status confessionis erklärt, ohne aber den Schritt in die Unabhängigkeit zu gehen und damit auch ihren Gemeinden auf Dauer schrift- und bekenntnistreue Gnadenmittelverwaltung zu sichern und sind so, leider, auf halbem Wege stehen geblieben.)

    Die EKiD ist damit eindeutig eine unionistische Konstruktion und zudem eine Unionskirche, widerspricht also der Bibel und dem lutherischen Bekenntnis und ist darum für einen bibel- und bekenntnistreuen Lutheraner inakzeptabel.

 

 

 

WIE STEHT DAS BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERTUM ZUR ACK?

 

Von

Roland Sckerl

 

    Mit der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) wurde 1948 auch die „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ (ACK) gegründet, die dem ÖRK assoziiert ist. Das heißt, sie versteht sich als die Basisorganisation des Weltkirchenrates und der Ökumene. Wer mit der ACK verbunden ist, ist damit zugleich mit dem Weltkirchenrat und seiner Ökumene verbunden.

    Wenn diese Arbeitsgemeinschaft nichts anderes sein sollte als eine verbindliche Konferenz zur Erörterung der Lehrdifferenzen, mit dem Ziel, auf der Grundlage der Bibel eine wirkliche Einheit in der Wahrheit herbeizuführen, so wäre dies zu begrüßen. Genau das aber ist weder gewollt noch angestrebt. Nach § 1 der Präambel der ACK bekennt dieselbe sich vielmehr „zu dem Herrn Jesus Christus“ gemäß der Heiligen Schrift und sieht es als ihre Aufgabe an, den Auftrag Christi gemeinsam zu erfüllen. Das aber heißt, dass die ACK tatsächlich so etwas wie eine kirchliche Einrichtung ist, da sie sich kirchliche Befugnisse anmaßt. Kirche aber soll gemäß der Bibel Bekenntniskirche sein. Genau das ist die ACK aber nicht und will sie auch nicht sein. Vielmehr fördert sie bewusst und gewollt ökumenische Veranstaltungen, wie ökumenische Gottesdienste, Bibelwochen und andere, um damit die konfessionelle Bindung der Menschen völlig auszulöschen und die Welteinheitskirche vorzubereiten.

    Die ACK ist daher mit der Bibel und dem lutherischen Bekenntnis ebenso unvereinbar, wie andere „überkonfessionelle“ Vereinigungen, wie etwa die Evangelische Allianz.

 

 

 

EINE FRUEHE STELLUNGNAHME ZUM WELTKIRCHENRAT

 

(Der nachfolgende Text ist ursprünglich erschienen in: „‚Der Lutheraner’. Zeitblatt für evangelisch-lutherische Gemeinden in Deutschland. Frankfurt/M. 2. Jahrgang 10/1948“, dem damaligen Monatsblatt der Evangelisch-Lutherischen Freikirche, und stammt aus der Feder von Pastor Wilhelm Oesch DD, dem damaligen Dozenten und nachmaligen Professor für systematische Theologie an der Lutherischen Theologischen Hochschule. Er macht deutlich, in welche verkehrte Richtung der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) von Anfang an gegangen ist, eine Richtung, die sich im Laufe der Jahre noch verstärkt hat, angereichert mit noch stärkerer (links-)politischer Tendenz und inzwischen ausgeweitet zum Synkretismus, der Vermischung aller Religionen.)

 

Amsterdam

    Die Welt ist voll von Berichten über das Amsterdamer Weltkonzil. Ein Bruchteil der Meldungen durchflutete auch Deutschland. In Amsterdam, auf der ersten Tagung, gab sich der Weltbund der Kirchen, genannt „Ökumenischer Rat“ (World Council of Churches), vom 23. August bis 3. September dieses Jahres [1948, Anm. d. Hrsg.] seine Verfassung, wählte seine Leitung und nahm außerdem Stellung zu dem Thema „Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan“. In der Tat ein Konzil eines sehr großen Teiles der äußeren Christenheit – 450 Hauptdelegierte aus 148 verschiedenen Kirchen aller Welt waren da, darunter 25 Deutsche, darunter ferner skandinavische Lutheraner, ein Teil der amerikanischen Lutheraner und ein Teil der griechisch-katholischen Welt.

    Was ist von der Tagung in Amsterdam und von der ökumenischen Bewegung, die ohne Zweifel nun mehr als je sich in aller Welt geltend machen wird, zu halten?

    Man wird die religiösen und kirchlichen Ziele unterscheiden müssen.

    Was das religiöse Streben anbetrifft, das hinter Amsterdam steht, so lässt sich nicht verkennen: Der Umfang der eingetretenen kirchlichen Zersplitterung, besonders des Protestantismus, hat sich überlebt [in den Augen der bekenntnislosen Teilnehmer, Anm. d. Hrsg.]. Das Ziel dese Weltrats ist offenkundig die eine Weltkirche [heutzutage dann mit dem Papst als Oberhaupt oder „Sprecher der Christenheit“?, Anm. d. Hrsg.] Die russische Kirche hofft man trotz allem noch zu gewinnen. Mit Rom, das den Seinen selbst die inoffizielle Teilnahme verbot, hofft man durch die Kirche von England noch einmal zu einem Vergleich zu kommen. Das Luthertum, soweit es mitmacht, stellt kein Problem dar. Bestimmend sind die Anglikaner, die außer der apostolischen Sukzession kaum ein gemeinsames Dogma besitzen [und seit den Anfängen mit Martin Butzer unionistisch, ökumenisch ausgerichtet sind, Anm. d. Hrsg.], und die Reformierten aller Schattierungen und Denominationen, vom sozialen Diesseitsglauben über Karl Barth hin bis zu etlichen Altreformierten. Was wurde nun in Amsterdam? Eine Überkirche mit Befehlsgewalt entstand nicht, aber auch nicht ein bloßer Bund in rein äußerlichen Dingen, der es mit dem Bekenntnis nicht zu tun hätte. In Wirklichkeit entstand eine werdende Unionskirche von Weltformat, in der die kleineren Unionskirchen, einschließlich der EKD, ja sogar die Lutherische Weltföderation [Lutherischer Weltbund, LWB, Anm. d. Hrsg.], eingebaut und eingeebnet werden.

    Es ist in Amsterdam manches Gute gesagt und beschlossen worden. Wir glauben, dass es an Regungen der Buße vor Gott und des Glaubens an unsern Herrn Jesum Christum nicht gefehlt hat. Die eine Eröffnungspredigt, gehalten von Pastor Niles aus Ceylon [heute: Sri Lanka, Anm. d. Hrsg.], ergriff. Die kirchliche Unionsbewegung ist noch nie ganz ohne Wahrheiten und Geistesregungen gewesen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Gott Einheit in der Lehre in Seiner ganzen Kirche will und die Union zwischen rechter und falscher Lehre verbietet. [Hervorh. Hrsg.] Christus spricht: „So ihr bleiben werdet an meiner Rede, so seid ihr meine rechten Jünger“ (Joh. 8,31). Der Apostel sagt von der Kirche, sie sei „erbaut auf den Grund der Apostel und Propheten, da Jesus Christus der Eckstein ist“ (Eph. 2,20), und ermahnt: „Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: ein Leib und ein Geist, wie ihr berufen sied auf einerlei Hoffnung eurer Berufung, ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater unser aller“ (Eph. 4,3-6).

    Der Weg, den Anglikaner und Reformierte sei Jahrhunderten verfolgen, unter Umgehung der Wahrheitsfrage alle Kirchen unter ein Dach zu bringen, mit sehr betonten politischen Nebenzielen, stellt den Versuch dar, den Hausbau vom Dach her anzufangen, ehe man weiß, was der Grund sein soll. Wenn Christus regiert, steht es nicht im Ermessen der Menschen, neben der Wahrheit, die Christus aufgrund der Heiligen Schrift zu halten befiehlt, einigen Irrtum als gleichberechtigt anzuerkennen. Nicht einmal die Grundbestimmung, die in Amsterdam beteiligten Kirchen nähmen Jesum Christum „als Gott und Heiland“ an, ist eindeutig, wie der Generalsekretär zugibt und die Praxis beweist. Die führenden Leugner der Gottheit und der Kraft des Blutes Christi aus den Vereinigten Staaten, von anderen Ländern ganz abgesehen, stehen im Weltbund der Kirchen an entscheidenden Stellen. Einer der Modernisten aus den USA, der Methodistenbischof Bromley Osnan, ist unter die 6 Präsidenten gerückt.

    Da man Einigkeit in der Wahrheit, die wahre Kirche und das wahre Werk der Kirche, die Ausbreitung des einen seligmachenden Evangeliums, nicht ernstlich und einfältig sucht, erstrebt man eifrig die diesseitige Rettung der Welt durch Stärkung des äußeren kirchlichen Einflusses. Dies alles, obwohl Christus (Joh. 18,36.38) ausdrücklich spricht: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt … Ich bin dazu geboren und in die Welt gekommen, dass ich die Wahrheit bezeugen soll. Wer aus der Wahrheit ist, der höret meine Stimme.“

     Der New Yorker Rechtsanwalt, der vielleicht der nächste amerikanische Außenminister sein wird, John Foster Dulles [er wurde es unter Präs. Eisenhower, Anm.d. Hrsg.], sagte ganz offen: Die eine Kirche ist nötig, um die eine Welt in die richtigen Bahnen zu lenken, um den Weltfrieden zu sichern. Er suchte den russischen Bolschewismus als den Feind des Christentums und des Friedens hinzustellen. Der Freund Karl Barths aus Prag, der Prof. Hromodka, trat ihm leidenschaftlich entgegen. Karl Barth, der seit 1945 die deutsche Kirche zu politisieren suche, war wieder Prophet, redete von Gottes Wort und zeugte gegen einen „christlichen Marshallplan“, der sich ihm gegen den Kommunismus zu richten scheint. Jetzt soll man lieber leiden – anders als 1938-1945!

    ….

    Die Konferenz, einschließlich der Lutheraner, nahm einmütig eine Botschaft an die Christenheit der Welt an. Sie entspricht in großen Teilen nicht der vollen christlichen Wahrheit. Sie sagt, bei der Gründung des neuen Weltkirchenrates habe man sich von Christo „in die Pflicht nehmen lassen“. Die Wiederherstellung aller Dinge, nämlich dass alle Menschen noch selig werden, schimmert nach Karl Barth an einer Stelle deutlich durch. Keine Unterscheidung von Gesetz und Evangelium, keine Herausstellung der wirklichen Heilsbotschaft erreicht das Herz. Gegen Ende wird ein Nein und ein Ja gesprochen. Aber kein Nein gegen falsche Lehre, sondern ein Nein gegen die, die „uns auffordern, den Krieg als unvermeidliches Schicksal hinzunehmen“. Das entspricht der pazifistischen Stimmung der Gegenwart, aber der Pazifismus als kirchliche Lehre ist gegen den 16. Art. der Augsburgischen Konfession. Und ein Ja – nicht zu Gottes lauterem Wort und zu dem allein um dieses himmlische Zeichen zu sammelnden ewigen Gottesvolk. Wohl aber ein Ja „zu allem, was mit der Liebe Christi übereinstimmt, zu allen Menschen, die das Rechte aufrichten, zu allen, die in der Welt einen rechten Frieden schaffen möchten, zu allen, die um der Menschen willen hoffen, kämpfen, leiden, - ein Ja zu allen denen, die – ohne es selbst zu wissen – sich ausstrecken nach einem neuen Himmel und nach einer neuen Erde, in welchen Gerechtigkeit wohnt.“ Könnte das alles nicht auch das Programm einer weltweiten Partei mit religiösem Einschlag sein?

    Wir hoffen, dass die europäische Völkerfamilie etwas Nutzen von dieser „Ökumene“ hat. Wir freuen uns jeder Verständigung zwischen den Völkern und bitten Gott, das furchtbare Gericht eines neuen Weltkrieges abzuwenden, aus unverdientem Erbarmen mit uns armen Sündern in Christo, unserem Fürsprecher und Versöhner. Wir freuen uns jedes evangelischen Zeugnisses, wo auch immer es erschallen möge, und wissen, dass vom Aufgang der Sonne bis zum Niedergang, in alten und in jungen Kirchen, noch viele Gotteskinder zerstreut sind, die allein durch das Blut Jesu Christi selig werden wollen und einst mit uns eine ewige sichtbare Einheit darstellen werden. Wie Gott uns trägt, so wollen wir in Liebe und Geduld Schwache tragen. Wir dürfen aber Gottes Wahrheit nicht verleugnen und uns der Anerkennung des Irrtums nicht teilhaftig machen. Wir bedauern aufs tiefste, dass die Ökumene insofern der Sache Jesu Christi schadet, als sie Wahrheit und Irrtum vermischt und eine werdende weltweite kirchenpolitische Union darstellt, gegen deren Verletzung des göttlichen Wortes sogar gewisse ernste Reformierte einen Gegenbund zu gründen versuchten [den International Council of Christian Churches, ICCC, durch Carl McIntire von der Bible Presbyterian Church, Anm. d. Hrsg.] Das Anliegen der lutherischen Weltföderation, eine Gliederung nach Konfessionen zu erreichen, setzte sich nicht durch. Welchem Trugbild der Einheit jagen doch die Lutheraner nach, die sich die seidenen Fesseln von Amsterdam anlegen ließen! Für uns aber gilt: „Bestehet nun in der Freiheit, zu der uns Christus befreit hat!“ (Gal. 5,1)

 

 

 

ZEICHEN DER ZEIT

 

Aktuelles:

Kreationismus: Wie sind die Welt, der Kosmos, der Mensch entstanden? Diese Frage hat den Menschen schon immer bewegt. Gottes Heiliges Wort, die Bibel, gibt eine eindeutige Antwort in den ersten beiden Kapiteln, dem Bericht von der Schöpfung, von dem einzigen gegeben, der dabei war, nämlich dem lebendigen Gott selbst, dem Schöpfer aller Dinge. Gemäß dem Schöpfungsbericht hat Gott der HERR die Erde in sechs ganz normalen Tagen geschaffen mit allen Lebewesen, die jeweils nach ihrer Art geschaffen wurden.

Gegen diese eindeutigen Aussagen der Bibel wendet sich vor allem seit dem 19. Jahrhundert die von Charles Darwin entwickelte Evolutionstheorie. Sie behauptet, dass der Kosmos und alle Lebewesen aus einer langen, auf Zufall beruhenden, Entwicklung entstanden seien, etwa alle Lebewesen aus einer Urzelle. Tatsache ist, dass es keinerlei Beweise für diese Theorie gibt. Es fehlen nicht nur alle Zwischenglieder, sondern es ließe sich, selbst wenn es sie gäbe, nicht beweisen, dass die eine Form sich aus der anderen entwickelt habe. Außerdem sind sowohl der Kosmos insgesamt, als auch die Erde im Besonderen und vor allem der Mensch sowohl in ihrer wechselseitigen Bezogenheit aufeinander als auch in ihrer jeweiligen Einzigartigkeit so kompliziert, dass eine Entwicklung aus Zufall in langer Zeit faktisch ausgeschlossen ist. Vielmehr erfordern ihre Einzigartigkeit und Besonderheit eine besonderes Programm, einen besonderen Bauplan und damit auch jemanden, der eben diesen Bauplan entworfen hat und ausführt – eben den Schöpfer aller Dinge, den dreieinigen Gott.

Es ist daher sehr betrüblich, dass nicht nur die Evangelische Kirche in Deutschland (EKiD) sich in ihrem Papier zur Schöpfung (EKD-Texte 94/2008W) immer noch gegen die Bibel zur Evolution bekennt und außerdem die Schöpfungslehre (Kreationismus) der Bibel angreift, sondern dass auch konservativere Kreise, vor allem die „Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium“ in ihren Informationsbriefen 249 und 250  (August und Oktober 2008) sich zwar teilweise gegen die Evolutionstheorie abgrenzt, andererseits aber sich vor allem und ausdrücklich gegen die biblische Schöpfungslehre ausspricht, besonders dagegen, dass die Welt und die Lebewesen von Gott in sechs normalen Tagen geschaffen worden seien. Die angeführte Behauptung, die Sonne sei ja erst am vierten Tag erschaffen worden, also könne es sich gar nicht um unsere normalen Tage gehandelt haben, ist nicht stichhaltig. Dies macht vielmehr deutlich, dass eben die Sonne gar nicht die eigentliche Lichtquelle ist (wie es auch in der Ewigkeit gemäß Offenb. 21 keine gesonderten Lichtquellen mehr geben wird), sondern Gott selbst das Licht ist. Außerdem macht 1. Mose 1 deutlich, dass die Aufgabe der Sonne gar nicht in erste Linie ist, Lichtquelle zu sein, sondern, wie die anderen Gestirne auch, uns Menschen zur Zeitrechnung zu dienen. Auch der immer wieder angeführte Satz, dass doch vor Gott tausend Jahre wie ein Tag seien und ein Tag wie tausend Jahre, ist falsch. Zum einen wird dieser Satz gar nicht im Zusammenhang mit der Schöpfung ausgesagt. Zum anderen geht es bei dieser Aussage nie darum, dass ein Tag die Zeitlänge von tausend Jahren haben könne, sondern es geht nur darum, dass vor Gott selbst es keine Zeit gibt – aber für uns in diesem Leben allerdings. Das hebräische Wort „yom“ = „Tag“ ist eindeutig und meint nichts anderes als unseren normalen Tag. Das wird auch noch durch den Hebraismus „Abend und Morgen“ erhärtet, der eben das beschreibt.

Das bibel- und bekenntnistreue Luthertum hat sich stets zum Sechstagewerk der Schöpfung bekannt, wie dies auch in der „Kurzen Darlegung der Lehrstellung“ aus dem Jahr 1932 und der „Darlegung schrift- und bekenntnisgemäßer Grundsätze“ von 1971 deutlich wird.

Wie in pro 45/2008 vom 13.11.2008 auf S. 16 zu lesen war, hat in Großbritannien „Teachers’ TV“ eine E-mail-Umfrage unter 1200 Lehrern durchgeführt, ob auch die Schöpfungslehre im Unterricht thematisiert werden sollte. Etwa 31 Prozent der befragten Lehrer sprachen sich dafür aus, von den befragten Naturwissenschaftlern immerhin 18 Prozent. Das Ergebnis hat zu heftigen Reaktionen geführt, die zeigen, wie tatsächlich undemokratisch und unfrei es bereits in den westlichen Ländern zugeht. So äußerte der Evolutionist und Journalist Adam Rutherford, dass man Lehrer, die auch für die Darstellung der Schöpfungslehre seien, entweder „nachschulen“ oder „aus dem Klassenzimmer entfernen“ solle. Dagegen sprach sich der Biologe und Pfarrer Michael Reiss dafür aus, das Thema Schöpfung oder Evolution kontrovers im Unterricht zu behandeln. Michael Reiss hatte Anfang 2008 seinen Posten als Direktor der Wissenschaftseinrichtung „Royal Society“ aufgeben müssen, weil er sich kritisch zur Evolutionstheorie geäußert hatte.

Aus FTA wurde FTH: Die Freie Theologische Akademie in Gießen hat inzwischen die staatliche Anerkennung als Hochschule erhalten und führt nun die Bezeichnung „Freie Theologische Hochschule“ und kann von jetzt ab Bachelor und Master of Theology vergeben.

Neue Version der „Volxbibel“: Seit Mitte September ist eine Neuauflage der sogenannten „Volxbibel“ auf dem Markt. Bei diesem Buch, das in erster Linie aus dem Umfeld der Jesus Freaks kommt, nun aber auch Anregungen anderer Personen verarbeitet hat, ist eine Darstellung der biblischen Texte, die jeglichen Respekt vor der Majestät und Heiligkeit Gottes, wie sie uns in seinem heiligen Wort begegnet, vermissen lässt und in blasphemischer Weise den Text in teilweise niedrigstem Gossenjargon ausdrückt. Das außerordentlich Bedauerliche dabei ist, dass der „Volxbibel-Verlag“ zur evangelikalen „Stiftung Christlicher Medien“ (SCM) gehört, die nun bei der neuen Herausgabe mit katholischen Kreisen zusammenarbeitet. (nach: Topic, 10/2008, S. 2 f.)

 

Aus dem Luthertum:

Lehrgespräche zwischen  SELK und VELKD: Zwischen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), einer lutherischen Freikirche, und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), der Vereinigung der sich lutherisch nennenden Landeskirchen, finden nun Lehrgespräche statt. Der Hintergrund ist der Wunsch der SELK, assoziiertes oder Gastmitglied des Lutherischen Weltbundes (LWB) zu werden, dem unter anderem die Kirchen der VELKD angehören. Es geht dabei vor allem darum, in wieweit Kirchengemeinschaft gepflegt werden kann. Offiziell vertritt die SELK weiterhin die Linie, dass es keine Kirchengemeinschaft geben kann mit solchen Kirchen, die zugleich in Gemeinschaft mit reformierten oder unierten Kirchen stehen, wie das ja bei der VELKD und vielen anderen LWB-Mitgliedskirchen der Fall ist. Andererseits sieht die Praxis in der SELK ja wesentlich anders aus. „Gastweise“ Zulassung zum Abendmahl ist durchaus möglich, wenn jemand sich zu den Aussagen des Kleinen Katechismus bekennt und „seelsorgerliche Gründe“ geltend machen kann. Allein damit ist der Zaun um den Altar, ist das geschlossene Abendmahl schon aufgelöst, denn es kann kein „gastweises“ Bekennen geben – und die Gliedschaft in einer Kirche ist eben auch Ausdruck des Bekenntnisses. Außerdem steht dahinter die falsche Auffassung, als sei das heilige Abendmahl absolut heilsnotwendig. Das ist es aber keineswegs. Wenn jemand das heilige Abendmahl nicht erlangen kann, so hat er aus Gottes Gnade genug am Evangelium im Wort. Im Wesentlichen geht es nun bei diesen Gesprächen um eine „Vereinbarung zur Gewährung in seelsorgerlicher Verantwortung begründeter eucharistischer Gastbereitschaft“ (man beachte das schier römisch-katholische Vokabular). Den Haupthinderungsgrund für Kirchengemeinschaft mit der VELKD sieht die SELK, wie sie nochmals betonte, in der Leuenberger Gemeinschaft, also der Kirchengemeinschaft all solcher Kirchen, lutherischer, reformierter, unierter, die die Leuenberger Konkordie, eindeutig ein Unionsbekenntnis, angenommen haben. Das heißt aber auch, dass sie anscheinend die Gliedschaft von Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKiD), einer ausgesprochenen Unionskirche, nicht mehr als solch ein Hindernis ansieht? Und dass sie auch die falsche Lehre, die Legion ist in den Landeskirche, nicht als ein Hindernis sieht? (Schon Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre strebte die damalige Altlutherische Kirche, eine der Vorgängerkirchen der SELK und heute faktisch theologisch tonangebend in ihr, eine Wiederaufrichtung der Gemeinschaft mit der VELKD an, die nach den Beschlüssen von Eisenach und Treysa, die zur Bildung der EKiD führten, aufgehoben worden war. Nur das energische Dazwischentreten der damaligen Evangelisch-Lutherischen Freikirche verhinderte dies.)

Das Traurige ist ja, dass die SELK überhaupt eine assoziierte Mitgliedschaft im LWB anstrebt (wobei die VELKD betonte, dass es langfristig auf eine Vollmitgliedschaft hinauslaufen sollte). Denn der LWB ist weder schrift- noch bekenntnisgebunden, sondern vielmehr ein theologisch sehr bunter Haufen. Eine wirklich schrift- und bekenntnisgebundene lutherische Kirche sollte solche Vereinigungen daher meiden, wie das nach dem zweiten Weltkrieg, als der LWB gebildet wurde, auch die eindeutige Haltung der Kirchen war, die mit der Lutherischen Missouri-Synode verbunden waren. (Grundlage: selk-news vom 13.10.2008)

Rechtfertigungslehre bei der VELKD: Die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat ein Papier unter dem Titel „Die Rechtfertigung des Menschen vor Gott“ vorgelegt. Darin betonen sie, völlig zu Recht, dass die Rechtfertigung „das Kriterium der christlichen Glaubenslehre überhaupt“ ist und dass „wir Gott recht sind ohne des Gesetzes Werke allein aus Glauben“. Das klingt zunächst ganz gut – aber hat einen Haken: Das Papier bringt Evangelium ohne Gesetz, das heißt, es wird von der Sünde nicht mehr gesprochen, damit auch nicht von der Notwendigkeit von Buße und Bekehrung. Und dann wird deutlich, dass tatsächlich die biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre überhaupt nicht begriffen wurde, wenn behauptet wird, dass ja der moderne Mensch nach Anerkennung und Bejahung suche und sich von hier aus der Rechtfertigungslehre nähern könne. Gott geht es aber nicht um Anerkennung und Bejahung des Sünders in der Sünde, sondern um Errettung des Sünders aus seiner Sündenknechtschaft. Es ginge um die Frage „Was macht den Menschen zu einem rechten Menschen?“ Das ist aber völlig verkehrt. Es geht vielmehr darum, wie der Mensch vor Gott bestehen kann. Gott aber wird letztlich ausgeblendet. Und weil Gott in seiner Heiligkeit ausgeblendet wird, wird auch die Sünde verschwiegen – und dann hat man Christi Erlösungswerk eigentlich gar nicht mehr nötig. Ja, die Bischöfe gehen sogar so weit, dass sie meinen, wenn der Mensch den Sinn seines Lebens darin sähe, dass er sich alles verdienen müsse, so fände darin „eine entsprechende Zuversicht ihren Ausdruck“. Weiter wird behauptet, dass das Menschenbild der Rechtfertigungslehre den Menschen frei mache, seine Aufgaben zu erfüllen. Das ist an sich tatsächlich richtig – wenn es sich um die biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre handelt. Diejenige der VELKD aber ist innerweltlich und anthropozentrisch. Denn sie behauptet: „Die Rechtfertigungslehre erschließt dem Glaubenden im Licht des christlichen Glaubens sein gegenwärtiges Leben in existentieller Tiefe.“ (nach: Karl-Hermann Kandler: Die Rechtfertigung des Menschen vor Gott. Informationsbrief der Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium. 250. S. 14 f.)

Nein, darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, wie der Sünder im Gericht Gottes bestehen kann, und das auf der Grundlage der Tatsache, dass wir abgrundtief verdorbene Sünder sind, unfähig, von uns her Gott zu lieben, an ihn zu glauben, ihm zu dienen. Aus dieser Lage gibt es natürlicherweise keine Rettung. Gottes Urteil lautet: ewige Verdammnis. Der dreieinige Gott selbst aber hat aus lauter Liebe und Gnade einen Rettungsplan erstellt und ausgeführt, nämlich dass Gott der Sohn Mensch geworden ist für uns Sünder, um stellvertretend für uns das Gesetz Gottes vollkommen zu erfüllen, dann stellvertretend als das Lamm Gottes die Sünde aller Menschen aller Zeiten auf sich zu nehmen und stellvertretend für uns die Strafe dafür zu tragen. Und das ist auf Golgatha geschehen. Da ist der lebendige Gott durch das Opfer seines Sohnes mit der ganzen Welt versöhnt worden. In Jesus Christus ist Gott mit allen Menschen aller Zeiten versöhnt; in Jesus Christus ist daher für jeden Menschen Vergebung der Sünden, Freispruch im Jüngsten Gericht, das ewige Leben bereit. In Jesus Christus hat Gott an Ostern allen Menschen die Vergebung zugesprochen (allgemeine Rechtfertigung) und bietet sie jedem Menschen durch das Evangelium in Wort, Taufe und Abendmahl an. Und allein durch den Glauben, ohne irgendwelche Werke, irgendwelche Vorbereitung, irgendwelche nachträgliche Bezahlung erlangt sie der Mensch (persönliche Rechtfertigung). Es ist erschütternd, dass ein sich lutherisch nennender Kirchenverband nicht einmal die Zentrallehre der Heiligen Schrift mehr kennt und darzulegen weiß!

Die bayerische Landeskirche und das Judentum: In einem „Wort der kirchenleitenden Organe“ im Zusammenhang mit der Synode in Straubing 2008 heißt es unter anderem, dass die Ev.-Luth. Landeskirche in Bayern „Aktivitäten, die das Ziel einer Konversion von Juden zum Christentum verfolgten“ für „undenkbar“ erachte. Die „Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) hat nun angefragt, was damit konkret gemeint sei. Leider muss wohl davon ausgegangen werden, dass die bayerische Landeskirche die missionarische Arbeit unter Juden ablehnt und ihnen somit die Rettungsbotschaft und den Messias der Juden vorenthalten will. In diesem Zusammenhang heißt es dann in dem Wort auch, dass „umstrittene Grundformen des christlichen Selbstverständnisses im Verhältnis zum Judentum“ diskutiert werden müssten. Dazu wird dann unter anderem auch die Lehre von der Trinität gezählt sowie das Verhältnis zu den messianischen Juden. Hier fragt die KSBB an, ob die Landeskirche inzwischen die Lehre von der Dreieinigkeit in Frage stellen und ob sie messianische Juden nicht mehr als Brüder in Christus anerkennen will (womit sie sozusagen eine neue Form des Arierparagraphen wieder einführen würde). Die Antwort der Landeskirche auf diese Fragen steht noch aus. (Informationen aufgrund einer Stellungnahme der KSBB vom 07.01.2009)

Gespräche zwischen der SELK und Rom: Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche hat 2008 begonnen, auf drei Jahre angesetzte Lehrgespräche mit der römisch-katholischen Kirche zu führen, und zwar mit dem Ziel, „grundlegende Gemeinsamkeiten“ zu „bündeln“, die es angeblich zwischen Rom und dem Bekenntnisluthertum geben soll. Dies wird sowohl als „Ziel“ wie auch als „Inhalt“ bezeichnet. Allein dieser Ansatz zeigt die Gefahr des Vorgehens, da hier das Ziel sozusagen vorweggenommen wird und man sich selbst unter Erfolgszwang setzt. Außerdem wird einfach a priori von Gemeinsamkeiten, und zwar sogar grundlegenden, ausgegangen. Dabei machen auch die jüngsten Äußerungen des Papstes, etwa bei seiner Katechese zur Rechtfertigung vom 19.11.2008, deutlich, dass die fundamentalen Unterschiede in der zentralen Lehre von der Rechtfertigung weiterhin bestehen und damit überhaupt keine Gesprächsansätze vorhanden sind. Genauso blauäugig erscheint die Ansicht, dass damit, dass der Papst das Wirken des Heiligen Geistes in zwei Elementen, Wort und Sakrament, sehe, „verheißungsvolle“ Ansätze für Gespräche vorhanden seien. Rom hat das schon immer so gelehrt, hat aber die absolute Vorrangstellung der Sakramente nicht geändert, schon gar nicht die absolut unbiblische Opferlehre im Zusammenhang mit der Messe und die damit zusammenhängende Amtslehre mit der Hierarchie und des Bindens der Heilsvermittlung an Menschen. Man macht sich falsche Illusionen, wenn man daraus, dass der derzeitige Papst sich sprachlich an evangelisches Vokabular anpasst und in Einzelpunkten sogar Luther zustimmend zitiert, zu erkennen meint, dass sich eine Annäherung an biblisch-reformatorische Theologie abzeichne. Das Gegenteil ist der Fall. Rom hält hartnäckig an seinen grundstürzenden Irrtümern gerade in der Zentrallehre der Rechtfertigung fest, mit all den anderen damit verbundenen Irrtümern in der Amts- und Sakramentslehre.

 

Aus dem übrigen Protestantismus:

Grenzen sich Evangelikale gegen „Fundamentalisten“ ab? Der Fundamentalismusbegriff, der von weltlicher Seite bewusst missbraucht und irreführend gebraucht wird (und eigentlich den Integralismus meint, wenn es von Fundamentalismus spricht, nämlich eine Weltanschauung, die Religion und Politik bewusst vermengt) wird anscheinend auch im evangelikalen Raum immer mehr als Waffe verwendet, um eine Position, die auf Ausgleich mit den von Schrift und Bekenntnis abgefallenen Landeskirchen aus ist, gegen solche zu verteidigen, die weiterhin eine eindeutige Abgrenzung gegen die römisch-katholische Kirche, die charismatische und Pfingstbewegung und außerdem unverkürzt die Lehre von der Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit der Bibel vertreten. So hat Dr. Stephan Holthaus in seinem Buch „Die Evangelikalen“ solche als „evangelikale Randgruppen“ bezeichnet, die sich deutlich von Rom und den Pfingstlern und Charismatikern abgrenzen und die Bedeutung der richtigen Lehre betonen. Holthaus stellt dabei in Frage, ob man solche Kreise noch als evangelikal bezeichnen könne. Insbesondere wenden sich führende Evangelikale dagegen, dass andere Christen wegen ihrer Lehrstellung und Praxis angegriffen werden und bezeichnen dies als „aggressiv“. (nach: Topic, 11/2008, S. 2 f.) Tatsächlich aber ist es eine notwendige biblische Haltung, falsche Lehre und Praxis namhaft zu machen und, wenn die betreffende Person sich nicht korrigiert, auch öffentlich zu warnen. Aus all dem wird deutlich, dass konsequent bibeltreue Kreise auch in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr ausgegrenzt werden – mit vielleicht noch weitreichenderen Folgen in der Zukunft.

 

Lebensrecht:

Obama und das Lebensrecht: Der Ausgang der Präsidentenwahlen in den USA kann negative Folgen für den Lebensschutz in den USA haben. Während die Regierung Bush die Forschung an embryonalen Stammzellen sehr restriktiv handhabte, hat Obama sich schon geäußert, dass er Einschränkungen in diesem Bereich für kontraproduktiv halte, da sie der Konkurrenzfähigkeit der amerikanischen Wissenschaft und Wirtschaft widersprächen. Kommerzielle Gesichtspunkte sind also für ihn ausschlaggebend, auch wenn er strenge ethische Richtlinien ansetzen will.

Es ist leider auch damit zu rechnen, dass er wieder Gelder an Organisationen geben wird, die Abtreibungen befürworten oder sich für Geburtenbeschränkung und Familienplanung einsetzen.

Gleichzeitig mit der Präsidentenwahl wurde im Bundesstaat Washington darüber abgestimmt, ob Sterbehilfe (Euthanasie) in bestimmten Fällen zugelassen werden soll. Mehrheitlich wurde befürwortet, dass Schwerstkranke, die nur noch sechs Monate zu leben hätten (wer kann dies letztlich wirklich wissen?), aber voll zurechnungsfähig seien, sich vom Arzt tödlich wirkende Medikamente verschreiben lassen dürfen. Bei Abstimmungen in den Bundesstaaten Colorado und South Dacota, die Abtreibungsgegner angestrengt hatten, um Abtreibungen einzuschränken oder zu verbieten, wurde mit großer Mehrheit eine Beibehaltung der Praxis des Mordes an Kindern im Mutterleib befürwortet. (nach: Alfa-Newsletter 43/2008 vom 08.11.2008)

Obamas erste „Zeichen“: Der gewählte nächste US-Präsident will – gegen die Ordnung Gottes in der Bibel – homosexuelle Verbindungen weitestgehend der ehelichen Gemeinschaft rechtlich gleichstellen und ihnen auch ein vereinfachtes Adoptionsrecht erlauben, wie er auf seiner Internetseite dargelegt hat. Zur Leiterin der Kommunikationsabteilung im Weißen Haus hat er mit Ellen Morgan eine entschiedene Abtreibungsbefürworterin ernannt. (nach: cna vom 24.11.2008/E-mail Lothar Gassmann) Mit Hilary Clinton ist zudem eine massive Förderung der Abtreibungspolitik der 1990er Jahre zur Außenministerin gemacht worden, die wahrscheinlich vor allem in der UNO die Abtreibungspolitik versuchen wird, international durchzusetzen. Die UN-Organisation für Bevölkerungspolitik (UNFPA) ist eine massiv auf Abtreibung ausgerichtete Organisation, denen die Regierung Bush die Unterstützung gestrichen hatte (das fehlende Geld wurde leider durch die EU dann mehr als ersetzt). Es wird erwartet, dass die Regierung Obama diese Organisation wieder finanziell unterstützen wird. (ALFA-Newsletter 01/2009 – kath.net vom 29.12.2008) In einem Dekret drei Tage nach Amtsantritt hat er die entsprechenden Einschränkungen der Regierungen Reagan und Bush bereits aufgehoben. Das macht deutlich, dass der neue US-Präsident sich gegen den Lebensschutz und gegen Gottes Ordnungen stellt. Die Bibel aber sagt: Gott lässt sich nicht spotten; was der Mensch sät, das wird er auch ernten.

Sterbehilfe in der Schweiz: Wie eine Studie der Universität Zürich und der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaft zeigt, sind von aktiver Sterbehilfe mehr und mehr auch nicht tödlich erkrankte Menschen betroffen. Etwa 20 Prozent der untersuchten Fälle betrafen Menschen, die ihr Leben mit Hilfe von Tötungsorganisationen beendeten, obwohl sie nicht tödlich erkrankt waren. (nach: Alfa-Newsletter 43/2008 vom 08.11.2008)

Mit der immer stärkeren Erosion biblischer Wertordnungen in der westlich geprägten Welt, dem immer mehr um sich greifenden Nihilismus als herrschender Weltanschauung, schwindet auch die Achtung vor dem Leben und den Menschen als Geschöpfen Gottes und vor allem vor Gott selbst als dem wahren Herrn über Leben und Tod. Damit werden Kindheit und Alter, wie bei den heidnischen Völkern, wieder zu besonders bedrohten Altersgruppen.

Sterbehilfe in Luxemburg: Nach den Niederlanden und Belgien will nun auch Luxemburg aktive Sterbehilfe durch Ärzte zulassen, soweit der Patient unheilbar krank sei, unerträglich leide und seinen Willen freiwillig und mehrfach schriftlich bekundet habe. Dass dies nach Gottes Ordnung dennoch Mord ist, interessiert die vom Nihilismus geprägten Staaten größtenteils nicht mehr. Allerdings hat sich Großherzog Heinrich aus eben diesen Gewissensgründen geweigert, das Gesetz zu bestätigen. Aufgrund dessen soll nun die Verfassung geändert werden, damit die „demokratischen Nihilisten“ künftig ungehindert ihre Gesetze durchbringen können: Der Monarch verliert sein Vetorecht und muss die Gesetze nicht mehr bestätigen, sondern soll sie nur noch verkündigen. Leider hat der Großherzog sich auf diesen Handel eingelassen, um eine Staatskrise zu vermeiden. (nach: Alfa-Newsletter 46/2008 vom 06.12.2008) Dass die Krise viel tiefer geht und die Grundfesten des Staates eben durch dieses Gesetz erschüttert werden, weil Gottes Ordnungen mit Füßen getreten werden, scheint niemand zu begreifen.

Aufruf gegen Abtreibung: Das Catholic Family and Human Rights Institute (www.c-fam.org) hat anlässlich des 60. Jahrestages der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen einen Aufruf an die Vereinten Nationen über Internet und E-mail gestartet, in dem sie die UNO und die ihr angehörenden Staaten aufruft, die Menschenrechte bereits ab der Empfängnis bis zum natürlichen Tod gelten zu lassen und sich einsetzt dafür, dass die Kinder bei ihren Eltern aufwachsen und die Erziehung frei von den Eltern bestimmt werden kann. Auch setzt sich der Aufruf ein für die freie Wahl des Ehepartners.

Initiative zur Einschränkung von Spätabtreibungen vorerst gescheitert: Versuche aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, die Spätabtreibungen (nach der 12. Schwangerschaftswoche) einzuschränken, sind am Widerstand der SPD und des von ihr geleiteten Justizministeriums gescheitert. In diesem Zusammenhang machte der frühere SPD-Abgeordnete Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung für das Lebensrecht für Menschen mit geistiger Behinderung, deutlich, dass, wenn das Lebensrecht behinderter Babys im Mutterleib immer mehr eingeschränkt werde, dies langfristig auch Auswirkungen auf das Lebensrecht von Menschen haben wird, die erst im Laufe ihres Lebens sich eine Behinderung zugezogen haben. (nach: alfa-newsletter 44/2008) Inzwischen sind zu diesem Thema mehrere Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht worden, wobei etliche es faktisch beim status quo belassen wollen. Ob es zu einer nachhaltigen Änderung kommt, ist derzeit fraglich.

Dritter Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung mit erheblichen Mängeln: Der inzwischen dritte Gesetzesentwurf zur Regelung der Patientenverfügung, der von Abgeordneten der CSU, CDU, SPD und Linken eingebracht wurde, ist von der Deutschen Hospizstiftung scharf kritisiert worden. Er sieht nämlich weder eine Beratungs- und Aufklärungspflicht vor, noch gibt er eindeutige Kriterien an, wie der „mutmaßliche Wille“ des Patienten zu ermitteln sei – und öffnet damit weithin die Tür dafür, den eigenen Willen als den mutmaßlichen Willen des Patienten zu setzen – und will auch „mündliche Verfügungen“ zulassen, die ja tatsächlich in ihrem Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar sind. (nach: alfa-newsletter 44/2008)

CDU spricht sich gegen Gentests auf sich spät manifestierende Krankheiten aus: Der CDU-Bundesparteitag hat sich dafür ausgesprochen, dass Gentests, durch die vor der Geburt festgestellt werden soll, ob späterhin, oft erst nach Jahrzehnten, Krankheiten wie Brustkrebs, Darmkrebs oder Alzheimer ausbrechen könnten, in dem vorbereiteten Gendiagnostikgesetz verboten werden. Zum einen wird auf die Gefahr hingewiesen, dass das Risiko von Fehlgeburten durch diese Untersuchung steigen kann. Zum anderen ist der tatsächliche Grund solcher Untersuchungen ja, dadurch eine Abtreibung vorzubereiten, also das Kind im Mutterleib zu ermorden.

EU-Parlament zur Abtreibung: Das EU-Parlament hat am 14.01.2009 eine Entschließung zur „Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004-2008“ angenommen, in der unter anderem ein Recht auf „reproduktive und sexuelle Gesundheit“ gefordert wird, worunter das Recht auf Abtreibung verstanden wird, denn „jede unerwünschte Schwangerschaft“ solle „verhindert werden“ können. (nach: Alfa-Newsletter 02/2009 vom 18.01.2009) Damit wird der Versuch gemacht, den Holocaust an den Kindern im Mutterleib europaweit durchzusetzen, gerade auch gegenüber denjenigen Staaten, die bisher das Lebensrecht der Kinder im Mutterleib noch schützen, wie Irland, Polen und Portugal.

Wird USA zum Babycaust-Staat? Der Kongress will am 21. Januar 2009 den sogenannten „Freedom of ChoiceAct“ (FCA) behandeln, bei dem es darum geht, durch ein Bundesgesetz, das einen Rechtsanspruch auf Abtreibung, also Kindesmord, vorsieht, die Gesetze der Bundesstaaten auszuhebeln, die bisher das Leben der Kinder im Mutterleib schützen. Folge des FCA wäre, dass alle Krankenhäuser gezwungen wären, Abtreibungen durchzuführen und damit Krankenschwestern, die durch die Bibel in ihrem Gewissen gebunden sind, keine Abtreibungen durchzuführen, entlassen werden. Es kann damit dazu führen, dass christliche Krankenhäuser zu großer Zahl geschlossen werden. Der gewählte Präsident Obama hatte schon im Wahlkampf erklärt, dass der den FCA unterschreiben wird. (nach: Alfa-Newsletter 02/2009 vom 18.01.2009)

 

Religionsfreiheit, politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:

Christenverfolgung in Laos: In dem kommunistisch regierten südostasiatischen Land herrscht zwar offiziell Religionsfreiheit, faktisch aber wird nur der Buddhismus toleriert. Daneben gibt es zwei offiziell genehmigte christliche Kirchen, nämlich die Lao Evangelische Kirche und die römisch-katholische Kirche, sowie die Sekte der Siebenten-Tags-Adventisten. Tatsächlich werden auch diese Gemeinschaften verfolgt. Der Staat sieht im christlichen Glauben einen Störfaktor für das kommunistische System. Darum ist es verboten, von der Botschaft der Bibel zu sprechen. Wer es dennoch tut, muss mit Verhaftung und Folter rechnen. (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 10/2008, S. 12)

Christen in Nordkorea: Die Situation der Christen in Nordkorea kann nur verglichen werden mit derjenigen der Christen in den Zeiten schlimmster Christenverfolgung im Römerreich. Die ideologische Situation ist die gleiche. Kim Il-Sung, der verstorbene Gründer des kommunistischen Teils Koreas, und sein derzeit regierender Sohn Kim Jong-Il sind gemäß der herrschenden Ideologie faktisch wie Götter zu verehren, neben denen es keine anderen Götter geben darf. Jeder Glaube gilt deshalb als Hochverrat. Schon ein Blick zum Himmel kann zu dem Vorwurf führen, ein Christ zu sein und mit Gefängnis, Folter und Arbeitslager enden. Dennoch hat Gott der HERR auch heute im nördlichen Teil Koreas seine Gemeinde, die sich heimlich, im Untergrund, trifft, und von chinesischen und koreanischen Christen aus China und Südkorea unterstützt werden. Für jeden einzelnen Christen, der Hilfe leistet, wie für jeden Christen, der in Nordkorea lebt, ist dies lebensgefährlich. (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 11/2008, S. 3-5)

EU als antichristlicher Machtblock? Der insbesondere von der bundesdeutschen Kanzlerin durchgepeitschte „Lissaboner Vertrag“, der faktisch eine Fortführung der EU-Verfassung unter anderem Namen ist – gegen das demokratische Veto der Völker Frankreichs und der Niederlande – stellt eine ernsthafte Bedrohung der Meinungs- und Verkündigungsfreiheit dar und stellt die Weichen für einen antichristlichen politischen Machtblock mit diktatorischer Gewalt. Die „Nichtdiskriminierungsbestimmungen“ bieten die Möglichkeit, Aussagen z.B. gegen den Islam oder Homosexualität EU-weit strafrechtlich zu verfolgen, selbst dann, wenn sie in dem einen Staat, in dem sie gefallen sind, gar nicht strafbar sind (durch den EU-Haftbefehl) Der „Werteartikel“ 2 spricht von der „Gleichheit“ von Mann und Frau, nicht nur Gleichwertigkeit oder Gleichberechtigung. Hier steht eindeutig die Genderideologie Pate. Der EU-Außenminister soll auch die Befugnis militärischer Koordination haben, was Art. 87 a des Grundgesetzes widerspricht, nach dem allein der Bundesrepublik die Befugnis zukommt, für ihre Verteidigung Streitkräfte aufzustellen. In Art 47 wird die EU als Rechtspersönlichkeit bezeichnet, was einer weiteren Einschränkung der Souveränität der Mitgliedsstaaten gleichkommt. Art. 48,2 ermächtigt die nationalen Regierungen, den Rat, die Kommission und das europäische Parlament, Vorschläge zur Ausweitung der Befugnisse der EU dem Rat der Regierungen vorzulegen – und sie ohne Zustimmung der nationalen Parlamente zu beschließen. Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog hat in der „Welt am Sonntag“ vom 14.01.2007 dazu gesagt: „Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland.“ (nach: Lothar Gassmann: EU – der neue Archipel Gulag? Vom. 14.10.2008)

Totalitäre Tendenzen in Kanada: Ein kanadischer Journalist äußerte, dass der Islam wegen seines Geburtenüberschusses den wohlhabenden, aber kinderarmen, Westen überrollen und einnehmen werde. Muslime klagten deshalb gegen die Äußerung vor dem „Menschenrechts-Tribunal“ in British Columbia wegen Beleidigung. Nach dem kanadischen Antidiskriminierungsgesetz werden die Gerichtskosten des Klägers vom Staat übernommen, der Angeklagte hat dagegen seine Kosten selbst zu tragen, auch dann, wenn er gewinnt. Ein sehr gelungener Weg, Menschen einzuschüchtern und Kritiker mundtot zu machen – und ein großer Schritt in den Totalitarismus. (nach: Topic, 8/2008, S. 6 f.)

Staatlich geförderter Synkretismus: In Bielefeld soll unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters von September bis Oktober ein „Abrahamsfest“ gefeiert werden, mit einem gemeinsamen Fastenbrechen am Ende des Ramadan. Es geht dabei darum, „sich gegenseitig besser kennen zu lernen und gemeinsam zu feiern“. Der Name des Festes soll auf angebliche Gemeinsamkeiten der Religionen (Christentum, Judentum, Islam) verweisen. Dabei wird völlig übersehen, dass das Christentum nicht mit anderen Religionen auf eine Stufe gestellt werden kann, da gemäß der Bibel jede nichtchristliche Religion Ausdruck der Rebellion des Menschen gegen Gott ist. Außerdem wird Abraham in der Bibel anders gesehen als im Islam und im Judentum. Vor allem aber: Das Zentrum des christlichen Glaubens ist die Erlösung durch den Heiland der Welt, Jesus Christus. Genau das wird aber durch dieses „Abrahamsfest“ ausgeblendet. (nach: Westfalen-Blatt 171/2008, in: BWL-Regionale Informationen Nr. 138. S. 38)

Schulische Erziehung: Im Kanton Luzern hat das Schweizer Elternforum (SEF) einen Erfolg gegen die von Globalisierern angestrebte Zentralisierung der Erziehung der Kinder (sogenanntes „HarmoS-Projekt“) erzielt: Bei einer Volksabstimmung in diesem Kanton wurde das Projekt abgelehnt. HarmoS strebt unter anderem eine einheitliche Staatsschule ab dem 4. Lebensjahr an. Dadurch soll der staatliche Einfluss auf die Erziehung weiter ausgeweitet werden.

In Österreich dagegen versucht die sozialistisch geführte Regierung, die schulische Erziehung immer stärker unter politische Kontrolle zu bekommen. So warnte die Ministerin Schmied vor Sexualaufklärung an Schulen durch katholische Gruppen (weil da eben dann wohl nicht die Sexualisierung des Lebens propagiert wird). Außerdem dürften im Religionsunterricht keine Bücher mehr verwendet werden, die im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. Das hört sich nach politischer Gleichschaltung des Religionsunterrichts nach dem Vorbild totalitärer Systeme an. Die Frage ist ja überhaupt, ob Religionsunterricht an staatlichen Schulen richtig ist. Die Unterweisung im christlichen Glauben ist eine Aufgabe der christlichen Gemeinden, in die der Staat sich in keiner Weise einzumischen hat. Darum gehört der Unterricht in die Gemeinden, nicht in die staatliche Schule. (Es darf allerdings auch keinen ideologischen Ersatz dafür in der Schule geben, wie dies von den Linksregierungen in Brandenburg und Berlin mit LER durchgesetzt wurde.) (nach: Schulfreie Bildung. Info vom 10.10.2008)

Die irische Europa-Parlamentarierin Kathy Sinnoth hat sich in einem Presseartikel gegen die Verfolgung von Homeschoolern in der Bundesrepublik Deutschland gewandt: „Deutschlands Verfahren gegenüber Homeschooling kompromitiert dieses [Europäische Mobilitätsgesetz] und zwingt Familien zwischen Job und den besten Interessen für Kinder zu wählen. Der Bedarf an familienfreundlichen Arbeitsbedingungen muss innerhalb der ganzen EU anerkannt werden. Wir brauchen Flexibilität bei der Erziehung und Bildung für Kinder, die wegen einer Arbeitsstelle nicht permanent an einem Ort wohnen. Und da ist ein Handlungsbedarf wegen dem Verhalten gegenüber nichtdeutschen Familien bei den deutschen Familiengerichten. Ich hoffe, dass der Dialog zwischen der Kommision und der deutschen Regierung diese diskriminierende Situation lösen wird.“ (nach: Schulfreie Bildung. Info vom 17.10.2008)

Die Freie Baptistische Schule in Öhringen (Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) wurde jetzt von den Gerichten mit Auflagen anerkannt. Die Schule mit 24 Schülern war als private Schule von Eltern gegründet worden, die zur Gemeinde der Evangeliumschristen-Baptisten gehören und den Unterricht in der staatlichen Schule ablehnten, weil sie den dortigen Religions- und Sexualkundeunterricht sowie die Evolutionslehre nicht akzeptieren können. Nun wurde ihnen zur Auflage gemacht, ab der 5. Klasse auch die Evolutionstheorie „seriös“ darzustellen. Außerdem soll das pädagogische Konzept den staatlichen Schulen angepasst werden (womit die grundgesetzliche Freiheit der Privatschule unrechtmäßig eingeschränkt wird).

Immer wieder kommt es zur Bildung ungenehmigter Privatschulen und zu Unterricht zu Hause (Homeschooling), weil Eltern und Schüler mit dem bundesdeutschen Bildungssystem und den Bildungsinhalten unzufrieden sind. Die Bundesrepublik Deutschland reagiert darauf, ganz in der Tradition ihrer Schulgesetze, die aus der Zeit des Hitlerfaschismus stammen, mit äußerster Brutalität und zeigt, dass der Faschismus tatsächlich in der Bundesrepublik nicht überwunden ist. Homeschool-Eltern werden mit Gefängnis und Sorgerechtsentzug bedroht, teilweise ihnen auch die Kinder in Nacht-und-Nebel-Aktionen von staatlichen Stellen entführt und zwangsweise in Kinder- oder Jugendheimen untergebracht. Die Urteile der Gerichte pochen immer wieder auf das Recht, den Schulzwang mit aller Gewalt durchsetzen zu dürfen und behaupten, zum Wohl des Kindes zu handeln. Tatsächlich ist die Bundesrepublik Deutschland in Europa das so ziemlich einzige Land, in dem Homeschooling verboten ist. Selbst im tyrannisch regierten Russland ist es erlaubt.

Die Teilnahme am Schulkarneval ist nach einem Urteil des Paderborner Amtsgerichtes Pflicht. Widrigenfalls kann das Schulamt ein Bußgeld verhängen. Es handele sich um „Brauchtumspflege“. Paderborn und Umgebung ist inzwischen bekannt für seinen rücksichtslosen und menschenverachtenden Umgang mit christlichen Kritikern des staatlichen Schulsystems. Hier zeigt sich einmal mehr der verstärkt totalitäre Charakter der Bundesrepublik Deutschland.

Der kanadische Entwicklungspsychologe Gordon Neufeld hat in einem Interview mit Jürgen Liminski im Deutschlandfunk am 22.10.2008 betont, dass emotionale Bindungen bei der Bildung, beim Lernen der Kinder eine größere Rolle spielen, als dies bisher angenommen wurde. Er bezeichnete deshalb die Eltern als die besten Lehrer der Kinder. Er wies darauf hin, dass Kinder, die von ihren Eltern unterrichtet wurden, bei den Eingangstests nordamerikanischer Universitäten besser abschneiden als andere Kinder und deshalb von den Eliteuniversitäten bevorzugt als Studenten genommen werden. (nach: Schulfreie Bildung, 45/2008 vom 24.10.2008)

„Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit“ verabschiedet: Tagungsteilnehmer aus verschiedensten Schulformen, von der staatlichen Grundschule  über reformpädagogische und demokratische Schulen in freier Trägerschaft bis hin zu Freilerner-Familien, deren Kinder sich ganz ohne Schulbesuch bilden, haben auf einer Tagung zum Thema „Konkrete Wege zur Bildungsfreiheit, initiiert von einem Bremer Rechtsanwalt und dem „Netzwerk Bildungsfreiheit“, sich am Dienstag 28.10.2008 in Berlin auf eine Grundsatzerklärung zur Bildungsfreiheit geeinigt. Die "Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit" dient jetzt als Grundlage für gemeinsame Lobbyarbeit zugunsten der Bildungssituation unserer Kinder. Sie umfasst 5 Punkte: 1. Wir teilen die Überzeugung, dass die gegenwärtige Bildungskrise gelöst werden kann, indem Freiraum für eine Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten geschaffen wird. 2. Diese Vielfalt umfasst alle individuellen Möglichkeiten. Dazu gehören staatliche Regelschulen verschiedener Formen, Schulen aller pädagogischen Richtungen in freier Trägerschaft inklusive Fernschulen sowie freie Bildungsformen ohne Schule. 3. Jeder Mensch hat gemäß UN-Menschenrechtserklärung  und UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Bildung. Die Art, Form, Inhalte und Ziele dieser Bildung sind individuell wählbar und selbstbestimmt. 4. Der Staat hat laut Art. 7 GG die Aufsicht über das Schulwesen. Dadurch wird unserer Überzeugung nach im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte gemäß Art. 1-19 GG kein eigenständiger staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag begründet. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, das Recht auf Bildung für Menschen jeden Alters zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. 5. Wir setzen uns daher gemeinsam für die Umwandlung des europaweit nur in Deutschland praktizierten Schulzwangs in ein Grundrecht auf Bildung gemäß der Punkte 1-4 ein. Wir laden alle freiheitlich gesinnten Kräfte in Deutschland und Europa  ein, uns hierbei zu unterstützen. (nach: Schulfreie Bildung, 46/2008 vom 31. 10.2008)

Kindergartenzwang? Die Berliner SPD will eine Kindergartenpflicht einführen, was heißt, dass bereits Kleinkinder unter die staatliche Zwangserziehung fallen sollen. Dies ist ein weiterer Schritt zur völligen Zerstörung der Familie, wie sie ja im Marxismus von Anfang an angestrebt wurde. Zugleich macht dieses Ziel deutlich, wie weit in der Bundesrepublik Deutschland der Totalitarismus bereits auf dem Vormarsch ist. (nach: Schulfreie Bildung, 47/2008, vom 07.11.2008)

Bürgerschule? Das genaue Gegenteil zu dieser Richtung der Berliner SPD ist der Vorschlag der Berliner FDP, mit einer „Bürgerschule“ einen Neuanfang im Bildungssystem zu machen. Im Zentrum dieser Idee soll die Wahlfreiheit für die Eltern stehen, auf welche Schule und Schulform sie ihr Kind schicken. Ein breiteres Bildungsangebot, das auch Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einschließen soll, soll durch „Bildungsgutscheine“ finanziert werden. (nach: Schulfreie Bildung, 47/2008, vom 07.11.2008)

 

Zur römisch-katholischen Kirche:

Rom gegen „fundamentalistische“ Bibelauslegung: Die „Weltbischofssynode“ der römisch-katholischen Kirche hat sich gegen das fundamentalistische Bibelverständnis ausgesprochen. Dabei ist zu beachten, dass „fundamentalistisch“ nicht in einem engen konfessionellen Sinn gemeint ist, sondern schlicht das bibeltreue Schriftverständnis meint, das in Abgrenzung zur historisch-kritischen Methode steht und den buchstäblichen Schriftsinn betont. Für Rom ist das, wie Erzbischof Laurent Mongsengwo von Kinshasa (DR Kongo) darlegte, das Bibelverständnis von Sekten. (nach: Newsletter von Radio Vatikan vom 08.10.2008) Es ist ja eine Tatsache, dass auch der derzeitige Bischof von Rom, Benedikt XVI., wie wohl ziemlich alle römisch-katholischen Theologen, der Bibelkritik huldigen. Außerdem erkennt die römisch-katholische Kirche die Heilige Schrift nicht als die alleinige Autorität an, und zwar Autorität auch über die Kirche und das Amt, sondern verknüpft sie mit der Tradition und der Auslegung durch das „Lehramt“ und, wenn man so will, der „Wirkungsgeschichte“ im Leben der Gläubigen. Dadurch wird tatsächlich die Autorität der Schrift Gottes völlig gebrochen und ist ein Korrektiv durch die Bibel unmöglich geworden.

Rom und der Islam: Der Präsident des „Päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog“, Kurienkardinal Jean-Louis Touran, hat den Muslimen dafür gedankt, „Gott zurück in die öffentliche Sphäre Europas“ zu bringen. Er hält die Muslime für eine wichtige Minderheit in Europa, die Platz für Gott in der Gesellschaft beanspruchten. (nach: Topic, 1/2009, S. 2) Kein Wort davon, dass der Allah des Koran nichts mit dem Gott der Bibel zu tun hat (was Rom ja nicht erkennen will, wie schon das Vaticanum II gezeigt hat, wo Rom behauptet, die Muslime würden zum gleichen Gott wie wir Christen beten, wüssten es nur nicht), kein Wort davon, welche eine Gefahr vom Islam als einer totalitären und gewaltgeneigten Weltanschauung und welche Gewalt schon heute von Muslimen in den westlichen Ländern ausgeht. Der Vatikan arbeitet in der UNO ja gerade mit muslimischen Ländern eng zusammen, vor allem in Lebensrechtsdingen. Es gibt aber auch bereits gemeinsame Marienpilgerstätten. Hier bahnt sich unter Umständen eine hochgefährliche antichristliche Allianz an zwischen der westlichen und der östlichen antichristlichen Macht.

 

Islam und islamische Welt:

Christenverfolgung in Usbekistan: Das vom Westen wegen der Militärstützpunkte hofierte Land wird seit der Unabhängigkeit von der Sowjetunion diktatorisch regiert. Es ist mehrheitlich muslimisch (90 Prozent der Bevölkerung). Die russisch-orthodoxe Kirche kann weitgehend frei arbeiten, während protestantische Kirche massiv verfolgt werden. Es wird geschätzt, dass seit der Unabhängigkeit etwa 25.000 Menschen Christen geworden sind, die sich zumeist in Hauskreisen versammeln oder zu Gottesdiensten in Wäldern und in den Bergen. Ihre Versammlungen werden immer wieder behindert, Pastoren verhaftet, Gebäude geschlossen, Bibeln vernichtet. Die Regierung sieht in den Christen Handlanger des Westens – und besonders seit den Demonstrationen der Usbeken gegen das tyrannische Regime des Präsidenten Karimow hat der Druck zugenommen. Ausländische Missionare wurden ausgewiesen und 2006 erfolgte ein Druckverbot für religiöse Literatur. In den staatlich gelenkten Medien finden Diffamierungskampagnen gegen den christlichen Glauben statt. Das hat zur Wirkung, dass Dorfgemeinschaften und Verwandte den Druck auf Christen erhöhen, ihren Glauben aufzugeben. (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 10/2008, S. 7)

Religionsfreiheit in Kasachstan bedroht: Seit dem 2. August 2008 liegt dem kasachischen Parlament der Entwurf eines neuen Religionsgesetzes zur Beratung vor, das vor allem die Freiheit der Christen einschränken und die Gemeinden unter Strafandrohung zur Registrierung zwingen sowie die Missionsarbeit, einschließlich des Herstellens und Verbreitens evangelistischer Schriften, verbieten soll. Auch die religiöse Erziehung der Kinder durch die Eltern soll reglementiert, Spenden sollen staatlich kontrolliert werden. (Das alles erinnert sehr stark an die früheren Gesetze in der UdSSR). In den Medien werden evangelische Gemeinden als „Sekten“ diffamiert, deren Missionstätigkeit die Sicherheit des Staates bedrohe.

Prof. Werner Gitt wurde am 9. Mai 2008 im Zusammenhang mit einem Vortrag in Schtschutschinsk drei Stunden von Behördenvertretern verhört, die ausländischen Gäste vor die Staatsanwaltschaft geladen und verwarnt. (nach: BWL-Regionale Informationen Nr. 138, S. 36)

Situation der Christen in der Türkei: Seit 1997 ist der Unterricht in Aramäisch in den Klöstern des Tur Abdin (Südosttürkei, Wohngebiet der aramäischen Bevölkerungsgruppe) verboten und trotz zahlreicher Bitten von Politikern und Bischöfen nicht wieder zugelassen worden. Die türkischen Behörden verhindern auch die Wiedereröffnung des 1971 geschlossenen Priesterseminars der griechisch-orthodoxen Kirche auf der Prinzeninsel Heybeli. Der Ausschussvorsitzende des türkischen Parlaments, Necati Birnici, hat sich dafür eingesetzt, Ortsnamen zu türkisieren, ein weiterer Schlag gegen die religiösen und völkischen Minderheiten in der Türkei. (nach: pro kompakt vom 17.10.2008.)

Bibeln dürfen von der 1820 gegründeten Türkischen Bibelgesellschaft nur in zwei Läden, einem in Istanbul, dem anderen in Adana, verkauft werden. Sonst ist der Verkauf der Bibel, selbst das Verschenken der Bibel und christlicher Bücher in der Türkei ebenso wie Missionsarbeit verboten. Allerdings darf die Bibelgesellschaft ihre Bücher auf den Buchmessen in Istanbul präsentieren. (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 11/2008, S. 9)

Marokkaner sollen sich in den Niederlanden nicht integrieren: Der marokkanische Minister für Exil-Marokkaner, Mohammad Ameur, hat dem französischen Magazin ‚Aujourd’hui le Maroc’ gesagt, dass Marokkaner sich auch keinen Fall in den Niederlanden integrieren dürften (es leben dort etwa 330.000 Marokkaner). Er verstieg sich sogar darin, die Niederlande als 17. Provinz Marokkos zu bezeichnen, was immerhin zeigt, worauf das hinaus läuft. Wie Dr. Udo Ulfkotte in seinem Buch „SOS Abendland – die schleichende Islamisierung Europas“ schreibt, hätten die Niederlande mit Marokko ein Geheimabkommen, wodurch auch christliche Marokkaner gezwungen rüden, ihren Kindern moslemische Namen zu geben, da ihnen die holländischen Namen keine andere Vornamenslisten zur Auswahl geben dürften, um keine Schwierigkeiten mit der marokkanischen Botschaft zu bekommen. (nach: Topic, 10/2008, S. 8)

Christen im Nordirak: In der nordirakischen Stadt Mossul soll es zu organisierten Ausschreitungen gegen Christen gekommen sein, wie die Tageszeitung „Die Welt“ am 14.10.2008 berichtete. In den Freitagsgebeten riefen die Imame der Stadt zur Verfolgung von Christen und Juden auf. Am 8. Oktober fuhren, dem Bericht zufolge, Autos mit Megaphonen durch die Straßen, die die Christen vor die Alternativen stellten: Abfall zum Islam, Flucht oder Tod. Am darauffolgenden Tag wurden ein Mann, dessen Pass ihn als Christ auswies, und sein Kind erschossen. Etwa 1000 Christen sollen inzwischen die Stadt verlassen haben. Vor dem Überfall der USA auf den Irak lebten etwa 800.000 Christen im Zweistromland (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 11/2008, S. 8); etwa ein Drittel ist seither geflohen. Vor dem ersten Golfkrieg und dem auf ihn folgenden militärisch-wirtschaftlichen Terror gegen den Irak war die Zahl noch wesentlich höher. Das Regime der Baath-Partei war ja ein säkulares System, nicht islamistisch, sondern sozialistisch-nationalistisch, die Baath-Partei selbst wurde einst unter anderem von Christen gegründet, die im arabischen Nationalismus (angeregt auch durch die westeuropäischen Staaten) eine Möglichkeit sahen, als gleichberechtigte Bürger im Vorderen Orient leben zu können.

 

 

 

 

 

Literaturhinweis:

 

- Carl Manthey-Zorn: Handbuch für den ersten Selbstunterricht in Gottes Wort. DIN-à-4. 199 S. Spiralbindung. Die unabhängige evangelisch-lutherische Immanuel-Gemeinde in Steeden hat dieses Buch neu herausgegeben, in dem zunächst die wichtigsten biblischen Geschichten des Alten und Neuen Testamentes wiedergegeben und erläutert werden und dann die biblische Lehre gemäß dem lutherischen Katechismus dargelegt wird. Das Buch wurde nun ergänzt durch erklärende Anmerkungen zu den biblischen Geschichten und Fragen zu den einzelnen Lektionen, um dadurch ein intensives Durcharbeiten zu erleichtern. Außerdem wurde es durch verschiedene Anhänge erweitert: apostolisches, nicänisches und athanasianisches Bekenntnis, Augsburgisches Bekenntnis, Kurze Darlegung der Lehrstellung der bibeltreuen evangelisch-lutherischen Kirche (1932), einem Überblick über das Kirchenjahr, einer Einführung in den lutherischen Hauptgottesdienst und einer Zeittafel zur Heilsgeschichte.



1 Hanns Lilje: Atheismus – Humanismus – Christentum. Hamburg 1962. S. 19.

2 Die Antwort des Exekutiv-Komitees an Dr. Stolz, Lutherische Rundschau 1953, S. 413-415. Dr. Stolz wollte wissen, was der Artikel II eigentlich bedeutet.

3 Gutachten von Kinder und von Krause 1953: „Kooperation und Förderation von Kirchen“.

4 LWB 1963, Dokument Nr. 4: „Zum Wesen des LWB“, S. 6-7.11.

5 zum Beispiel: W. Stählin: Was ist lutherisch? (Im Johannes-Stauda-Verlag, Kassel 1952): „… wir reden in einer unangemessenen Sprache, wenn wir die Liebe unseres Herzens zu den Aussagen der pura doctrina verschwenden und den consensus de doctrina zur unerlässlichen Voraussetzung der kirchlichen Gemeinschaft machen“ (Seite 8). – In seinem Vorlesebuch „Kirchen und Sekten“ (finnisch) definiert Prof. Osmo Tiililä gar nicht die lutherische Kirche.

6 Briefe an lutherische Pastoren, Nr. 53, Lutherische Blätter Nr. 69 (1961), S. 68.

7 Gegen Hans Worst. 1541. in: Walch 2, Ausg. St. Louis, Bd. 17, Sp. 1322

8 Lehre und Wehre 1879, Vorwort, S. 4-5.

9 Siehe 4), Seiten 21 und 22

10 In der Hauptzeitung der finnischen Staatskirche, „Kotimaa“ , 1963, 17.5.

11 Leitartikel im finnischen Informationsblatt für die 4. Vollversammlung, Nr. 3, März 1963, geschrieben von Bischof Eero Lehtinen, S. 15.

12 Siehe Note 4), S. 21

13 Konkordienformel, Art. X, Müller S. 703,31

14 Konkordienformel, Ausf. Darl., Art. XII, 40 (Müller S. 730)

15 Vorrede zum Konkordienbuch, Müller S. 17.

16 Friedrich Wilhelm Hopf: Ein Neuendettelsauer Gedenktag. in: Lutherische Blätter. Nr. 3. 1949.  S. 9.

17 Korrespondenzblatt der Gesellschaft, 1865, S. 3 f; in: Hopf, a.a.O., S. 10

18 Freimund“ vom 04.10.1934, S. 404 f.; in: Hopf a.a.O., S. 10 f.

19 Hans Kirsten: Einigkeit im Glauben und in der Lehre. Bd. 1. Groß Oesingen 1980. S. 231

20 vgl. Kirsten, a.a.O., S. 235 ff.